Böschung Nachbargrundstück inkl. Grenzbebauung - Sicherungsmaßnahmen und Haftung

Diskutiere Böschung Nachbargrundstück inkl. Grenzbebauung - Sicherungsmaßnahmen und Haftung im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, das zu bebauende Grundstück muss zum Nachbargrundstück hin angeböscht werden, d.h. das zu bebauende Grundstück liegt tiefer als...

  1. Tokada

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    Hallo zusammen,

    das zu bebauende Grundstück muss zum Nachbargrundstück hin angeböscht werden, d.h. das zu bebauende Grundstück liegt tiefer als das Nachbargrundstück. Auf dem Nachbargrundstück steht eine Grenzgarage. Die Böschung wurde erst erstellt, nachdem die Garage bereits stand. Die Böschung wurde in einem Abstand von ca. 50 cm zur Grenzgarage regelrecht erstellt (45°), d.h. entspricht den Bauvorschriften (halbfester bindiger Boden). Für die finale Ausbildung der Böschung soll ein Gutachter herangezogen werden, der entsprechende Empfehlungen aussprechen wird. Die Abnahme der (final befestigten) Böschung soll ebenfalls durch einen Gutachter formal erfolgen.

    Gibt es Versicherungen, die mich trotz der o.g. Vorsorgemaßnahmen nach der Bauzeit gegen eine Klage des Nachbarn (vgl. §§ 909 BGB) schützen resp. die ggf. anfallenden Kosten tragen? Die Bauherrenhaftpflicht deckt das Risiko von Senkungen etc., besteht ja aber später - nach der Bauzeit - nicht mehr.

    Soweit ich weiß, haften alle an der Herstellung der Böschung Beteiligten gemeinschaftlich, d.h. auch die Baufirma. Wie lange haftet sie grundsätzlich, nur während der Bauzeit?

    Welche Maßnahmen sollte ich bei der finalen Ausbildung der Böschung in jedem Fall ergreifen, um nach Möglichkeit und im Idealfall später keine Probleme zu bekommen? Sollte die Böschung während der Bauzeit vor Niederschlag geschützt werden, um Ausspülungen zu vermeiden? Falls ja, wie wird das im Regelfall korrekt gemacht?

    Vielen Dank im Voraus
     
  2. #2 Siddy74, 19.08.2015
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    Moin,

    also bist du tiefer und hast abgegraben?
    Um welche tiefe geht's denn hier, 20cm ...1m ...3m ...???
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 19.08.2015
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    Gegen eine Klage kann Dich keiner versichern! Nur gegen die Folgen einer solchen (Urteil).

    Als erstes solltest Du eine Beweissicherung der Nachbargarage in Auftrag geben, bei der penibel alle an der Garage vorhandenen Mängel und Schäden dokumentiert werden, um im Falle eines Falles belegen zu können, ob die dann geltend gemachten Schäden schon vorhanden oder zumindest angelegt waren.
     
  4. #4 Siddy74, 19.08.2015
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    Also ich verstehe die Frage nicht so ganz recht ... eventuell hat er abgegraben und nun "Angst" das die Garage oben die Biege macht? Oder wieso die Versicherung - die es im übrigen nicht gibt, wie Herr Dühlmeyer bereits geschrieben hat?

    Bevor ich da was weggraben würde sollte sich das mal ein Fachmann/Gutachter ansehen. 50cm Abstand zur Grenze ist nicht gerade viel. Wie tief geht die Abgrabung denn? Wenn da so eine Garage - vermutlich aus Stein/Beton mit ein paar Tonnen drückt würde ich lieber mal über eine ordentliche Stützmauer nachdenken ...
     
  5. #5 RMartin, 19.08.2015
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    Also wurde die Böschung schon erstellt?

    Wer sagt, dass das regelrecht war, was bisher gemacht wurde? Eigtl. muss bei einer Tiefergründung eines Nachbarbauwerks zwischen Aussenkante bestehendem Bauwerk (bei 50cm über UK Fundament) eine Bermenbreite von 2 Metern bis Anfang Böschung vorhanden sein; und nicht nur 50cm. Und die 45° sind eigtl. auch zu steil; dies bezieht sich auf 'normale' Baugruben; aber nicht auf Abgrabungen neben vorhandenen Bauwerken.
     
  6. #6 OLger MD, 19.08.2015
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    Ist denn die schon erstellte Böschung wengstens mit einem Oberflächenschutz versehen, der dafür sogt, dass es bei Starkregen nicht zu Abrutschungen und Ausspülungen kommt ?
    siehe Bild von letzter Woche
     
  7. Julius

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    Schon dieses "Muß" ist fraglich.
    Welche baurechtliche Vorgabe zwang Dich zu jener Abgrabung?
    Warum war keine andere Maßnahme möglich?
     
  8. Tokada

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    Ja, ca. 1,50m von Geländeoberfläche bis zur Baugrubensohle.
     
  9. Tokada

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    Ja, aber in ihrem aktuellen Zustand verbleibt sie nur in der Bauzeit. Danach soll sie auch nicht mehr 1,50m hoch und flacher sein, da die Baugrubensohle ja nicht das finale Niveau ist. Die Frage war halt, wie sie im Idealfall final gestaltet werden soll, damit keine Probleme im Hinblick auf die obenliegende Garage auftreten.
     
  10. Tokada

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    Leider noch nicht. Gibt es hierfür eine pragmatische Lösung für die Bauzeit. Danach, also final, muss eh eine dauerhafte Lösung her, die ich mir von einem Geotechniker erarbeiten lassen möchte.
     
  11. Tokada

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    Es ist eine Plattengründung vorgesehen. Darüber hinaus soll das Grundstück final annähernd ungeneigt sein.
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 20.08.2015
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    Du musst doch einen PLaner haben. Soll der als einer der die Verhältnisse kennt sich doch nen Kopp machen.
     
  13. #13 Siddy74, 20.08.2015
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    War diese Abgrabung überhaupt zulässig? Was sagt der BPlan dazu wenn es einen gibt?

    Also Ohne ordentliche Stützmauer würde ich das so nicht lassen. Die Garage oben drückt und der Abstand von 50cm ist definitiv viel zu gering bemessen. Wenn du den 909er bereits nennst weißt du ja auch was da genau drin steht .... Du hast dafür zu sorgen das das Nachbargrundstück nicht beeinträchtigt wird und für eine anderweitige Befestigung zu sorgen
     
  14. Julius

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    Haus unterkellert oder nicht?
    Wie weit steht es von besagter Grenzlinie weg?
     
  15. Tokada

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    Haus nicht unterkellert - Bodenplatte. Entfernung bis zur Grenze 7 m.
     
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