Asbest Flex Floor Platten & Asbestfreier Kleber

Diskutiere Asbest Flex Floor Platten & Asbestfreier Kleber im Baubiologie Forum im Bereich Rund um den Bau; In der Mietwohnung meiner Eltern befinden sich die besagten Flex Floor Platten. Das habe ich leider erst bemerkt, nachdem ich die Dinger aus einem...

  1. MARS77

    MARS77

    Dabei seit:
    07.12.2013
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Einrichter
    Ort:
    Hagen
    In der Mietwohnung meiner Eltern befinden sich die besagten Flex Floor Platten. Das habe ich leider erst bemerkt, nachdem ich die Dinger aus einem Zimmer entfernt und nach Entsorgungsmöglichkeiten für „PVC Böden“ gegoogelt habe.

    Glücklicherweise hatten wir P2 Masken wegen dem sonstigen Staub bei der Renovierung auf. Naja, weshalb ich jetzt hier poste ist folgendes:

    Ich habe zwar mittlerweile schon etliches im Web und im Forum durchgelesen, bin mir aber nicht 100% sicher ob ich alles verstanden habe. Ein Stück Platte mit Kleber kam ins Labor = Asbest. Der Kleber wohl nicht. Das schriftliche liegt noch nicht vor, nur inoffiziell telefonisch. Die Platten wurden manuell entfernt mit dem Spachtel, einige waren lose – viele mussten aber mit Kraft entfernt werden und sind gebrochen.

    1. Dabei dürfte dann nach meiner Recherche zwar auch etwas in die Umgebung abgegeben worden sein, aber wohl noch im „Rahmen“, so dass die Wohnung nicht komplett „verseucht“ ist und die Möglichkeit gegeben ist alles soweit wie möglich zu waschen bzw. abzuwaschen?

    2. Der Vermieter (eine Genossenschaft) war vor Ort und will den Boden beschichten lassen, da der Kleber ja wohl ungefährlich ist. An der Feinreinigung mit entsprechendem Staubsauger o.ä. will er sich nicht beteiligen, aus seiner Sicht völlig unnötig weil festgebundenes Asbest in den Platten und ich die Dinger selber rausgerissen habe. Der Knackpunkt ist, dass in den anderen Räumen auch diese Platten sind. Diese will der Vermieter dann selber entfernen lassen, sofern diese auch beschädigt bzw. lose sind. Allerdings will er das von einem „normalem“ Handwerker machen lassen, welcher auch die Böden beschichtet. Ohne irgendwelche Absaug- und Sicherungsmaßnahmen, da gleiches Argument „Harmlos, festgebundenes Asbest in Platten und Kleber OK“. Hierfür müsste aber doch eigentlich auch BT11 gelten? Ich will die Wohnung nicht noch weiter kontaminieren als Sie schon ist.

    3. Sollte BT11 gelten und der Vermieter nicht mitspielen wollen und auf seinem Handwerker bestehen, ist der Ansprechpartner das Ordnungsamt bzw. Umweltamt? Hier ist natürlich der Knackpunkt das ich zwar unwissend den Kram in einem Raum rausgerissen habe, allerdings dabei doch wahrscheinlich gegen etliche Vorschriften verstoßen und mich ja gewissermaßen „Strafbar“ gemacht habe? Ich will mir dabei nicht selber an die Karre pinkeln. Wie handhaben die Behörden das in der Regel?

    Für ein paar schnelle Infos hierzu und gerne auch weitere Tipps wäre ich dankbar, da meine Eltern jetzt schon seit gut 10 Tagen im Chaos sitzen, weil alles steht und fertig renoviert werden muss.
     
  2. #2 Stolzenberg, 19.08.2015
    Stolzenberg

    Stolzenberg Gast

    zu 1.: Man kann Glück haben, muss man aber nicht! Zumindest in Verbindung mit einem Wasserschaden kann die filtrierende Wirkung eines Kondenstrockners schon ausreichend sein um eine Wohnung zu reinigen. Allerdings finden sich hier dann entsprechend hohe Faserkonzentrationen. In Deinem Fall tippe ich eher darauf dass eine Raumluftmessung durchfällt. Ich würde empfehlen eine solche Messung durchführen zu lassen falls der Asbestbefund positiv ist. Du solltest dann darüber hinaus bei den Experten des Gewerbeaufsichtsamtes Deinen Fall schildern und um Hilfe bitten. Diese sind bei Asbest auch für die Privathaushalte zuständig und ein hilfesuchender Bürger hat in der Regel auch nicht mit empfindlichen Konsequenzen zu rechnen. Eine entsprechende Meldung würde sich darüber hinaus strafmildernd auswirken.

    Zu den anderen Fragen wird Dir die Gewerbeaufsicht etwas sagen. Aber es sähe weder für den Vermieter noch für den Handwerker gut aus! Du hast Dich zwar strafbar gemacht, aber Dir wird sicherlich weniger passieren wenn DU die Aufsichtsbehörde einschaltet. Wenn der Vermieter diesen Vorfall zur Anzeige bringt hast Du sicher deutlich schlechtere Karten.

    Eine Kontaktaufnahme empfiehlt sich auch vor Eingang des Prüfberichtes!!! (Guter Tipp am Rande)
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 20.08.2015
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ich würde dem Vermieter gegenüber ganz kleine Brötchen backen. So wie ich das verstehe hast Du ohne vorherige Erlaubnis des Vermieters Teile seines Eigentums entfernt und dabei sein Eigentum noch geschädigt (Verbreitung von Asbestfasern)
    Würdest Du mir als Vermieter mit Sprüchen oder gar der Gewerbeaufsicht kommen, würde ich ganz schnell alles fachgerecht sanieren lassen und D I R sämtliche Rechnungen zur Erstattung zusenden, weil Du ja den Schaden verursacht hast!!!
     
  4. #4 dimitri, 20.08.2015
    dimitri

    dimitri

    Dabei seit:
    29.05.2013
    Beiträge:
    778
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    nirgendwo
    @Stolzenberg: Welcher Straftatbestand liegt denn hier vor? Hätte der Vermieter Anzeige wegen Sachbeschädigung machen wollen, hätte er das schon gemacht.
    In welcher Sache müsste das Gewerbeaufsichtsamt also Anzeige erstatten oder handelt es sich sogar um ein Offizialdelikt?
     
  5. MARS77

    MARS77

    Dabei seit:
    07.12.2013
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Einrichter
    Ort:
    Hagen
    Danke Stolzenberg für die erste sachliche Info. Aber bevor sich jetzt alle hier auf Vermieter Seite stellen und rumpoltern @Dühlmeyer und der böse Mieter an allem Schuld ist ......

    1. Das Posting noch einmal genau durchlesen. Es ist nichts darüber geschrieben das ich den Vermieter Melden will, weil ICH die Platten ausgebaut habe.

    2. Der Vermieter will die Platten in den anderen Räumen (noch 3!!) auf die selbe Art entfernen lassen wie ich - nach aktuellem Stand. Ohne jeglichen Schutz. Obwohl er jetzt Kenntnis davon hat. und das will ich verhindern!

    3. Vor einigen Jahren gab es bei einer anderen Wohnung das gleiche Problems mit losen Platten. Die (leider) mündliche Zusage vom GLEICHEN Vermieter "Machen Sie Dinger ruhig weg und entsorgen diese". Das die mal lose gehen und weggemacht werden können war wohl so üblich. Bei dem Auszug und der Abnahme wurde dies auch nicht bemängelt. Beides weiß ich zu 100%. Das Asbest Problem war da natürlich noch nicht bekannt.

    3. Nach dem Entfernen des (mit Doppelklebeband befestigten) Teppichbodens waren ETLICHE Platten bereits lose, hingen an dem Klebeband, waren teils gebrochen, teils etwas übereinander geschoben. Spätestens hier war das Problem einer möglichen Kontaminierung schon vorhanden, wenn auch vermutlich nur in kleinerem Maße.

    4. Wurde dieses Haus vom gleichen Vermieter gebaut. Spätestens in den 80´er Jahren bei den damalig aufkommenden Asbest Diskussionen in der Öffentlichkeit hätte man das überprüfen und die Mieter darauf hinweisen können vorsichtig zu sein. Das wäre nur ein paar Jahre nach dem Baujahr gewesen.

    5. Hat der Vermieter Handwerker in diesen Wohnungen im laufe der Zeit arbeiten lassen, die auch zum Teil die Böden durchbohrt haben oder Wohnungen umgebaut habe. Auch hier wurden zu mindestens Teilweise die Flex Platten OHNE Sicherheitsvorkehrungen entfernt bzw. bearbeitet. Die Handwerker werden sich bedanken .....

    Also wenn hier einer ganz, ganz kleine Brötchen backen muss - dann nicht ich!
     
  6. #6 Stolzenberg, 20.08.2015
    Stolzenberg

    Stolzenberg Gast

    @dimitri: Habe ich zwar schon unzählige Male geschrieben, aber nochmal das "Grundpaket":
    - Baugefährdung §319 StGB
    - Luftverunreinigung §325 StGB
    - Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen §326 Abs.1 StGB
    - Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Stoffen und Gütern §328 Abs. 3 Nr. 1 StGB
    - Besonders schwerer Fall einer Umweltstraftat §330 StGB

    Bis auf §330 StGB sind alle Delikte auch fahrlässig begehbar. Aber in Deinem Fall ist nach den hier getätigten Aussagen sicherlich ein Vorsatz erkennbar!
    Es handelt sich bis auf §325 um Gefährdungsdelikte, was bedeutet dass bereits die Herbeiführung einer Gefahr unter Strafe gestellt ist.
    Auf §8 ChemVerbotsV i.V.m. §27 Abs. 1 ChemG und §27 Abs. 1 ChemG i.V.m. §15 GefStoffV möchte ich ebenfalls hinweisen.

    Beim Vermieter könnte man dann allerdings auch über §330 StGB sprechen, da er ja über den Asbestgehalt bestens informiert war!

    @MARS77: Das Posting ging unter 3. in Richtung wo Du das melden könntest wenn da ein Handwerker Hand anlegt... Ich denke Ralf's Antwort bezog sich unmittelbar darauf. Daher gebe ich ihm zu 100% Recht mit seinem Posting. Aber jetzt die Antworten:

    zu 1.: Habe ich schon oben geschrieben. Ich habe darüber hinaus die selbe Auffassung gehabt wie Ralf! Daher auch der Rat sich selbst bei der Arbeitsschutzbehörde zu melden...

    zu 2.: Um das Verhindern wird dann ein anderer kümmern. Du wirst vermutlich eine kleine Strafe oder gar nichts zahlen wenn Du die Gewerbeaufsicht aus freien Stücken informierst. Die möglicherweise kontaminierte Wohnung reinigen bleibt trotzdem Dein Problem. Auch und vor allem finanziell!

    zu 3.: Wenn Du dies belegen kannst, dann werden die Kosten sicherlich zu einem gewissen Teil dem Vermieter zugeschrieben werden können. Allerdings ist die Exposition durch einen unsachgemäßen Ausbau deutlich stärker zu Wichten als durch Defekte auf Basis eines Sanierungsstaus. Deine Sichtweise trifft folglich zu 100% zu!

    zu 4.: Auch dies ist richtig. Der Vermieter hätte auf enthaltene Gefahrstoffe hinweisen müssen. Falls Ihr die Genehmigung vom Vermieter hattet den Fußboden zu erneuern (möglichst sogar schriftlich) wäre der schwarze Peter möglicherweise zum Vermieter zu schieben. Bedauerlicherweise ist der Bekanntheitsgrad der Floor-Flex nicht so groß wie der von Wellplatten. Dieser Tatsache bist Du auf den Leim gegangen und dies wird auch das Hintertürchen des Vermieters sein.

    zu 5.: Wenn dies im Laufe der letzten Jahre geschehen sein sollte, so wird Dir die Aufsichtsbehörde dazu sicherlich etwas sagen können. Ich möchte dazu nur auf §6 der Gefahrstoffverordnung verweisen...

    Dein Nachsatz gefällt mir gar nicht, da es hier nur einen gibt der besser ganz kleine Brötchen backen sollte. Und dies aus reinem Selbstschutz und Egoismus. Wenn Du NICHT als Bittsteller und Hilfesuchender gegenüber den Behörden auftreten solltest (und das noch vor Eintreffen der Laboranalytik) dann könnte der Fehler für dich in jederlei Hinsicht eine teure Erfahrung werden. Und ich kann Dir versichern dass bislang noch keinem Privatmann der Kopf abgerissen wurde der sich reumütig meldet und um fachliche Unterstützung bettelt...

    Reumütig und Betteln solltest Du so verstehen wie es der Wortlaut meint! In jedem anderen Fall könnte der Schuss nach hinten losgehen und ich beschäftige mich mit solchen Fehlern jeden Tag!
     
  7. #7 Stolzenberg, 20.08.2015
    Stolzenberg

    Stolzenberg Gast

    Das bezieht sich auf die Aussagen des Vermieters!!! Also die Überleitung in §330 StGB...
     
  8. MARS77

    MARS77

    Dabei seit:
    07.12.2013
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Einrichter
    Ort:
    Hagen
    So, das Chaos regelt sich anscheinend langsam :bau_1: . Um alles weitere werden sich jetzt Fachleute kümmern, es wird nächste Woche gemessen, ggf. dann die entsprechenden Reinigungen, die Platten ordnungsgemäß entsorgt etc.. Und sollten weitere lose Platten auftauchen, so wird dies durch eine zugelassene Fachfirma von Vermieterseite erledigt.

    Wenn dann alles nach Plan läuft brauche ich für den Moment erst mal keine weiteren Infos aus dem Forum und bedanke mich für die bisherigen Infos. Da das Ganze jetzt etwas Zeit benötigt, werde ich mich dann wohl erst wieder in ein paar Wochen nach Abschluss der Sache hier melden. Es sei denn, es passiert noch etwas unerwartetes.

    Schönen Abend/Wochende noch!
     
Thema: Asbest Flex Floor Platten & Asbestfreier Kleber
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. floor flex platten selbst entfernt

    ,
  2. floor-flex-platten gebrochen

    ,
  3. Gibt es Floor-Flex-Platten ohne Asbest

    ,
  4. floor flex platten gebrochen,
  5. handwerker forum flex platte,
  6. floor flex platten ausbauen,
  7. FlexFloor platten,
  8. flexfloor asbest klong,
  9. flexplatten gebrochen,
  10. pvc dichtungsprofil flexfloor,
  11. asbestfreie floor flex,
  12. floor flex selbst entfernt,
  13. verbreitung floor flex
Die Seite wird geladen...

Asbest Flex Floor Platten & Asbestfreier Kleber - Ähnliche Themen

  1. Asbest I Floor-Flex-Platten I Test/Probe I Wie gefährlich?

    Asbest I Floor-Flex-Platten I Test/Probe I Wie gefährlich?: Hallo Bauexpertenforum, ich bin ganz neu hier und habe eine Frage. Seit einiger Zeit habe ich durch unsere Sanierung/Renovierung eines alten...
  2. Floor flex platten? Asbest? Hilfe

    Floor flex platten? Asbest? Hilfe: Wir sanieren seit ein paar Wochen ein Haus von 1931. Jetzt wollten wir neue Leitungen von der Küche in den Keller legen. Durch zufall hat mich jmd...
  3. Floor flex ohne Asbest?

    Floor flex ohne Asbest?: Hi, vorab, dies ist mein erster Beitrag und ich bin noch nicht so sehr mit dem Forum vertraut daher bitte ich um Nachsicht falls ich hier nicht...
  4. Floor-Flex-Platten / Asbest?

    Floor-Flex-Platten / Asbest?: [ATTACH] [ATTACH] [ATTACH] Moin! Ich mache eine Ausbildung zur Raumausstatterin und wurde heute von meinem Chef auf einer Baustelle abgeladen, die...
  5. HILFE Asbest - Floor Flex Platten einfach rausgerissen

    HILFE Asbest - Floor Flex Platten einfach rausgerissen: Hallo zusammen, wir sanieren gerade ein Haus und ich glaube, dass ich einen großen Fehler gemacht habe. Ich habe im kompletten Haus die Flor Flex...