Brauche dringend Tipp´s zu unserem Bauvertrag

Diskutiere Brauche dringend Tipp´s zu unserem Bauvertrag im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; @Thomas: danke!

  1. #41 Ralf Wortmann, 20.08.2015
    Ralf Wortmann

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    @Thomas: danke!
     
  2. Baumal

    Baumal

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    was ist los mit dir?zu warm?
    ich verwalte oftmals fremden menschen`s geld.
    wenn du meinst, wegen 1200€ lohnt es sich zu
    streiten, dann gib dem TE futter, er wartert nur auf dich.
     
  3. Baumal

    Baumal

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    witzbold,
    ein traut der sich nichts traut.
     
  4. #44 Gast23627, 20.08.2015
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    ich denke "Baumal" ist heute etwas von der Fährte. Kann passieren, ich schließe mich da nicht aus. Aber, den genannten Betrag in Höhe eines Monasgehaltes vieler Menschen so zu relativieren ist schon ziemlich überheblich (Ackermann lässt grüßen)

    Der Vorschlag von Ralf Wortmann ist doch sachgerecht und könnte nicht besser sein. (ich weiß wo von ich hier dazu schreibe)

    Dazu kommt noch, dass es durchaus nicht um einen Einzelfall handeln muss. @Baumal Du kennst doch die Pappenheimer. Oder?

    @laurasmam hör auf Ralf Wortmann, der Mann ist einfach gut!

    Gruß
     
  5. #45 Ralf Wortmann, 20.08.2015
    Ralf Wortmann

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    @Josef: das tut natürlich gut, sowas zu lesen. Auch dir vielen Dank!
     
  6. #46 laurasmam, 20.08.2015
    laurasmam

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    @ Ralf Wortmann: Vielen Dank nochmal! Sie haben uns wirklich sehr weitergeholfen ;)

    Morgen haben wie einen Termin mit unserem Bauleiter, wir werden ihm das Schreiben vorlegen. Zusammen mit 2 anderen Möglichkeiten das ganze zu regeln.
    Mal sehen was dabei rauskommt.

    Dank auch an alle anderen für ihre Meinung :)
     
  7. #47 wasweissich, 20.08.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    was gibt es da zu rumrödeln ?

    bis 59,999999999 cm ist abgedeckt

    60,0 cm kostet extra . steht doch da .
     
  8. #48 laurasmam, 20.08.2015
    laurasmam

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    @ wasweissich: von den 59,99999999 les ich im Vertrag nichts
    Sondern klar und deutlich bis zu 60! Dann kommt erst das einschließlich 60, was sich aber anscheinend wiederspricht.

    Wenn mans ganz genau nimmt hat die Fliese 59,6 also immer noch unter deinen 59,9999999
     
  9. #49 th_viper, 20.08.2015
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    Zunächst einmal, es gibt andere Beiträge in anderen Strängen die man von Baumal kritisieren könnte, aber hier finde ich das nicht.

    Zum Thema: Ich finde die Abgrenzung, das bei einer 60er Fliese eine Extra-Vergütung fällig wird, im Vertrag eindeutig beschrieben und habe solche Formulierungen bisher selbst benutzt. Wenn die rechtliche Einschätzung eines Fachanwaltes das als nicht eindeutig ausweist, muss ich für meine zukünftigen Ausschreibungen umdenken. Danke Herr Wortmann, wieder was gelernt.
    Dienstlich würde ich mich auch nicht um die Toleranzen bei den Abmessungen streiten sondern das nominelle Maß berücksichtigen.
     
  10. #50 lawrence, 20.08.2015
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    Die Formulierung im Vertrag ist schlicht hinterlistig. Der BU will 60er nicht drinnen haben, tut aber dem 1. Anschein nach. Deshalb auch diese verquere Formulierung. Klar und deutlich ist jedenfalls etwas anderes.
     
  11. #51 wasweissich, 20.08.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    weil du sie nicht lesen willst .
    die reihenfolge ist doch egal

    altersbeschränkungen z.b. ab achzehn enden wann ?

    genau , in der letzten sekunde des 17ten lebensjahres ..... also um genau 0 uhr sind sie vorbei .


    tut er ja nicht
     
  12. nana

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    MMn hätte nur eine Formulierung im Vertrag drinstehen dürfen.

    Entweder "bis", oder "ab"...

    Erst dann wäre es eindeutig gewesen.

    Da die Fliesen sowieso kleiner sind, ist es eh egal...
     
  13. #53 WerniMB, 20.08.2015
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    ...des 18ten, aber egal.

    Trotzdem hast du das Problem der Vertragsgestaltung nicht erkannt.
    Wenn zu Bsp. deine 18-jährigen an der Kinokasse lesen: Eintritt frei für Gruppen bis 4 Personen. Für Gruppen ab 4 Personen Sitzplatzaufschlag.
    Und nun???

    Die Formulierung ist definitiv widersprüchlich, aber der TE mit 59,x < 60 m.E. trotzdem im Recht.

    ...und Gruß
     
  14. #54 wasweissich, 20.08.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ganz eindeutig ist es durch die ganz klare spezifizierung einschliesslich 60cm
    was gibt es da deuten ?

    nur weil man beim lesen des ersten teils beschlossen hat das 60 cm inklusiv ist , gilt der zweite teil nicht ??
     
  15. #55 wasweissich, 20.08.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    schlechtes beispiel , weil personen nur in ganzen zahlen auftreten .

    behauptest du .

    die absicht ist klar , und die hälfte der lesenden fällt darauf auch rein .... ziel erreicht .
     
  16. Julius

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    Ich muß mich WWI anschließen (und damit RW in diesem Punkt widersprechen):
    Für "bis" ist im Deutschen nicht definiert, ob ausschließlich oder einschließlich des Grenzwerts.
    Es wird in beiden Bedeutungen benutzt.

    Daher ist ME die Formulierung des GU/GÜ zwar tricky, aber korrekt (und eben nicht widersprüchlich).
    Wegen des folgenden "ab einschließlich" handelt es sich um ein ausschließliches "bis".
    Somit sind 60er Fliesen aufpreispflichtig.

    Man kann ME hier also nur bei der Frage ansetzen, ob sich das auf die nominelle oder die tatsächliche Größe bezieht.
    Meiner Auffassung nach ist zwar die nominelle Bezeichnung verkehrsüblich (damit wären die ausgewählte Größe aufpreispflichtig), aber man könnte es ja trotzdem mit dem Verweis auf die geringere tatsächliche Größe versuchen...
     
  17. #57 wasweissich, 20.08.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    so ist es zwar , aber wenn man anfängt haare zu spalten , hat sich der GÜ mit seinem trickreichtum selbst ins knie geschossen , weil er genau dieses nicht auch noch spezifiziert hat . und da fällt ihm sein bis auf die füsse ...
     
  18. nana

    nana

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    Nein, so war das nicht gemeint!
    Die Frage ist aber, welchen Sinn der erste Satz hat. Er soll nur für Verwirrung sorgen, was er ja auch tut...

    Der zweite Satz wäre absolut ausreichend gewesen!
     
  19. #59 Elias73, 20.08.2015
    Elias73

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    Weil es nicht definiert ist, ist unklar was gemeint ist. Das zeigt doch schon die Diskussion hier, wenn es so sonnenklar wäre, dann gäbe es jetzt nicht schon 56 Beiträge. Und dann geht es eben wegen AGB-Recht zu Lasten des Unternehmers.

    Weil sie tricky ist, und vermutlich genau dieses Ziel hat, etwas vorzuspielen, ist sie nicht transparent und daher wegen AGB-Recht zu Gunsten des Verbrauchers auszulegen.
    Die Klauseln müssen transparent und für den sogenannten gebildeten Laien auf einen Blick verständlich sein - ohne sprachliche Verrenkungen, sonst wären sie überraschend -> Wirkung siehe oben und Ralf.
     
  20. #60 wasweissich, 20.08.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    da wird man dann aber 19 ... :D
     
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