Brauche dringend Tipp´s zu unserem Bauvertrag

Diskutiere Brauche dringend Tipp´s zu unserem Bauvertrag im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; da wird man dann aber 19 ... :D Am Ende des 18-ten Lebensjahres wird man 18 Jahre alt, ergo beginnt das 18-te Lebensjahr mit dem 17-ten Geburtstag.

  1. nana

    nana

    Dabei seit:
    27.07.2011
    Beiträge:
    150
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Organisatorin
    Ort:
    Ruhrgebiet
    Am Ende des 18-ten Lebensjahres wird man 18 Jahre alt, ergo beginnt das 18-te Lebensjahr mit dem 17-ten Geburtstag.
     
  2. #62 dimitri, 20.08.2015
    dimitri

    dimitri

    Dabei seit:
    29.05.2013
    Beiträge:
    778
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    nirgendwo
    Eben nicht. Sie beginnen mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Bedeutet, du befindest dich also im 19. Jahr Deines Lebens. Ich bezweifle nicht, dass Du dich mit Gartenbau und allem drumherum super auskennst aber lass in diesem Fall doch die Experten auf ihrem Gebiet ran Josef, und das ist hier zweifelsfrei Ralf Wortmann.
    PS: Wie würden die Reaktionen ausfallen, wenn die Fliesen 30,1x60 wären?
     
  3. #63 wasweissich, 20.08.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ist ja richtig .

    eigentlich hatte ich zuerst angesetzt 17 jahre , 364 tage , 23 stunden , 59 minuten und 59 sekunden .
    dann fiel mir das schaltjahr ein und hab es vereinfachen wollen . daher der umschwenkfehler .

    hatten wir schon lange nicht , gärtner , halt die schnauze , wenn sich gebildete unterhalten ....
     
  4. #64 laurasmam, 20.08.2015
    laurasmam

    laurasmam

    Dabei seit:
    20.08.2015
    Beiträge:
    22
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Verkäuferin
    Ort:
    Oberpfalz
    Ha also hab ich doch recht, das es nicht eindeutig ist .... sonst würde es diese Diskussion ja nicht geben.

    Ich vertraue Herr Wortmann da voll und ganz.
    Bei uns in Bayern gilt das Motto " jeden Dog steht a Bleder auf " sprich probieren kann mans ja ;)

    Wir waren bei 3 Fliesenfirmen beim Bemustern, jeder Berater sagte uns die Größe sei laut BLB in Ordnung. Wir müssen nur den Aufpreis der qm bezahlen. Die müssten es doch wissen.

    Was steht den in euren Verträgen Blb, Betreff Fliesen?
     
  5. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    ich bin von der fährte, weil ich auf die kosten in realition hinweise.?
    nichts gegen dich Ralf, ich schätze dich und deine kommentare auch sehr.

    aber "mein" baurechtler fängt bei ca. 90€ die stunde an zu arbeiten.
    wegen 1200€ spreche ich den nicht an.
     
  6. #66 dimitri, 20.08.2015
    dimitri

    dimitri

    Dabei seit:
    29.05.2013
    Beiträge:
    778
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    nirgendwo
    Schmarrn Du Mimose ;)
     
  7. #67 dimitri, 20.08.2015
    dimitri

    dimitri

    Dabei seit:
    29.05.2013
    Beiträge:
    778
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    nirgendwo
    Hab Einzelgewerksvergabe, aber der Hintergrund ist, dass ab einer bestimmten Fläche pro Fliese laut DIN xy (unser Bauleiter hat das genauer gewusst, die Archis hier können das sicherlich auswendig) der Untergrund gespachtelt werden muss. 30x60 muss gespachtelt werden, aber auch 45x45 z.B. wäre schön Großformat. 12€ Aufpreis pro qm ist aber schon happig. Da würde der Maler Augen machen...
     
  8. nana

    nana

    Dabei seit:
    27.07.2011
    Beiträge:
    150
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Organisatorin
    Ort:
    Ruhrgebiet
    Deshalb wird dann der zweite Satz geschrieben, der dieses "einschließlich" beinhaltet...

    Der erste Satz soll nur für Verwirrung sorgen, weil man denkt, diese 60 cm sind inbegriffen, was sie laut zweitem Satz, aber nicht sind. Dort wird es dann genauer "spezifiziert"...

    Und wasweissich hat es geschrieben. Der "trickige" GÜ hat sich selbst ins Knie geschossen, weil er nicht definiert hat, ob es sich um die nominelle, oder tatsächliche Größe handelt.

    Ich würde auch dagegen angehen...

    1200 Euro sind für mich auch keine "Peanuts", die ich einfach aus dem Fenster werfen würde.
     
  9. #69 wasweissich, 20.08.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    hast du nicht .

    es ist eindeutig . nur wenn eraqartungshaltung das gelesene verfälscht , wird man verwirrt .

    nur dass der trick des GÜ letztendlich durch die tatsächlichen maße der fliesen ausgehebelt wird .

    so sehe es nicht nur ich .
     
  10. #70 wasweissich, 20.08.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    soll erwartungshaltung heissen.
     
  11. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
     
  12. #72 Elias73, 20.08.2015
    Elias73

    Elias73

    Dabei seit:
    09.11.2014
    Beiträge:
    87
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Entwicklungsingenieur
    Ort:
    München
    Eben, juristisch noch ein Grund mehr, warum das dann zu Gunsten des Verbrauchers ausgelegt werden muss. Es darf nicht verwirren!
    Außerdem zählt bei der Auslegung die Erwartungshaltung des "gebildeten Laien".
    Durch unklare oder verwirrende (potentiell verwirrend reicht hier schon) Aussagen schießt sich der Unternehmer nur selber ins Knie. Das sagt übrigens nicht nur Ralf, das ist soweit ich gelesen habe, überwiegende Rechtsmeinung.
    Um es auf einen Nenner zu bringen: Trickreichheit bei AGBs wird vom Recht nicht belohnt, sondern bestraft!
     
  13. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    frage ist, wie holst du die 1200€ wieder herein?
    beim baurechtler und gericht bezahlst du noch drauf.

    die anderen gewerke müssen bluten.:D
     
  14. #74 dimitri, 20.08.2015
    dimitri

    dimitri

    Dabei seit:
    29.05.2013
    Beiträge:
    778
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    nirgendwo
    Der TE hat doch nie was von Gericht und Anwalt geredet. Der (in diesem Thrad einzige) sinnvolle Rat von Ralf W. war, per Einschreiben (ok das kostet natürlich extra) einen entsprechend formulierten Text an den AN zu senden.
    Wo ist von Anwalt, Gericht etc. die Rede?
     
  15. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    das stimmt wohl.
    der einzig richtige hinweis kam von Ralf W.
     
  16. #76 th_viper, 20.08.2015
    th_viper

    th_viper

    Dabei seit:
    03.11.2004
    Beiträge:
    883
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Nein, den ersten Satz braucht's quasi, um die Spanne von 0 bis 60 abzudecken, den zweiten für den Bereich darüber. Wo man das einschließlich einfügt, hängt davon ab, für welchen Bereich das dann gelten soll.
     
  17. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    ......
     
  18. nana

    nana

    Dabei seit:
    27.07.2011
    Beiträge:
    150
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Organisatorin
    Ort:
    Ruhrgebiet
    Ich verstehe leider nicht, was Du meinst.

    Meiner Meinung nach hätte der Satz,

    völlig ausgereicht.

    Für TE nicht relevant, da die Kantenlänge < 60 cm.
     
  19. #79 th_viper, 21.08.2015
    th_viper

    th_viper

    Dabei seit:
    03.11.2004
    Beiträge:
    883
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Der Satz sagt nicht klar aus, ob größer oder kleiner 60cm gemeint ist.
     
  20. #80 laurasmam, 21.08.2015
    laurasmam

    laurasmam

    Dabei seit:
    20.08.2015
    Beiträge:
    22
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Verkäuferin
    Ort:
    Oberpfalz
    Ich finde schon das bis 60cm eine klare Aussage ist. Ebeneso einschließlich 60 cm ist klas definiert.
    Nur was zählt hier?

    60 ist 60 und nicht 59,999 ( wobei selbst da wir noch drunter sind )
    Es wäre halt erheblich einfach zu wissen was üblicherweise zum Thema Fliesen in der Blb vermerkt ist. Das hier kann nicht üblich sein, sonst würde nicht in diesem Umfang darübrer diskutiert werden.

    Mal ganz ehrlich, was würdet ihr an meiner Stelle machen??

    Bevor ich die 1200.- einfach so zahle, weil es der leichtere Weg ist, obwohl ich es evtl. nicht müsste (zwecks undefinierbarer Klausel) also lieber gönn ich mit dem Geld meinen Kindern was schönes für Haus und Garten.

    Alle die KOhle gerne verschenken können sich ihren Kommentar sparen
     
Thema: Brauche dringend Tipp´s zu unserem Bauvertrag
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. braucht man bei garagenbau bauvertrag

Die Seite wird geladen...

Brauche dringend Tipp´s zu unserem Bauvertrag - Ähnliche Themen

  1. Ist das Asbest? BRAUCHE DRINGEND HILFE

    Ist das Asbest? BRAUCHE DRINGEND HILFE: Hallo liebes Forum. Es tut mir leid das ich hier schon wieder störe aber ich bin schon wieder echt am Ende. Nachdem ich mich von meiner Angst mit...
  2. Ist das Schimmel oder Dreck? brauche dringend Hilfe.

    Ist das Schimmel oder Dreck? brauche dringend Hilfe.: Hallo ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich habe zum 1.6. eine Wohnung angemietet in die wir jetzt schon rein konnten um zu renovieren... vom...
  3. Brauche dringend Hilfe. Dieser Mauerbau kann doch nicht normal sei. Neubau

    Brauche dringend Hilfe. Dieser Mauerbau kann doch nicht normal sei. Neubau: Tread created incorrectly. Please delete
  4. Wohnung komplett zugerümpelt, brauche dringend euren Rat

    Wohnung komplett zugerümpelt, brauche dringend euren Rat: Hallo Leute, und zwar habe ich folgendes Problem. Ich bin nun schon länger auf der Suche nach einer leistbaren Wohnung die auch noch zentral...
  5. Brauche dringend Hilfe: Welches Klebeband klebt auf Styropor?

    Brauche dringend Hilfe: Welches Klebeband klebt auf Styropor?: Liebe Freunde, brauche Euren Rat .. Welches Klebeband hält auf Styropor .. im Anschluss kommt die Fußbodenheizung und Estrich. Es darf also...