Barrierefreier Zugang

Diskutiere Barrierefreier Zugang im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Gibt es eine Vorschrift für barrierefreien Zugang? Wenn ja, für welche Objekte ist ein barrierefreier Zugang zu allen Geschossen vorgeschrieben?...

  1. PeterB

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    Gibt es eine Vorschrift für barrierefreien Zugang?
    Wenn ja, für welche Objekte ist ein barrierefreier Zugang zu allen Geschossen vorgeschrieben?
    Wo finde ich das?
    Anti-Diskriminierungsgesetz? Bauordnung der Länder? Geschäftshausverordnung?

    Ich habe mich bei der Suche gerade im Internet etwas verlaufen :yikes
     
  2. #2 ThomasMD, 20.08.2015
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    Bevor Du solch allgemeingehaltene Frage stellst, wäre es sinnvoller, den eigenen Fall kurz darzustellen und daraus ableitend zu fragen, was einen bewegt.
    Du willst ja sicher nicht irgendwas bauen, wofür der barrierefreie Zugang erforderlich ist, sondern etwas ganz Bestimmtes.
    Mit dem Zugang alleine ist es meist nicht getan, wobei Zugang eigentlich sowieso das falsche Wort ist...
     
  3. #3 ManfredH, 20.08.2015
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Rimpar / "Unterfranggn" liegt doch in Bayern, oder?
    Dann schau doch mal in die Bayer. Bauordnung, Art. 48.
    Oder gib in google mal "BayBO barrierefrei" ein...
     
  4. PeterB

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    Ok,OK, zuwenig Input

    Es geht um die Errichtung einer Verkaufsstätte über 2000 m² in BaWü. Nähe Mannheim.
    Der Vermieter will keinen Personenaufzug bauen, obwohl sich die VK-Fläche auf 2 Etagen verteilt, wobei das EG lediglich eine "Antrittsfläche mit 600 m² ist. Fahrtreppen baut er, aber die dürfen von Rollis nicht benutzt werden.
    Ich versuche also mal "BaWüBO barrierefrei" :think
     
  5. #5 ThomasMD, 20.08.2015
    ThomasMD

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    Na dann hast Du ja sicher den Passus schon gefunden, den Du dem Sparbrötchen unter die Nase halten musst. :e_smiley_brille02:
     
  6. Baumal

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    sehr witzig: "ich habe mich etwas verlaufen, suche
    barrierefrei-"......

    googel mal nach null barriere.de
     
  7. PeterB

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    Habe mittlerweile eine schöne Abhandlung der Architektenkammer BaWü gefunden und an den Bauherrn weitergeleitet ;-)
    Demnach gibt es Abweichungen nur noch auf Antrag in Ausnahmefällen als Befreiung. Da dieser Zugang ins OG in einem Bestandsgebäude komplett neu erstellt wird, kann ich mir eine Ausnahmegenehmigung nicht vorstellen.
     
  8. #8 Der Bauberater, 26.08.2015
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    Ausnahme bei Überschreitung von (ich glaube) 10% der Bausumme.
    § 39 LBO i.V. mit der VerkaufsstättenVO
    siehe
     
  9. #9 Der Bauberater, 26.08.2015
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    Nach §56 (5) LBOAVO maximal eine Befreiung von §39 LBO wg. unzumutbarer Härte .... Die liegt m.W. bei mehr als 10 % Mehraufwendung zur "normalen" Ausführung. Am besten mit dem zuständige Baurechtsamt abklären!
     
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