Tiefbauer Entwässerung. Gibt kein Verlegeplan zur Kontrolle

Diskutiere Tiefbauer Entwässerung. Gibt kein Verlegeplan zur Kontrolle im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, unser Tiefbauer, welcher auch bei unserem Neubau die Abwasser und Regenrohre verlegt hat und auch am städtischen Kanal...

  1. #1 WayneDW, 21.08.2015
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    Hallo zusammen,

    unser Tiefbauer, welcher auch bei unserem Neubau die Abwasser und Regenrohre verlegt hat und auch am städtischen Kanal angeschlossen hat gibt uns keinen Verlegungsplan.
    Sprich ich weiß nicht wo genau er die Rohre gelegt hat. Er hat auch keine Fotos gemacht.

    Was soll ich davon halten? Anscheinend haben die vergessen die Unterlagen dafür zu erstellen.

    Hab ich da eigentlich Anspruch drauf? Immerhin könnte ich ja ausversehen etwas beschädigen wenn ich selber im garten Erdarbeiten mache.

    Grüße
    Wayne
     
  2. reezer

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    oder sie haben es nicht vergessen, sondern einfach nicht gemacht

    was war denn vereinbart?
    hast du eine Dokumentation der verlegten Leitungen in Auftrag gegeben, oder sogar bezahlt?

    musst du halt aufpassen daß du nichts aus Versehen beschädigst wenn du selber im Garten Erdarbeiten machst
    das empfiehlt sich sowieso generell
     
  3. #3 RMartin, 21.08.2015
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    WayneDW: Im Normalfall arbeiten Tiefbaufirmen nach Plänen. Was hast Du ihm den beauftragt?
     
  4. #4 WayneDW, 21.08.2015
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    na ich habe ihm den Anschluss des hauses an die städtische Entwässerung als Auftrag gegeben.
    Dazu zählen Verlegung der Rohre von den Regenrinnen im hinteren Gartenbereich bis nach vorne an die Straße, ebenso Abwasser. Kommt bestimmt auf 50 meter Rohre letzendlich.
    Da ich an den Tagen nicht vor Ort war um die Ausführungen zu prüfen und zu dokumentieren habe ich halt nachgefragt ob ich bitte einen Plan bekommen könne wo abgezeichnet ist wie die Rohre laufen. Bis heute wurde mir kein Plan ausgehändigt.

    "musst du halt aufpassen daß du nichts aus Versehen beschädigst wenn du selber im Garten Erdarbeiten machst"

    Wenn man nicht weiß wo man aufreißen darf für z.B. Mauerfundamente ist das schon ärgerlich.

    Als Außenstehender gehe ich davon aus, das ich eine Dokumentation erhalte von den Arbeiten, das ich diese extra bestellen muss wäre mir neu
     
  5. #5 OLger MD, 21.08.2015
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    Wurde die Erstellung von Bestandsunterlagen angeboten / beauftragt ?

    Hast Du die Bauleistung des Tiefbauers schon abgenommen / bezahlt?

    Du hast maximal eine Chance - sofern noch keine Abnahme erfolgte - die Einmessung der Leitung als Voraussetzung für die Abnahme zu verlangen, um z.B. prüfen zu können ob das geplante Gefälle auch eingehalten wurde. Dazu musst Du dem Tiefbauer aber vor Baubeginn einen koordinierten Leitungsplan zur Verfügung gestellt haben. Denn der Tiefbauer, der die Entwässerungsleitungen verlegt, wird ja auch nicht auf Gutglück losbaggern ohne sich vorher zu versichern, dass es keine Stromkabel im Baubereich gibt.

    Hast Du schon das Protokoll der Prüfung zur Wasserdichtheit?

    Diese beiden Leistungen (Bestandsdokumentation und Prüfung der Wasserdichtheit) sind bei VOB-Verträgen besondere Leistungen und somit auch gesondert zu vergüten bzw. im LV entsprechend auszuschreiben.

    Welche Unterlagen musst Du dem Betreiber der Entwässerungskanäle (Stadtwerke, Zweckverband, o.ä.) vorlegen?
     
  6. #6 OLger MD, 21.08.2015
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    DIN 18306 Abs. 4.2.12 (Ausgabe 2012)
     
  7. #7 RMartin, 21.08.2015
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    Generelle Frage: Ist das derzeit gängige Praxis im EFH-Bau, dass man die Anschlüsse an den städtischen Kanal vergibt; einschl. Rohrleitungen ohne der Firma einen Ausführungsplan auszuhändigen? Woher wusste die Firma Materialien und Durchmesser, etc.?
     
  8. #8 OLger MD, 21.08.2015
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    Steht im Kleingedruckten

    - von der letzten baustelle
    - das machen wir schon immer so
    - das hat schon immer so gepasst
    - 5 prozent oder 5 promille ist egal, Wasser fließt trotzdem
    - wir hatten die rohre noch auf dem Hof liegen
     
  9. reezer

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    so eine überirdische Aufgabe ist das ja dann doch nicht.
    man sollte nicht grundsätzlich davon ausgehen, daß der ausführende Handwerker von Haus aus ein Idiot ist
     
  10. #10 OLger MD, 21.08.2015
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    richtig,
    der Handwerker muss nur
    - die Bemessungsregenspende kennen
    - die Größen der zu entwässernden Flächen kennen
    - die Rauhigkeit der einzubauenden Rohre berücksichtigen
    - das Abflussvermögen von Freispiegelleitungen ermitteln
    - den Nachweis nach DWA-A 118 erbringen
    - das Niveau der Rückstauebene kennen und berücksichtigen
    - die Abflussbeiwerte berücksichtigen
    - die Art und Anzahl aller an das Entwässerungssystem angeschlossenen Einleiter kennen
    - die Abflusskenzahlen berücksichtigen
    - die Gleichzeitigkeitsfaktoren einrechnen
    - die Vorgaben aus DIN 1986-100 5.4 und DIN EN 12056 erfüllen
    - .....
     
  11. #11 gunther1948, 21.08.2015
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    hallo
    normalerweise muss doch der bauherr den handwerkern die entsprechenden pläne zur verfügung stellen nach denen gearbeitet wird oder passiert das bei euch alles auf zuruf.
    wie wurden denn da die hausentwässerungsanschlüsse eingemessen und verlegt???

    gruss aus de pfalz
     
  12. #12 Gast036816, 21.08.2015
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    hier hat der bauherr versäumt die planung zu erstellen und dem unternehmer zur verfügung zu stellen. wenn der unternehmer die planung machen soll, muss diese extra beauftragt und vergütet werden.

    dass ohne planung überhaupt gearbeitet wurde!
     
  13. #13 WayneDW, 27.08.2015
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    Meine Architektin hat einen Entwässerungsplan erstellt, wo man den Rohrverlauf sieht.

    Nur habe ich jetzt festgestellt, das schon die Ausrichtung der Revisionsschächte und der Weglauf in die Revisionsschächte nicht nach Architekten-Entwässerungsplan ist. Nun kann ich nicht mehr darauf vertrauen, das der Entwässerungsplan richtig ist.
    Anstatt das das Abwasser über den Revisionsschacht direkt in den Kanel geleitet wird, ist der Wasserlauf um 180 gedreht worden und macht dann noch eine zusätzliche Kurve.

    Das kann doch nicht sein das ich das ohne Sinnvolle Erklärung und Absprache hinnehmen muss? Der Entwässerungsplan lag ja vor
     
  14. #14 RMartin, 27.08.2015
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    Wenn die Firma sich nicht an die Ausführungsunterlagen gehalten hat, dann ist sie schon verpflichtet aufzuklären was sie wo gemacht hat. Dann besteht evtl./ wahrscheinlich sogar die Verpflichtung nachzubessern.

    Problem wird jedoch sein, dass die Abnahme wahrscheinlich schon war und Rechnung bezahlt ist?
     
  15. #15 Baufuchs, 27.08.2015
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    Baufuchs Gast

    In NRW gehört zum Bauantrag auch ein Entwässerungsantrag. Ohne Entwässerungsgenehmigung keine Baugenehmigung bzw. kein Freistellungsverfahren.

    Da sind alle Angaben zu finden, die der Tiefbauer braucht.
     
  16. #16 WayneDW, 27.08.2015
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    "Da sind alle Angaben zu finden, die der Tiefbauer braucht. "

    an die er sich augenscheinlich nicht vollständig gehalten hat sondern ohne Rücksprache Änderungen vorgenommen hat die ich nur durch zufall erkannt habe.
    abnahme war schon im April. Rechnungen sind natürlich bezahlt!
     
  17. #17 WayneDW, 27.08.2015
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    Und weiter steht die Frage im Raum...
    Mit der o.g. Antwort ist doch die Sachlage klar.

    Welche Rechte hab ich?
    P.S. Abnahme meinste ich Abnahme Neubau... Das man Rohe abnimmt wäre mir neu
     
  18. #18 Ralf Wortmann, 27.08.2015
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    Da du vertraglich keine Erstellung eines Bestandsplanes vereinbart hast, ist der Tiefbauer nicht verpflichtet, einen solchen zu erstellen und dir zu übergeben.
    Da war einfach ein Versäumnis bei der Werkvertragsgestaltung. Musst du leider so hinnehmen.
     
  19. #19 Ralf Wortmann, 27.08.2015
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    Wenn du beweisen kannst, dass der Entwässerungsplan dem Tiefbauer selbst vorlag (ob er anderen Personen vorlag, ist unerheblich), weil diese z.B. sein Angebot danach erstellt hat und dabei auf den Plan Bezug genommen hat und dass vereinbart war, dass genau nach diesem Plan verlegt werden sollte (oder wenn der Tiefbauer dies alles nicht bestreiten sollte), hast du zwar immer noch keinen Anspruch auf Erstellung eines Bestandplans, aber immerhin einen Nacherfüllungsanspruch dahingehend, dass der Tiefbauer die Leitungen umverlegen und plangerecht erstellen muss. Diesen Anspruch kannst du bejahendenfalls per Einwurfeinschreiben und mit Fristsetzung geltend machen.

    Aber beachte die "Wenns"!
     
  20. #20 RMartin, 27.08.2015
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    Vorausgesetzt die "Wenns" sind erfüllt; ist es dann nicht erst die Pflicht der ausführenden Firma, wenn Abweichungen vom Soll vorhanden sind, schnellstens aufzuklären was sie wo gemacht hat?
     
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