Was gehört (für die Bank) zu den Baukosten

Diskutiere Was gehört (für die Bank) zu den Baukosten im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich weiß, das sollte ich die Bank fragen. Aber mein Berater ist in Urlaub und ich möchte mit meiner Kalkulation weitermachen. Also...

  1. #1 SirSydom, 21.08.2015
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    Hallo,

    ich weiß, das sollte ich die Bank fragen. Aber mein Berater ist in Urlaub und ich möchte mit meiner Kalkulation weitermachen.

    Also ich wüsste gerne, welche Kosten für die Bank als Baukosten gelten und welche eben nicht.
    Sowie woher vor dem unbekannte bzw nicht genau bekannte Kosten aktzeptiert werden.

    Klar ist, Maklergebühren, Grunderwerbsteuer, Notargebühren sind außen vor.

    Was ist mit:
    Kosten für Außenanlagen (Gartenzaun, Garten anlegen, Einfahrt pflastern, Terasse..)
    Baugrundgutachten
    Genehmigungsgebühren, Vermessungsgebühren
    Baubegleitender Sachverständiger
    Versicherungen
    Baustrom
    Hausanschlüsse
    Entsorgung des Aushubs

    Und was ist mit Sachen die man in einem GÜ-Angebot nicht drin hat, weil man diese separat mit den Handwerkern vereinbart, z.B. Entkalkungsanlage, zusätzliche Elektrik, Garten...
    Reicht da ein Angebot vom jeweiligen Handwerker?

    Gruß
    SirSydom
     
  2. #2 dimitri, 21.08.2015
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    Es gibt Baukosten, Baunebenkosten und Erwerbskosten. Bei unserer Bank (die wenns ums Geld geht) wurde das alles zusammengezählt und der von uns zu begleichende Teil bzw. bereits beglichene Teil abgezogen (Ek). Das vorhandene Gundstück war ebenfalls EK, sovie das von uns einzusetzend geplante Bankguthaben (musste per Kontoauszug nachgewiesen werden).

    Versicherungen waren da nicht dabei (sind aber auch zu vernachlässigen) Baustrom ist auch mit ca 5-6 hundert Euro überschaubar.

    Für die anfallenden Kosten wurde von unserem Planungsbüro eine Kostenaufstellung erstellt (welche sich im Nachhinein mit ca 2% Mehrkosten als recht gut erwiesen hat).

    Angebote von Handwerker hatten wir zu dem Zeitpunkt nicht. Was sollten die auch anbieten? Steht ja noch nich mal was. Daher ist eine zuverlässige Kostenschätzung unerläßlich. Einen Puffer von 5-10% (mit gutem Planer) oder auch mehr (ohne Planer so wie du) solltest du mit finanzieren oder als Barreserve (also nicht EK) auf jeden Fall in der Hinterhand haben.
     
  3. #3 SirSydom, 23.08.2015
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    Mit Angeboten von Handwerkern meinte ich alles, was nicht im GÜ-Angebot drin ist.

    zB. Einfahrt pflastern, Spritzschutz anlegen und manche "Extras" wie Entkalkungsanlage..

    Mir gehts genau darum einen gewissen Puffer (nicht angerechnetes) EK in der Hinterhand zu behalten. Soll aber halt nicht dazu führen, dass mit die Beleihungsquote über den Grenzwert geht und der Zins steigt..
     
  4. #4 dimitri, 24.08.2015
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    Spritzschutz, Pflaster, Mutterboden glätten etc. sind alles Außenanlagen. Zwischen 15 und 30 Tsd ist da nicht falsch. Je nachdem, wie groß das Grundstück ist, welche Ansprüche und welcher Zeitraum.
    Entkalkungsanlage macht normalerweise der Heizungsbauer mit. Gibt verschiedene Hersteller und Ausführungen. Das ganze zu schätzen ist nur in einem Gesamtkontext sinnvoll.
    Wenn der Heizer es gleich mit einbaut wird es günstiger als wenn ein anderer Handwerker nachträglich nochmal ran muss.

    Sanitär und Böden sind noch ein recht interessanter Punkt, bei dem man recht leicht den ein oder anderen Tausender mehr lassen kann. :e_smiley_brille02:
     
  5. #5 dimitri, 24.08.2015
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    PS: Kann dir bei Interesse ja mal unsere Kostenaufstellung und ein paar Eckdaten Posten.
     
  6. #6 SirSydom, 24.08.2015
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    Danke dimitri, schätzen kann ich schon selbst.
    Habe heute mit der Vertretung telefoniert, für einige Positionen im Rahmen bis ~40-50k würde auch eine Kostenaufstellung von mir ausreichen, wenn der Rest über ein Angebot/Vertrag mit dem GÜ fix ist.

    Da wir relativ viel EK haben hab ich auch kein Problem mit der Quote, ob nun 50, 55 oder 60 macht eh keinen Unterschied..
    Da geb ich dann einfach weniger EK an und mach die Garage eben "so".
     
  7. #7 baufibemu, 27.08.2015
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    Hallo,

    zu den klassischen Baunebenkosten gehören im eigentlichen Sinn nur die Kosten, die Du bereits aufgeführt hast.
    Also, Architekt, Statiker, Genehmigungsgebühren, Gutachten, Baustrom, Versicherungen usw.
    Alles was für die Errichtung des Gebäudes anfällt, gehört zu den Baukosten. Auch wenn es die beauftragte Baufirma nicht ausführt.
    Deshalb bekommt man meistens von der Baufirma auch nur deren Kosten als Baukosten aufgestellt und den Rest als Baunebenkosten.
    Dem ist aber nicht so. Auch der Aushub sind Baukosten.
    Auch die Kosten einer Garage gehören zu den Baukosten. Wobei die Kosten für die Garage extra aufgeführt werden sollten, da viele Banken hier eine Pauschale ansetzen.
    Auch zusätzliche Elektrik im Haus sind Baukosten. Als Nachweis reicht ein Angebot des Handwerkers.
    Zu den Kosten der Außenanlagen gehören die Kosten der Bepflasterung und Begrünung und natürlich auch Einzäunung.
    Wenn also z.B. zusätzliche Elektrik für den Garten geplant ist, dann gehört dies ebenso zu den Außenanlagen.

    Beste Grüße
     
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