Sind Abweichung zum LV ein Mangel in LP8?

Diskutiere Sind Abweichung zum LV ein Mangel in LP8? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo allerseits, ich habe irgendwie kein Glück. Habe mit einer Bau Ingenieur Firma einen Dachausbau gemacht. Die ganze Situation ist etwas...

  1. Sid779

    Sid779

    Dabei seit:
    24.06.2015
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT Architekt
    Ort:
    Klingenberg
    Hallo allerseits,

    ich habe irgendwie kein Glück. Habe mit einer Bau Ingenieur Firma einen Dachausbau gemacht. Die ganze Situation ist etwas kompliziert. Aber ich versuche mich auf die wesentlichen Dinge zu beschränken.

    Es wurden mehrere Firmen beauftragt. Bei einer BI Firma habe ich LP1-3 und 5-9 beauftragt.
    Dann eine Firma für Fenster, eine für das Dach, eine für Heizung und eine für die Zwischensparrendämmung von innen.
    Bei letztere hat es der BI leider trotz Aufforderung nicht geschafft, das LV mit WLG 035 Zwischensparrendämmung zu erstellen. 032 (war sehr teuer, das habe ich abgelehnt) und dann hat er es mit 040 erstellt. Also habe ich den Preis für WLG035 selbst erfragt und den BI angefragt, ob er etwas dagegen hat wenn WLG 035 verbaut wird, da der Preisunterschied minimal ist. Klare Antwort vom BI : Geringere WLG sind zu bevorzugen.
    Also habe ich den Auftragnehmer informiert WLG035 zu verbauen und es wurde auch genau so umgesetzt.


    Bei der Abnahme mit den Handwerkern, welche das ganze Dach und die Aussendämmung gemacht haben wurden bei der Abnahme keine Mängel festgestellt, bzw. die Kleinigkeiten die aufgefallen sind wurden umgehend behoben bzw. vor Ort besprochen. Auch wurde mir versichert, dass die Produkte wie im LV beschrieben bzw. mit den definierten Eigenschaften verwendet wurden. Jedoch bat ich um die Produkt Zettel der verwendeten Produkte. Sicher ist sicher dache ich mir.
    Der BI hat die Schlussrechnung der Baufirma etwa eine Woche später "freigegeben". Also habe ich diese natürlich auch gezahlt, in der Annahme alles sei i.O.

    Bei den Fenstern, hat der BI Mängel festgestellt. Allerdings erst 2 Wochen nach Freigabe der Rechnung der Fenster Firma. (Rolläden und Fliegengitter sind nicht korrekt montiert).
    Bislang ist dieser Mangel noch nicht beseitigt und der BI arbeitet mit der Fenster Firma noch an der Lösung. Dadurch, dass das ganze Dach schon fertig ist, kommt der Fensterbauer nicht mehr so leicht an die Rolläden heran und sucht jetzt nach günstigeren Lösungen mit Leisten und Kleber. Deren Haltbarkeit wurde mir bislang nicht genannt.



    Kurz darauf erhielt ich auch die Schlussrechnung vom BI.
    Überrascht wies ich darauf hin, dass ich nicht alle Leistungen erhalten habe. Nach mehrmaliger Aufforderung, erhielt ich nun endlich die Produkt Zettel vom BI alles sei in Ordnung. (4 Wochen nach der Abnahme)

    Die Daten auf den Produktbeschreibungen gefielen mir jetzt so gar nicht.
    Holzfaserplatten schlechterer WLG verbaut. (10% schlechter als im LV beschrieben)
    Dampfsperre anstatt einer diffussionsoffenen Unterspannbahn verbaut. ( Der SD Wert liegt etwa bei 100m und im LV wird ein Wert <=0,03m gefordert)

    Darauf hin, fordere ich natürlich vom BI geeignete Maßnahmen einzuleiten und informiere ihn, dass LP8 mangelhaft ist. Er stellt eine Feuchteberechnung an, die leider nicht zu meinem Dachaufbau passt und behauptet weiter, er hätte mit ausführenden Firma vereinbart, dass höherwertige Produkte eingesetzt werden um die Bauzeit einhalten zu können.
    Darf er das denn überhaupt ohne meine Zustimmung, mal ganz abgesehen davon, dass die Bauzeit weit überschritten wurde? Im Vertrag mit der ausführenden Firma steht, dass abweichende vom LV verwendeten Produkte vor Angebotsabgabe inkl. Nachweis der Gleichwertigkeit benannt werden müssen. In der Rechnung von der ausführenden Firma, steht von diesen Abweichungen nichts. Da werden exakt die im LV beschriebenen Leistungen in Rechnung gestellt.

    Zusätzlich behauptet er, dass ich eine bessere Leistung zu gleichen Kosten erhalten habe.
    Im Fall der Holzfaserplatten sehe ich das natürlich nicht so und bei der Dampfsperre bin ich noch skeptisch. Immerhin hat der BI in LV noch was diffusionsoffenes mit sd <=0,03 festgelegt. Jetzt soll eine Sperre besser sein.

    Der BI wiederum berechnet nur den Gesamt u-Wert der Konstruktion und die verschlechtert sich durch die Holzfaserplatten "nur" in der 3. Nachkommastelle.
    Er behauptet sogar, dass ich eine besseren u-Wert erhalten hätte. (Besser als was hat er mir leider nicht mitgeteilt, aber er kann wohl nur mein Upgrade auf 035 WLG meinen)

    Ich bin der Auffassung, dass der BI in LP8 prüfen muss, ob die Handwerker die im LV vereinbarten Produkte bzw. die dort beschriebenen Eigenschaften der Produkte einhalten.
    Das habe ich ihm auch geschrieben und ihn aufgefordert geeignete Maßnahmen zu ergreifen. (Zu sprechen ist er leider nie, das würde ich ja bevorzugen.)
    Seiner Meinung nach ist alles in Ordnung und es muss nichts geändert werden.


    Aktuell halte ich ca. 14% des Honraes vom Architekten zurück und Verlange ein persönliches Gespräch, da ich natürlich das Gewerk in der erwarteten Güte möchte, bevor ich seine Schlussrechung begleiche. Er wiederum fordert mich nun mehrfach zur Zahlung auf und versichert, dass er alle Leistungsphasen erbracht hat. Letzter Vorschlag: Ich könne 10% bis zur Inhaltlichen Klärung einbehalten. Den Rest soll ich innerhalb einer Woche begleichen.
    Ein Termin zur Aussprache stellt er mir allerdings erst in 2-3 Wochen in Aussicht. Eine korrekte Rechnung (ja die hat auch noch Fehler) will er aufgrund des hohen Aufwandes auch nicht ausstellen.

    Jetzt frage ich mich, ob der BI alle LPs erbracht hat, obwohl es die oben beschriebenen Abweichungen gibt. LP9 habe ich so verstanden, dass er die in den Nächsten 5 Jahren erbringt. Demzufolge scheint es korrekt, dass er diese bereits mit Abschluss der LP8 abrechnen möchte. Aber ob LP8 aufgrund der oben festgestellten Punkte bereits erbracht wurde, da bin ich mir doch ziemlich unsicher.


    Grüße Sid779
     
  2. #2 Gast036816, 22.08.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    leistungsphase 9 kann er jetzt noch nicht abrechnen, sondern erst 5 jahre nach der rechtsgeschäftlichen abnahme der phasen 1 - 3 und 5 - 8, insbesondere phase 8.

    bei den mängeln der ausführenden unternehmen haftet erst einmal der einzelne unternehmer. der bauleiter muss jedoch darauf achten, dass die im vertrag verankerten produkte eingebaut werden. erfolgt das nicht, dann haftet er mit, eventuell auch gesamtschuldnerisch. wenn er eine abweichung vom verrag feststellt, muss er für die notwendigen korrekturen sorgen, ggf. muss er dir auch einen hinweis geben, dass der mängelverursachereine mängelanzeige

    solange du noch nicht seine leistungen rechtsgeschäftlich abgenommen hast, muss er dir nachweisen, dass deine mängelbehauptung falsch ist und der mangel nicht besteht. er muss das auch schwarz auf weiss belegen, nicht nur sagen. weiter muss er dir alle dokumente - zeichnungen, berechnungen, leistungsbeschreibungen etc. ob in papier oder auch im datenformat, muss im vertrag stehen.

    nach deiner beschreibung liegen einige fehler in der phase 8 vor, um das jedoch insgesamt zu bewerten, sollte man auch die gegenseite anhören.
     
  3. Sid779

    Sid779

    Dabei seit:
    24.06.2015
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT Architekt
    Ort:
    Klingenberg
    Hallo,

    vielen Dank für die gute Antwort.
    So ganz faslch war meine Einschätzung dann wohl ja nicht.


    Eine Frage habe ich dazu noch:

    Wann und wie nehme ich die Leistungen des Bauingenieurs rechtsgeschäfttlich ab? Also insbesondere LP8.
    Da ja im Bestand gebaut wurde, habe ich ja jederzeit Zugang zum Gewerk.


    Mit der Firma, welche das Dach in großen teilen gemacht hat, erfolgte dies ja durch die Abnahme, auch wenn falsche Tatsachen vorgetäuscht wurden ist das wohl rechtskräftig.
    Hier bin ich jetzt wohl in der Beweispflicht, auch wenn die Firma nicht vertragsgerecht geleistet hat.

    Viele Grüße
     
  4. #4 Gast036816, 22.08.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    die hoai-abnahme wird dann wohl schwierig ausfallen. du solltest alle mängel der phase 8 auflisten. wenn davon nichts widerlegt oder beseitigt wird, solltest du einen baurechtsanwalt zu rate ziehen.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 22.08.2015
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Du schreibst was von LP 9. Ist die absolut gesondert vereinbart oder Bestandteil des Vertrags, in dem auch LP 8 ist.
    Wenn letzteres, dann nimmst Du jetzt noch gar nichts ab, sondern erst in 5 Jahren, wenn LP 9 erledigt ist!!!
    Wenn 9 ein gesonderter Vertrag ist, dann geh zum Anwalt und lass Dich beraten. evtl hilft Dir auch die Architektenkammer!
     
  6. Sid779

    Sid779

    Dabei seit:
    24.06.2015
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT Architekt
    Ort:
    Klingenberg
    Hi

    @rolf:
    Ja, was ist denn so üblich wenn im Bestand etwas an / umgebaut wird?

    @Ralf:
    Alles ein einziger Vertrag (LP1-3 und 5-9), leider auch nur 2 Seiten.
    Genau steht da für LP8 und 9 als Leistung:
    die Überwachung der vergebenen Leistungen LP8-9 (45%) u.a. Objektüberwachung, Kontrolle der Qualität und des Budgets

    Da im Vertrag auch die HOAI in neuester Fassung als geltend angegeben ist, werden wohl alle Grundleistungen aus den LPs beinhaltet sein.


    Viele Grüße
     
  7. #7 jodler2014, 22.08.2015
    jodler2014

    jodler2014

    Dabei seit:
    20.12.2014
    Beiträge:
    3.895
    Zustimmungen:
    536
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    RP
    Für mich erschließt sich daraus : BI hat gepennt und sucht nach einer Lösung ..Entschuldigung

    Siehe #4 von Rolf
     
Thema:

Sind Abweichung zum LV ein Mangel in LP8?

Die Seite wird geladen...

Sind Abweichung zum LV ein Mangel in LP8? - Ähnliche Themen

  1. Abweichung vom Angebot und Mangel

    Abweichung vom Angebot und Mangel: Guten Morgen, BV: Aufstockung Altbau EFH, EFH Fassadendämmung und neue Fassade irgendwann die letzten Wochen hat das ausführende...
  2. Abweichung Baubeschreibung Innentüren und Dach

    Abweichung Baubeschreibung Innentüren und Dach: Hallo Zusammen, ich bin Neu hier - habe die Suche bemüht und bin leider zu meinem Thema nicht fündig geworden. Wir bauen aktuell eine...
  3. Mangel bei Abweichungen Maße

    Mangel bei Abweichungen Maße: Hallo, wir stehen kurz vor der Abnahme und haben nun folgendes festgestellt: - das Gäste WC Fenster sitzt 4 cm Abweichend vom Plan, da dies...
  4. Die Abweichung von den aRdT als Mangel

    Die Abweichung von den aRdT als Mangel: Begriffsdefinition: Die anerkannten Regeln der Technik sind die Summe der im Bauwesen anerkannten wissenschaftlichen, technischen und...
  5. Abweichende Optik Dachkastenverkleidung-schwerwiegender Mangel??

    Abweichende Optik Dachkastenverkleidung-schwerwiegender Mangel??: Die Verkleidung meiner Dachsparren weicht deutlich von der zum Kauf ausschlaggebenden Form ab. Auf den Abbildungen, die wir vorher sahen, war da...