Unterfangung

Diskutiere Unterfangung im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir wollen uns eine Doppelhaushälfte bauen. Das eine Haus steht schon. Unser Architekt meinte unser keller muss ca.1,25 cm tiefer gebaut...

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  1. #1 Gudrunme, 22.08.2015
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    Hallo,
    wir wollen uns eine Doppelhaushälfte bauen.
    Das eine Haus steht schon.
    Unser Architekt meinte unser keller muss ca.1,25 cm tiefer gebaut werden wie beim Nachbar.
    Was gibt es zu beachten?Was kostet das Abstützen?
    Muss man das andere Haus unterfangen? An der Grenze oder muss die Unterfangung unter
    dem Nachbarhaus sein?
    Wie geht man da vor.

    gruss Gudrun
     
  2. #2 Gast036816, 22.08.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    - tragwerksplaner einschalten und beauftragen,
    - architekt stellt im entwurf mit grundriss und schnitt(en) die gründungsdifferenzen dar,
    - tragwerksplaner erarbeitet ein statisches konzept,
    - dann kann man etwas zu den kosten sagen.
     
  3. mls

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    die zuvor genannten ersteren punkte sind sowieso
    erforderlich, bevor aber stat. berechnungen für die
    unterfangung gestartet werden (die kosten extra),
    sollte erstmal geklärt werden, ob der nachbar einer
    unterfangung zustimmt - muss er nämlich nicht.
     
  4. Baumal

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    das kostet natürlich schon ein paar euro fünfzig, wenn der nachbar mitspielt.
    weshalb soll 1.25m tiefer gegründet werden?
    so 1.25m sind mal eine ansage. soll es ein wohnkeller werden?
     
  5. #5 Gudrunme, 23.08.2015
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    Hallo, danke für die Antwort.
    nein soll kein Wohnkeller werden.Der Architekt sagte zu uns es gibt eine neue Verordnung seit April wo man nicht mehr so breit bauen darf ausser man geht in die Tiefe.(glaube wegen der dammung)???
    Kann man auch Altbestand beantragen das man gleich anfangen kann wie die andere Doppelhaushälfte?
    Gruss Gudrun
     
  6. #6 Gudrunme, 23.08.2015
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    Hallo,was kann man machen wenn der Nachbar nicht zustimmt?
    Möglichkeiten?
    Gruss Gudrun
     
  7. Baumal

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  8. #8 Gudrunme, 23.08.2015
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    Hallo,glaube das ist nicht so einfach so eine Unterfangung und kostet sicher viel Geld.Muss es eine Spezialfirma machen?
    Gruss Gudrun
     
  9. Taipan

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    Ross und Reiter? Bin gespannt.
     
  10. #10 gunther1948, 24.08.2015
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    hallo
    unter dammung kann ich mir nix vorstellen, erklär mal was das ist.

    gruss aus de pfalz
     
  11. #11 Gudrunme, 24.08.2015
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    Hallo,er hat gesagt so eine Wärmedammung neue vorschrift.
    Glaube ich nicht. Will nur den Preis hochtreiben.
    Gruss Gudrun
     
  12. #12 gunther1948, 24.08.2015
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    hallo
    der erzählt wohl unsinn oder du hast das falsch verstanden.

    gruss aus de pfalz
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 24.08.2015
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    1) Bei Telegrammen kostete jedes Zeichen Geld, dadurch entstand der Telegrammstil. Im Internet gibts Flachbeträge unabhängig von der Zeichenzahl, da darf man ruhig etwas ausführlicher schreiben, denn das ist einfach höflicher als klatsch-Telegramm-hinhau.

    2) Unterfangungen sind zu planen und von entsprechend versierten Firmen auszuführen

    3) Vor einer Unterfangung sollten alle Schäden an dem zu unterfangenden Gebäude aufgenommen werden, um nicht in Regressfallen zu laufen.

    4) Bei der Vorschrift mit der Dämmung und dem Keller hätte ich auch gern mal die genaue Vorschrift Angabe von §§, (Nr.) usw.

    5) Ist es Euer Architekt, der mit Euch einen Vertrag hat und sein Geld direkt von Euch bekommt oder ist es der Architekt/Planer eines Baunternehmens, das Euer Häusel bauen soll???
     
  14. #14 ThomasMD, 24.08.2015
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    Wenn Du Deine ganzen Umlautpünktchen fürs Bürö verballerst, bleibt für die Wärmedämmung nichts mehr übrig.

    Lass doch den Herrn Architekten mal erklären, warum er 1,25m tiefer buddeln muss, um nach EnEV zu dämmen.
     
  15. Baumal

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    verstehe ich nicht.
    angenommen die abstandsflächen sind völligst ausgereizt,
    was bringt es, 1.25m in die tiefe zu buddeln?
     
  16. Baumal

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    der nachbar hat doch einen keller,
    mit schätzungsweise 2.30m lichte höhe?
    ihr gründet 1.25m tiefer, habt dann kellerräume
    mit ca. 3.55 lichte höhe, oder wie muß man sich das vorstellen?
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 24.08.2015
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    Ich antworte mal im Stile der TE:
    TE keine Angabe zu Kellertiefe Nachbar, Architekt keine Angabe Gründungstiefe, keine Angabe Vorschrift, keine Angabe irgendwas! Boden nix bekannt.
    Rätselrat. Glaskugelguck. Hellseh.
     
  18. Julius

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  19. Baumal

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    ich denke mal da wurde überhaupt nichts verstanden.
    und es wird aufs blaue himmel irgendetwas gebaut.
     
  20. #20 Gudrunme, 24.08.2015
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    Hallo,
    muss mit dem Architekten mal reden was für ein neuer § entstanden ist in BW.
    Das ist unser Architekt der von uns Geld bekommt.
    Kann man auch auf Altbestand machen,kann man sich da befreien lassen von dem Gesetz §§ ?
    Gruss Gudrun
     
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