Unterfangung

Diskutiere Unterfangung im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Kenne §§ nicht, weiß nix.

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  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 24.08.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Kenne §§ nicht, weiß nix.
     
  2. Baumal

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    schwer mit dir Gudrun.ich kenne kein gesetz §§ altbestand doppelhaushälfte "machen und befreien lassen" in BW.
    kann es sein, dass du etwas überfordert bist.?
     
  3. juwido

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    Na, dann schau ich mal in die Glaskugel:
    Die bestehende Haushälfte ist schon etwas älter und nach alter EnEV gebaut. Einfach "spiegeln" und anbauen ist nicht - wegen mehr Dämmung.
    Es müsste also entweder die Möglichkeit geben, noch nach alter EnEV zu bauen (Vergiß es), oder es muß etwas umgeplant werden. Also z.B. Wände und Dachdämmung u.s.w. dicker, damit innen kleiner, oder außen größer, soweit B-Plan u.s.w. das zulassen...
     
  4. #24 gunther1948, 24.08.2015
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    hallo
    ich gehe mal davon aus, dass das nachbarhaus schon ein paar jahre auf dem buckel hat und dämmtechnisch nachkriegsware ist.
    geplant:
    dachdämmung aufsparren --->+ ca 26 cm
    stockwerkshöhe eg+ og 2,75 m ---> + ca 12,5 cm evtl. x 2 = +25 cm
    kg 2,50 m ---> + 0,125 m
    ergibt eine mehrhöhe von 63,5 cm.

    gruss aus de pfalz
     
  5. #25 Gudrunme, 21.09.2015
    Gudrunme

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    Hallo,haben mit unserem Architekten eine Unterfangung geplant.Mein Architekt hat gesagt dem Nachbar sein Doppelhaushalfte passiert nichts.Es ist kein Problem und es passieren im keine Risse.Der Nachbar lehnt die Unterfangung aber ab.Was Kann man Noch tun.
    Können wir auch unseren Keller kleiner machen wenn der Nachbar nicht zustimmt so ca. 1m?Geht das?Habe leider keine Ahnung.Muss man dann was abfangen?Nachbar?Und oben geht man mit der Wand zum Nachbar rüber und baut da Die wand an
    Funktioniert so was?
    Würde mich über Antworten freuen.
    MFG Gudrun
     
  6. #26 Gudrunme, 21.09.2015
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    Hallo Rolf,Dammerstock ist eine schöne gegend.
    Gruss Gudrun
     
  7. #27 Manfred Abt, 22.09.2015
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    Nochmal liebe Gudrun: es ist wirklich schwer aus deinen Beiträgen schlau zu werden, du solltes klarer und eindeutiger schreiben. Zumindest so, dass wir auch zwischen den Zeilen lesen können.

    Das kann man im voraus so nie sagen/behaupten, auch nicht bei vollständiger Planung. Fängt schon mit dem physikalisch nicht zu verhindernden Schwinden des Werkstoffes der Unterfangung an. HDI lass ich jetzt mal außen vor.

    Klar kannst du den Keller kleiner machen.

    Abfangen muss man, wenn deine Gründungssohle unter der Gründungssohle des Nachbarn liegt. Kennst du diese Höhe überhaupt?
    Allerdings muss man auch Maßnahmen ergreifen, wenn deine Gründungssohle in Höhe oder knapp oberhalb der Gründungssohle des Nachbarn liegt. Ist vom Baugrundgutachter in Zusammenarbeit mit dem Statiker festzulegen.

    Ich versteh nur Bahnhof, siehe oben!
     
  8. mls

    mls Bauexpertenforum

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    bahnhof = über das kg auskragende eg ;)
     
  9. Baumal

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    ich verstehe auch nur noch mehr bahnhof.
    dass sollte dir dein architekt, obwohl er nicht
    tragwerksplaner ist, doch begreiflich machen,
    dass eine teilunterkellerung, abstand zum nachbarn
    1.0m wirtschaftlich/finanziell völligst daneben ist.
     
  10. OlliL

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    So jetzt ich auch nochmal - warum 1,25m? Im Ursprungsposting stehen doch Zentimeter?
     
  11. #31 Gudrunme, 24.09.2015
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    Hallo,hab noch eine andere Frage.Wir kommen aus Karlsruhe.Wir wollen eine Doppelhaushälfte bauen.
    Wir wissen nicht ob es erlaubt ist ein Balkon direkt an die Grenze zum Nachbar zu machen mit den Massen 1.5 - auf 3Meter.Muss man sowas befreien lassen?
    Der Balkon wird direkt angebaut zum Nachbar hin also kein Platz verschenkt.
    Gruss Gudrun
     
  12. #32 Gudrunme, 24.09.2015
    Gudrunme

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    Bei einer Unterfangung muss man dann beim Nachbar eine Trenasche legen hinter der Unterfangung um das Wasser wegzuleiten?Ist das erlaubt?
     
  13. R.B.

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    Plan?

    Wenn es um einen Balkon geht der seitlich an der Grenze zwischen den beiden DHH verläuft, also mit der Seitenkante zum Nachbarn, dann wäre das bei DHH üblich. Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass so etwas nicht genehmigt würde, zumal man dies in der Praxis sehr oft sieht. Mein Bruder hat an seinem RMH einen Balkon über die komplette Seite, er stößt also an beiden Seiten jeweils an das Nachbarhaus. Mir wäre nichts bekannt von Problemen die es bei der Genehmigung gab. Das sollte aber Euer Planer beantworten können.
     
  14. #34 Gudrunme, 29.09.2015
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    Hallo,was kann man machen wenn der Nachbar keine unterfangung will und nicht unterschreibt.
     
  15. #35 Ralf Dühlmeyer, 29.09.2015
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    Nix ausser so planen, dass keine Unterfangung erforderlich ist!
    Wie das geht, weiß Euer Architekt!
     
  16. Hansal

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    Russisch Inkasso beauftragen dürft ihr auf keinen Fall.
    Ansonsten wie Herr Düllemeyer.
    Euer Architekt scheint von einer für Euch verständlichen Beratung nicht viel zu halten.
     
  17. #37 Gudrunme, 30.09.2015
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    Gibt es keine Möglichkeit die Unterschrift vom Nachbar zu bekommen und kann der Nachbar es stoppen und wo wenn wir anfangen zu bauen?
    Kann mir einer sagen was das fur ein § Paragraph ist mit der Unterschrift?
     
  18. #38 Gast036816, 30.09.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn der nachbar der unterfangung nicht zustimmt, kannst du keine bauen.
     
  19. #39 Bauqualle, 30.09.2015
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    uns wurde bisher noch nicht mitgeteilt , warum eine Unterfangung notwendig ist, wenn dein Architekt nicht dazu in der Lage ist dir zu helfen , dann bitte such dir einen Fachmann :yikes
    klär uns mal auf , was das ist und wozu und warum :yikes
    ich hab` den Eindruck , daß beide , du und dein Architekt absolut keine Ahnung haben
     
  20. #40 Skeptiker, 30.09.2015
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    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    nichts, garnichts!

    Auf dem Grundstück Deines Nachbarn darfst Du ohne seine Zustimmung nichts bauen, schon gar keine keine Unterfangung. Du solltest Dir auch die vor allem finanziellen Risiken für Dich erklären lassen.
     
Thema: Unterfangung
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