Sauberkeitsschicht so zulässig? (Weisse Wanne)

Diskutiere Sauberkeitsschicht so zulässig? (Weisse Wanne) im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Nein, ich bin der direkte Auftraggeber. Aber der GÜ hängt da schon mit drin: Sie haben den Kellerbauer empfohlen, vermittelt. Die Verträge wurden...

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  1. roboco

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    Nein, ich bin der direkte Auftraggeber. Aber der GÜ hängt da schon mit drin: Sie haben den Kellerbauer empfohlen, vermittelt. Die Verträge wurden in deren Geschäftsräumen von uns unterzeichnet etc. - also dem GÜ ist es auch bewusst, dass er zumindest eine moralische Mitverantwortung trägt.

    Somit bin ich mit dem Problem an den GÜ, der sich jetzt auch um die Sache (mit)kümmert und direkt mit dem Kellerbauer kommuniziert.
     
  2. artibi

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    Ist ja alles schön und gut, aber DU hast mit dem Kellerbauer einen Vertrag. Auf die Moral des GUs würd ich nicht bauen und wo du den Vertrag unterzeichnet hast juckt juristisch auch niemand.
     
  3. roboco

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    Schon klar, aber der GÜ kümmert sich. Was ich meinte: Der Kellerbauer sollte ein Interesse daran haben, es sich nicht komplett mit dem GÜ zu verscherzen, da er ja immerhin von ihm viele Aufträge erhält.

    Der Geschäftsführer vom GÜ ist involviert, erhält alle Emails cc. Ich stehe mit dem Problem also nicht komplett allein da, sondern erhalte Unterstützung vom GÜ.
     
  4. #204 Gast71313, 30.08.2015
    Gast71313

    Gast71313 Gast

    Selten so eine B-Resistenz gelesen/gesehen.
    Der Kellerbauer hat Interesse an Dollares und nix anderes.

    Wünsche Dir alles Gute für Dein Vorhaben.
     
  5. Baumal

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    tatsächlich? so nach dem eid des Hippokrates?
    vergiss es. beim geld hört die freundschaft auf, sagt man immer.
    beim bauen sowieso.

    hast du dich schon mal gefragt, weshalb dein GÜ deinen keller
    nicht bauen wollte?
     
  6. roboco

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    Der GÜ baut grundsätzlich keine Keller - genaue Gründe kann ich dir nicht sagen.

    Ich bin auch nicht der Freund des GÜ und umgedreht, aber deren Einsatz mit vielen Mails und Telefonaten zeigen ja ein Bemühen mir in der Sache zu helfen.

    Jetzt mal eine Fachfrage, nach einem Hinweis via PN:

    Die Sauberkeitsschicht wurde ja schon einmal ausgebessert. Hier wurde Mörtel benutzt, um damit die Löcher zuzuspachteln. Ist dies im Sinne der Statik und Werkstoffkunde überhaupt zulässig? Hält dieser Mörtel der Belastung der Bodenplatte stand?

    Ich werde morgen den Statiker fragen (um das gleich mal vorweg zu nehmen) - denke aber mittlerweile, dass das Wissen, was hier unterwegs ist, kaum zu toppen ist.

    Vielen Dank im Voraus!
     
  7. Elias73

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    Vergiss das! Ganz schnell!
    Wie andere geschrieben haben, interessiert den Kellerbauer im Zweifel nur sein Geld. Das funktioniert am Bau nach anderen Gesetzen als man vielleicht so gewohnt ist. Außerdem, woher willst Du wissen, dass der GÜ nicht mit dem Kellerbauer gemeinsame Sache macht, und die hinter deinem Rücken über dich lachen?

    Vertrauen kannst du auf dem Bau höchstens deinem eigenen (bezahlten) Sachverstand, sonst zählen da nur harte - vertraglich vereinbarte - Fakten!
    Nachdem das schon so los geht, würde ich empfehlen, auch gleich mit einem Fachanwalt am Start zu stehen, auch wenn es Geld kostet, damit die Gegenseite sieht, dass du notfalls auch juristisch vorgehen wirst, du hast da nichts zu verlieren, ausser dein Haus, wenn das mit dem Keller schief geht.
     
  8. roboco

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    Es ist mir doch völlig klar, dass ich vertraglich und somit rechtlich alleine mit dem Kellerbauer da stehe. Es ist doch aber rein gar nicht dagegen zu sagen, dass sich der Geschäftsführer des GÜ mit in die Sache reinhängt und Druck ausübt. Was soll daran verkehrt sein?

    Und immer gleich mit Anwalt und Co. auf der Matte zu stehen ist nicht immer von Vorteil. Wenn es notwenig wird sofort, keine Frage - aber nicht gleich mit Kanonen schiessen.
     
  9. Julius

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    Ist nicht verkehrt.
    Aber Du hast den Eindruck erweckt, davon auszugehen, daß es schon allein wegen der Bemühungen des GÜ gutgehen wird.

    Wann würdest Du das als notwendig erachten?
    Sinnvoll wäre es in Deiner jetzigen Situation allemal!

    Es ist doch abzusehen, wie das laufen wird:
    Die treffen sich mit Dir beim Ortstermin und werden Dich um den Finger wickeln!
    Mit Behauptungen, Beschwichtigungen und Drohuungen...
    Was hast Du dem Stichhaltiges entgegenzusetzen?
    "Die Fachleute im Forum sagen aber..."???
     
  10. Baumal

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    einen GÜ der keine keller baut, habe ich noch nie erlebt.
    entweder GÜ, oder nicht GÜ.

    jetzt hast du einen kellerbauer beauftragt.
    alles, aber wirklich alles was nun schieflauft,
    glaube mir, es wird noch einiges schieflaufen!
    da wird der GÜ auf die gründung und den
    keller hinweisen.

    nimm dir einen anwalt für baurecht, die beissen
    nicht und kosten nicht welt.
     
  11. Julius

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    Vielleicht ist es nicht einmal ein (echter) GÜ?

    Aber wie ich ein paar Seiten vorher schon schrieb:
    Das Brunnenkind befindet sich weiterhin im freien Fall.
    Allerdings ist derAufschlag nähergerückt...

    Möglicherweise hat der TE als Arzt ein Prinzip verinnerlicht, welches uns fremd ist:
    "Heilen ist einträglicher als vorzubeugen"?
     
  12. Baumal

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    kein arzt, sondern heilpraktiker, sozusagen....:D
     
  13. #213 Gast036816, 30.08.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    vielleicht legt der kellerbauer die hand auf die sauberkeitsschicht und die mängelerscheinungen verschwinden.

    dusw
     
  14. Baumal

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    spass beiseite @ robco.

    nimm das nicht auf die leichte schulter.
    der nächster gang sollte zu einem anwalt
    für baurecht sein. das wird erstmal ein beratungsgespräch
    sein, bei dem der dir die ohren lang zieht.
     
  15. Elias73

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    Wann willst Du es denn dann machen? Wenn das halbe Haus gebaut ist, Mängel auftreten und der GÜ sagt, lieber Bauherr, dein Keller ist Schrott, ich kann nix dafür?

    Zitat von dir weiter oben:
    "Nochmal zur Verdeutlichung: Es ist bislang GAR nichts unternommen worden, dem Wasser Herr zu werden oder um die Sauberkeitsschicht auszubessern! Der Baugrundgutachter hat eindeutig bestätigt, dass diese nicht den Kriterien des Statikers entspricht! "

    Ein Anwalt ist in diesem Fall nicht gleich mit Kanonen geschossen.
    (ich bin auch kein Freund davon, sofort mit Anwalt zu kommen, wenn es auch anders geht, das ist hier aber offenbar nicht der Fall). Den Anwalt brauchst du alleine schon, damit du juristisch nix falsch machst, selbst wenn du im Falle des Falls dann die Schreiben auf Rat deines Anwalts schickst...
     
  16. roboco

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    Ich verstehe Euch wirklich nicht ganz: Es ist noch kein Gramm Bewehrung gelegt, es gibt noch nicht ansatzweise einen Termin zum Betonieren, da erst die Mängel ausgebessert werden müssen. Ab Morgen ist mein SV wieder vor Ort und wird Gespräche mit dem Kellerbauer führen. Der Kellerbauer muss dem Statiker eine mängelfreie SKS nachweisen. Dem Baugrundgutachter ist eine mängelfreie Wasserhaltung nachzuweisen.

    Ihr werft mir immer vor, dass ich völlig dämlich (weil ich Arzt bin und so baue wie ich Hand auflege...) alles mit mir machen lasse, alles zulasse und mich von allen um den Finger wickeln lasse.

    Sagt doch mal bitte, welcher unwiderrufliche Fehler am Bau entstanden ist? Irgendwie wird aus dem "Vielen Dank für die Hilfe"-Thread ein Kreuzverhör mit negativer Stimmung.

    Neben mir sind also mit Statiker, Baugrundgutachter, meinem SV und dem GÜ nicht nur Hirnis am Werk - wobei die meisten das hier sicherlich anders sehen.
     
  17. Julius

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    Ganz einfach:
    Das Grundproblem ist der unwiderrufliche Fehler, die Auftragsvergabe zu splitten!
    Stattdessen hätte der GÜ den Kellerbauer beauftragen sollen. Das ist genuine Aufgabe eines GÜ.

    Sicherlich sind nicht alle Beteiligten "Hirnis".
    Aber der Kellerbauer ist entweder unfähig oder böswillig.
    Und das reicht für ein verpfuschtes Haus mit irreparablen Schäden und ewigem Ärger...

    Bedenke:
    DU hast die Verpflichtung der Koordination übernommen!!!
    Ohne Not - und ohne Fachkompetenz.
    Was Dir offenkundig gar nicht bewußt ist.

    Dein Baufachmann war nicht da, als er am dringendsten gebraucht wurde.

    Wenn das noch etwas werden soll, mußt Du nun DRINGEND Deine Position in fachlicher und organisatorischer Hinsicht stärken!
    Und das wird wohl nur durch Hinzuziehung von rechtlicher (und ggf. weiterer baufachlicher) Fachkompetenz klappen.
     
  18. #218 Bauqualle, 30.08.2015
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    .. genau so ist es .. sollte später mal ein wirklich gravierender Baufehler oder Schäden auftreten , wird der GÜ immer auf die bauseits erstellte Kellersohle und Keller hinweisen und ist damit immer aus der Gewährleistung raus ...
     
  19. Julius

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    Nicht immer kommt er damit durch, aber allein der Aufwand, um ihm das ggf. beizubiegen, kann beachtlich sein.
     
  20. #220 Ralf Dühlmeyer, 30.08.2015
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    Ja - bis jetzt könnte man alle entstandenen Fehler noch berichtigen.
    Das Problem ist, dass die es nicht tun werden! Die werden Dir morgen früh den Himmel blau, die Wolken rosig und Deinen Bau gülden reden und Du w i r s t einknicken!!
    Du ahnst noch nicht einmal ansatzweise, was Dich für eine Argumentenlawine überrollen wird.
    Von DIN ist doch nur Theorie, wir haben noch bei keinem Keller Schäden gehabt über Das kostet Sie Zeit und Sie wollen doch einziehen bis hin zu Wenn wir am Ende Recht bekommen - und das werden wir - dann zahlen SIE all die Kosten die uns entstehen und das sind 5-stellige Beträge, und nicht kleine!


    Ein letztes Mal sehr krass:
    Wenn die Dich ansehen, sehen die das hier
    http://bilder3.n-tv.de/img/incoming/origs3556486/3072732849-w1000-h960/kuh.jpg

    dann schliessen die kurz die Augen und beim nächsten hingucken sehen die das:

    http://www.feuerwehr-breitungen.de/ochsenfest2012_03.jpg

    Genau das bist Du - ein lecker Braten, den die sich genüßlich reinschieben, um maximal satt zu werden.

    Deine kleinen Briefchen und Spielchen bringen die nur zum :mega_lol: :mega_lol: , denn das Spiel haben die schon hunderte Male gespielt. Die finden in einem einfachen Skatblatt 8 Asse und merkst es nicht mal.
    Entweder lässt Du jetzt die bösen Hunde von der Leine (Anwalt, eigener Sachverständiger) oder Du kannst denen auch gleich den Pincode für Dein Konto geben!
     
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