Kontrollierte Wohnraumlueftung und Schornsteinfeger

Diskutiere Kontrollierte Wohnraumlueftung und Schornsteinfeger im Lüftung Forum im Bereich Haustechnik; Ich bin gerade dabei eine kontrollierte Wohnraumlueftung einzubauen, was der Schornsteinfeger bei der Ueberpruefung des Heizkessel gesehen hat....

  1. #1 alfred33, 24.08.2015
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    Ich bin gerade dabei eine kontrollierte Wohnraumlueftung einzubauen, was der Schornsteinfeger bei der Ueberpruefung des Heizkessel gesehen hat. Mir ist natürlich klar, dass ein Kaminofen mit Aussenluft versehen werden muss und der Abnahme durch den Schornsteinfeger bedarf. Er behauptete jedoch, dass jede Kwl seiner Abnahme bedarf oder ich muesse ihm nachweisen, dass meine Anlage nicht in Lage sei einen Unterdruck von 6 Pascal zu erzeugen, da ich anderenfalls einen Unterdruckwaechter einbauen muesse, der seiner Kontrolle unterliegt. Stimmt das? Ich baue die Anlage in Bayern.
     
  2. #2 Lexmaul, 24.08.2015
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    Das kann jeder Bezirksschornsteinfeger so halten, wie er es will - da kannste noch so viel Infos reinholen - er hat das letzte Wort :).

    Und mir wurde gleiches gesagt - bei uns kommt ein Unterdruckwächter rein. Ein großer Hersteller hat sogar eine Kaminfunktion, der jenen Unterdruck erkennt - trotzdem darf der Schorni noch einen Wächter verlangen.
     
  3. #3 alfred33, 24.08.2015
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    Zur Klarstellung: Der Schornsteinfeger behauptete, dass er unabhängig vom Einbau eines Ofens/ Kamins oder einer Aussenluftdunstabzugshaube jede Lueftungsanlage daraufhin kontrollieren muesse, ob sie nicht in der Lage sei einen Unterdruck von mehr als 6 Pascal zu erzeugen.
     
  4. #4 Lexmaul, 24.08.2015
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    Das ist natürlich Quatsch und hat er gar nix mit am Hut...
     
  5. R.B.

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    und da wird er auf mehr achten als nur "raumluftunabhängig".
    Selbst bei einem zertifizierten Ofen muss noch sichergestellt sein, dass die KWL keinen höheren Unterdruck aufbauen kann, als in der Zertifizierung des Ofens angesetzt. Diese Information findet sich in den Herstellerunterlagen der KWL, und genau danach hat der Schorni wohl gefragt. Es gibt Hersteller von KWL die in ihren Unterlagen ausdrücklich schreiben dass ein Betrieb zusammen mit einem Kaminofen nicht möglich ist sofern keine Überwachung stattfindet.

    d.h. Entweder gelingt der Nachweis über den Hersteller der KWL oder ein Druckwächter wird erforderlich. Der Schorni muss das sicherstellen da ansonsten der Kaminofen nicht in Betrieb gehen darf.

    Ach ja, eine Dunstabzugshaube wäre auch noch ein Thema sofern es sich um eine Abluftausführung handelt.
     
  6. #6 alfred33, 24.08.2015
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    Es geht aber nun nicht um einen Ofen oder Kamin, sonder nur um die Frage, kann die Anlage (das Gerät von seiner Leistung her) einen Unterdruck von mehr als 6 Pascal erzeugen. Wenn das Geraet dies kann, muss unabhängig von Ofen, Kamin oder Aussenluftdunstabzugshaube seiner Meinung nach ein Druckausgleichswaechter installiert werden, den er dann jährlich ueberprueft
     
  7. Julius

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    Ach was...?

    Vielleicht hast Du das ja mißverstanden und die Forderung steht schlichtweg in Bezug auf Deinen "Heizkessel". Was ist das für einer und wo steht er?

    In einem Haus ohne Feuerstätten hat er z.B. gar nichts verloren, egal, wieviele/welche Lüftungsanlagen dort installiert sind!
     
  8. R.B.

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    Eben, dann käme nur noch ein raumluftabhängiger Heizkessel in Frage, der aber sowieso über eine eigene zuluftöffnung versorgt werden muss.

    Ich vermute da reden Zwei aneinander vorbei.
     
  9. #9 alfred33, 25.08.2015
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    Der Heizkessel ist ein Oelkessel, der raumluftabhaengig ist. Im Heizungskeller befindet sich jedoch weder das Lueftungsgeraet noch irgendein Abluft- oder Zuluftventil. Der Heizungskeller ist von der Lueftungsanlage ausgenommen. Der Schornsteinfeger begründete seine Zulassungskompetenz fuer die Lueftungsanlage damit, dass behördlich eine maximale Unterdruckleistung des Lueftungsgeraetes von 6 Pascal gefordert wird, da sonst ein Kleinkind bei einem höheren Unterdruck eine Tuer nicht mehr oeffnen koenne.
     
  10. R.B.

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    Na, da soll er mal einen Nachweis liefern. Zuerst wolle ich noch was anderes zu Deinem Schorni schreiben, aber das verbietet mir meine gute Erziehung.

    Nehmen wir mal die 5Pa bei einer normalen Zimmertür, dann sind das max. 10N die auf die komplette Tür wirken, dazu dann die Hebelwirkung beim Öffnen, die Tür kriegt auch ein Kleinkind auf.
    Vielleicht sollte der Schorni auch mal die Haustüren kontrollieren, denn wenn draußen der Wind geht, könnte es ja passieren, dass ein Kind die Tür nicht mehr öffnen kann.
     
  11. #11 alfred33, 26.08.2015
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    Der Schornsteinfeger hat so getan, als ob es sich dabei um eine gesetzliche Bestimmung handeln wuerde und er verpflichtet waere zu kontrollieren bzw bei Anlagen, die ueber 6 Pascal Unterdruck erzeugen koennen, deren Besitzer zum Einbau eines Druckwaechters verdonnert zu muessen. Nun wuerde mich interessieren, ob es in Bayern oder bundesweit ein entsprechendes Gesetz gibt.
     
  12. H.PF

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    Alfred, lass ihn dir doch mal die Gesetzesgrundlage zeigen...
     
  13. Julius

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    ...wofür bisse schließlich Beammderr! :bef1002:
     
  14. Julius

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    Aha! Sieht schon etwas anders aus.

    Das ist egal. Entscheidend ist vielmehr, ob der Heizraum im Luftverbund mit der Wohnung steht (es also z.B. Türen dazwischen gibt) und woher der Kessel seine Zuluft bekommt.

    Der Witz war gut!
    Ist offenbar ein kleiner schwarzer Scherzkeks, der Gute... :mega_lol:
     
  15. #15 toxicmolotow, 26.08.2015
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    Mein Kleinkind bekommt auch ohne Lüftungsanlage und Kamin im ganzen Haus keine Türe alleine auf. Jetzt muss ich mir wohl den deswegen extra den Schornsteinfegermeister kommen lassen. Was fegt der denn dann? Den Flur samt Katzenklo?

    Ich glaube Ihm gehts da wirklich um den raumluftabhängigen Ölkessel wie Julius schon schreibt.
     
  16. R.B.

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    Aber der Öler hat sicherlich eine Versorgung mit Verbrennungsluft, vermutlich über eine Öffnung im Heizraum, sonst hätte ihn der Schorni nicht abgenommen.
     
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