Bauvertrag zu Hause unterschreiben - Haustürgeschäft?

Diskutiere Bauvertrag zu Hause unterschreiben - Haustürgeschäft? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, Heute kommt ein Verkaufsberater der Firma zu uns, mit der wir bauen möchten. Es ist eine große Fertighausfirma aus der nähe von Mainz....

  1. #1 RobertBau, 26.08.2015
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    Hallo,

    Heute kommt ein Verkaufsberater der Firma zu uns, mit der wir bauen möchten.
    Es ist eine große Fertighausfirma aus der nähe von Mainz.

    Wir haben heute das 3. persönliche Gespräch mit dem Herren, und sind vom Haus und dem Angebot überzeugt. (Es war nicht der billigste Anbieter, sondern der der uns am ehesten überzeugt hatte und bei dem das gesamt Konzept überzeugend war)
    Wir haben auch Referenz Objekte der Firma angeschaut und auch schon unabhängig mit Kunden gesprochen. (Wir sind in verschiedene Baugebiete gefahren und haben geschaut ob es dort Häuser der Firma gibt und die Eigentümer befragt.

    Wie gesagt, der Herr kommt heute zu uns und wir wollen unterschreiben.
    Gilt das nicht eigentlich als Haustürgeschäft unter dem "Schutz" des Fernabsatzgesetzes? Müsste mich der Verkäufer nicht eigentlich auf die 14-tägige Rücktrittklausel hinweisen, bzw. müsste das nicht im Vertrag eigentlich auch noch fixiert sein?

    Wir möchten auch noch ein paar Klauseln in dem Vertrag angepasst haben bzw. aufgenommen haben. Da der Vertrag erst von der Zentrale bestätigt werden muss, noch eine Frage, kann man eine Unterschrift unter Vorbehalt leisten?
     
  2. H.PF

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    Finger davon, erst den Vertrag mit einem selber bezahlten Fachmann durchfilzen.
    Ich habe selber ein paar Jahre in dieser Branche gearbeitet, du hast als Amateur keine Möglichkeit alles zu durchschauen.
    Und Klauseln lässt man vor Unterschrift ändern, auf keinen Fall hinterher, dann ist es zu spät!
     
  3. #3 RobertBau, 26.08.2015
    RobertBau

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    Der vertrag wurde bereits von einem Anwalt für Baurecht geprüft, deswegen wollen wir ja einige Klauseln ändern lassen.

    Wird sich eine Große Firma überhaupt herablassen und Klauseln ändern?
     
  4. H.PF

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    Wenn sie die Klauseln nicht ändert gibt es halt eine andere Firma die die Klauseln ändert.
     
  5. #5 ultra79, 26.08.2015
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    Generell eigentlich immer schwierig was zu ändern wenn man mit einer großen Firma arbeitet und selber nur ein kleiner Kunde ist (gilt nicht nur beim Hausbau). Insbesondere in Zeiten wie jetzt, wo die Auftragsbücher eigentlich voll sind sieht man oft keine Notwendigkeit was zu ändern.

    Im Detail kommt es aber natürlich darauf an was du meinst ändern zu müssen.

    Auf keinen Fall unterschreiben bevor nicht alle Unklarheiten beseitigt sind.

    Und eine persönliche Anmerkung: genau wie die Firmen ihre Verträge so formulieren das sie die eigene Position stärken kommen Rechtsanwälte/Bauherrenberater/$wasweissich mit dem anderen Extrem und wollen die Position des Bauherren stärken (und die der Firma schwächen). Das ist erstmal auch richtig so - nützt dir aber nichts wenn das so keiner unterschreibt. Du wirst also selber abwägen müssen was du bereit bist zu tun und was nicht - daher ist es wichtiger das dich jemand berät (also im Sinne der Aufklärung über Konsequenzen) als das dir nur irgendwelche Formulierungen zugearbeitet werden die in den Vertrag sollen.
     
  6. R.B.

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    Das hat weniger mit der Größe der Firma zu tun, als vielmehr mit deren Geschäftsphilosophie. Es gibt Firmen die lehnen Änderungen prinzipiell ab, aus den verschiedensten Gründen. In solchen Fällen kann man nur davon Abstand nehmen und eine andere Firma suchen.
    Nachdem es bei so einem Vertrag für beide Seiten um viel Geld geht, sollte ein Vertrag an Änderungswünschen nicht scheitern. Die Frage ist halt, was geändert werden soll und ob beide Seiten damit leben können. Das Ergebnis von Vertragsverhandlungen ist immer ein Kompromiss zwischen den beiden Vertragspartnern. Man muss dann entscheiden, wie wichtig einem eine Änderung ist.
     
  7. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Nein (da Terminvereinbarung auf Euren Wunsch).

    Nur wenn dieses Recht Euch hier zustünde.

    Wenn Ihr es so möchtet, schreibt es hinein. Er kann darauf eingehen, muß aber nicht.

    Fragt sich jedoch, wozu das dienen soll!
    Entweder ist geprüft und alle Eure Änderungen schon eingearbeitet. Dann kann man auch sofort vorbehaltlos unterschreiben.
    Oder es ist noch nicht der Fall. Dann unterschreibt man auch nicht...

    Dann soll der Verkäufer wiederkommen, wenn das eingearbeitet wurde.

    Wenn sie seriös ist und Euer Wunsch nicht unangemessen, warum nicht?
     
  8. #8 ultra79, 26.08.2015
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    Wenn es mal so einfach wäre. Gerade in der Situation heute, wo alle volle Bücher haben (oder haben sollten) hat doch keiner einen Grund übermäßig "nachzugeben".

    Und gerade große Firmen tun sich schwer - und bei kleinen nützt es dir ggf. wenig das du Recht hast, aber dein Vertragspartner nicht zahlen kann.

    Das soll kein Argument gegen "Vertrag prüfen und verhandeln" sein... nur der Hinweis darauf das ein Vertrag der nur einseitig perfekt für den Bauherren ist maximal eine Wunschvorstellung darstellt.
     
  9. #9 ultra79, 26.08.2015
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    Doch - das hat schon mit der Größe zu tun. Einfach weil je größer die Firma desto schwieriger im Einzelfall die Aufmerksamkeit von jemandem zu bekommen der auch befugt ist das zu entscheiden. Das ist auch nicht Hausbau-Spezifisch sondern IMHO immer so.

    Zum Rest deines Postings: Full-ACK!
     
  10. #10 RobertBau, 26.08.2015
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    Ich habe dem Anwalt klare angaben gemacht, dass er seine Empfehlungen dahingehend auslegt, dass nach allgemeinen Regeln, beide Seiten Fair behandelt werden.
    Naja was soll geändert werden:

    Der Zahlungsplan. Wir lassen Schlüsselfertig bauen, aber nach dem Aktuellen Zahlungsplan, ist nach Verlegung des Estriches (da ist eine Rate fällig) bereits 95% der Summe bezahlt. Bereits nach dem Rohbau sind 75% der Vertragssumme fällig.
    Ich möchte lediglich eine Faire Anpassung.
    Nach Erstellung Baugesuch: 5% -> 5%
    Nach Fundamentplatte: 10% -> 10%
    Nach Erstellung Rohbau: 60% -> 50%
    Nach Fertigstellung Estrich: 20% -> 15%
    Nach Fertigstellung Innenausbau: 0% -> 15%
    Nach Abnahme: 5%
    So ungefähr stelle ich mir die Änderung vor, und wurde auch vom Anwalt als immernoch positiv für den Unternehmer angesehen.

    Dann geht es noch darum welche Unterlagen (Werkpläne, Gutachten, Prüfprotokolle usw.) mir ausgehändigt werden, weil das nirgends wirklich geklärt wird.

    Der Zugang zur Baustelle ist nicht explizit geregelt, also ob wir einen Schlüssel bekommen.

    Fertigstellungsvereinbarung fehlt ebenfalls.
     
  11. #11 RobertBau, 26.08.2015
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    Wie gesagt, ich möchte keinen einseitigen Vertrag, ich möchte einen Vertrag, der für beide Seiten akzeptabel ist. Aktuell ist er sehr einseitig für die Firma. z.B. massive Übersicherung des Projektes, Einschränkungen meiner rechte bezügl. nachbesserung. Zahlungsplan, Fertigstellungsvereinbarung.
     
  12. R.B.

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    Bei großen Firmen gehört das aber zum Tagesgeschäft. Schwieriger wird es bei kleinen Firmen, die sich irgendwann einmal eine Vertragsvorlage haben stricken lassen, aber selbst nicht verstehen, was sie da vertraglich vereinbaren. Die wehren sich gerne mal mit Händen und Füßen gegen jegliche Änderung, weil sie deren Konsequenzen nicht abschätzen können, und auch nicht ständig bei ihrem RA vorstellig werden wollen.
     
  13. #13 Ralf Wortmann, 26.08.2015
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    Wenn dir der RA empfiehlt, nach Erstellung des Rohbaus schon 65 % zu zahlen, nehme ich an, dass das kein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht war. Es gilt die Grundregel, dass man nach Fertigstellung der Dacheindeckung nicht mehr als 50 % zahlen sollte.
     
  14. Jan81

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    Die Bezeichnung "Rohbau" kann bei Fertighausfirma ganz anders aussehen als wie bei Massivhaus, deswegen können die 65% auch vielleicht gerechtfertigt sein.
    Man müsste jetzt gucken was ist alles nach Erstellung Rohbau wirklich fertig? Und was gehört alles zu Innenausbau usw. Man kann nicht mit einem Zahlungsplan für Massivhaus vergleiche.

    Meine Erfahrung ist dass fast alle Firmen an dem Zahlungsplan ungern was ändern und ich habe von viele verglichen.
    Ich hatte bei meinem GÜ eine Zahlungsplan Änderung durch bekommen, dass war aber auch nur eine kleine.
    Allgemein ändern die ungern irgendwas ab. Der Grund ist einfach. Man redet mit einem Verkäufer und das sind nur mal keine Anwalt und auch keine Architekt. Also müsste jeden Anfrage an die Firma gehen bzw. anderen Anwälte, da das alles zu aufwändig ist ... heißt es: Frist oder stirb ;)
    Manche Sachen lassen sich aber ändern, einfach mal ausprobieren und nachfragen.

    Fertighausfirma Allgemein:
    Ich persönlich z.B. habe von einer Fertighausfirma abstand genommen. Warum? Weil das Werk irgendwo ist und man hat kaum eine Möglichkeit die Arbeit zu kontrollieren. Da kommen irgendwann die fertige Bauteile und werden aufgestellt und oft schon alles zu. und nu?
    Und der zweite Grund war, dass oft ohne Bodenplatte angeboten wird und die Aufpreise für Botenplatte einfach unverschämt waren. Eine extra Firma wollte ich nicht beauftragen, weil dann man nur Probleme hat mit Bauwerkabdichtung, Sockelabdichtung und Gewährleistung. Das ist der schlimmste Fehler den man machen kann.
    Dann auch noch das Problem mit Geländehöhe. Die Gelände OK muss 15 cm oder sogar 30 cm unter dem Haus sein. Dadurch entstehen zum Teil 2-3 Stufen. Nur das interessiert die Bauherren oft nicht und machen trotzdem überall ebenerdig usw. und riskieren Bauschäden.
    Und bei uns in der Gegend ist ein Massivhaus einfach günstiger.
     
  15. #15 stockstadt, 26.08.2015
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  16. #16 RobertBau, 26.08.2015
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    Rohbau definiert sich so bei dieser Firma:
    Aussenwände, Innenwände, Haustür, fenster, wärmedämmfassade, Dach eingedeckt

    danke schonmal für die tips
     
  17. #17 Gast56083, 26.08.2015
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Meine Erfahrung dazu:
    In der Auswahlphase des Baupartners, hatte ich u.a. einen (für mich) unverhandelbaren Punkt: den Zahlungsplan. Nicht ins letzte Detail fest, als Basis diente der von Haus&Grund, aber in Summe musste er ausgewogen sein, ich nicht überzahlen und/oder zuviel in Vorleistung gehen und z.B. die max 50% inkl. Dcheindeckung bei Massivbau mussten auch sein.

    Alle bis auf einen (der sowieso immer nach dem Haus & Grund Vertrag inkl. Zahlunsgplan baut) Anbieter, hatten Zahlungspläne im "Grundangebot", die diese Vorstellung nicht (mancher mehr, mancher weniger) erfüllten.
    Alle sagten auch bei der ersten Anfrage bzw. beim ersten Treffen, dass der Zahlungsplan nicht verhandelbar wäre.
    Nachdem ich den Punkt in den Gesprächen aber ganz klar als K.O. Kriterium definiert hatte und den Verhandlungspartner sagte, dass wir nur weiter reden, wenn der angepasst wird sonst braucht er gar nicht zum zeiten Treffen kommen, haben alle, wirklich alle, den H&G Zahlungsplan akzeptiert. Keiner wollte es daran scheitern lassen.
    Zugegeben, das waren alles keine sehr großen, überregionalen Firmen, sonder eher lokale die zw. 10 und max. 100 Einheiten/a bauen.
    Was ich aber gelernt habe: diejenigen, die die "schlechtesten" Zahlungspläne im Standard-Angebot hatten, waren auch die mit den meisten unklaren oder fehlenden Definitionen in der BLB. Bei manchen empfand ich es echt als Frechheit, so einen Zahlunsgplan überhaupt dem Kunden vorzulegen. Für mich ein klares Indiz, dass es hier nur bedingt seriös zugeht.

    Am Ende ist es übrigens der geworden, der von Haus aus immer den H&G Vertrag mit Zahlungsplan vereinbart. Zudem fand hier jedes Gespräch mit dem Geschäftsführer direkt statt, so dass es keine langen Entscheidungswege gab. Die anderen mussten immer alles (wie Du auch schreibst) mitnehmen und klären/abstimmen. Am schlimmsten waren die reinen "Verkäufer" die mit Hochglanzprospekt und Werbegeschenke den Termin begannen. Da wusste ich schon, wie es weiter geht...
     
  18. Jan81

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    Kann nicht sein, wo ist dann der Rest drin?

    Elektro Insalltion, Heizung, Sanitär usw.?
    Trockenbau endmontage, Gips wände spachteln, Fensterbänke usw. ?

    Estrich ist drin.

    Danach kommt noch Bodenbläge, Fliesen, Malerarbeiten, Sanitär endmontage, Elektro Endmontage usw.

    Was davon macht wer und wo ist das im Zahlungsplan drin?

    Ohne zu wissen wo was drin ist, kann man den Zahlungsplan doch gar nicht beurteilen.
     
  19. #19 Ralf Wortmann, 26.08.2015
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    Wenn das so ist, muss das auch in den Zahlungsplan als Zahlungsvoraussetzung unmittelbar mit aufgenommen werden. Diese Elemente sind zu benennen, als Voraussetzung für die betreffende Rate!
     
  20. #20 Ralf Wortmann, 26.08.2015
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    15 % für den Estrich kommen mir auch reichlich viel vor. Die anderen Gewerke, die Jan aufzählt, sollten im Zahlungsplan auch berücksichtigt werden und zwar mit ihrem realen Wert. Dachklempnerarbeiten scheinen auch zu fehlen.
     
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