Rasteflormauer neigt sich

Diskutiere Rasteflormauer neigt sich im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo, ich hab da mal ne Frage. Wenn ein Landschaftsbauer ein Mauer aus Rasterflorsteinen baut 75cm hoch als Hangabstützung und sich dabei...

  1. #1 Gartenmatz, 26.08.2015
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    Hallo,

    ich hab da mal ne Frage.

    Wenn ein Landschaftsbauer ein Mauer aus Rasterflorsteinen baut 75cm hoch als Hangabstützung und sich dabei nicht an die im technischen Merkblatt angegebenen Vorgaben hält.
    Ein anderer Handwerker baut auf diese Mauer einen Steinzaun mit Doppelstabmatten und Grobschlagfüllung 125cm hoch und freistehend.
    Er betoniert die Mauer zusätzlich zum Fundament komplett aus ( Was lt. Merkblatt nicht notwendig ist ).
    Die Mauer neigt sich jetzt weil offensichtlich darunter kein oder ein viel zu schwaches Fundament ist.
    Laut Herstellerangaben 20-30cm Schotter und 10-15cm Beton.
    Kann derjenige der den Steinzaunaufbau gemacht hat für die Neigung der Mauer haftbar gemacht werden?
    Mit der Gleichen Fundamentierung hätte die Mauer auch oberhalb des Angeschütteten Bereiches noch einen Meter höher sein dürfen und hätte auch stehen bleiben müssen.

    Wie seht Ihr das ?

    Viele Grüße

    Matz
     
  2. #2 Kater432, 26.08.2015
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    Also der Steinzaun braucht auch schn allein für sich ein richtiges Fundament für die pfeiler normalerweise im Boden.

    Ich glaube nicht, das dort die 15cm Beton unter den rasterflorsteinen gereicht hätte.

    Was ist den vom dem Gala unter den rasterflorsteinen gemacht worden ? Er wird die ja nicht einfach in den Dreck gestellt haben ? Was war bei ihm überhaupt beauftragt ? Mach mal 75cm hangabstutzung ? Selbst wenn die herstellervorgaben mit Schotter und Beton gemacht wären, die Steinmauer wird das sicherlich nicht tragen / halten.
     
  3. #3 Gartenmatz, 26.08.2015
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    danke für die Antwort...

    aber wie gesagt...
    laut Hersteller hätte die Mauer in dieser Bauart auch den angefüllten Bereich um einen Meter überragen dürfen.
    Das wäre wesentlich schwerer geworden als der Steinzaun.

    Und doch... er hat sie offensichtlich in den Dreck gestellt....
    etwas Beton, aber kein Schotterunterbau.
    Anstehender Boden ist extrem lehmig

    Matz
     
  4. #4 Kater432, 26.08.2015
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    Laut Hersteller um 1m höher erlaubt. Der Steinzaun ist aber 1,25 drauf gesetzt worden.

    Daher die Frage : was war mit ihm vereinbart.
    -Boden ausschachten
    -Schotter einbauen / verdichten
    -betonfundament 15cm
    -Steinmauer 75cm errichten

    Oder einfach nur - stell mal ne Abstützung hin.
     
  5. #5 Kater432, 26.08.2015
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    Wie breit ist denn diese Gabionenmauer ?

    Grob gelesen das bei dünner 30cm das Fundament mind 55cm cm Beton ist 30cm breit als Streifenfundament.
     
  6. #6 Gartenmatz, 26.08.2015
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    Der steinzaun ist 20 cm breit und steht mittig auf der Mauer.
    Die elemente sind 2,5mlang und seitlich nur mit Stützblechen einbetoni7rt..system Growi

    Ein teil hat schon gestanden und der Auftrag war eine Mauer zu bauen auf der der Steinzaun weitergeführt werden kann.
     
  7. #7 RMartin, 26.08.2015
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    Also so ganz verstehen tu ich es nicht.

    Firma A hat eine Mauer aus diesen Rasteflorsteinen gebaut (75cm hoch). Leider hat Firma A kein notwendig erforderliches Fundament erstellt....die unterste Lage der Steine lediglich in paar cm dicken Beton gestellt.
    Habe ich das so richtig verstanden?
    (Weil in #6 schreibst du, dass ein Teil der Mauer aber schon gestanden hat...)

    Dann kam Firma B, die den Auftrag hat einen Gabionenzaun (ich denke, dass meinst Du mit Steinzaun) auf diese Mauer aus Rasterflorsteinen zu bauen. Firma B hat dann die Stützen in die Rasterflorsteine einbetoniert und zusätzlich die gesamten Rasterflorsteine ausbetoniert und die Drahtkörbe mit Grobschlag gefüllt. Dann kam es zu Setzungen und nun sieht es entsprechend aus.
    Richtig verstanden?

    Fragen vorab:
    - Firma A ist vom Bauherrn beauftragt vermute ich?
    - Firma B ist auch vom Bauherrn beauftragt oder ein Sub von Firma A?
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 26.08.2015
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    Ich würde salomonisch sagen - jeder saniert seins!

    Die untere Mauer war nicht fahcgerecht, stand aber bei Bau der Mauer II noch sauber da.
    Erbauer von II hat keine Bedenken angemeldet, sondern sein Werk stumpf draufgebaut. Er hätte aber das Vorgewerk prüfen müssen!

    Wenn Erbauer I jetzt noch nachweisen kann, dass sein zwar regelwidrig errichtetes Werk trotzdem dauerhaft gewesen wäre, dann hätte er zwar einen Mangel am Gewerk, aber keinen Schaden ohne Mauer II.
    Da wirds dann ganz bunt.
     
  9. #9 Gartenmatz, 27.08.2015
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    @RMartin

    Ja richtig verstanden ...
    Beide Firmen sind vom Bauherrn beauftragt.
    Der Teil der schon stand wurde auch von A gebaut und steht auch noch grade.
    A war dem Bauherren aber zu teuer und so kam B zu dem Auftrag.

    A hat daraufhin schon vor der Vergabe an B Bedenken angemeldet ( leider nur mündlich, hat aber einen Mitarbeiter als Zeugen ) der Bauherr lies B den Auftrag ausführen und A baute die Gabionen.


    Matz
     
  10. #10 wasweissich, 27.08.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    Ist jetzt zu spät ,aber A hätte besser abgewunken .

    Es gibt aufträge ,die von der konstellation her automatisch ärger bedeuten .

    Wenn bei rasterflor aufstellen ein solcher unterschied besteht ,dass ein ANwevhsel lohnt ,kann nur der wurm drin sein
     
  11. #11 Gartenmatz, 28.08.2015
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    Hallo und danke für die Antwort....

    Das Vorwerk Prüfen... wie muss ich mir das vorstellen ?
    das Fundament sieht man nicht mehr wenn die Mauer steht. Sie sah ok aus , die Mauer.
    Und wie gesagt .. Bedenken angemeldet habe ich im Beisein meines Mitarbeiters.
    Und B WUSSTE, dass die Gabione obendrauf sollte, die mauer war genau so beauftragt.... allerdings mündlich vom Bauherren.
    Hätte nicht der Bauherr in der Pflicht gestanden schriftlich zu beauftragen und zwar so dass der Erbauer NACHWEISLICH wusste was die Mauer können muss.


    Matz
     
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