3 Fragen zur Kellerabdichtung

Diskutiere 3 Fragen zur Kellerabdichtung im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Liebes Forum, Vorweg zwei Bilder: http://www.giolbas.de/wand.jpg http://www.giolbas.de/loch.jpg Es geht um eine Kellerwandabdichtung mit...

  1. giolle

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    Liebes Forum,

    Vorweg zwei Bilder:
    http://www.giolbas.de/wand.jpg
    http://www.giolbas.de/loch.jpg

    Es geht um eine Kellerwandabdichtung mit Dämmung.

    1. Abraum: laut Angebot sollen 60,75m3 freigelegt wurden sein. Das Loch ist allerdings 13m (lang) x 2,30m (hoch) x 1,7m (breit - im Durchschnitt) = 50,83m3
    Da immerhin mehr als 60€ brutto für den m3 berechnet werden frage ich micht jetzt inwieweit dies noch gilt, oder aber, ob der Abraum mit einem Faktor multipliziert wird, da er eine geringere Dichte aufweist.
    Es geht also um immerhin 600€.

    2. Wanddämmung: Im Aushub (Loch) der Kellerwand wurde eine Schalung aufgebaut, dahinter Beton gegossen, daran soll eine Bitumenschicht und dahinter 14cm Styrodur + Noppenbahn.
    --> Ist das so Okay?
    Im oberen Teil (sichtbar) soll nur der Putz abgeschlagen werden und eine Styrodurdämmung von 2cm angebracht werden, da darüber die Regenkante sitzt. Meine Frage: Macht es Sinn 2cm Dämmung aufzubringen - (zwischen Regenkante und Boden)

    3. .. und letzte Frage: Auf dem Angebot, das zur Auftragserteilung geführt hat, steht drauf: Halbseitensperrung der Straße beantragen und die dazugehörige Baustellensicherung herstellen.
    Jetzt ist ein Bauzaun umgefallen und hat ein Auto getroffen - Schaden ca. 1000€ -nur Lack -
    Muss ich, als Bauherr, für den Schaden aufkommen oder ist das Sache des beauftragten Bauunternehmers?

    Danke ...schon mal im voraus
     

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  2. #2 flehmann, 26.08.2015
    flehmann

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    Werbeeinblendungen im Beiträg sind nicht von mir
    zu 1.
    Es gibt ja nach Bodenklasse einen Auflockerungsfaktor, meist so um den Faktor 1,2
    zu.2.
    kann ich nicht beantworten
    zu 3.
    ist Sache der beauftragten Firma, in der Verkehrsrechtlichen Anordnung steht Bemerkungen/Anordnungen drin die an der Stelle zu beachten sind.
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Was war vereinbart? Das riecht nach Auflockerungsfaktor. 20-30% wären hier denkbar.

    Sieht vernünftig aus. Die 14cm dürften auch die Vorgaben der EnEV erfüllen.

    Besser als nichts. Die Frage wäre eher, ob hier eine Dämmschicht von 2cm nach EnEV zulässig wäre.
    Wenn die Arbeiten geplant wurden, dann müsste es Berechnungen dazu geben. Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, wie man das mit der EnEV in Übereinstimmung bringen möchte. Anderersetis verstehe ich, dass man hier keinen großen Absatz konstruieren möchte.

    Grundsätzlich wäre der Bauherr als Eigentümer haftbar. Hier wurden die Arbeiten und die Absicherung an eine Fachfirma delegiert, so dass diese für die Absicherung verantwortlich war. Der Geschädigte könnte die Sache also direkt mit dem Verursacher, sprich der Firma, abklären. Ansonsten halt mit Umweg über den Eigentümer, der sich dann an der Firma schadlos halten kann.
     
  4. #4 gunther1948, 26.08.2015
    gunther1948

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    hallo
    aber nur wenn der eigentümer die absperrung nicht verändert hat. zb. geöffnet und die stützenfüsse dann längs versetzt.

    gruss aus de pfalz
     
  5. #5 gunther1948, 26.08.2015
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    hallo
    hab ich so eigentlich nur bei schlechtem mauerwerk machen lassen ( bruchsteine, mw bröselt schon usw.)
    wenn das mw intakt ist genügt maximal ein verputzen mit mg III.

    gruss aus de pfalz
     
  6. giolle

    giolle

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    Hallo -
    Danke für die Antworten; dazu nun einige Infos:

    zu 1:
    http://giolbas.de/iso.jpg
    mehr steht da nicht - wie soll man das verstehen? Mit Auflockerungsfaktor oder nicht?
    @ Gunther: Hauswand mit Bruchstein, Unterschiede von mehr als 20cm im Hervorstehen von Bruchsteinen (gelber Porphyr)

    Zu 2. Was für eine Rolle spielt die Enev? Fördergelder haben wir nicht beantragt?

    Zu 3. Das steht im Auftrag/Angebot

    http://giolbas.de/sicher.jpg

    @Flehmann: verstehe ich nicht )-.
    Absperrung wurde von uns nicht verändert. Das von uns beauftragte Bauunternehmen hat aber einen Subunternehmer bestellt, der die Schalung angebracht hat. Dieser nun hat die Absperrung verändert, was dazu führte, dass ein Bauzaun (Mit riesigem Werbeschild) vom Wind erwischt wurde und umfiel.
     
  7. #7 wasweissich, 27.08.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    es gibt gesetze , die man befolgen muss , auch ohne dass man dafür kohle bekommt .
     
  8. #8 Gast036816, 27.08.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    1. gibt es ein prüffähiges aufmass? wenn nicht, geht die rechnung retour mit dem verweis nicht prüfbar.
    2. ob das okay ist, muss der leistungsbeschreibung/angebot/vertrag entnommen werden.
    3. verkehrssicherungspflicht liegt bei dir. du solltest erst einmal den schaden regulieren. wenn du der ansicht bist, dass ein anderer der vurursacher ist, dann solltest du ihm den schaden anzeigen - schriftlich mit zustellbeweis.
     
  9. #9 gunther1948, 28.08.2015
    gunther1948

    gunther1948

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    hallo
    nicht angebot sondern rechnung.
    was steht denn da im angebaot---> aufmass nach fester masse an der entnahmestelle oder nach lademass lkw oder nach wiegeschein deponie mit faktor x multipliziert.

    gruss aus de pfalz
     
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