Minihaus in erlaubter Maximalgröße für genehmigungsfr. Bauvorhaben / Pachtgrundstück

Diskutiere Minihaus in erlaubter Maximalgröße für genehmigungsfr. Bauvorhaben / Pachtgrundstück im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Mahlzeit! :) Ich habe da eine Idee, und habe mich soweit informiert, dass ich morgen mal mit dem Bauamt reden wollte. Bevor ich da nun aber was...

  1. #1 PauleKS, 26.08.2015
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    Mahlzeit! :)

    Ich habe da eine Idee, und habe mich soweit informiert, dass ich morgen mal mit dem Bauamt reden wollte. Bevor ich da nun aber was falsches erzähle, wollte ich mal die Meinung von euch hören:

    - ich wil lein keines Grundstück pachten (<50 qm), welches ich hauptsächlich zum Anbau von Gemüse&Co nutzen will

    - auf das Grundstück wollte ich ein "Gartenhaus" bauen, welches ich ggf auch mal bewohnen darf. Also an WEs oder einfach auch mal Abends nach der Arbeit zum abschalten. Das ganze soll Außerhalb der Ortschaft erfolgen = ruhige Lage.

    - genehmigungsfrei sind Gebäude bis 30m³ umschlossenen Raumes (Hessen). D.h. ich darf mir da ein chickes, eckiges zweistöckiges Häuschen ohne Zwischendecke (oben="offenes" Schalfzimmer) mit etwa 7 m² Grundfläche und 4 m Höhe hinbauen.

    - die Genehmigungsfreiheit gilt nur für Gebäude ohne WC und Aufenthaltsräume

    - unter Aufenthaltsraum werden Räume >= 2,4 m Deckenhöhe verstanden - das würde hier ja nicht zutreffen, da Deckenhöhe = 2 m

    - falls dem nicht so ist (4m ohne Zwischendecke = > 2,4 m "Deckenhöhe": 14 m² Fläche mit 2 m Deckenhöhe = immer noch kein Aufenthaltsraum

    ....ist das soweit korrekt...? Oder muss hierfür sowieso eine Sondergenehmigung beantragt werden?
    Der Bauer bei dem ich nachher wegen des Grundstücks anfragen möchte, hat laut Satbild einen Gründstreifen von ca. 130 Metern länge. Am Anfang sein Hof, am Ende steht bereist ein Minihäuschen in der Ecke. Würde ich die andere Ecke pachten können, dann wären "da hinten" zwei Häuschen. Wäre sowas überhaupt möglich, dass man auf einem Grundstück mehrere Kleingebäude errichtet?

    Hier mal ein Bild vom Grundstück:
    grundstueck.jpg

    Gruß
    Paul
     
  2. #2 saarplaner, 26.08.2015
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    Au Backe, da hast du aber so ziemlich alles falsch verstanden und falsch ausgelegt, was du in der HBO gelesen hast.

    Was ein Aufenthaltsraum ist, legt die jeweilige Landesbauordnung fest, evtl. auch Anlagen zu dieser. Das kann man nicht umgehen, indem man einfach nur 2m hohe Decken hat.

    Deine Rechnung geht aber sowieso nicht auf, weil zum umbauten Raum auch die Bodenplatte sowie die Dacheindeckung gehört (ebenso die Deckenkonstruktion).
     
  3. Taipan

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    Ähm ... vergiss es. Außenbereich. Hier darf außer Ställen, Scheunen und Kirchen (zur Unterbringung der Schäfchen) GAR NIX gebaut werden. Und die auch nur, wenn sie ZWINGEND notwendig sind um einen landwirtschaftlichen Betrieb aufrecht zu erhalten.
     
  4. #4 saarplaner, 26.08.2015
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    Stimmt, Taipan, Aussenbereich kommt noch erschwerend hinzu...
     
  5. #5 ThomasMD, 26.08.2015
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    ...und das Ganze auf einem 50m²Grundstück. :bef1005:
     
  6. R.B.

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    Schlafzimmer? Das kannst Du vergessen.

    Eine Gartenhütte zum Unterstellen von Gartengeräten ist sicherlich kein Thema. Alles was darüber hinaus geht wird scheitern.
     
  7. #7 PauleKS, 26.08.2015
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    Mhh..eigentlich dachte ich sogar dran, dass ich das durch einen ausgebauten Bauwagen erweitern könnte und dauerbewohnen...hier in der Umgebung ists anscheinend auch standard, dass dauerbewohnte Ferienhäuser seit über 20 Jahren geduldet werden ;)
    Habe letzten Herbst beinahe eins gekauft, was aber am Abwasserproblem gescheitert ist. Haus hatte eine "Sickergrube", wie alle anderen Häusern auf 300 Metern Länge, da dort erst die Kanalisation begann). Da Wasserschutzgebiet (Stufe III oder so), durfte nicht mal eine aktive Kleinkläranlage hin...

    Ist mir schon klar, dass die Außenmaße in die 30 m³ einfließen. War ja nur grob gerechnet. Will ja auch keine 50 cm Mauern haben :D
    Dann also erstmal beim bauern fragen was das da eigentlich für nen Minihaus ist und wie er das genehmigbt bekommen hat..und Übermorgen dann mal mit Bauamt klären wie es denn aussieht mit nem Mini-"Gartenhaus" und ggf. "fahrbaren" Wohnwagen. Puh..
     
  8. R.B.

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    Das gab es schon, und die Leute haben ganz dumm aus der Wäsche geschaut als die Abrissverfügung kam.

    Man darf nicht einmal einen Wohnwagen über längere Zeit irgendwo abstellen und diesen bewohnen. Gartengrundstücke sind nicht erschlossen und somit zum Bewohnen nicht geeignet. Das kriegt man bei keinem Bauamt durch.
     
  9. #9 Ralf Wortmann, 26.08.2015
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    Vergiss es. Das ist eine Schnapsidee, da lohnt sich der Zeitaufwand nicht, um überhaupt beim Bauamt nachzufragen.

    Auch Genehmigungsfreie Bauvorhaben müssen den öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften entsprechen, siehe hier:
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    § 54 Absatz 2 Hess. BauO
    „(2) Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen nach § 1 Abs. 1 Satz 2 müssen, auch soweit eine bauaufsichtliche Prüfung entfällt, den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.“
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Das bedeutet, dass auch dein geplantes Häuschen die notwendigen Mindestabstände zu den Nachbargrenzen einhalten muss, dass es, da beheizt, der Energieeinsparverodnung entsprechen muss, dass Die Grundflächenzahl der BauNVO von 0,4 nicht überschritten werden darf und, vor allem, dass es verboten ist, solche Gebäude im Außenbereich zu errichten.
    Deine genehmigungsfreien Bauvorhaben, die du da zitierst, gibt es nämlich nur im Bereich von Bebauungsplänen, siehe hier:
    -----------------------------------------------------------------------------
    § 56 Absatz 2 Hess. BauO:
    (2) Vorhaben nach Abs. 1 sind baugenehmigungsfrei gestellt, wenn
    1.
    sie im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 oder der §§ 12, 30 Abs. 2 des Baugesetzbuches liegen,
    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Ich wette, dass das Grundstück nicht im Bereich eines B-planes liegt. Vielmehr handelt es sich um unbeplanten Außenbereich.
     
  10. Taipan

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    Abgesehen davon, dass es wahrscheinlich noch nicht mal "Gartenland" sondern eher Grünland ist ... was es noch ne Ecke schwieriger macht. Selbst Getreide drauf zu setzen ist schon schwer ... aber ein Gebäude ... puh.
     
  11. #11 PauleKS, 26.08.2015
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    Das mit dem gedultet habe ich vom Bauamt. Der sagte mir auch, dass keiner der Leute je einen Antrag zum Dauerbewohnen gestellt hat. Aber die lassen es, da fast das halbe Dorf aus Feiernhäuse bestand, und die sich den Abzug der Leute nicht leisten können ;)

    Mmmh...ich will den Bauer trotzdem mal anfragen wie er das Gebäude da hin bekommen hat. Wie ihr oben sehen könnt, hat er auf seiner "Grünfläche" ganz link unten so ein Minigebäude. Die Grünfläche rechts davon (durch den Weg getrennt) ist für die Kühe. Links der Streifen in der ganzen länge bis zur Strasse im Norden ist ungenutzt - bis auf das kleine Haus. Das wird er wohl nicht einfach mal so da hin gebaut haben. Vielleicht hat er auch andere Fläche, auf welcher ggf. gebaut werden darf.
     
  12. #12 Baufuchs, 26.08.2015
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    Dauerbewohnte Ferienhäuser gibt's überall. Die Krux: Das Ferienhaus darf nicht der 1. Wohnsitz sein. Wird meist/oft dadurch umgangen, dass die Bewohner bei Freunden oder Bekannten gemeldet sind.

    Solche Ferienhäuser können aber nicht beliebig im Außenbereich errichtet werden, sondern i.d.R. in als "Sondergebiet Wochenendhäuser" ausgewiesenen Bereichen.

    Gleiches gilt für Deinen Bauwagen, der dürfte nur in Bereichen aufgestellt werden, die gem. Campingplatzverordnung Hessen dafür ausgewiesen sind.

    Vergiss das Ganze.
     
  13. R.B.

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    Nicht leisten können? Was hat eine Gemeinde von ein paar gedulteten Ferienhäusern? Nichts.

    Was für ein "Haus"? Als Landwirt kann er eine Menge Gartenhäuser, Schuppen, etc. bauen. Das ist was ganz anderes als das was Du planst.
     
  14. #14 Onkel Dagobert, 26.08.2015
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    Und wenn Du doch beim Bauamt vorsprichst: Kläre vorher mit dem Bauern ab ob das Minigebäude überhaupt genehmigt ist. Wenn nicht könntest Du unter Umständen beim Amt eine Welle lostreten die Du nicht mehr stoppen kannst, und dann bekommst Du das Grundstück vom Bauern sicherlicht NICHT.
     
  15. reezer

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    wird er wohl doch
     
  16. #16 PauleKS, 26.08.2015
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    @RB: wie gesagt - die Hälfte des Dorfes besteht aus Feiernhäusern. Und ja, es ist ein Ferienhausgebiet. Es sind "normale" Häuser - nicht so "billige" Ferienhäuser, wie man sich das wahrscheinlich vorstellt. Das weiß ich auch erst, seit mir das das Bauamt erzählt hat. Sind mind. um die 50 Häuser dort. Mehrere Strassen.

    @Dagobert: genau deshalb will ich hin. Ein Grundstück pachten wollt ich so oder so. Es ist ein Bio-Bauer, weshalb ich dort mein Gemüse & Co. anbauen will. Er nutzt schon seit mind. 15 Jahren keine Pestizide & Co - also auch vor'm Vertrag mit Bioland schon nicht. So bin ich auf da ganze gekommen..

    Das Problem ist, dass das Haus das ich mit meinem Bruder besitze, in einem halben Jahr oder später verkauft wird. Denke ich. Ich suche schon seit zwei Jahren und finde nichts, was meiner fianziellen Vorstellung entspricht - Zustand ist mir egal, da ich so ziemlich am Haus machen kann.
    An die Umgebung bin ich durch die Arbeit gebunden - und für eine winzige Wohnung 500-600 € kalt in einem Privathaus auf einem Dorf mag ich nicht zahlen. Ist mir auch zu blöd wieder Nachbarn zu haben..
     
  17. R.B.

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    Ich kenne solche Ferienhäuser, aber ich habe noch nie 50 von denen als Schwarzbauten auf einem Fleck gesehen, die zudem auch noch dauerbewohnt werden.

    Bei uns gibt es Gebiete die nur für Ferienhäuser ausgewiesen sind. Strom, Wasser, Abwasser, Gas, alles vorhanden und ausdrücklich auch zum Dauerbewohnen geeignet. Die Ferienhäuser haben im Schnitt eine Wohnfläche von um die 70-80m2. Das sind keine Hütten sondern Häuser mit Küche, Bad, WC, Wohn- und Schlafräumen.

    Du aber erzählst was von 50 Schwarzbauten die dauerbewohnt sind, aber wie machen die das mit Wasser, Abwasser, Strom etc.? Kein Versorger legt dort Leitungen hin.
     
  18. #18 PauleKS, 26.08.2015
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    Es sind "echte" Einfamilien-Häuser - nur kein Abwasser bzw. nict überall. Sonst z.T. riichtig große. Nach Ferienhaus sieht keins aus. Es sind keine Schwarzbauten. Es waren mal reine Ferienhäuser..die Leute haben nur irgendwann angefangen die dauer zu bewohnen.
    Alle arbeiten momentan mit Sickergruben, die ja schon längst verboten sind. Dass die geduldet werden habe ich auch vom Chef des Bauamtes. und dass die Sickergruben versiegelt werden, habe ich vom Wasserschutzamt (oder wie die sich schimpfen), weil das viel zu lange geduldet wurde. Dort wird also zwangsläufig jeder an die Abwasserleitung angeschlossen, wenn die Stadt die ausbaut, was sie ja jetzt muss.
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 26.08.2015
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    Es sind Schwarzbauten! Denn Ferienhäuser sind nicht zum dauerhaften Wohnen zugelassen!!!

    Vergiss Dein Vorhaben, Gleichheit im Unrecht gibt es nicht!
     
  20. R.B.

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    Na dann gibt es von Seiten der Behörden auch nichts zu dulden, bestenfalls evtl. nicht zulässige Veränderungen. Das wäre aber was ganz anderes als ein komplettes Haus.

    Aber wie gesagt, das ist auch was völlig anderes als das was Du planst.
     
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