Hangsicherung durch Pflanzringe - muss dies akzeptiert werden?

Diskutiere Hangsicherung durch Pflanzringe - muss dies akzeptiert werden? im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo zusammen, wir benötigen hier einmal Rat bzw. Hilfe bzw. unserer Hangsituation mit unserem Nachbarn. Das Grundstück fällt über die gesamte...

  1. #1 Nomader, 26.08.2015
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    Hallo zusammen,
    wir benötigen hier einmal Rat bzw. Hilfe bzw. unserer Hangsituation mit unserem Nachbarn.
    Das Grundstück fällt über die gesamte Breite hin leicht ab, im vorderen Bereich haben wir uns leicht (ca. 60 cm) eingraben müssen. Nun haben vor ca. 3 Jahren unsere Nachbarn ein zweigeschossiges unterkellertes Haus errichtet und dabei ordentlich aufgeschüttet (mind. 1,80m). Bislang spielte Oberflächenwasser und Hangabsicherung keine Rolle, da Aushub-Wälle des Nachbarn das Wasser abgehalten haben. Jetzt wurde die Wälle beseitigt und das Geländer terrassenförmig abgezogen. Die letzten Regenfälle haben dabei einiges an Hang abgetragen und unseren Garten in Mitleidenschaft gezogen. Nun muss eine Lösung hinsichtlich einer Hangabsicherung her. Auf den ersten 12 Metern der Grundstücksbreite (ca. 30m insgesamt), haben wir im Rahmen der Carporterstellung bereits eine statisch korrekte Stahlbetonstützwand einziehen lassen, hiervon profitiert der Nachbar bereits. Es geht nunmehr um die verbleibenden 18m. Unser Nachbar sieht scheinbar durchaus ein, dass er hier aufgrund der erheblichen Aufschüttungen gefordert ist.
    Nun bietet er uns die Minimal-Schmalspurlösung aus einer 1,20 hohen Planzring-Mauer an, schließlich wäre diese offensichtlich unschöne Mauer ja nicht sichtbar für ihn.
    Für Material (Steine, Beton, Kies) hat er ca. 1000-1200 Euro veranschlagt für Arbeitslohn (je nachdem wieviel DIY gemacht wird) 500 – 1.000 EUR. Insgesamt also ca.
    Alternativ ist ihm ein Preis für eine fachlich und handwerklich saubere Natursteinmauer für 150 EUR/qm angeboten worden. Diese Lösung wäre für uns akzeptabel und deutlich angenehmenr.
    So wie es aussieht erwartet er jetzt von uns, entweder die hässsliche DIY-Lösung zu akzeptieren oder den Differenzbetrag zur Natursteinmauer zu zahlen.
    Alle Nachbarn (auch wir) im gesamten Baugebiet haben hier ihre Hänge mit L-Steinen abegfangen. Wir würden diese, sicher kostspieligste Lösung, nicht verlangen würden jedoch eine gewisse Kompromisslösung erwarten.
    Unabhängig von der Optik, zweifel ich die statische und planerische Eignung einer Baumarkt-Pflanzkübel-Hangmauer an. Hier müsste zum Vergleich eigentlich ein sauberes Angebot eine GALA-Experten zur Beurteilung vorliegen.
    Man muss dazu sagen, dass die Nachbarn jeweils Architekt und Bauinging. Sind, wir also zwei „Experten“ gegenüber stehen.
    Muss man das Angebot akzeptieren? Welchen Rat würdet Ihr uns geben?


    Besten Dank
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 26.08.2015
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    Ob er auf seinem Grundstück seinen Hang mit Pflanzringen, Schachtringen von Abwasserleitungen, Betonbrocken von Abbruchgebäuden, rostigen Stahlplatten oder -röhren oder mit Carara-Marmor sichert, ist allein seine Sache, so lange:
    a) die Wand standsicher ist
    b) keine Umweltgefährdung davon ausgeht
    c) kein Dreck oder Wasser auf Euer Grundstück kommt
    d) kein Müll im gesetzlichen Sinnen (Altreifen z.B.) verwendet wird

    Einen Rechtsanspruch auf "schön" (definiere Schönheit) gibt es nicht!
     
  3. #3 geogott, 26.08.2015
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    und das soll schöner sein. L-Steine sind doch nun auch nur ein neumodischer (teurer) Trend, den alle so toll finden. Guck dir die Mauer in zehn Jahren mal an, wenn sie dann braun-grün dreckig veralgt ist. Dann stöhnen wieder alle, dass das so hässlich ist. Aber das war von vorn herein klar. Die ebenfalls mit der Zeit verschmutzenden und ausblühenden Hangsteine sind also nicht besser, aber auch nicht schlechter!

    sind zwar keine L-Steine, aber so wird es auch bei euch aussehen:
    http://olaf-paproth.net/wp-content/uploads/2015/07/Langen-Foundation-7-1000.jpg
     
  4. #4 wasweissich, 26.08.2015
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 26.08.2015
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    xxxxxx xxxx
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  5. #5 Ralf Wortmann, 26.08.2015
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    Hey, wwi, was soll denn das?

    Das ist eine absolut unangemessene Ausdrucksweise. Ändere das bitte mal!
     
  6. #6 wasweissich, 26.08.2015
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    wasweissich Gast

    dann will ich mal versuchen es anders auszudrücken
    eine stammtischparole , die keinerlei wahrheitsgehalt hat . mauerscheiben sind seit jahrzehnten eine bewährte und sichere hangabstützung und den meisten anderen lösungen in preis/leistung überlegen .
    richtig verbaut sind sie auch nach jahrzehnten durchaus ansehnlich und erzeugen keinen augenkrebs , wie die elenden hangflorgurken
     
  7. #7 Ralf Wortmann, 26.08.2015
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    Ja, vielen Dank. Schon viel besser :28:
     
  8. #8 ThomasMD, 26.08.2015
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    War das ganz lange Bauwerk in Berlin nicht auch aus L-Steinen errichtet?

    Gruß
    Thomas
     
  9. #9 Ralf Wortmann, 26.08.2015
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    Ja, du meinst bestimmt das "Stützwandelement UL 12.41" vom VEB Baustoffkombinat Neubrandenburg. Aber das ist z.Zt. vergriffen und wäre mit 3,60 m Höhe wohl auch nicht kompatibel zu Nomaders Anwendungsfall. Dort geht es um 1,20 m.
     
  10. #10 wasweissich, 26.08.2015
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    nicht nur , aber grosse teile .
     
  11. #11 ThomasMD, 26.08.2015
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    Aber schön viel Platz für Grafity.

    Geogott meinte vermutlich, dass der TE keinen Anspruch auf, seiner Meinung nach, formschönere und geschmackvollere Betonfertigteile hat, nur weil die halbe Nachbarschaft welche verbaut hat.
    Der Hang darf nicht abrutschen und das Wasser hat drüben zu bleiben. Auf Mehr besteht kein Anspruch.

    Gruß
    Thomas
     
  12. #12 wasweissich, 26.08.2015
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    versuch mal so ein pflanzringelend mit spraydose zu gestallten ...:D
     
  13. reezer

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    darf er nicht, gehört dem Nachbarn, und ist auf dem Grundstück des Nachbarn
     
  14. #14 wasweissich, 27.08.2015
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    noch nicht , und wenn er dazu zuzahlt , dann dürfte er schon :D

    thomas , ich glaube , du überschätzt ..................
     
  15. reezer

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    dann natürlich schon
     
  16. #16 Nomader, 27.08.2015
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    Mir geht es hier auch nicht hauptsächlich um die Optik. Vielmehr geht es mir um eine fachlich und statisch saubere Lösung, schließlich sprechen wir von einer Mindesthöhe von 1,20 auf knapp 20m, mit dahinter terrassenförmig ansteigendem Gelände. Lt. Aussage unseres Natursteinmauer-Anbieters zweifelt dieser diese Art der Hangabsicherung im vorliegenden Fall deutlich an. Nur mit überdurchschnittlich umfangreichen Einsatz von Beton (und möglicherweise Eisen) , sei dies überhaupt annähernd denkbar, er würde es jedoch keinesfalls empfehlen.
    Daher die Frage, ob ich eine derartige DIY-Lösung ohne konkrete planerische Vorlagen als Nachbar einfach so zu akzeptieren habe und erst nach einer potentiellen Halbwertzeit bei Absacken der Konstruktion oder Undichtigkeit Ansprüche geltend machen kann?
    L-Steine stellen für mich auch keine ästhetische Augenweide dar. Sofern diese aber fachgerecht (inkl. Drainage) gesetzt sind, ist dies m.E. die sicherste Lösung. Preislich liegt diese Variante deutlich über allen anderen Lösungen. Eine Natursteinmauer, erstellt von ein GALA-Betrieb, einschl. fachlicher Planung und Gewährleistung, dazu noch optisch ansprechender stellt dabei m.E. nach einen guten Kompromiss dar. Eine angemessene finanzielle Beteiligung an dieser Lösung wird von uns auch nicht ausgeschlossen.
    Kompromisse sind es schließlich, die Nachbarschaftsverhältnisse in den meisten Fällen retten. Wenn jeder ausschließlich sein Recht, ohne Rücksicht auf nachbarschaftliche Beziehungen durchsetzen würde, wäre insbesondere in Baugebieten mit Hanglage ein Dauer-Krieg vorprogrammiert. Schließlich will man noch einige Jahrzehnte in Eintracht miteinander Nachbarschaft erleben.
     
  17. #17 ThomasMD, 27.08.2015
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    Auch wenn DIY Teufelszeug ist, so ist es, zumindest in den nicht gefahrgeneigten Berufen, nicht verboten und Dein Anspruch auf eine durchgeplante, statisch berechnete und durch Fachfirmen ausgeführte Stützmauer nach ästhetisch allgemeinverbindlichen Gesichtspunkten unter Einhaltung des Mindestlohngesetzes und Berücksichtigung des Diskriminierungsverbotes, dürfte schwerlich durchsetzbar sein.
    Genauso ist es. Erzähl das aber nicht uns, sondern Deinem Nachbarn und vor allem: Lebe es selbst.
     
  18. #18 Ralf Wortmann, 27.08.2015
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    Das letztere ist der Fall. Nachbarrechtliche Ansprüche kannst du mit einiger Aussicht auf Erfolg meist erst geltend machen, wenn eine konkrete Beeinträchtigung deines Grundstücks schon eingetreten und ersichtlich ist. Präventiv versuchen, Ansprüche geltend zu machen, solange noch nichts bröckelt oder fließt, ist meist auf der Beweisebene sehr schwierig, risikoreich und vor allem sehr kostspielig.

    Das klingt sehr vernünftig. Wenn es finanziell drin ist, solltest du dich beteiligen. Handele eine fest Beteiligung (z.B. 1.000 €) an der Natursteinmauer heraus, unter der Bedingung, dass diese fachgerecht von einem Fachbetrieb errichtet und dir eine Rechnungskopie ausgehändigt wird und vereinbart das schriftlich. Die Mauer sollte natürlich beschreiben werden, damit es keine Missverständnisse gibt. Da sie auf seinem Grundstück steht, solltet ihr auch vereinbaren, dass er die Unterhaltungslast zu tragen hat.
     
  19. #19 wasweissich, 27.08.2015
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    Einer ,der eine natursteinmauer billiger hinstellt als L-steinwand kann entweder zaubern ,oder er hat nicht alle auf der latte .....

    Oder es werden äpfel mit kartoffeln verglichen

    Um welchen naturstein handelt es sich ?
     
  20. #20 Nomader, 27.08.2015
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    ....es handelt sich um einen erfahrenen Anbieter, der hier im Umkreis bisher hervorragende Arbeit abgeleistet hat. Verbaut wird "Piesberger Bruchstein"(müsste Karbon Quarzit sein). Die erforderliche Auskofferung (würde voraussichtlich per Hand gemacht) ist im Vergleich zum L-Stein weniger tief. Bei L-Steinen würde auf jeden Fall, spätestens beim Setzten der Steine schweres und teures "Gerät" erforderlich sein. Der Materialpreis für einen laufenden Meter (1,20 bis 1,50m) dürfte auch deutlich höher sein als Natursteine aus unserem regionalen Steinbruch.
     
Thema: Hangsicherung durch Pflanzringe - muss dies akzeptiert werden?
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