Mangelhafte Kellerabdichtung im Beweisverfahren - wie sanieren?

Diskutiere Mangelhafte Kellerabdichtung im Beweisverfahren - wie sanieren? im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Guten Morgen zusammen, in unserem Beweisverfahren wurde nun Gutachterlich eine mangelhafte Kellerabdichtung bestätigt! Der Aufbau sieht...

  1. #1 Siddy74, 27.08.2015
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    Guten Morgen zusammen,

    in unserem Beweisverfahren wurde nun Gutachterlich eine mangelhafte Kellerabdichtung bestätigt!

    Der Aufbau sieht folgendermaßen aus:

    Wände aus KS, darauf kam dann eine 2K KMB Abdichtung in der ein Vlies eingearbeitet ist. Darauf wurde dann die Perimeterdämmung geklebt. Lastfall 6, aufstauendes Sickerwasser wobei der Lastfall durch den Einbau einer Drainung auf 4 "reduziert" wurde.

    Nun ist es so das die Mindesschichtdicke unterschritten wurde und an anderen Stellen gar keine Abdichtung vorhanden ist! Gerade in den kritischen Bereichen bei der Horizontalsperre und den Gebäudeecken.

    Wie sieht denn nun eine "fachgerechte Sanierung" aus?
    Muss der bestehende KMB Auftrag nun komplett gelöst / entfernt werden?

    Gerade das entfernen von der bestehenden KMB stelle ich mir sehr aufwendig vor oder gibt es da Lösemittel um die Wand sauber zu bekommen?

    Das alles runter und neu gemacht werden muss steht nicht zur Frage und ist eindeutig klar.

    Schöne Schxxxx...

    Viele Grüße
     
  2. Hansal

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    Die Aussage was zu tun ist und was es kostet sollte bzw. muss der beauftragte Gutachter benennen.
    Handelt es sich um ein gerichtliches Beweisverfahren?
     
  3. #3 Ralf Wortmann, 27.08.2015
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    Da ich aus einem anderen Beitrag von dir weiß, dass es sich um ein gerichtliches Selbständiges Beweisverfahren handelt, folgendes:

    Es gehört es zum anwaltlichen Standard, dass der im Antrag aufzustellende Fragenkatalog z.B. auch folgende Fragen enthält:
    --------------------------------------------------------------------------------------------------
    a) Welche Maßnahmen sind erforderlich, um diejenigen Mängel, die nach Ansicht des Sachverständigen vorhanden sind, ordnungsgemäß, fachgerecht, DIN-gerecht und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend dauerhaft zu beseitigen?

    b) Welche Kosten sind für die Mängelbeseitigung (einschließlich aller Nebenkosten, Planungs- und Überwachungskosten, Kosten zur Schaffung von Baufreiheit, Geländewiederherstellungskosten, etc.) voraussichtlich aufzuwenden?

    c) Stellt ein Teil der oben erfragten Mängelbeseitigungskosten Sowieso-Kosten dar und falls ja, welcher und in welcher Höhe (bezogen auf die im Zeitpunkt der Bauausführung)?
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------

    Hat dein Anwalt solche Fragen nicht gestellt? Oder hat die Gutachterin diese bislang nur noch nicht beantwortet? Ist das Selbständiges Beweisverfahren denn schon abgeschlossen?

    Wenn dein RA solche Fragen nicht gestellt haben sollte (kann ich mir eigentlich nicht vorstellen), ohne dass diese Vorgehensweise ausdrücklich mit dir abgesprochen wurde, könnte es sich um eine anwaltliche Pflichtverletzung handeln, die zum Schadensersatz verpflichtet (Ersatz des Verzögerungsschadens, Mehrkosten für Folgefragen oder für eine neues SBV mit dieser Fragestellung).
     
  4. #4 Siddy74, 27.08.2015
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    Hallo Herr Wortmann,

    diese Fragen finden sich so ähnlich wieder und wurden auch gestellt. Das ist nun nicht das Ding.

    Das "Problem" was ich nun habe ist, das wir nach der Bauteilöffnung des Kellers einen Zwischenbericht bekommen haben und darin werden wir nun aufgefordert zusammen mit dem GÜ eine Lösung zu finden und zwar noch VOR dem Winter. Ein finales Gutachten gibt es noch nicht und wird es dieses Jahr noch nicht geben da noch nicht alle Mängel begutachtet wurden. Derzeit befinden sich einige Baggerschürfen ums Haus herrum, die Erde liegt zu 40% auf der Gemeindestraße - die Nachbarn werden dadurch behindert. Die Löscher (2,5m tiefe) wurden nur mit Flatterband provisorisch abgesperrt. Vom Eingang geht nun eine Holzbrücke zur Straße und wir leben mit zwei Kleinkinder auf einer Baustelle. In die Löscher kann mir jederzeit mein eigenes oder die Kinder aus der Nachbarschaft abstürzen. Die Drainung wurde komplett auseinander geschnitten und ist derzeit ausser Funktion. Alles in allem CHAOS und deswegen sollen wir uns nun zeitnah zusammen setzen und eine Lösung erarbeiten.

    In diesem Zwischenbericht steht aber nicht davon wie es fachgerecht gemacht werden muss sondern nur das alles neu gemacht werden soll. Aber wie wird das nun "fachgerecht" saniert? Alles abkratzen, Egalisierungputz drauf und neu abgedichtet? Sprich, Perimeterdämmung runter, KMB komplett runter und Wände sauber machen? Oder soll man den Gutachter nun nach einem Sanierungsvorschlag fragen?

    Da hier echt Gefahr in Verzug ist muss das ganze schnell saniert werden und um weiter Schäden durch die Öffnung zu vermeiden.

    Grüße
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 27.08.2015
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    Ohne finales Gutachten wäre ich da sehr vorsichtig.
    Stell Dir vor, Ihr saniert das jetzt, dann kommt das Gutachten und da stehen Dinge drin, von denen eine Partei behauptet, die seien anders gewesen!
    Vor allem dann, wenn das Gutachten Dinge zu Deinen Gunsten nicht berücksichtigt!

    Was dann?

    Die Löcher kann man mit Bauzäunen absichern, den Aushub abfahren und den Zugang mit einer vernünftigen Brückenkonstruktion herstellen.
    Zur KMB - ich würde immer für Rückbau plädieren. Sauarbeit, ja. Aber besser als den nächsten Schaden, weil da mehr als nur die Schichtstärke nicht passte oder eingedrungene Feuchte die neue Dichtung von hinten schädigt!

    Noch ein Hinweis - die Freischachtung hat unter Beachtung der Normen zu erfolgen, also abschnittsweise!!!! im Bereich einer Berme runf ums Haus.
     
  6. #6 Ralf Wortmann, 27.08.2015
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    Eine von Gericht bestellte Gutachterin hat auch zu gar nichts „aufzufordern“. Höchstens eine Empfehlung geben. Bespreche das mit deinem Anwalt. Ein Teilvergleich käme in Frage, aber bevor der nicht schriftlich geschlossen wurde, sollest du die Abdichtung nicht anrühren. Keine Eigenmächtigkeiten ohne Vergleich, bevor das SBV nicht vollständig abgeschlossen ist!

    Nein, nicht direkt fragen; dass darf sie dann nicht.

    Das Gericht könnte aber z.B. gebeten werden, die Gutachterin wegen der Eilbedürftigkeit dieser Problematik anzuweisen, die Frage nach der Art und den voraussichtlichen Kosten der Mängelbeseitigung vorzuziehen und in einem weiteren „Zwischenbericht“ zu beantworten und hierfür eine Frist von z.B. 3 Wochen zu setzen.

    Aber ich habe verstanden, dass es dir hier erstmal um die technischen Fragestellungen geht und werde mich heraushalten.
     
  7. #7 Siddy74, 27.08.2015
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    Hallo Herr Dühlmeyer,

    Vielen Lieben Dank für die Guten Tipps! So ähnlich hatte das mir auch unser Jurist gesagt, das wir erst auf das Gutachten warten müssen/sollen. Da sich das aber noch bis ins kommende Jahr hinzieht muss dennoch etwas passieren um die Gefahrensituation zu bereinigen. Erde abfahren, ordentliche Bauzäune stellen und ordentliche Brücke bauen hört sich vernünftig an. Dazu sollen die auch gleich die Drainung wieder anschließen denn die ist an drei Stellen zerschnitten. Sonst staut sich das Wasser in den Löschern hoch.

    Bemängelt wurde auch der ungleichmäßige Auftrag der KMB ... an einer stelle 6mm, 50cm daneben dann 1mm. Ich will und werde mich jedenfalls nicht darauf einlassen das nur mal "drüber gestrichen" wird und fertig ... das muss in meinen Augen alles ab das alte Zeug. Das wurde auch bei strömenden Regen damals aufgetragen und das eingelegte Vlies konnte man abziehen wie eine alte Tapete ohne große Gewalt. Dazu sind die Steine auch nicht alle gleichmäßig übereinander sondern es gibt leichte Versatze und deswegen wohl auch dieser ungleichmäßige Auftrag der KMB. Das sagt mir nun das man zuerst ordentlich vorarbeiten muss und das ganze egalisieren muss und DANN erst neu abdichten?!

    Das mit den Bauabschnitten wusste ich bis dato nicht aber macht durchaus Sinn es nach und nach zu sanieren. Ich bin nun mal auf den "Preis" gespannt was so eine Aktion kosten wird. Mir wird schon ganz übel ...

    Grüße
     
  8. #8 Siddy74, 27.08.2015
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    Auch ein sehr guter Hinweis, wenn das geht wäre das doch schon einmal etwas um zumindest an diesem Punkt weiter zu kommen. Ich muss dazu sagen das die Baufirma nun plötzlich äußerst kooperativ erscheint und uns keine Steine in den Weg legt und auch sehr bemüht ist zu helfen ... damit haben die nun auch nicht gerechnet das es so katastrophal ist mit der Dichtung
     
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