Haus neubauen im Aussenbereich

Diskutiere Haus neubauen im Aussenbereich im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Guten Tag, ich überlege mir ein Grundstück im Außenbereich einer Kleinstadt zu kaufen. Dies liegt eigentlich nur 100m nach dem Orts Ausgangs...

  1. #1 Tom1985, 27.08.2015
    Tom1985

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    Guten Tag,

    ich überlege mir ein Grundstück im Außenbereich einer Kleinstadt zu kaufen.
    Dies liegt eigentlich nur 100m nach dem Orts Ausgangs Schild.
    Es handelt sich um 1 1/2 Hektar großes Land mit einem voll Erschlossenem Haus an der Landstraße.

    Dieses Haus ist aber ehr Abrissreif als Baufällig, selbst das Keller Gewölbe bricht ein, die Balken vom Dach sind kaum noch vorhanden.

    Die nachträglich eigezogenen Decken bröckeln auch so weg.

    Mein Plan ist das Haus so weit abzutragen das man die alte Front des Hauses behält, weil dies Fachwerk ähnlich aussieht.

    Bis man aber so weit ist müsste ich da erstmal Wohnen, geplant ist erstmal 2 70qm Blockhäuser da wir 2 Familien sind. Also Eltern und ich mit Freundin.

    Die 1 1/2 Hektar möchte ich gerne auch bewirtschaften, habe da immer mein Traum gehabt von meiner eigenen Senf Farm und dieses auch zu verkaufen.

    Deshalb möchte ich das alte Haus an der Straße so neu bauen, das man dort den Senf verarbeiten kann und nachher Verkaufen.

    Nun mein Dilemma, da es ein Außenbereich ist kann ja Theoretisch nicht neu bauen außer man wohnt dort 2 Jahre usw.

    Wenn man dies aber nun über ein Landwirtschaftlichen betrieb genehmigen könnte wegen 1 1/2 Hektar Acker, könnte man da es irgendwie hinbiegen wegen Neubau der 2 Blockhäuser und Neubau des vorhandenen Baues?

    Gruß

    Tom
     
  2. #2 Tom1985, 27.08.2015
    Tom1985

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    Ups falscher Forenbereich gelandet sollte in Baugesuch, Baugenehmigung
     
  3. #3 Gast036816, 27.08.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    du kannst nur die abbruchreife bude wieder herrichten und die darf dann nicht größer werden. sprich mit der zuständigen behörde, was geht und was nicht geht.
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Hast Du einen landwirtschaftlichen Betrieb? Ein bisschen Senfanbau ist noch kein landwirtschaftlicher Betrieb. Das kannst Du auch in Deinem Garten anbauen.

    Neu bauen im Außenbereich, so wie ich unsere Behörden kenne, kriegst Du schneller eine Audienz beim Papst. Bei uns in der Gegend geht da gar nichts, ich habe das Thema schon durch, aber vielleicht sieht es bei Euch in der Region ja anders aus (was ich bezweifle). Da hilft nur nachfragen und nicht wundern wenn man eine Abfuhr kassiert.
     
  5. rose24

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    So wie sich das anhört, ist das Haus nicht mehr bewohnbar. Also vergiss es - auch eine Sanierung ist in dem Zustand nicht mehr zulässig.
    Und einen landwirtschaftlichen Betrieb gründen mit 1 1/2 ha Grund halte ich für ausgeschlossen.

    Aber wenn Du es sicher und rechtsverbindlich wissen willst:
    stelle einen Vorbescheidsantrag (das kannst Du mit ein bisschen Geschick selber machen), garniere diesen mit einem Betriebskonzept und frage an, ob das geplante Vorhaben privilegiert ist. Wenn ja - Gratulation - dann ist Dir etwas fast unmögliches gelungen...
     
  6. R.B.

    R.B.

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    Ist schon wieder Zeit für Wunder? :D

    Weihnachten kommt doch erst.
     
  7. rose24

    rose24

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    Wie meinst Du das jetzt?
     
  8. R.B.

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    Na, dass ihm etwas Unmögliches gelingen könnte. ;)
     
  9. rose24

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    Ach so.
    Ich glaube aber auch nicht, dass es hilft, mit dem Vorbescheid bis Weihnachten zu warten... :konfusius
     
  10. #10 wasweissich, 27.08.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    landwirtschaftskammer aktivieren , die könnte helfen .das mit den blockhäusern halte ich für illusorisch , aber eine senffarm mit eigenvermarktung hat etwas interessantes ...
    und wenn es dann läuft und die 1 1/2 ha nicht reichen , könnte man ja dazu pachten :D...so muss die argumentation laufen .
     
  11. rose24

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    ...da braucht es aber wirklich ein überzeugendes Betriebskonzept! :winken
     
  12. Taipan

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    Vor allem nicht, wenn der selbstgestrickt ist.

    Architekt suchen, der schon mehrmals in der Gegend im Aussenbereich tätig war. Gute Argumente suchen lassen, warum die Bude stehen bleiben muss (ketzerischer Gedanke: Denkmal) Solange Ämterrunden drehen, bis deren Bauschmerzen vollständig und nachhaltig weggetragen sind. Dann Antrag stellen GENAU SO, wie allen Abgesprochen. Keine Spielchen.

    Dann, nur dann, könnte das klappen. Achso: Zeit mitbgringen, viel Zeit.

    Alles schon gemacht und von einer Vollverweigerung zu einem Anbau gekommen bei einem Pumpenhaus, in dem jetzt gewohnt wird; incl. Verfahren das Ding unter Denkmalschutz zu stellen.
     
  13. R.B.

    R.B.

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    Jepp.

    Ich befürchte, das wird allein schon an der zu kleinen Fläche scheitern. Zudem ist der TE ja berufstätig. Da wird es unmögilch zu argumentieren, dass man unbedingt dieses Haus braucht um die Landwirtschaft zu führen.
    Das Vorhandensein einer Landwirtschaft berechtigt noch nicht automatisch dazu im Außenbereich ein Wohnhaus zu bauen. Was dem TE aber zugute kommen könnte, dass das Grundstück anscheinend direkt am Ortsrand liegt.
     
  14. corona

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    Ich wollte seinerzeit über 3 ha erwerben, um meinen Garten- Landschaftsbaubetrieb dort anzusiedeln und dort auch zu wohnen. Die Flächen sollten vornehmlich als Baumschule dienen. Die Sache hat sich aber als komplizierter herausgestellt, als anfangs vermutet. Fazit: Man braucht nicht nur ein überzeugendes, sondern ein dauerhaft tragfähiges Konzept, wovon man in der Hauptsache leben kann. Dieses sollte dann auch regelmäßig überprüft werden, und hätte in der Folge bedeuten können, dass bei negativem Befund die weitere Nutzung verweigert würde. Des weiteren waren für sämtliche Bauten diverse Fachämter, ich glaube es waren sieben Instanzen, mit einzubeziehen.
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 28.08.2015
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    Die Nutzung "Wohnen" wird durch den zustandsbedingt langen Leerstand erloschen sein. Baurechtlich ist das nicht mehr als ein Haufen Bauschutt!
    Ich wäre auch nicht überzeugt, dass ein Erhalt des Giebels bei dem beschriebenen Gesamtzustand des Gebäudes überhaupt rein technisch noch machbar ist. Von den Kosten ganz abgesehen.

    Zum Thema Blockhütten
    Nehem wir mal an, Du bekämst a) eine Genehmigung das Haus zu nutzen und zu sanieren und b) eine für die Behelfswohnungen Blockhütten, dann wäre die Genehmigung für die Hütten garantiert befristet. Nach Fristablauf müssen die weg, sonst reisst die am Ende das Amt auf Deine Kosten ab.
    Da Ihr jetzt ja auch irgendwie und -wo wohnt, ist das alles verschwendetes Geld.
     
  16. R.B.

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    und wenn man dann meint endlich alle unter einem Hut zu haben, wird von irgendwo her interveniert, einer fällt um und kann sich an nichts mehr erinnern, und schon geht´s wieder von vorne los.

    Wohnen im Außenbereich war schon immer kritisch. Früher wurde das den Landwirten zugestanden, damit sie nicht stundenlang vom Dorf zu ihren entfernten Feldern unterwegs waren. Notwendige Mitarbeiter (Erntehelfer etc.) brauchten auch eine Unterkunft, denn zu Fuß bzw. mit einem Pferdekarren war man sonst Stunden unterwegs. Heute im Zeitalter von Traktoren, die selbst mit 2 beladenen Hängern noch 60km/h schaffen, und Mitarbeitern die ein Auto haben, kommt man mit diesem Argument nicht mehr weit. Da wird selbst die Erweiterung des vorhandenen Wohnraums schon kritisch begutachtet. Neubauten werden bestenfalls noch als Scheunen oder Ställe genehmigt, und das auch nur unter seitenlagen Auflagen (muss in´s Landschaftsbild passen etc.).
     
  17. Baumal

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    1 1/2 hektar ist keine landwirtschaft.
    als CNC fräser wärst du doch sowieso nur
    "neben"erwerbslandwirt, ein hobby würdest du
    da betreiben.

    das gibt nichts, denke ich.
     
  18. #18 Villert, 28.08.2015
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    2 Blockhäuser, Senffarm, altes Gebäude zum Senfhauptquartier umbauen, Freundin, Eltern.. ist klar
    Selbst wenn das baurechtlich unproblematisch wäre, ist das doch eine riesige Geldverbrennungsanlage... und die Freundin steigt auch spätestens nach der ersten Senfernte aus ;)
     
  19. #19 wasweissich, 28.08.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    Da kommts wohl drauf an ,wie scharf ....... der senf wird :D
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 28.08.2015
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    An Stelle des TE würde ich mir jetzt ernsthaft Gedanken machen, woher Du seine Freundin derart gut kennst, dass Du ihr Verhalten beurteilen kannst!
     
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