Sicherheitsverlangen nach § 648a BGB

Diskutiere Sicherheitsverlangen nach § 648a BGB im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, mich würde mal die Meinung von euch GU / GÜ / Subunternehmern hier im Forum interessieren. Vor einigen Jahren hat der Gesetzgeber ja...

  1. Antony

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    Hallo,

    mich würde mal die Meinung von euch GU / GÜ / Subunternehmern hier im Forum interessieren.

    Vor einigen Jahren hat der Gesetzgeber ja für Subunternehmer die Möglichkeit geschaffen, sich durch Bürgschaftsverlangen gegen Insolvenz von Bauträgern abzusichern. Nachdem wir nun nach langer Zeit wiedermal Projekte für Generalunternehmer ausführen habe ich gemerkt, daß ein solches Bürgschaftsverlangen alles andere als gerne gesehen wird.

    Fragen:
    Wie selbstverständlich sind diese Bürgschaften mittlerweile?
    Wie schwierig ist es für einen Bauträger oder GU/GÜ, solche Bürgschaften von seiner Bank zu bekommen?
    Wie geht ihr Subunternehmer damit um?
     
  2. #2 Bauqualle, 28.08.2015
    Bauqualle

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    zu 1 : sehr selbstverständlich , habe ich schon vor einigen Jahrzehnten verlangt
    zu 2 : kommt auf die Kreditwürdigkeit und die Beziehung zu dem jeweiligen Bankdirektor an, eine sogenannte Vertragserfüllungsbürgschaft ist nicht billig
    zu 3 : will man diese Kosten vermeiden , zahlt man nur nach entsprechendem Bautenstand , also keine A-Kontozahlungen
     
  3. #3 Baufuchs, 28.08.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    zu 1) die meisten BT/GÜ nehmen einfach einen anderen SUB
    zu 2) Beziehungen? Unsinn. Kosten: Sicherheit nach 648a = 10% der Auftragssumme bei 40.000.- € dann Kosten (gem. 648a) max. 2% von 40.000 = 800 €
    zu 3) es geht bei den SUBS´s nicht ums zahlen, sondern darum für geleistete Arbeit das Geld zu bekommen (Antony ist SUB)
     
  4. Antony

    Antony

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    @Bauqualle
    Bitte die Sicherungsbürgschaft nicht mit einer Vertragserfüllungsbürgschaft verwechseln.
    Es geht dabei um den Schutz von Subunternehmern und Planern bei Insolvenz eines gewerblichen Auftraggebers.
    Infos: http://www.baurechtstipps.de/_subseite.php?content=5

    @Baufuchs
    OK, da du selbst GU/GÜ bist nehme ich dann mal an, daß von euren Subs solche Sicherheiten nicht verlangt werden und ihr das auch nicht gerne sehen würdet.
    Aber sind die wirklich so teuer? Ich habe etwas gelesen von 2% pro Jahr die der Auftragnehmer bezahlt.
    Warum sind diese Sicherheiten bei Auftraggebern so unbeliebt?
    Ein Sub bekommt etwas Sicherheit und ein AG kann Vertrauen schaffen. Ist doch eigentlich für beide gut.
     
  5. #5 Baufuchs, 28.08.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    2% ist richtig, habe ich ja oben geschrieben.

    Jahrzehntelange Zusammenarbeit mit denselben Sub´s schafft Vertrauen und ist Sicherheit genug.

    Die meisten scheuen den Papierkram und außerdem belastet jede Sicherheit die Kreditlinie.
     
  6. #6 Ralf Wortmann, 28.08.2015
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    Ich kann zumindest ein paar Erfahrungen bezüglich der von mir vertretenen Subunternehmer hier in Sachsen-Anhalt beisteuern.

    Fast keiner meiner Subunternehmer macht gleich nach Vertragsschluss seine Ansprüche auf Sicherheitsleistung nach § 648 a BGB geltend.

    Das scheint leider Gottes verpönt zu sein, obwohl es aus rein betriebswirtschaftlicher Sicht mehr als ratsam ist. Es sollte zum Standard-Repertoire einer guten Wirtschaftsführung gehören, sich als Handwerksbetrieb auf diese Weise abzusichern.

    Wenn es alle oder zumindest viele machten, müsste auch niemand befürchten, keine Folgeaufträge mehr zu bekommen. Dann würde das auch vom Auftraggeber von vornherein einkalkuliert und gut ist. Viele Streitigkeiten um Werklohn würden dann wahrscheinlich gar nicht stattfinden, wenigstens solche nicht, mit denen ein wirtschaftlich (und oft auch intellektuell) überlegener Hauptauftraggeber mit ellenlangen AGB-Geschäftsbedingungen und fiesen Tricks versucht, sich seiner Zahlungspflicht zu entziehen.

    Ansonsten scheint bei den Beiträgen hier ein bisschen was durcheinander geraten zu sein.

    Zur Klarstellung:

    Die Sicherheitsleistung kann man anfordern, sobald die Tinte unter dem Vertrag trocken ist. Sie beträgt 100 % des vereinbarten Werklohns und nicht nur 10%.

    Wenn eine Firma (z.B. ein Subunternehmer) nach Vertragsabschluss diese Sicherheitsleistung verlangt (per Einwurfeinschreiben, 2-Wochen-Frist setzen) kann der HU sich nicht einfach eine andere Firma suchen und ist aus der Sache raus.

    Wenn der HU die Sicherheitsleistung nicht erbringt, kann der Sub Zahlungsansprüche geltend machen nach § 649 BGB in Höhe der vereinbarten Vergütung nach Abzug der ersparten Aufwendungen:
    -------------------------------------------------------------------------------------------
    § 648a Absatz 5 BGB:
    Hat der Unternehmer dem Besteller erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung der Sicherheit nach Absatz 1 bestimmt, so kann der Unternehmer die Leistung verweigern oder den Vertrag kündigen. Kündigt er den Vertrag, ist der Unternehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt. Es wird vermutet, dass danach dem Unternehmer 5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen.
    --------------------------------------------------------------------------------------------

    Einzelheiten zu den Voraussetzungen des Sicherheitsleistungsanspruchs und einen Mustertext zur Anforderung der Sicherheitsleistung findet man z.B. auf meiner Homepage, wenn man einfach „Mustertext Sicherheitsleistung 648a BGB“ googelt, gleich an erster Stelle der Treffer. Dort gibt es am Ende unter g) auch Erläuterungen zu den Rechtsfolgen der Verweigerung der Sicherheitsleistung.
     
  7. #7 Ralf Wortmann, 28.08.2015
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    @Antony:
    Oh, du warst schneller. wie ich sehe, hast du die Seite bereits gefunden ...
     
  8. #8 Baufuchs, 28.08.2015
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    Baufuchs Gast

    uup´s richtig, bei den 10% geht's um die Nebenforderungen. Hab´s oben korrigiert.
     
  9. #9 Baufuchs, 28.08.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mit solchen BT/GÜ funktioniert die Anforderung von Sicherheit nach Vertragsabschluss doch nur einmal. Nächster Auftrag? Fehlanzeige. Und jede Wette, ein BT bei dem nachträglich Sicherheit gefordert wird, wird bei der Abnahme mit der Lupe nach Mängeln suchen (und finden).

    Dann lieber gleich mit offenen Karten spielen.
     
  10. #10 Ralf Wortmann, 28.08.2015
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    Nein, die Bürgschaftskosten sind nicht immer so teuer. Der Betrag von 2 % pro Jahr ist nur der maximale Höchstbetrag. Mehr kann nicht erstattet verlangt werden. Zu erstatten sind nur „die üblichen Kosten“, d.h. nur marktübliche Bankgebühren und diese sowieso nur auf Nachweis. Der AG hat die konkrete Höhe seiner Bürgschaftskosten, die er erstattet verlangt, natürlich nachzuweisen

    Große und auch mittelständische Baufirmen haben dafür oft einen Pauschalvertrag mit einem der großen deutschen Kreditversicherer und in diesem Rahmen ein gewisses Kontingent zur Verfügung, ohne dafür die Summe, für die der Kreditversicherer sich verbürgt, hinterlegen zu müssen.

    Die Beträge, die für die Bürgschaften innerhalb solcher Rahmenverträge von große und auch mittelständische Baufirmen an die Kreditversicherer zu zahlen sind, sind erstaunlich gering und unterschreiten 1 % pro Jahr oft deutlich.

    Für alle anderen, die außerhalb solcher günstigen Rahmenverträge Bürgschaften von ihren Banken oder Sparkassen haben wollen gilt oft:

    1% der Bürgschaftssumme für die Ausstellung der Bürgschaft (mindestens jedoch z.B. 250 €) und dann 1 % der Bürgschaftssumme pro Jahr während der Laufzeit. Das sind meine bisherigen Erfahrungen damit, die natürlich nicht repräsentativ sind.
     
  11. #11 Gast23627, 28.08.2015
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Richtig...

    währe, dass solche Machenschaften bestimmten GU/GÜ's im Halse stecken bleiben und sie dann daran verrecken...

    Aber es gibt auch GU/GÜ's die wissen was sie an guten SUB's haben und die sind in der Regel auch erfolgreicher.
     
  12. #12 Ralf Wortmann, 28.08.2015
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    Das mag sein, aber gerade jetzt, wo die Baubranche boomt und sich viele AN vor Aufträgen nicht retten können, wäre die richtige Zeit, solche Bürgschaftsforderungen zu stellen. Wann soll man als Sub die Branche an sowas gewöhnen, wenn nicht jetzt?

    Viele GÜ/BT werden sich überlegen, ob sie auf den Sub, der letztes Mal eine Bürgschaft gefordert hat, wirklich verzichten wollen und ob sie guten Ersatz finden werden. Ich hatte schon viele Fälle, wo Folgeaufträge erteilt wurden, wo mithin die Bürgschaftsforderung die Geschäftsbeziehung keineswegs beendete.

    Die Profis kommen der Bürgschaftforderung nach und bei denen, die keine Folge leisten, ist es um Folgeaufträge nicht schade.

    Das ist unprofessionelles Verhalten, das sich vielleicht in kleinen Einzelinhaberbetrieben und Mini-GmbHs ab und an findet, aber i.d.R. nicht in durchstrukturierten, professionellen großen und mittelständischen Firmen. Unter den mittelständischen Firmen, die ich kenne, würde keine einzige so reagieren. Die haben keine Zeit und auch keinen Nerv, sich mit solchen Kinderkram wie „Rachegedanken“ zu beschäftigen. Die wollen ihr Projekt möglichst reibungslos abwickeln und sich danach den nächsten Projekten zuwenden.

    Es ist auch immer eine Frage, wie man das formuliert. Es ist natürlich ein Unterschied, ob man schreibt „Wir verlangen ... „ oder:

    „Wir haben es uns zum Geschäftsprinzip gemacht ..., dürfen daher bitten, bis zum ...,
    ... und bitten höflich um Verständnis. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und versichern, dass wir den uns erteilten Auftrag zur Ihrer Zufriedenheit fach- und termingerecht ausführen werden.“
     
  13. #13 Baufuchs, 29.08.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Meine Anmerkungen bezogen sich auch nicht auf seriöse BT, sondern auf die von Dir beschriebene Sorte

    hier:
     
  14. #14 Achim Kaiser, 29.08.2015
    Achim Kaiser

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    Schöne Theorien ....

    Ich bin da der selben Meinung wie Baufuchs 99 von 100 Auftraggeber in dem beschriebenen Bereich klappen nach der Bürgschaftsanforderung den Gehweg für weitere und zukünftige Geschäftsbeziehungen hoch. Das wars dann.
    Ob und wie die Auftragsabwicklung im Anschluss dann abläuft ... ob dann ein ganzer Friseurladen in der Suppe bei der Abnahme oder schon davor ansteht ... und ein Auftraggeber hat nen Auftrag "aus wichtigem Grund" (Fliegenschiss irgendwo) schnell gekündigt.
    Anschließend brauchts eh ein *Urteil* um die Bürgschaft in Anspruch nehmen zu können .... ob das nach Jahren noch von Relevanz ist ----> ???

    Bei "guten" GU/GÜ´s und "guten" Subs wird ein solches Geschiss mit Sicherheit nicht veranstaltet denn die wollen Geld verdienen und es nicht irgendwelchen Bürgschaftsgebern dort hin stecken wo die Sonne nie hinscheint.

    In der Praxis entwickelt sich die Theorie der guten kaufmännischen Praxis ganz schnell zu einem sehr scharfen Schwert Kundenbeziehungen zu kappen ... wers braucht soll das Schwert ruhig schwingen.
    Meistens ists oftmals empfehlenswerter erst dann mit dem Säbel zu rasseln wenns nen triftigen Grund dafür gibt ....

    Nur so ne Meinung von einem der sich schon seit Jahrzehnten aus dieser Arena verabschiedet hat da dort viel zu viele Schwachmaten rumspringen und aufs verheizt werden warten ....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  15. Antony

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    Erstmal vielen Dank für alle Beiträge, Meinungen und die ausführlichen Informationen.

    Ich meine ein Sub hat ein berechtigtes Interesse an dieser Absicherung da ein Ausfall des HU auch für den Sub existenzbedrohend sein kann. Gerade im Fensterbau ist idR die gesamte Auftragssumme als Vorleistung zu erbringen. Üblicherweise geht es um Summen von deutlich über 50 T€. Eine Bank würde niemals so ins Risiko gehen ohne genaue Zahlen zu kennen. Von einem Sub wird es aber erwartet und wie es aussieht machen die meisten mit.

    Es wäre wohl besser gewesen, der Gesetzgeber hätte diese Absicherung einfach zur Vorschrift gemacht für alle Subunternehmerverträge.

    Ich kann mir auch nicht wirklich vorstellen, daß der Papierkram ein großes Hindernis sein kann. Gewährleistungsbürgschaften gehören ja auch zum täglichen Geschäft. Und wenn die Absicherungsbürgschaft über eine Versicherungspolice läuft belastet es auch nicht die Kreditlinie.
    Wobei ich eigentlich davon ausgehe, daß ein seriöser HU seine Projekte solide vorfinanziert und somit keine Probleme mit der Kreditlinie haben sollte. Zumal die Bürgschaft ja sofort nach der Zahlung wieder wegfällt.
     
  16. #16 Ralf Wortmann, 29.08.2015
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  17. #17 Baufuchs, 29.08.2015
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    @Antony
    welche Sicherheiten stellst Du deinem Auftraggeber? Stellst Du Vertragserfüllungsbürgschaft? Stellst Du Gewährleistungsbürgschaft über 5 Jahre?

    Ruf nach dem Gesetzgeber? derselbe Gesetzgeber, der von einem GÜ auch beim Bau von EFH verlangt, dass er dem SUB Sicherheiten stellt, schliesst für den GÜ aus, dass dieser sich Sicherheiten von seinem Auftraggeber, dem Bauherren stellen lässt.

    Bleib mir also bloß weg mit dem Gesetzgeber.....

    Übrigens: Anwälte verlangen i.d.R. Kostenvorschüsse, die vor Erbringung jeglicher Leistung fällig sind und in keinster Weise abgesichert werden.... :-))
     
  18. #18 Ralf Wortmann, 29.08.2015
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    Wo leistet denn der Auftraggeber vor?

    Die Sicherheitsleistung nach § 648a BGB ist eine Kompensation für das gesetzgeberische Leitbild der Vorleistungspflicht des Auftragnehmers.
     
  19. #19 Baufuchs, 29.08.2015
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    Baufuchs Gast

    Was hat Vertragserfüllungsbürgschaft/Gewährleistungsbürgschaft des SUB mit Vorleistungspflicht des GÜ zu tun?

    Wieso gilt das Prinzip der Vorleistungspflicht nicht für SUB´s??
     
  20. Antony

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    Also die Gewährleistungsbürgschaft ist ja schon fast obligatorisch. Die öffentlichen wollten sie schon immer. Mittlerweile meint fast jeder Architekt, sie auch für seine privaten Häuslebauer fordern zu müssen.
    Und die GU mit denen ich bisher gearbeitet habe wollten sowohl eine Gewährleistungsbürgschaft als auch Vereinbarung von Vertragsstrafe bei Terminüberschreitung.
    Ansonsten ist das Risiko eines HU eher gering. Schließlich ist es der Sub, von dem die Vorleistung erwartet wird. Sollte der Sub in Insolvenz gehen ohne seine Leistung vollständig erbracht zu haben ist das für den HU zwar ärgerlich aber nicht bedrohlich.

    Bei öffentlichen Aftraggebern hast du ja kein Insolvenzrisiko. Es gibt im Grunde keine AG die sicherer sind.
    Und private Häuslebauer sind allmal deutlich sicherer als gewerbliche Auftraggeber.
     
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