Sicherheitsverlangen nach § 648a BGB

Diskutiere Sicherheitsverlangen nach § 648a BGB im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Mittlerweile meint fast jeder Architekt, sie auch für seine privaten Häuslebauer fordern zu müssen. Schon die Formulierung zeigt, dass Dir das...

  1. #21 Baufuchs, 29.08.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Schon die Formulierung zeigt, dass Dir das nicht gefällt.....
     
  2. #22 Ralf Wortmann, 29.08.2015
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

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    Das sind zwei Fragen. Gewährleistungsbürgschaft ist hier nicht das Thema, also off-topic.

    Und der erste Teil der Frage, was die Vertragserfüllungsbürgschaft des SUB mit Vorleistungspflicht des GÜ zu tun hat, ist m.E. falsch gestellt, denn in meiner Argumentation aus Beitrag #18 ging es nicht um eine „Vertragserfüllungsbürgschaft des SUB“. Eine Vertragserfüllungsbürgschaft des SUB wäre nach meiner Definition eine Bürgschaft, die der Sub jemanden als Sicherheit dafür aushändigt, dass er den Werkvertrag erfüllt. Ich sehe nicht, dass ich oder jemand sonst hier in thread so etwas thematisiert hätte. Ich verstehe also nicht, was du meinst.

    Was meinst du denn?

    Ich habe nicht behauptet, dass das Prinzip der Vorleistungspflicht nicht für Subunternehmer gilt. Wo soll das stehen?
     
Thema: Sicherheitsverlangen nach § 648a BGB
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