Ist Nebeneingangstüre aus Stahl heute unmöglich?

Diskutiere Ist Nebeneingangstüre aus Stahl heute unmöglich? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hi zusammen, nachdem ich ein entsprechendes Schreiben an den GÜ geschickt hatte, kommt heute eine lapidare Mail als Antwort: Ihm ist nicht...

  1. Mibe25

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    Hi zusammen,

    nachdem ich ein entsprechendes Schreiben an den GÜ geschickt hatte, kommt heute eine lapidare Mail als Antwort: Ihm ist nicht bekannt, dass es von der Firma "Sehfrau" eine Stahltüre gibt, die zugelassen ist, dem Stand der Technik entspricht und nach außen aufgeht. Falls ich andere Informationen habe, soll ich ihm den Typ der Türe mitteilen.

    Während der GÜ vergangene Woche noch gesagt hat, es sei unverhältnismäßig, die nur teilweise hydrophobierte Kellerinnenwand (Gipswandbauplatten) durch eine vollständig hydrophobierte zu ersetzen, schreibt er jetzt, dass die Wand hydrophobiert sei.

    Ist das das normale Spiel? Muss ich darauf reagieren und diese Informationen liefern, oder reicht die Mängelrüge von mir aus?

    Grüße von Oli
     
  2. #22 Ralf Wortmann, 07.09.2015
    Ralf Wortmann

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    Die mängelrüge reicht rein rechtlich gesehen erstmal aus, aber wenn du eine Lösung haben willst, solltest du ihm die entsprechenden Stahltüren benennen.
     
  3. Taipan

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    Auch wenn diese bereits vertraglich vereinbart ist? Zu diesem Zeitpunkt hätte der AN bereits prüfen müssen, ob die beschriebene Beschaffenheit überhaupt leistbar ist. Also hat er nun zu liefern.

    Wenn der AG jetzt ein Produkt vorgibt und der AN dass dann einfach einbaut, ist doch der AN hinsichtlich daraus resultierender Mängel und Komplikationen fein raus. Ich würds als AG nicht machen ... Meine bescheidene Meinung ...
     
  4. #24 OLger MD, 07.09.2015
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    Oder so?: "Sehr geehrter AG, bitte erkundigen Sie sich bei der Fa. xxxx über die Service-Hotline 01805-### ob es aus dem Produktbereich xxx-Eingangstüre eine Tür gibt, die die angebotenen Eigenschaften und Anforderungen (aus Ihrem Angebot/Vertrag vom...) erfüllt."

    Falls möglich, Alternativanbieter und Kontakt nennen.

    Auswahl des konkreten Produktes dem AN überlassen.
     
  5. #25 Ralf Wortmann, 07.09.2015
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    Dem kann man vorbeugen, indem Mibe25 seiner schriftlichen Erwähnung der entsprechenden Produkte folgende Sätze hinzufügt:

    „Selbstverständlich können wir nicht beurteilen, ob diese Türen für den werkvertraglich vereinbarten Zweck tatsächlich auch den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den geltenden Normen entsprechen und zudem zu unserem KfW-70-Haus passen. Das sind alles nur unverbindliche Beispiele. Sie werden gebeten, dies eigenständig und eigenverantwortlich zu prüfen. Sollte es solche Stahltüren nicht „von der Stange“ geben, wären Sie gehalten, solche notfalls sonderanfertigen zu lassen.“
     
  6. Mibe25

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    Hallo zusammen,

    ich möchte eine Rückmeldung geben, wie es weitergegangen ist: Danke Eurer Vorlagen habe ich den GÜ angeschrieben. Die Reaktion: NULL. Morgen soll der Außenputz aufgetragen werden, so dass ich aufgrund der dann gesteigerten Mangelbeseitigungskosten die Chancen immer geringer sehe, dass der GÜ die Türe freiwillig austauscht. Ich habe heute trotzdem eine "Erinnerung" mit Nachfrist geschrieben.
     
  7. #27 Ralf Wortmann, 17.09.2015
    Ralf Wortmann

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    Wer als GU nicht hören will, muss dann eben fühlen (im Portemonnaie).

    Schreib den Mangel explizit und ausführlich in das Abnahmeprotokoll als Mangelvorbehalt rein. Lass zudem einen Kostenvoranschlag einer Fachfirma über die voraussichtlichen Kosten des Austausches der Tür nebst Rahmen mit allen Beiputzarbeiten etc. erstellen und überlege dir, ob du diesen Betrag von der letzten Rate einbehältst. Spätestens in dieser Phase wäre auch die Hinzuziehung des Rates eines SV ratsam, damit zweifelsfrei feststeht, ob eine Stahltür dort eingebaut werden könnte.

    Dann setzte ihm danach nochmals eine Frist zur Mängelbeseitigung und warte ab, was passiert. Würde mich wundern, wenn er den ggf. einbehaltenen Betrag einklagt.
     
  8. Mibe25

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    Hi Ralf,

    vielen Dank für Deine Antwort.
    Muss der SV nochmal sein? Ich habe das Büro kontaktiert, das die Energieberechnung für das Gebäude durchgeführt hat und den Energieausweis ausstellt. Das Büro ist eigentlich nicht mein Vertragspartner, sondern der Vertragspartner des GÜ. Die haben sich trotzdem die Zargenkonstruktion vom Hersteller heruntergeladen und angesehen. Von dort habe ich die Aussage, dass der Einbau der von mir "gefundenen" Stahltüre aus energetischer Sicht problemlos möglich ist. Technisch muss man auf ein paar Details achten (Schutz des Auflagepunktes des Türblatts auf dem Türrahmen), aber der Einbau ist problemlos möglich. Dieses Telefonat habe ich mit Datum, Uhrzeit und Gesprächspartner in meinem Protokollbuch festgehalten.
     
  9. #29 Ralf Wortmann, 18.09.2015
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    Nein, eine Einschaltung eines SV ist nur dann erforderlich, wenn du, bevor diese Fragestellung evtl. „zu Gericht geht“ auf der sicheren Seite sein möchtest und jemanden haben willst, der für die Einschätzung, dass es sich um einen Mangel handelt und dass es sich nicht etwa um eine technisch unmögliche Leistung handelt, notfalls auch haftet.

    Die Recherchen des Büros führen höchstwahrscheinlich nicht dazu, dass dieses dafür haftet, dass du im Vertrauen auf diese Aussagen Mängelansprüche geltend machst.

    Wenn du bereits bist, gewisse prozessuale Kostenrisiken zu tragen, bedarf es der Einschaltung eines SV nicht unbedingt.
     
  10. Mibe25

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    Ich hatte Kontakt zu "meinem" SV: Der Einbau der Stahltüre, die nach außen öffnet, ist an dieser Stelle ist problemlos möglich. Er hat noch Hinweise zu einzelnen Punkten gegeben, auf die man achten muss, weil sie oft falsch gemacht werden.
     
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