Niedersächsische 2/3 Regelung

Diskutiere Niedersächsische 2/3 Regelung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir eiern leider gerade etwas mit unserer Baugenehmigung rum. Die Dame des Bauamtes hat das Treppenloch mit eingerechnet in der Fläche des OG....

  1. #1 Bauneulingin, 01.09.2015
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    Wir eiern leider gerade etwas mit unserer Baugenehmigung rum.
    Die Dame des Bauamtes hat das Treppenloch mit eingerechnet in der Fläche des OG. Mir erschließt sich nicht auf welche Regel sie sich da beruft, es handelt sich ja um einen 3qm großes Loch. Sie meinte man könne die Treppe als virtuelle 2.Ebene betrachten die dann dem OG zugeschlagen werden muss. Kann man das wirklich so auslegen?
    Leider macht uns das Probleme denn damit ist das OG 3qm zu groß.
    Als Lösung wurde nun vom Büro der Treppenausschnitt verkleinert was eine Treppe von 15Stg. 19,3/24 ergibt. Ich bin Laie aber es kommt mir zu steil und die Stufen zu klein vor. Die Treppe müssen wir allen jeden Tag sicher mehrmals gehen das soll kein Krampf werden und wir haben auch 2 Kinder deren Kinderzimmer oben sein werden.

    2 Fragen stellen sich mir, kann ich mit irgendwas argumentieren beim Bauamt dass diese Fläche nicht angerechnet wird?
    Wenn Nein soll ich das Büro ansprechen dass sie sich was anderes ausdenken bezüglich der Treppe?
     
  2. #2 Tafelsilber, 01.09.2015
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    Ich vermute mal, es geht darum, dass das OG kein Vollgeschoss werden soll?
    Ist das OG ein Dachgeschoss? oder Staffelgeschoss? Oder was? Raumhöhe ist?
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 01.09.2015
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    Staffelgeschoß als eigenen Begriff gibts in der NBauO nicht, fällt alles unter die 2/3 Regelung.

    Das Thema mit der virtuellen Decke kommt immer mal wieder und wurde leider auch mit der Novelle der NBauO 2012 nicht ausgemerzt. Hier muss man argumentative Sammlungen aus div. Ordnungen & §§ zusammentragen und/ oder ggf "kreativ" (aber absolut legal) rechnen!
    Kein einfaches Thema
     
  4. #4 Bauneulingin, 01.09.2015
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    Genau, oben soll kein Vollgeschoss werden. Raumhöhe unten und oben 2,5m. Unten hat das Haus einen Anbau, allerdings wollen wir den nicht unendlich vergrößern da dort nur Gästebad und HAR sind. Außerdem verschiebt es jedes Mal unser Haus wegen der Abstandsfläche und der nutzbare Garten wird kleiner. Ohne die Berechnung des Treppenlochs hätte es gepasst.
    Ich bin sehr genervt von der Frau beim Bauamt, es ist nicht die erste Sache wo sie Sachen von uns verlangt für die es keine rechtliche Grundlage gibt.

    Könnt ihr allgemein was zu der Treppe sagen zu meinem subjektiven Eindruck die wäre zu steil und die Stufen zu kurz?
    Kreativ hat sich der Architekt schon bemüht mit 2 cm mehr Dämmung, kleiner Vergrößerung des Anbaus. Aber das mit der Treppe verunsichert mich.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 01.09.2015
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    Steigungsmaß einer Kellertreppe!
     
  6. #6 Abdulli, 18.09.2015
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    Ich gehe davon aus, dass euer Zeichner (hoffentlich) oben nur das INNENMAß der AUßENWÄNDE für die Berechnung genommen hat und unten die AUßENMAßE der AUßENWÄNDE. Das macht richtig viel aus!
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 19.09.2015
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    Dann, Herr Lehrer, hat immer noch ne Menge verschenkt!
     
  8. #8 Bauneulingin, 19.09.2015
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    Ja, das wurde beachtet und das Außenmaß auch nochmal vergrößert. Ergibt aber trotzdem nicht genug. Wir haben keinen Zeichner sondern einen richtigen Architekt.
    Das Bauamt hier scheint überkorrekt. War nicht die erste Forderung ohne richtige Rechtsgrundlage. Wegen anderer Sachen sind sie gerade vor Gericht dh ziemlich auf der Nase gelandet.
    Es ist irre, denn das Außenmaß oder Erscheinungsbild ändert sich ja nicht. Das gibt es nur in D Terz wegen einem 3qm Loch.
     
  9. #9 Abdulli, 28.09.2015
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    Also wir haben jetzt im EG 190 qm und im OG 151 qm - da wurde nichts verschenkt ;-)
     
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