Erdgeschossfläche was gehört rein zum Vollgeschossnachweis?

Diskutiere Erdgeschossfläche was gehört rein zum Vollgeschossnachweis? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo ihr Lieben, ich mal wieder. Habe gerade eine kleine Meinungsverschiedenheit mit dem Chef... Ich habe ein Haus (kompletter Bestand:...

  1. #1 cptblaubear, 01.09.2015
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    Hallo ihr Lieben,

    ich mal wieder. Habe gerade eine kleine Meinungsverschiedenheit mit dem Chef... Ich habe ein Haus (kompletter Bestand: Haupthaus, Zwischenbau, Garage - alles aneinanderhängend) nun soll aus dem EFH ein 2FH werden und die Fläche des Flachdaches oberhalb der Garage zur Wohnfläche aufgemauert werden. Neue Wohnfläche wurde eingerückt, damit der Grenzabstand wieder passt.

    Nun meine eigentliche Frage: Die Garage im EG wird die als Grundfläche für den Vollgeschossnachweis mit angerechnet oder bleibt sie, Außen vor da Nebengebäude?

    Ich hoffe ich hab mich verständlich ausgedrückt.

    Vielen Dank
     
  2. Taipan

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    Meine Schnellsicht: Packst du nicht privilegiertes auf privilegiertes, verlierst du das Privileg.
     
  3. #3 cptblaubear, 01.09.2015
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    Jetzt hab ich zum Bearbeiten wieder zulange gebraucht.. ich lern das auch irgendwann nochmal...

    Grundstück in NIEDERSACHSEN OHNE B-PLAN
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 01.09.2015
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    Stopp - kommt aufs BL an!
    Z. B. // In NRW - ja, in Niedersachsen - Privileg der Garage bleibt erhalten!

    Garage also egal ob im oder ausserhalb des Grenzwischs zählt nicht!
     
  5. #5 cptblaubear, 01.09.2015
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    So ein Käse.... Aber Danke für die Info....

    Der HWR zählt aber dazu?
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 01.09.2015
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    Blöd, wenn Cheffe Recht hat.

    :D :o
     
  7. #7 cptblaubear, 01.09.2015
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    Naja ich bin jetzt seit Juli ausgelernt und muss halt noch viel lernen.... Wie sieht es mit dem HWR aus? Darf der mitgerechnet werden?
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 01.09.2015
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    Gegenfrage - zulässig im Grenzwisch??
     
  9. #9 cptblaubear, 01.09.2015
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    Ahnungslos. Verrätst du mir wo ich das Finde? *liebguck*
     
  10. Taipan

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    Nun ja, die Niedersachsen sind, was Baurecht angeht, schon immer ähnlich exotisch, wie die Bayern. Wieder was gelernt.
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 01.09.2015
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    HWR dient dem Hauptzweck "Wohnen", damit in den Abstandsflächen unzulässig, auch keine Nebenanlage nach 14 und keine Terrasse ;), daher mitzurechnen.
     
  12. #12 cptblaubear, 01.09.2015
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    Demnach wäre ein Windfang auch nicht mitzurechnen, auch wenn dieser geschlossen ist? Weil dient ja auch irgendwie nicht den Wohnen...

    Irgendwann hab ichs noch raus.

    Wo steht denn, dass meine Garage in die Abstandsfläche darf? Dann kann ich da selber das nächste mal nachschauen.
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 01.09.2015
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    1) Windfang dient dem Wohnen!
    2) Selbst wenn nicht, wird er mitgerechnet, denn er erfüllt ja nicht die Ausschlußkriterien des 20/4!

    Was in den Abstandsflächen so alles zulässig ist, steht in den LBO!
     
  14. PlaniX

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    Hallo,
    meines Wissens nach ist die Antwort von Ralf nicht richtig.

    Ein Bauamt hier in der Nähe veranstaltet regelmäßig Seminare für Entwurfsverfasser. Bei einer Veranstaltung wurde genau dieses Thema behandelt.
    Das war allerdings Anfang 2012, die neue NBauO war also noch nicht in Kraft. Es wurde aber damals immer Bezug auf die neue Bauordnung genommen.

    Da wurde konkret gesagt, dass Garagen, die durch Hauptnutzungen überbaut sind, mit angerechnet werden dürfen.

    Habe gerade mal das Skript dazu rausgesucht, da steht:

    „Geschossigkeit:
    Bei der Ermittlung der Erdgeschossfläche können Nebenflächen in Ansatz gebracht werden, sofern diese Flächen in dem/den darüber liegenden Geschoss(en) durch Hauptnutzungen überbaut sind. Sofern nur ein Teil der Nebenfläche überbaut ist, kann nur dieser Teil in Ansatz gebracht werden. Die nicht überbaute Fläche muss unberücksichtigt bleiben.“

    Lt. Große-Suchsdorf ist der von dir zitierte §20 Abs. 4 BauNVO bei der Bestimmung der Grundfläche des Geschosses nämlich nicht heranzuziehen (s. Kommentierung der NBauO 2012, §2, Randnotiz 94).
    Habe dort jetzt auf die schnelle aber keine Aussage gefunden, wie genau mit überbauten Garagen/Nebengebäude umzugehen ist.

    Ich selber habe schon ein Bauvorhaben enstprechend gerechnet und das ist auch problemlos genehmigt worden (was ja erstmal nichts heißt, im einfachen Verfahren wird dieser Punkt vom Amt ja gar nicht geprüft, Verantwortung liegt also beim Entwurfsverfasser).

    @Ralf:
    Hast du konkret so einen Fall gehabt und dazu eine Aussage vom Amt bekommen?

    Gruß
     
  15. #15 cptblaubear, 02.09.2015
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    Dann bin ich jetzt einfach komplett auf der sicheren Seite. 2/3 = 96,75m² ich liege ohne Garage bei 95,53m². Also rechnerisch zulässig.... Wenn da nicht das "liebe" Bauamt wäre, die lassen nämlich Willkür walten, da kein B-Plan für dieses Grundstück existiert...
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 02.09.2015
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    Nein, einen konkreten Fall hatte ich hierzu nicht.

    @Blaubär - im Zweifel frag beim Sozialministerium als oberste Baubehörde an. Ich kann Dir gern per PN ne mailadresse geben, dann bekommst Du das schriftlich und kannst es Deinem zickigen Bauamt unter die Nase halten (und uns mitteilen ;) )
     
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