Bebauung Grundstück ohne Zufahrt zur öffentlicher Straße?

Diskutiere Bebauung Grundstück ohne Zufahrt zur öffentlicher Straße? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir haben vor kurzem eine sehr interessante Baulücke in der Stadt gefunden, evtl. besser als unser bisher reserviertes Neubaugrundstück. Bebauung...

  1. #1 Gast34097, 02.09.2015
    Gast34097

    Gast34097 Gast

    Wir haben vor kurzem eine sehr interessante Baulücke in der Stadt gefunden, evtl. besser als unser bisher reserviertes Neubaugrundstück. Bebauung ist grundsätzlich nach §34 BauGB möglich und lt. Online-Plan der Stadt ist ein EFH mit 1-2 Vollgeschossen möglich. Neben dran sind 2-geschossige EFHs also prinzipiell ist es EFH-Baugebiet. Das Grundstück ist von der Größe her groß genug um Abstandsflächen einzuhalten. Es müssten evtl. ein paar Bäume gefällt werden am Bauplatz.

    Das große Problem ist die Zufahrt, die ist lediglich über einen "Weg" möglich, welcher der Stadt gehört, aber nicht offiziell als Straße ausgewiesen ist. Ein Wege-/Fahr-/Leitungsrecht besteht bisher nicht. Zudem müsste dieser "Weg" wohl prinzipiell als Feuerwehrzufahrt herhalten, da der Baukörper wohl mehr als 50 Meter von der öffentlichen Straße entfernt wäre.

    Die Eigentümer möchten schnell verkaufen, wir haben auch wenig Zeit, da wir wohl im Oktober entweder unser reserviertes Neubaugrundstück kaufen werden/müssen oder die Reservierung verfallen lassen müssen. Was ist generell jetzt die Vorgehensweise bei diesem Spezialfall "Zufahrt nur über Wege-Grundstück der Stadt" zu beachten? An wenn muss ich mich wenden, wenn ich erfragen möchte, ob die Stadt prinzipiell zustimmen würde?

    Strom und Wasser sollen übrigens im Grundstück liegen.

    Ein Wegerecht gibt es bisher wie gesagt nicht, die Zuwegung zum bisherigen Gartenbungalow erfolgt per Notwegerecht. Mir ist schon klar, dass ein Notwegerecht alleine nicht ausreichend für eine Baugenehmigung ist.

    Nach dem ich erste Auskünfte eingeholt habe, wer wäre hier ein kompetenter Ansprechpartner um mir zusichern zu können, dass ich dort tatsächlich bauen darf und nicht nur ein schlimm überteuertes Gartenland mit Notwegerecht erwerbe? Ein Architekt oder ein Anwalt für Baurecht?

    Welches Vorgehen würdet ihr generell empfehlen? Notarieller bedingter Kaufvertrag und dann ab zum Architekt/Anwalt oder bei der Stadt anfragen und wenn die ja sagen, dann kaufen oder ...?

    P.S. Bei diesem Grundstück handelt es sich ja um Lückenbebauung und nicht um ein freies Feld, da würden wir auf jeden Fall mit Architekt bauen. Neben §34 BauGB, gibt es ja noch Sichtbeziehungen zu Nachbargrundstücken, Bestandsgrün welches ich gerne erhalten und einbinden würde (Bäume!), eine spezielle Gründung und vieles anderes spezielles zu beachten. Aber erst mal gilt es zu klären, ob überhaupt gebaut werden kann. Das einzige Problem ist die Zufahrt über den "Weg" der Stadt. Ansonsten steht direkt daneben ein EFH, das Grundstück ist groß genug bezüglich Abstandsflächen (20m breit), ist im Baulandkataster der Stadt explizit als Baulücke für EFH 1-2 Vollgeschosse ausgewiesen.
     
  2. #2 planfix, 02.09.2015
    planfix

    planfix Gast

    mach eine bauvoranfrage mit einem planer, der als hauptanliegen die erschließung darstellt.
     
  3. Jan81

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    Kann man nicht einfach erst mal Bauamt fragen? Einfach mal anrufen.
    In der Regel können die viel zu dem Grundstück sagen auch ob da Wasser, Strom, Telekom usw. liegt.
     
  4. #4 planfix, 02.09.2015
    planfix

    planfix Gast

    mündliche anfragen haben keine rechtsverbindlichkeit.

    bauvoranfrage!!!!!!!!!!!!! darauf gibts eine rechtsverbindliche auskunft.
     
  5. #5 Skeptiker, 02.09.2015
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    Um den "Kauf" eines Wegerechts wirst Du kaum herumkommen, denn die Erschließung muss baurechtlich zwingend gewährleistet sein. Wie soll sonst die Feuerwehr kommen können? Kaufen kann man sinnvollerweise erst, wenn Wege- und Leitungsrecht in trockenen Tüchern sind und im Idealfall eine Bauvoranfrage positiv beschieden wurde.


    mit skeptischen Grüßen!
     
  6. Julius

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    Nicht gut.
    Und auch bei positiver Antwort für eine Kaufentscheidung völlig unzureichend!
    Da eilig und wichtig, SOFORT Archi kontaktieren. Der soll das beim Amt abklären.

    Das mit den Leitungen sehe ich übrigens auch nicht so locker.
    Daß sie da sind, besagt sehr wenig!
    Wo verlaufen sie? Gibt es dafür gesicherte Leitungsrechte?
    Sind es eigene Hausanschlüsse oder Abzweige von einer anderen Gebäudezuleitung?
    Reichen sie für einen EFH-Neubau aus (oft nicht!)?
    Was ist mit dem Abwasser?
    Wird evtl. auch Gas benötigt?
    etc. pp.
     
  7. Jan81

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    Ganz ehrlich ich würde trotzdem erst mal bei Bauamt anrufen und fragen. Erst mal alle Informationen ran holen die man bekommt.
    Als ich mein Grundstück kaufen wollte, habe ich auch eine Anfrage an das Bauamt gestellt und die haben mir so viele Informationen innerhalb eines Tage (kostenlos) zukommen lassen.
    Klar ist das von Bauamt zu Bauamt unterschiedlich.

    Wenn man dann eine verbindliche Antwort haben will, dann kann man immer noch zum einem Architekten gehen.
    Man muss erst mal einen Architekten finden, der kurzfristig für sowas Zeit hat.
    Außer wenn ihr schon einen Architekten habt, dann könnt ihr gleich zum im gehen.

    Bevor man den Kaufvertrag unterschreibt würde ich mir auch alles Schwarz auf weiß geben lassen.
     
  8. #8 gunther1948, 02.09.2015
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    hallo
    also ich rufe beim bauamt an:
    hallo volker guten morgen. hör mal da ist so ein computerfuzzi bei mir vorbei gekommen und der will ein grundstück in xy mit plan nr. 1234/12 bebauen. kannst du mir dazu was sagen?
    volker: mojen du bist vielleicht lustig meinst du ich kann mich auch noch um die unbebauten grundstücke kümmern.
    kenn ich nicht blabla......
    wenn du was wissen willst geh auf die gemeinde oder stell eine bauvoranfrage.

    gruss aus de pfalz
     
  9. #9 Gast34097, 03.09.2015
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    Gast34097 Gast

    Ok, danke. Thema hat sich erledigt. Ein mehrmonatiger Prüfungsprozess ist durch die Verkäuferin nicht gewuenscht. Das soll alles schnell gehen. Wird nicht weiter verfolgt. Thema beendet. Danke nochmals fuer die Antworten.
     
  10. Jan81

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    Das wird wohl seinen Grund haben ;) Keiner kauf mal so ein Grundstück "schnell". Außerdem der Weg von Notar bis zu Unterschrift dauert auch paar Wochen/Monate und bis zu endgültigen Unterschrift kann der Käufer sind auch anders überlegen. Muss dann halt paar hundert euro für Notar bezahlen (für endstande kosten) und die Sache ist gegessen.
    Wenn das Grundstück euch gefällt, dann würde ich trotzdem bei Gemeinde (oft weiterleitung zu Bauamt) nachfragen. Die Verkäuferin wird das Grundstück nicht so schnell los.
     
  11. #11 littlemarley, 27.09.2015
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    (generell gilt )
    ...... Dementsprechend trifft im Ausgangspunkt die Auffassung des Berufungsgerichts zu, daß nicht nur der förmlich erlassene Verwaltungsakt als Maßnahme i. S. des § 39 Abs. 1 Buchst. b OBG bewertet werden kann, sondern auch die Erteilung einer mündlichen Auskunft, wenn und solange der auskunftsuchende Bürger auf ihre Richtigkeit vertrauen durfte (Senatsurteil vom 23. Februar 1978 - III ZR 97/76 = NJW 1978, 1522, 1523; Senatsurteil vom 11. Oktober 1984 - III ZR 27/83 = NJW 1985, 1338, insoweit in BGHZ 92, 302 [BGH 11.10.1984 - III ZR 27/83] nicht abgedruckt; Senatsbeschluß vom 21. September 1989 - III ZR 13/88 = BGHR OBG NW § 39 Abs. 1 Buchst. b Maßnahme 2).

    (aber ... )
    Die Sachverhalte, bei denen der Senat bisher den Maßnahmecharakter einer mündlichen Auskunft bejaht hat, hatten indes ihr Gepräge dadurch erhalten, daß es sich jeweils um verselbständigte, außengerichtete Mitteilungen gehandelt hatte, die außerhalb eines laufenden förmlichen Verwaltungsverfahrens und teilweise sogar an dessen Stelle erteilt worden waren. So betraf das Senatsurteil vom 23. Februar 1978 (aaO) eine mündliche Falschauskunft der unteren Bauaufsichtsbehörde, aufgrund derer der Eigentümer von vornherein darauf verzichtet hatte, einen schriftlichen Vorbescheid einzuholen.
     
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