Mal wieder eine Garage

Diskutiere Mal wieder eine Garage im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallöchen, gerade erstmal angemeldet, viel gesucht und doch nicht wirklich gefunde. Vielleicht können mir die Experten da ja mal...

  1. #1 freddy1336, 15.03.2006
    freddy1336

    freddy1336

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    Hallöchen,

    gerade erstmal angemeldet, viel gesucht und doch nicht wirklich gefunde.

    Vielleicht können mir die Experten da ja mal weiterhelfen?

    Ich habe im Dez. 2004 ein Bauwerkvertrag unterzeichnet. Dieser Vertrag ist gegliedert zum einen in den Grundstückskaufvertrag und den reinen Werkvertrag durch einen Bauträger. Unser Grundstück haben wir nicht direkt vom Bauträger gekauft, sondern von einer Privatperson. Nun ist es so, wir wollen oder bzw. müssen (NRW) direkt auf der Grundstücksgrenze die Garage setzen. Ist ja auch so weit ok. Nun haben wir aber das Problem, dass die Grenze durch den Vermesser zwar eingemessen wurde, wir aber gar nicht wirklich den Verlauf sehen können. Die Grenze ist zugestellt und zugemüllt durch unseren Nachbarn. Wir müssten erstmal ordentlich aufräumen, damit wir überhaupt mit den Arbeiten beginnen könnten.

    Des Weiteren haben wir das Problem, dass ein weiterer Nachbar, seinen Zaun schon seit Jahren auf dem jetzt unseren Grundstück stehen hat. Der Vermessungspunkt liegt hinter dem Zaun des Nachbarn. Wie ist mit dieser Sache eigentlich nun umzugehen? Es ist ja immer ein sensibles Thema. :boxing Aber man kann das doch jetzt als "Neuling" nicht einfach so hinnehmen, oder? Hätte uns eigentlich das Grundstück vom Verkäufer richtig übergeben werden müssen, oder wie sieht das aus? Wir haben noch nicht die letzte Endvermessung durchführen lassen (genaue Gebäudeeinmessung). Gibt es irgendwelche Fristen, auf die man achten muss? Immerhin wird ja noch gebaut. Das Haus wurde uns ja auch noch nicht übergeben. Ich meine im Grundbuch stehen wir ja mittlerweile. Eine Grundstücksbegehung hat auch nie stattgefunden.

    Erstmal bis hierhin....

    Wenn ich im falschen Forum bin, bitte sagen, oder ins richtige ggf. verschieben....

    Danke freddy1336
     
  2. #2 derwartendeMike, 15.03.2006
    derwartendeMike

    derwartendeMike Gast

    Wenn es so im Grundbuch eingetragen wurde dann liegt der Zaun auf deinem Grund und Boden.
    Ich weiss nicht wie es in D ist (bin aus CH) aber bei uns dürfte ich zB den Zaun abreissen. Das ist in etwa so, ls würde jemand in meinem Vorgarten einen Turm bauen wollen. Natürlich würde ich den Nachbar vorher darauf aufmerksam machen un im erklären, dass ich hier bauen will und der Zaun im Weg steht. (Zeig ihm notfalls ne Kopie des Katasterplans (betonung auf Kopie) und die Vemesseungspunkt hinter dem Zaun)
     
  3. #3 freddy1336, 15.03.2006
    freddy1336

    freddy1336

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    Es geht auch...

    ...darum, ob es da irgendwelche Fristen gegenüber dem Grundstücksverkäufer gibt. Ich meine, wir stehen zwar im Grundbuch und Vermessungspunkte gibt es ja auch... Aber dann schreiben wieder andere, Grundstück gekauft, wie gesehen. ich habe ehrlich gesagt auch keine Lust, dort einen Nachbarschaftsstreit aufleben zu lassen. Zumal der eine Nachbar auch direkt noch fünf(5) Meter hohe wie schreibt man Konifären(?) stehen hat. Das gibt bestimmt noch genu Zoff. Weil die Dinger uns nämlich ziemlich viel Licht nehmen. Das Grundstück ist von der Hauskante bis zur Grenze leider nur 9m.

    freddy1336
     
  4. #4 Harald W., 15.03.2006
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    Harald W.

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    Zum ersten..

    ..das mit der nicht sichtbaren Grenze ist doch kein Problem. Für die Garage, die entweder massiv oder als Fertiggarage gebaut wird, müssen doch Fundament hergestellt werden. Dafür braucht Ihr einen Vermesser, der genau wie beim Haus eine Feinabsteckung für den Maurer herstellt.

    Zum Thema: Nachbarzaun auf meinem Grundstück

    Das ist ein leidiges Thema weil auch durch Abweichungen und Verzerrungen im Katatster immer wieder festgestellt wird, das Mauern, Zäune ja sogar Häuser grenzüberschreitend stehen.
    Da gibt es denn Abwägungen, in wieweit das zu dulden ist, sagen wir mal weil die Mauer, der Zaun etc. schon 40,50 Jahre oder länger steht oder ein Rückbau, Abriß z.B. bei einem Haus eine unbillige Härte darstellen würde.

    Ich hatte einen ähnlichen Fall, das stand eine "Kommunmauer" halb und halb auf beiden Grundstücken. Da haben wir vom Vermesser, die qm der "Überbauung" ermitteln lassen und der Bauherr hat über seinen RA dann die Fläche über eine sogenannte Pacht dem Überbauer angerechnet. Nur, die erzielte Pacht p.a. war so lächerlich gering (ging nach Bodenwert), das hat sich nicht gelohnt.
    Ich würde den Nachbarn freundlich anschreiben, auf den Istzustand hinweisen (..Dein Zaun steht auf meinem Grund..) und bitten, den Zaun zu entfernen, mit dem Hinweis das man jetzt die eigenen Gartenanlagen nett herstellen will usw.
    Dann warte mal die Reaktion ab (wird nicht gleich so ausgehen wie bei RTL, wo dann die Nachbarn sich gegenseitig die Bude wegfackeln :wow ).
    Generell würde ich aber vorerst vorsichtig agieren, denn das sind ja unter Umständen Nachbarn, mit denen man jahrzehnte Tür an Tür wohnt.
     
  5. #5 Baufuchs, 15.03.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Es ist

    m.E. nicht unbillig und sicher auch zumutbar, dass ein Zaun mit dem die Grenze "überbaut" wurde auf die tatsächliche Grenze versetzt wird.
     
  6. #6 freddy1336, 16.03.2006
    freddy1336

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    Eigentlich hat der Nachbar durch das Versetzen der Grenze keine Nachteile. Er hat es sicherlich auch nicht absichtlich gemacht. Weil direkt hinter der Grenze auch seine Pflanzen stehen. Er würde es gar nicht merken, dass wenn sein Zaun versetzt wird. Es ist halt so, dass, wir selber gerne einen eigenen Zaun, Palisaden, sezten wollen. Der jetzige Zaun ist langweiliger Eisenzaun. Wenn ich nun also meine Palisaden davor setzen würde, würde mir noch mehr Grundstück verloren gehen. In einem jetzt schon kleinen Garten geht einem dann noch mehr verloren. Und Bauland ist mitten in der Stadt schwer zu finden. Ich habe mit meinem Baugutachter gesprochen. Er meinte, man könne auch den Grundstücksverkäufer darauf hinweisen, dass er mir ein vollständiges Grundstück verkauft hat und auch sorge zu tragen hat, dass ich dieses auch in vollen Umpfang nutzen kann. Ist dieser weg vielleicht erstmal der Beste. Soll sich doch ggf. erstmal mein Verkäufer mit dem Nachbarn rumschlagen. Dann bin ich da erstmal raus. Wenn der Verkäufer allerdings nichts tut, dann muss ich selber wohl nochmal ran. Schade ist nur, dass das Kartasteramt da nichts macht. Die haben Ihre Pläne und Grenzen, aber scheinen sich nicht darum zu kümmern, dass diese auch eingehalten werden.

    freddy1336
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 16.03.2006
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    Ich als Verkäufer....

    würd Ihnen was husten, den Nachbarn anzupitzen. Und das Katasteramt hat seine Pflicht getan. Zäune sind Privatrecht. Manhcmal muss sich im Leben eben auch unangenehmen Begegnungen stellen - es wird einem nicht alles vor den ..... getragen.
    Und wer sagt denn, dass es den nachbarlichen Frieden überhaupt stören wird. Falls es diesen wirklich stört, tuts daß übrigens auch, wenn andere für Sie die Drecksarbeit machen - denn der Nachbar weiss doch genau, wer dahinter steckt.
    MfG
     
  8. #8 Baufuchs, 16.03.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das wird noch lustig

    Nachbarrecht NRW ist zu beachten!

    Wenn nur eine Einfriedigeung des Grundstücks auf der Grenze geschaffen werden soll, haben sich die beteiligten Nachbarn über Art und Ausführung zu einigen, die Kosten sind hälftig zu teilen.

    Kommt eine Einigung nicht zustande, kann jeder der beteiligten Nachbarn auf seinem Grundstück entlang der Grenze eine Einfriedigung schaffen. Dabei ist bei der Art der Ausführung die Ortsüblichkeit zu beachten.

    Sind also nur niedrige, offene Zäune ortsüblich, wird´s nix mit hohen, geschlossenen Palisaden.

    Mein Tipp: Ball flachhalten und selbst mal in Ruhe mit dem Nachbarn reden.
     
  9. #9 schmost, 29.03.2006
    Zuletzt bearbeitet: 29.03.2006
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    Mein Baunachbar hatte Glück mit seinem Nachbarn - der hat seinen falsch stehenden Zaun und die Baumreihe bei der Gelegenheit entfernt und macht nun im Frühjahr nen neuen Zaun.

    Bei meinem Nachbarn schaut das schon ganz anders aus.
    Dazu extra Topic

    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=7254


    in Kürze

    es ist eine ehemalige Scheunenmauer - die Scheune wurde abgerissen, die Mauer als Einfriedung mit Stützpfeilern auf unserem jetzigen Grundstück - damals Grundstück des Verkäufers.

    Mauer wurde angefüllt und sich so ein Hohenvorteil verschaffen - Zaun drauf und fertig war damals das Plateau.

    Aus Unwissenheit bzw. nachbarschaftlicher Behaglichkeit wurde von unseren Grundstücksverkäufern damals nicht's dazu gesagt.

    ca. gute 20 Jahre wurde an der Mauer nix vom Nachbarn gemacht.
    Erst als ich ihm nun sagte, er müsse mal was dran machen, weil Mauer schief steht, die Stützpfeiler marode sind und Steine aus der Mauer fallen, tat er was. Doch nun bin ich der Böse!

    Miteinander reden sinnlos, ein Anwaltschreiben jagt das andere...schlimm

    also , genau abwägen , vorher alles klären, bevor begonnen wird...

    Es gibt wohl je nach Bundesland die Regelung, bis 1,80 undurchsichtig bzw. bis max. 2m mit Einverständnis des Nachbarn (hier in Nds.) ist ein Zaun zur Einfriedung erlaubt.


    Ich wünsch dir mehr Glück!!


    Gruss


    Schmost
     
  10. #10 TauBär, 30.03.2006
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    Hi! Ich hab zwar nicht die Bauerfahrung, aber was ich in meinem bisherigen Leben gelernt habe ist, dass sich bei einer Tasse Kaffee oder bei einem Bier solche Sachen viel leichter Besprechen lassen als mit irgendwelchem Schriftkram.
    Ich würde folgendes machen, lade den Nachbarn auf Dein Grundstück ein, zeige Ihm deine Baupläne, bezieh ihn mit ein ins geschehen. Frag nach seiner Meinung und Bitte ihn bei deinem Problem um Hilfe. Ihn von der Menschlichen Seite zu "packen" kann Dir u.U. einen Nachbarn bescheren der mithilft und anteil nimmt zumindest geistig.

    Gruß Sven
     
  11. #11 schmost, 30.03.2006
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    alles schon getan...


    bis auf das Bier trinken :-) das mach ich als Antialki nicht

    Grenzbegehung mit Nachbarn, mit Bauamt, Gespräche bei denen daheim, Situation dargestellt, um Verständnis geben, zu dessem Anwalt mit hingelaufen, hinterher telefoniert, nachgefragt...

    alles zwecklos bis dato...leider

    Man bekommt keine Antwort bzw. alle swird abgelehnt bzw. man hat das Gefühl, Steine in den Weg gelegt zu bekommen

    in diesem Sinne
     
  12. #12 TauBär, 30.03.2006
    Zuletzt bearbeitet: 30.03.2006
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    Hallo schmost

    War weniger auf Deinen Fall bezogen der ja wie ich in Deinem Thread gelesen habe ziemlich verfahren ist und nicht mit einem Clausthaler zu retten ist. Der Tipp war für Freddy1336.


    Ich würde mich vorher zwar auch informieren aber dem Nachbarn nichts davon sagen.

    Nach dem Motto: Hallo Herr XY ich wollte mich mal vorstellen.... Hätten sie Lust auf eine Tasse Kaffee / Bier... Da Sie ja in den nächsten Monaten auch von unserem Bauvorhaben als Nachbar betroffen sind wollte ich Ihnen mal zeigen was wir so vorhaben und wie wir uns den Zeitplan vorstellen..... (Dies würde ich auch machen wenn es keine konkreten Probleme gibt) Mir ist bei der der Grundstücksbegehung folgendes aufgefallen... Was meinen Sie können wir da machen? Ich kenn mich da nicht so aus vielleicht haben Sie einen Tipp wie wir hier verfahren sollen? Was halten Sie im übrigen von Palisaden...laber laber...

    Bei einem Bekannten von mir hat dieses vorgehen dazu geführt, dass der Nachbar die Baustellenüberwachung "übernommen" hat. Rief immer gleich an wenn Ihm was komisch vorkam und verhinderte sogar einen Materialdiebstahl!

    Wer weiß vielleicht findet er den Eisenzaun auch nicht mehr schon und beteiligt sich sogar an den Palisaden.. Ist uns so gegangen bei meiner Oma... Ich bin zur Nachbarin wegen einem Jägerzaun und hab sie gefragt ob wir den durch weiße Kunststoff Palisaden tauschen könnten und die meinte dann klar, ich habe schon überlegt einen Maler kommen zu lassen der den streicht, dieses Geld spar ich mir und geb es Ihnen als Beitrag zum Zaun mit Palisaden...
    den muss ich dann ja nur noch einmal im Jahr abwischen.

    Also erst wenn das offene Gespräch nichts mehr bringt wird weiter gesehen.. wenn zu mir einer kommt und sagt er hat dies auch schon mir Bauamt und/oder Anwalt ... besprochen würde ich nicht von seinem Wohlwollen ausgehen.

    Gruß Sven
     
  13. #13 TauBär, 30.03.2006
    Zuletzt bearbeitet: 30.03.2006
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    Noch was zum Thema Kultur auf der Baustelle. Ich habe mir vor 3 Jahren eine Wohnung gekauft und diese saniert. Wie ich von diversen Handwerker erfahren habe war unsere herangehensweise für heutige Verhätnisse eher ungewöhnlich... Wir haben eine Baustellenkaffeemaschine aufgestellt...Vesper gebracht und auch mal zum Feierabend einen Kasten Bier hingestellt... und siehe da oh wunder wir hatte gar keine Probleme mit schlechten Leistungen im Gegenteil es sind Teils Freundschaften entstanden und die Handwerker haben eigentlich durch die Bank alle mehr Leistung gebracht als wir es erwartet hatten. Ich hatte auch etliches an Eigenleistung drin. Es war dann so, dass ich eine Frage hatte und mir wurde selbstverständlich geholfen mit Rat und Tat... Ich bring dir morgen Maschine XY mit brauchste nicht leihen usw. Wir haben für Essen und trinken ca 250-300€ im verlauf der Baustelle verbraucht aber ihr könnt mir glauben es hat sich mindestens 3 bis 4 fach gelohnt.
    Wenn man zufrieden war mit einer Leistung kann man auch mal den Chef vom z.B. Instalateur anrufen und es ihm sagen....


    So sorry für die abschweifende Worte...

    Gruß Sven
     
Thema: Mal wieder eine Garage
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