Vermurkste weiße Wanne - was tun?

Diskutiere Vermurkste weiße Wanne - was tun? im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Tja, nur leider hat er einen guten Ruf. Das Haus vom Kollegen meiner Frau sowie die Musterhäuser sehen sehr gut aus und sehen besser aus, als die...

  1. Athene

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    Ich bin für die eingeblendete Werbung nicht verant
    Habe jetzt nicht den ganzen Thread gelesen sondern nur die letzten Seiten....
    Was bedeutet gut aussehen? Ich kenne einige Häuser die echt gut aussehen, bei denen aber gepfuscht wurde in der Bauphase und die vermutlich in 10 Jahren immer noch gut aussehen aber rottig sind. Bauschäden treten ja oft versteckt auf. Wenn ihr mit dem GÜ weitermacht, solltet ihr euch auf jeden Fall eigenen Fachverstand kaufen der euch begleitet und Fehler sofort sieht.
    Patentrezepte gibt es nicht um Murkser vorher zu entlarven. Aber Hinweise gibt es sicher. Offenheit für alle Fragen der Bauherren, kein Abwiegeln " das machen wir schon, zerbrechen Sie sich nicht den Kopf...".

    Aufgeräumte Baustellen sind ein winziger Hinweis auf professionelle Arbeit. GÜs die schmeicheln und schleimen wollen ihre Kunden meisst nur um den Finger wickeln...
     
  2. #62 Ralf Wortmann, 18.10.2015
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    Im Großen und Ganzen würde ich auf deiner Mängelbeseitigunsvariante Nr. 3 bestehen. Aber jetzt kommt das große ABER:
    manchmal ist es sinnvoll, dem Bauunternehmen wenigstens ein bisschen entgegenzukommen. Schließlich müsst ihr in der Folgezeit noch miteinander auskommen. Ob du das machen möchtest, musst du selbst entscheiden.

    Ich halte es schon für einen Vorteil für dich, wenn der GU nicht stur bleibt, sondern sich zum Rückbau bereit erklärt. Du ahnst wahrscheinlich gar nicht, was für ein prozessuales und finanzielles Drama dir damit erspart bleibt. Mit deiner Einschätzung, dass der Ruf der Firma gar so schlecht ist, könntest du daher evtl. recht haben.
    Ist eine Fertigstellungsfrist vereinbart? Vertragsstrafe?

    Wenn ihr etwas vereinbart, dann nur schriftlich. Bestehe darauf auch bei allen mündlichen Besprechungen und Telefonaten. Das sollte alles dein RA machen.

    Ohne eure Einzelheiten zu kennen, könnte eine solche schriftliche Vereinbarung z.B. wie folgt aussehen (muss aber an eure tatsächlichen Gegebenheiten noch angepasst werden; ist nur ein Beispiel):

    a)
    Der AN entscheidet sich, im Rahmen seiner Mängelbeseitigungsverpflichtung, den bisher erreichten Bautenstand abzubrechen, vollständig zurückzubauen und sodann neu zu errichten und das Abbruchmaterial auf seine Kosten eigenverantwortlich zu entsorgen.
    b)
    Als Entgegenkommen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gewährt der AG dem AN eine Verlängerung der Bauzeit um zwei Monate. Als Fertigstellungsfrist für das Bauvorhaben vereinbaren die Parteien den ..... (genaues Datum einfügen).
    c)
    Das Recht des AG zur etwaigen Geltendmachung weitergehender Ansprüche im Zusammenhang mit den streitgegenständlichen Mängeln (z.B. Sachverständigenkostenerstattung, Rechtsanwaltsgebührenerstattung, usw.), mit Ausnahme von sonstigen Ansprüchen, die sich aufgrund der o.g. Bauzeitverlängerung erledigt haben, bleibt hiervon unberührt.

    Der Text ist nur ein Vorschlag, wie man das lösen könnte. Besprich die Einzelheiten eines Vergleichstextes mit deinem RA.

    Eine solche Bauzeitverlängerung gem. b) vernichtet allerdings deine Ansprüche auf einen etwaigen Verzugsschadensersatz über diesen Zeitraum und umfasst sowohl etwaige Vertragsstrafenansprüche, Bereitstellungszinsen, als auch verlängerte Miezinszahlungen, falls ihr zur Miete wohnt. Das muss dir bewusst sein. Es müssen auch keine zwei Monate sein (ist nur ein Beispiel), vielleicht reichen dem GU als Entgegenkommen ja auch 4 oder 6 Wochen.
     
  3. Porate

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    @Wortmann: Danke, das hilft!
     
  4. #64 OLger MD, 20.10.2015
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    ergänzend zu Ralf Wortmanns Ausführungen noch folgende Gedanken:


    Wenn er Variante 1 kostenneutral mit Fristverlängerung ausführt, finde ich, ist das ein faires Angebot.

    Wobei die Fristverlängerung noch detailliert auszulegen ist.
    Für die Fehlerbehebung fallen großzügig geschätzt an:
    - ca. 1 Woche Betonabbruch (Wände, Bodenplatte, Sauberkeitsschicht) mit Entsorgung
    - ca. 1 Woche Baugrube wieder herrichten (Baggerspuren beseitigen, Auffüllen, Nachverdichten, Hausanschlüsse wiederherstellen
    - ca. 2 bis 3 Wochen Betonarbeiten (Sauberkeitsschicht, Erdung, Bodenplatte, Fugen, Wände etc.)
    - Vorlaufzeit des Fertigteilwerkes muss auch noch berücksichtigt werden.
    Das kann man im Oktober / November bei einigermaßen mäßigem Wetter noch gut schaffen.

    Jetzt muss aber noch berücksichtigt werden, dass die nachfolgenden Arbeiten - nicht wie ursprünglich geplant - in die Winterzeit fallen. Das heißt: Mauerwerksarbeiten und Frost, was sich nicht gut miteinander verträgt. Somit kann es passieren, dass es wetterbedingt zu weiteren Verzögerungen kommt, weil eben Mauern oder Ringanker Betonieren oder Putzarbeiten bei Frost nicht möglich sind. Selbst bei guten Außentemperaturen können die Bauteile und das Baumaterial nach einer längeren Frostperiode noch zu kalt sein um weiterarbeiten zu können.

    Das heißt, die ursprünglich kalkulierte Bauzeit + die bereits eingetretene Verzögerung + die Fristverlängerung für die Fehlerbeseitigung werden u.U. nicht ausreichen. Ich gehe mal davon aus, dass der Bauträger keine Winterbaumaßnahmen einkalkuliert hat. Rein theoretisch müsste sich der Bauträger um Winterbaumaßnahmen kümmern, da die Verzögerungen von ihm verursacht wurden. Das ist aber bei einem EFH unverhältnismäßig. ((Im Industriebau haben wir aber schon so gebaut. Baustelle komplett einrüsten, einhausen und mehrere Heizgeräte und ein Tankwagen Heizöl daneben um bei Frost arbeiten zu können. Aber unter anderen terminlichen und finanziellen Randbedingungen)).

    Du musst also davon ausgehen, dass sich die Endfertigstellung nicht nur um die Zeit der Fehlerbehebung verlängert, sondern auch um wetterbedingte Pausenzeiten. Wird es bis Ende Januar ein milder Winter kannst Du Glück haben. Kommt im November der erste Frost sieht es schlecht aus. Immerhin war die ursprüngliche Rohbauzeit für den Spätsommer geplant. Jetzt ist aber Baubeginn mitten im Herbst.

    Angebot 2 des Bauträgers hieße ja für Euch: das Grundstück ist weg. Kein Haus und kein Grundstück. Es sei denn, er verkauft Euch das Grundstück ohne Haus.
    Da der Bauträger das Angebot 1 unterbreitet hat, nehme ich mal an, er hat sich mit dem Betonwerk geeinigt, weil der Fehler [wie in #29 berichtet] beim Betonwerk liegt. Möglicherweise Versicherungsfall. Weiß ich nicht. Kann sein. Angebot vom Betonwerk könnte sein: wir übernehmen die Rückbaukosten und liefern kostenlos für den BT den neuen Beton für Sauberkeitsschicht, Bodenplatte, Elementwände und den Füllbeton.
    Die falsche Lieferung verursacht aber nicht nur Kosten für den Rückbau und den Neubau, sonder auch noch Folgekosten, wie z.B.
    - Bauzeitverlängerung
    - Finanzierungskosten (beim Bauherren)
    - Mehrkosten für die längere Zeit der Bauüberwachung
    - Mietkosten, falls der Bauherr zur Miete wohnt
    - Mehrkosten beim Bauherren durch mehr Fahrten zur Baustellen, längeren Weg zur Arbeit bis das Haus bewohnbar ist
    - ggf. Neuabschluss der Verträge für Strom, Gas, Wasser, Telefon am alten Standort
    - ggf. Kosten für eine Wasserhaltung in der Baugrube, da im Herbst mehr Regen zu erwarten ist.
    Baustellenmehrkosten (Gerätemiete, Wasser- und Stromanschlussgebühren, Bauleiterkosten, BE-Kosten, etc.) sollten vom BT übernommen werden.

    Jetzt solltet Ihr (BT Bauleiter, BT Verkäufer, Bauherr, fachlicher/juristischer Beistand des BH) Euch zusammensetzen und die Details besprechen und schriftlich fixieren:
    - wie lange dauert der Rückbau und der Neubau des Kellers; Termin festsetzen
    - Herrichten der Baugrube und der Hausanschlüsse und Einbau der Erdung usw. ist alles kostenneutral für Euch
    - Verfahrensweg festlegen, für Schlechtwetterzeiten
    - ggf. Kosten für Winterbaumaßnahmen ansprechen
    - gibt es eine weitere Bauzeitverlängerung bei Frost (weil z.B. nicht gemauert werden kann)
    - ggf. Kosten der Wasserhaltung bei starkem Regen klären
    - was hat der Bauträger im Falle eines Starkregenereignisses vorgesehen, wenn der Keller fertig ist, die Baugrube
    aber noch nicht verfüllt ist. Besteht ggf. die Gefahr des Aufschwimmens ??
    - kann der Bauträger Mehrkosten des Bauherren übernehmen (und ggf. weiterreichen)

    Wenn Du mit dem Unternehmen weiterarbeiten möchtest, zeig ihm Deine Kooperationsbereitschaft, mach ihm aber auch deutlich, dass auch für Dich erhebliche Mehrkosten und Mehraufwendungen anfallen. Berücksichtige auch eine weitere mögliche Bauzeitverlängerung aufgrund von ungeeignetem Wetter. Deine Bauüberwachung muss jetzt darauf achten, dass aufgrund des entstandenen Zeit- und Kostendrucks nicht an andere Stelle gespart oder schlampig gearbeitet wird.
     
  5. Baumal

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    ich bin immer der meinung, wenns beim ersten mal nicht
    richtig gemacht wurde, wirds beim zweiten mal nicht besser.

    entweder die ausführenden können es, oder können es nicht, oder haben keinen bock.
     
  6. #66 Thomas B, 20.10.2015
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    O.K., habe jetzt nur mal quer gelesen (mag sein, daß dabei entscheidende Infos übersehen wurden. Frage daher mal nach. Quasi als kurze Zusammenfassung:

    - Hat eine Probenentnahme stattgefunden (+ Untersuchung)?
    - War die fehlerhafte Betongüte der einzige Punkt?
     
  7. #67 OLger MD, 20.10.2015
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    nach Aussage aus Post #29 auf Seite 2 liegt die Ursache in:
    Die Frage nach der Probeentnahme und den anderen Untersuchungsergebnissen ist aber berechtigt. Würde mich auch mal interessieren.
     
  8. #68 Thomas B, 20.10.2015
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    Das hatte ich tatsächlich nicht überlesen. Es wäre halt schon interessant, ob zB eine Probenentnahme ergibt (oder nicht ergibt), daß der verwendete Beton die ihm zugedachte Aufgabe dennoch erfüllt.

    Dabei wäre es natürlich auch schön zu wissen ob die erste Lage mit Beton der Korngröße 0/8 erstellt wurde....mithin wären wohl mind. 2. Probekerne von Nöten.
     
  9. #69 Thomas B, 20.10.2015
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    ...oder anders: Der GU/ GÜ bietet ja wohl schon den Rückbau an. Kann man daraus schließen, daß eine Probenentnahme zu einem Ergebnis geführt hat, welches eine solche Maßnahme zwingend erforderlich macht?
     
  10. #70 Ralf Wortmann, 20.10.2015
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    Ja, das sieht ganz danach aus. Im Beitrag #34 hieß es am 09.09.2015 von Porate:

    Danach kam keine Info vom Ergebnis der Bohrkernuntersuchung. Wird wohl nicht gereicht haben, deshalb lenkt das Betonwerk im Hintergrund ein.
     
  11. Porate

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    Die Bohrkernuntersuchung hat nicht stattgefunden. Wir haben aufgrund unserer Gespräche mit Gutachtern immer wieder darauf hingewiesen, dass der GU Bohrkernuntersuchungen vornehmen kann, wir diesen aber keine Bedeutung beimessen und den Keller nur nach einem positiven Gesamtgutachten abnehmen würden. Solch eines zu bekommen hat der GU wohl nicht erwartet? Vielleicht war auch das von uns beauftragte Gutachten ausreichend überzeugend? Auf jeden Fall kam nach langem hin- und her inkl. Gutachtervorschlägen der Handwerkskammer für die Bohrkernentnahme und -analyse dann erstmal nichts und dann die Bitte um das Gespräch.

    Das hat heute stattgefunden. Bislang alles nur mündlich, aber nach unserem Verständnis wird der Keller abgerissen und neugebaut. Die Fertigstellungsfrist wird um 6 Wochen verlängert. Kosten trägt im Wesentlichen der GU. Jetzt hoffen wir, das es im zweiten Versuch klappt. Bei weiterer Verzögerung durch Schlechtwetter müssten wir wg. Kita-Platz vorher (zwischen-) umziehen, Kosten würde GU tragen. Evtl. notwendige Wasserhaltung würde GU tragen. Hoffe, dass das tatsächlich so ohne Streit läuft. Wäre fast zu schön um wahr zu sein.

    In jedem Fall nochmal vielen Dank für die Hilfe! Hoffentlich brauche ich sie nicht wieder, auch wenn Baumal das anders sieht. Wir denken, mit ein bisschen Anstrengung kann es ein Polier beim zweiten Mal schaffen, den Lieferschein vor Einfüllen des Betons zu überprüfen. Alles richtig werden sie sicher dennoch nicht machen, aber ob wir bei Neuvergabe einen besseren Bauunternehmer erwischen würden, ist ja auch nicht gesagt.
     
  12. SvenW

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    IMHO die beste Lösung. Wenn die Firma das so regelt wird sie bei euch in Zukunft besonders genau hinschauen, weil sie korrekter Weise vermutet das ihr das auch tut. Und ein Wechsel der Firma ist immer mit Reibungsverlusten verbunden und du hast kein Garantie das die neue Firma besser ist.
    Der Ablauf deutet für mich auf eine seriöse Firma hin, die Mist gebaut hat. Das kommt vor und natürlich windet sie sich erst mal aber am Ende kommt was vernünftiges heraus ohne jahrelange Gerichtsverfahren. Seriös bedeutet eben nicht das man keine Fehler macht sondern wenn welche passieren dazu steht. Eine gute Firma kann sich sowas leisten eben weil es sehr selten ist.
     
  13. #73 Siddy74, 21.10.2015
    Siddy74

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    Da ist definitiv etwas dran ... es sind ja dadurch auch sehr hohe kosten aufgelaufen und wenn sie zu dem "Mangel" stehen und es auf ihre Kosten ausbessern dann Los. Zwar dumm gelaufen, aber Fehler passieren nun mal und das wird auch nicht der einzige bleiben. Die Frage ist halt in welcher Dimension der Fehler liegt?! Ob es nur eine falsche Steckdose, ist oder der gesamte Keller vermurkst wurde?!
     
  14. Porate

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    So, neuer Keller steht. Sah schon mal deutlich besser aus als der alte und mit richtigem Beton, korrekten Fugenblechen usw. Der (zusätzliche, der Hauptgutachter sah weisse Wannen ja nicht als seine Kernkompetenz an) Baugutachter hat jedenfalls keine Fehler gefunden.

    Hätten wir die freie Auswahl gehabt, hätten wir ja im zweiten Anlauf nicht mit Elementwänden gebaut. Aber das ist jetzt ziemlich sicher der beste Elementwandkeller, den der GU jemals gebaut hat. Ohne Elementwände hätte es von diesem GU nicht gegeben und eine Trennung hätte es sicher nur mit jahrelangem jurisitischem Nachspiel gegeben. Von daher sind wir aktuell ganz zufrieden mit unserem Vorgehen und dem Ergebnis.

    Nochmal Danke für die Hilfe! Insbesondere die sehr konstruktiven Beiträge von Ralf Wortmann waren Gold wert.
     
  15. #75 OLger MD, 23.11.2015
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    Vielen Dank für die Rückmeldung.
    Na dann 'Gutes Gelingen' und weiterhin schön aufpassen (lassen) !
     
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