Einhaltung EEWärmeG Übererfüllung EnEV /Abschätzung?

Diskutiere Einhaltung EEWärmeG Übererfüllung EnEV /Abschätzung? im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo Zusammen, zuerst kurz die Frage, danach der Zusammenhang. Es geht um ein Nichtwohngebäude (Lagerhalle), Neubau. Die Forderungen des...

  1. Krabbe

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    Hallo Zusammen,

    zuerst kurz die Frage, danach der Zusammenhang. Es geht um ein Nichtwohngebäude (Lagerhalle), Neubau.

    Die Forderungen des EEWärmeG können ja auch durch eine 15 %ige Übererfüllung der Anforderungen der EnEV erfüllt werden. (Also 15 % niedrigerer Primärenergiebedarf als das Referenzgebäude, wenn ich das richtig verstehe?)

    In der EnEV sind nun für die Ausführung des Referenzgebäudes u. a. die U-Werte für die jeweiligen Bauteile angegeben.

    Da die Berechnung des Primärenergiebedarfs jetzt nicht ganz trivial ist - Kann man eine erste Abschätzung anhand der U-Werte der Gebäudehülle vornehmen, ob die 15 %ige Einsparung erreicht werden kann?

    Bevor jetzt die Antworten kommen: Lass das den Fachmann machen: Ja, da liegen die Sachen gerade und ich kann dessen Aussage nicht nachvollziehen.




    Sachverhalt:
    Es wird eine Lagerhalle geplant, ca. 142 qm Innenfläche (incl. 6 qm Sanitärraum). Traufhöhe 5,5 m. Aus Porenbetonstein 30 cm, Dach Sandwichplatte, Boden 25 cm Beton (mit Stahlfasern) und 120 mm XPS-Isolierung. Beheizung dezentral durch Gas-Warmluftgebläse (Sanitär noch zusätzlich el. Frostwächter).
    Ausgelegt werden sollte das Ganze bezüglich Raumtemperatur und EnEV auf 12-19 °C Raumtemperatur. (De facto soll die Halle im Winter maximal Frostfrei gehalten werden, abgesehen von ein paar Tagen, wenn darin mal länger gearbeitet wird, da man ja aber nie weis, was kommen wird wollte ich das ganze etwas besser auslegen und bauen lassen.)
    Da der Stromverbrauch in der Halle eher gering ist, macht Photovoltaik finanziell keinen Sinn mehr. Ziel war daher Übererfüllung EnEV.

    Der Planer hat alles geplant, im Bauantrag bzw. in den statistischen Unterlagen auch zum EEWärmeG auch "Übererfüllung EnEV" angekreuzt. Nun bekam ich einen Anruf vom Statiker, der auch den Wärmeschutznachweis erstellen sollte, dass das ohne erneuerbare Energien nichts wird und auf meine Frage nach der Übererfüllung meinte er nur lapidar, dass dann noch mindestens 30 cm Dämmung vor die Wand müssten, was ich so nicht ganz glauben kann.

    Ich habe jetzt mal (grob) alle Wand- Dach- und Bodenflächen des Referenzgebäudes mit den Angaben aus der EnEV gerechnet (Wände, Boden, Decke mit U=0,35 x die jeweilige Fläche), sowie die Werte für Türen, Fenster und Tore (Frage noch dazu: Gehe ich recht in der Annahme, dass Tore wie Türen gerechnet werden?). Dann habe ich die Sache mit den U-Werten der geplanten Steine / Toren / Türe etc. gerechnet und komme darauf, dass ich Überschlägig bei 77 % des Wärmebedarf lande (bzw. eine 23 % "bessere" Außenhülle habe). Sicherlich müsste man für eine richtige Rechnung noch an einigen Stellen ein paar Abschläge vornehmen. Aber ich kann nicht nachvollziehen, dass ich "noch 30 cm Dämmung" bräuchte, wenn meine erste Überschlagsrechnung schon entsprechend besser ist.
    Wenn es bei den derzeitigen Materialien eng wird, dann könnte man ja gg. einen besseren Stein nehmen, oder das Dach noch 20 mm dicker, oder den Boden etwas besser dämmen, aber das 30 cm Isolierung fehlen, ist für mich nicht nachvollziehbar.
     
  2. #2 Alfons Fischer, 04.09.2015
    Alfons Fischer

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    nein, kann man leider nicht. Weil in den Primärenergiebedarf noch ganz andere Punkte hineinspielen, die in den U-Werten nicht abgebildet werden:
    - Effizienz der Anlagentechnik
    - Lüftungswärmeverluste
    - elektrische Beleuchtung
    - ggf. Klimatisierung

    und warum legen Sie dann die Halle nicht einfach auf "frostfrei" aus, dann gibt's gar keine Anforderungen an den Primärenergiebedarf mehr (§1, Abs. 3 Nr. 9 EnEV 2014)? Die Sanitärräume könnte man zur Not nach §8 auslegen...
    nur wird bei einer Umnutzung es dann schwierig... Darüber muss man sich halt im Klaren sein, ob eine Umnutzung wirklich geplant ist...

    ich kenne jetzt den konkreten Fall nicht. Aber meine Erfahrung ist, dass es zumindest jetzt noch (am 01.01.2016 treten verschärfte Anforderungen in Kraft), bei niedrig beheizten Hallen, welche vernünftig gedämmt und eine hocheffiziente Beleuchtung haben, nicht so dramatisch ist...

    P.S. Berufsbezeichnung noch ändern lassen, solche Angaben sind hier nicht gern gesehen.
     
  3. R.B.

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    Das mit den 30cm Dämmung (WDVS) war sicherlich ein Scherz, Du baust ja kein Passivhaus.

    Dann drücke dem Statiker noch ein paar Hunnies in die Hand und er soll weitere Varianten rechnen. Ob man bei der Auswahl der Steine noch viele Möglichkeiten hat, weiß ich nicht. Bei der Höhe der Halle könnte irgendwann die Last zu hoch werden, aber auch dafür gibt es Lösungen. Evtl. reicht ein dickerer Stein oder was weiß ich. Auch beim Dach kann man sicherlich noch nachhelfen.
     
  4. Krabbe

    Krabbe

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    Danke schon mal für die Antworten.

    @ R.B.
    ja, andere / bessere Steine, oder einfacher, besseres Dach dachte ich mir auch schon. Wenn er gesagt hätte, da fehlt nur ein wenig.
    Und Statisch sollte es keine unlösbaren Probleme geben, da eh schon ein "Skelett" aus Stahlbeton vorgesehen ist.

    @ Alfons Fischer
    Wie kann ich meinen Beruf denn wieder ändern? Ich habe nichts dazu gefunden. (Ansonsten: Ich bin Wirt.-Ing. (Maschbau))
    Klimatisierung soll nicht rein. Bei Beleuchtung geht man, wenn ich es richtig verstanden habe, ja beim Referenzgebäude von Leuchtstoffröhren aus. Schlechter wird es bestimmt nicht.

    Auslegung "Frostfrei" bzw. bis 12°, oder weniger als 4 Monate beheizt soll es jetzt wohl nach Meinung des Statikers werden. Umnutzung wird vermutlich so schnell nicht kommen. Aber man weis ja nie, was einem noch so alles einfällt. Spätestens wenn ich die Rente durch habe wollte ich die Halle vermieten.
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Wie gesagt, mit den 30cm hat er Dich auf den Arm genommen, oder er hatte keine Lust weiter zu optimieren, vielleicht hatte er auch nur einen schlechten Tag. Mit 30cm WDVS würdest Du irgendwo bei einem U-wert um die 0,08W/m2K landen, das braucht hier kein Mensch. Mit einem PB mit Lambda 0,08 landest Du bei 36cm Wandstärke bei einem U-Wert von 0,21, bei einem PB mit Lambda 0,07 bei 0,19W/m2K. ich würde vor allen Dingen die Dachdämmung mal genauer unter die Lupe nehmen, da kann man meist kostengünstig noch deutlich verbessern.

    Schon erledigt.
     
  6. #6 Alfons Fischer, 04.09.2015
    Alfons Fischer

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    aber wenn man eine bessere Technik einsetzt, kann man damit ein Manko an andere Stelle kompensieren. Konkret: man kann mit besserer Beleuchtung z.B. an anderer Stelle schlechtere Dämmung kompensieren. Damit kann es u.U. interessant sein (weil z.B. kostengünstiger als mehr Dämmung), eine bessere Beleuchtung einzubauen.


    wenn das der Ansatz ist, braucht er ja gar nicht mehr rechnen. Vielleicht ein kleines Schriftstück dazu...


    Umnutzung ist dann aber schon wieder ein Problem.
    Ein bisher "niedrig beheiztes Gebäude" können Sie derzeit (Stand heute, kann sich aber irgendwann durchaus ändern, man weiß es nicht) ohne zusätzliche Maßnahmen zu einem "normal beheizten Gebäude" umnutzen.
    ein bisher unbeheiztes Gebäude allerdings nicht, ohne dass Sie dann die dann geltenden Vorschriften für dann "bestehende Gebäude" einhalten.
    Darum müssen Sie sich schon festlegen...
     
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