Bitte Hilfe zur Eingeschossigkeit, Aufenthaltsräumen plus Carport = Nebenanlage?

Diskutiere Bitte Hilfe zur Eingeschossigkeit, Aufenthaltsräumen plus Carport = Nebenanlage? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo in die Runde! Ich bin (hoffentlich bald) Bauherrin und ganz neu hier im Forum und würde auf ein wenig Unterstützung hoffen in drei...

  1. #1 toctock, 09.09.2015
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    Hallo in die Runde!

    Ich bin (hoffentlich bald) Bauherrin und ganz neu hier im Forum und würde auf ein wenig Unterstützung hoffen in drei Themenbereichen. Wie bei vielen anderen hier zwingt uns der B-Plan in die Knie ;-).
    Wir haben ein Grundstück mit einer Begrenzung die da heisst GR=GF=150qm. In Niedersachsen. Eingeschossige Bauweise. BauNVO von 1977 ist anzuwenden.
    Wir haben schon intensiv mit einem Planer an unserem Grundriss gefeilt, es wird natürlich alles sehr knapp.

    Im Obergeschoss sind nach der BauNVO die Aufenthaltsräume in die 150qm einzurechnen, plus Treppenräume, im EG das Außenmaß des Hauses.
    -->Hierzu die Frage, wie verhält es sich mit Ankleidezimmern? Hat jemand von euch dort Erfahrungen, wie die bewertet werden?

    Dann zur Eingeschossigkeit. Wir bauen einen Kubus, also Flachdach. Nun haben wir in Richtung Norden mit geringer Belichtung allerdings 14qm Fläche einen Bodenraum eingeplant, den wir auch def. als solchen nutzen wollen, da wir keinen Keller haben. Dieser Raum soll quasi die 1/3 darstellen, die zum Nachweis der Eingeschossigkeit notwendig sind. Wir haben den Versuch gestartet die Eingeschossigkeit in dem Raum durch eine abgehängte Decke zu erreichen, was nicht geht. Uns ist der Raum aber wirklich ziemlich egal, außer dass darin was abgestellt wird. Wir würden auch "gröbere" bauliche Maßnahmen vornehmen um die Eingeschossigkeit zu erzielen.
    -->Habt ihr vielleicht mit Flachdächern und Eingeschossigkeit Erfahrungen? Würde es reichen den Raum auf 2,19m runterzusetzen? Viele spielen da ja immer mit der Dachneigung oder gar Dachterassen, die haben wir aber leider nicht anzubieten bzw. benötigen diesen Abstellraum dringend...

    Und zu meiner letzten Frage. Diese bezieht sich auf unseren Carport. Wir haben im B-Plan folgendes stehen:
    - Die Zulässigkeit von Nebenanlagen im Sinne des §14 Abs 1 und 2 BauNVO und von Garagen im Sinne des §12 BauNVO wird auf den nichtüberbaubaren Grundstücksflächen ausgeschlossen (§23 Abs 5 BauNVO)
    -->Heisst das, dass beide Gebäudearten außerhalb des Baufensters ausgeschlossen sind?

    Und weiter:
    - Die Grundfläche der Nebenanlagen darf je festgesetzter Mindestgrundstücksgröße zusammen 45qm nicht überschreiten.
    -->Wichtig für uns ist, ob das auch den Carport einschliesst. Ist dieser eine Nebenanlage? Mein erster Eindruck war NEIN, da Garagen/Stellplätze in der BauNVO anders geregelt sind.
    Wie seht ihr das?

    Ich freue mich sehr auf eure Tipps!
    Vielen Dank im Voraus!
     
  2. #2 toctock, 14.09.2015
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    Hallo nochmals.
    Hat vielleicht jemand ein paar Einfälle zu unseren Themen?
    Danke im Voraus!
     
  3. Beezle

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    Schon versucht Befreiungen zu beantragen? Wir hätten auch nur Bungalow bauen dürfen und haben jetzt 1,65m Kniestock.
    Ist das Flachdach im BPlan?
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 15.09.2015
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    Äh, welche Qualifikation hat Euer Planer, dass er solche Fragen nicht klären kann??

    Oder ist das, was ihr Planer nennt, der Verkaufsagent eines der Franchise-Häuslebauerkonzerne, gelernter Pizzabäcker o.ä.?
     
  5. #5 toctock, 16.09.2015
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    Hallo.
    Danke für die Antworten.
    Es gibt leider keine Chance auf Befreiung. Das haben wir bereits versucht.
    Unser Planer ist der eines größeren Bauunternehmens, wenn auch nicht Franchise. Natürlich können wir auch ein Haus bauen, was er vorschlägt. Das wäre dann aber vermutlich, um es einfach zu halten, mit 130qm Fläche. Aus dem Grund wollen wir gerne auch selber einmal die Möglichkeiten unseres Grundstückes erfragen...

    Viele Grüße
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 16.09.2015
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    Nun, dann solltet Ihr Euch einen in Eurem Sinne agierenden Planer suchen, der das Optimum aus der Gesamtkombination B-Plan, Grundstück, Ausrichtung usw. herausholt.

    Ein Planer eines BU hat nun mal ein kalkulatorisch begrenztes Budget für sein Engagement (meist eher "Engagement") und wird sich daher nur begrenzt in komplizierte Planungen eindenken, wenn denn 08/15 auch geht.

    Deine Fragen hier "mal eben" zu beantworten, ist so in keiner Weise möglich.
     
  7. #7 Thomas B, 16.09.2015
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    Es ist ein grundsätzliches Problem und Missverständnis.

    Habe ich meinen eigenen Planer, den ich entlohnen muss (Honorar), so kostet dieser Geld.

    Viele denken nun, dass der Planer eines GU/BT/BU,...was auch immer...ja genauso qualifiziert ist und die Leistung von daher genauso gut erbringen kann und wird. Häufig läuft das dann unter Akquise, d.h. die bekommen nur dann was für die Planung, wenn später auch der Auftrag erteilt wird. Entsprechend groß (bzw. klein!) ist der zeitliche Aufwand, der da getrieben werden kann. 08/15 ist machbar...das holt man aus der Schublade und malt noch ein paar nette Gimmicks hinzu...fertig.

    Mache ich einen Entwurf, besuche ich das Grundstück, gerne auch zu unterschiedlichen Tageszeiten, mache nötigenfalls ein Nivellement. Das sind schnell 2 - 3 Stunden verstrichen bevor ich nur den ersten Strich aufs weiße Blatt Papier gekritzelt habe. In dieser Zeit muss der Akquise-Planer des GU schon längst fertig sein.

    Da kann man nicht ernsthaft eine wertige und für das individuelle Grundstück passende Planung erwarten.
     
  8. #8 toctock, 18.09.2015
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    Ich verstehe alle eure Punkte. Und denke genauso.
    Aber...
    Es ist nun so, dass das Haus fertig geplant ist, bis auf die oben genannten Punkte bei denen wir mit der Behörde "streiten". Fakt ist leider auch, dass wir den Planer nicht mehr wechseln können/ wollen. Bis heute ist schon ca. ein Jahr an Planung vergangen, deshalb versteht ihr sicherlich, dass die Motivation noch einmal neu zu starten gering ist. ;-( Dabei war auch mal ein Architekt im Spiel, der direkt mit einem KVA von 35.000€ auf uns zu kam. Demnach...
    Bevor wir nun 7 mal bei der Behörde auftauchen, um Ideen zu präsentieren, wollte ich hier gern nach eventuellen Erfahrungswerten fragen. Vielleicht hat sich jemand von euch mal mit den Themen Aufenthaltsraum, 1-Geschossigkeit bei Flachdachbauten und Barports beschäftigt!?
     
  9. R.B.

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    Je nach Leistungsumfang und Hausgröße ist das nicht unwahrscheinlich. Das zahlt Ihr jetzt auch, nur halt besser versteckt. Ob die Leistung deswegen vergleichbar ist? Anscheinend nicht, denn die Motivation, sich in die Problematik einzudenken, scheint ja überschaubar zu sein. Folglich bleibt nur den BU zu überreden, dass er mehr leistet, oder halt externen Sachverstand zukaufen. Ich bezweifle, dass Du das Problem mit I-Net Recherche und ein bisschen Forum lösen kannst. Die Grenzen eines Forums sind dann erreicht, wenn sich Antwortende stundenlang in Probleme einarbeiten müssten. Das macht niemand aus Spaß an der Freude, oder weil ihm langweilig ist.
     
  10. #10 dimitri, 18.09.2015
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    Kann mich da R.B. nur anschließen. Die Kosten, die ein Planer "verursacht" werden zu einem nicht unerheblichen Teil durch seine Arbeit wieder hereingeholt.
    Das beginnt bei einer effizienten, den Raum ausnutzenden Planung (qm Wohnfläche in einem normalen EfH kannst mal mit 1500-2000€ ansetzen) und geht dann weiter zum Vergleich der Ausschreibungen bis hin zur Bauüberwachung und Koordination. Pro Monat Einzugsverzögerung kann man, je nach Miete, mit 1000-1500€ rechnen, die einfach so für nix versickern. Spätere Doppelbelastung durch den Beginn der Tilgungsphase und gleichzeitige Mietkosten mal noch außen vor gelassen.

    Insofern würde ich die genannte Summe (unabhängig davon ob es dieser Architekt jetzt wird) einfach mit einkalkulieren - es lohnt sich.

    Bei uns wurde in der ersten Maiwoche begonnen, am 2. November ist Einzugstermin. Ob wir das in der Zeit (Massivbau) ohne Hilfe geschafft hätten? Definitiv nicht.
     
  11. ziesel

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    Es ist also nicht fertig geplant. Im Grunde steht, wenn noch mit der Behörde gestritten wird, die Planung erst in der Anfangsphase, weil ja die Grundlagen noch nicht mal klar sind.
    Nein.
    Du kennst das alte indianische Sprichtwort? Wenn du erkennst, dass das Pferd, auf dem du reitest, tot ist: Steig ab!. Du versuchst indes weiterzureiten. Nur weil du schon ein Jahr auf dem toten Pferd draufsitzt... So richtig nachvollziehbar ist das nicht.

    Im übrigen fällt es mir schwer mir vorzustellen, was in diesem einen Jahr an "Planung" passiert sein soll, wenn nach dieser Zeit nichtmal die Basis steht, nämlich Klarheit über die baurechtlichen Möglichkeiten auf dem Grundstück. Was habt ihr in der Zeit gemacht? Augen zu und geträumt? Tapeten ausgesucht? Für ein Haus, das womöglich gar nicht gebaut werden darf?
     
  12. Beezle

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    Warum muss es denn ein Flachdach sein? Mit Satteldach löst du all deine Probleme...
     
  13. #13 Frau Maier, 18.09.2015
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    Ich würde auch dazu raten zu einem/er richtigen ArchitektIn zu gehen. Der/die kennt sich aus. Macht weniger Proleme.
     
  14. #14 toctock, 18.09.2015
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    Was soll ich sagen... Ziemlich schlechte Stimmung hier. Vielleicht empfinde nur ich das so als Neuling!?

    Ich stelle 3 Fragen, bzw. frage letztlich nur nach Erfahrungswerten und mir werden quasi meine Worte im Mund umgedreht und es wird unser ganzes Objekt in Frage gestellt. Gerne könnt ihr gar nix dazu sagen und mir damit unmissverständlich zu verstehen geben, dass ihr einfach keine Erfahrungswerte oder Ideen habt, alle Beiträge sind ja wie erwähnt auf Forumsbasis und man soll Spaß an der Sache haben, aber bitte urteilt nicht über unsere Entscheidungen, die getroffen sind und nicht mehr rückgängig gemacht werden (sollen) und zu denen ihr nicht alle Hintergründe kennt. Oder darüber, was wir in dem einen Jahr getan haben. Wir wissen wirklich was wir tun!

    Über Tips und Empfehlungen eurerseits freu ich mich dennoch sehr!
    Wir wollen unbedingt ein Flachdach bauen, wissen auch, dass wir am Ende mit Satteldach weniger Probleme und mehr Fläche hätten. Es ist schlichtweg unser Traumhaus ;-) und es gibt diesbezüglich keinerlei Einschränkungen dazu im B-Plan. Es ist gestalterisch alles erlaubt.
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 18.09.2015
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    Du bist ja ein echetr Spassvogel. DU willst Dinge wissen, die entweder selbst Dein engagierter Planer nicht auflösen kann, wie sollen wirs dann mit Deinen laienhaften Beschreibungen oder die (was ich für wahrscheinlicher halte) Deinem Planer zu anstregend sind und wir sollens rausreissen.

    Dann redest Du von Flachdach und Raumhöhen 2,19, willst aber gleichzeitig Aufenthaltsräume im OG haben, die min 2,20 m haben müssen. Wie soll das gehen? Unterschiedliche Dachhöhen???

    Wer etwas will, muss erstmal aus dem Sack kommen.

    Wenn Dein Planer zu wenig Geld kriegt oder Ahnung hat und Du hier nicht weiter aus der Deckung willst, dann bleibt eben nur der Weg zum bezahlten externen Planer, der Deinem GÜ-Zeichner auf die Spur hilft!
     
  16. R.B.

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    Das hilft aber nichts wenn man es so nicht bauen darf. Meinst Du nicht auch?

    Ihr habt doch schon intensiv mit "Eurem" Planer am Grundriss gefeilt, also weiter feilen bis es genehmigungsfähig ist.
     
  17. #17 toctock, 18.09.2015
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    Du hattest doch gar nichts gefragt!? Ich habe kein Problem Details preiszugeben. Aber nicht zu meinem Privatleben im vergangenen Jahr! :-)

    Also. Wg 1-geschossig müssen wir ja 1/3 Fläche im OG niedriger (unter 2,2m) bauen. Und das möchten wir möglichst nicht machen, in dem wir eine Dachtrasse einrichten, sondern einen Abstellraum mit niedrigerer Decke. Da ist eben die Frage, ob das geht, einfach einen Raum auf 2,19 zu bauen.

    Hier noch mal von oben:
    "Nun haben wir in Richtung Norden mit geringer Belichtung allerdings 14qm Fläche einen Bodenraum eingeplant, den wir auch def. als solchen nutzen wollen, da wir keinen Keller haben. Dieser Raum soll quasi die 1/3 darstellen, die zum Nachweis der Eingeschossigkeit notwendig sind. Wir haben den Versuch gestartet die Eingeschossigkeit in dem Raum durch eine abgehängte Decke zu erreichen, was nicht geht. Uns ist der Raum aber wirklich ziemlich egal, außer dass darin was abgestellt wird. Wir würden auch "gröbere" bauliche Maßnahmen vornehmen um die Eingeschossigkeit zu erzielen.
    -->Habt ihr vielleicht mit Flachdächern und Eingeschossigkeit Erfahrungen? Würde es reichen den Raum auf 2,19m runterzusetzen? Viele spielen da ja immer mit der Dachneigung oder gar Dachterassen, die haben wir aber leider nicht anzubieten bzw. benötigen diesen Abstellraum dringend..."
     
  18. #18 Gast036816, 18.09.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    du musst dich nicht wundern, dass die antworten ausfallen, wie sie ausfallen. anscheinend habt ihr mit dem traumhaus höhere ziele, als der bauunternehmer mit seinem planer in der ideen- und entwurfsphase erfüllen kann.

    ein versierter planer kann mit einem höhenbegrenzten dachaufbau bei der hausgröße etwas gutes herausholen. dazu bedarf es phantasie, geschick, gutes räumliches vorstellungsvermögen für die kreative idee und ein gutes händchen für die planung. ich fürchte, dass der planer einiges davon nicht erfüllen kann.
     
  19. #19 toctock, 18.09.2015
    toctock

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    Ich habe verstanden, dass manch ein Planer es besser könnte,... wirklich!
    Wir hatten im Vorwege bereits mit 8 Bauunternehmern und 3 Architekten Kontakt aufgenommen. Wovon sich mehrere Bauunternehmer und auch Architekten nach dem ersten Gespräch nicht mehr gemeldet haben, da das ganze wohl zu kompliziert erschien.
    So ist es nun mal,...und es ist auch kompliziert, sofern man alles ausreizen will, keine Frage!... Aber deshalb bauen wir doch nicht einfach KEIN Haus.
     
  20. #20 Gast036816, 18.09.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    es ist aber die investition eures lebens und euer traumhaus. bei schwierigeren randbedingungen sollte man/frau schon mal den richtigen fachmann oder die richtige fachfrau beauftragen und nicht jemand, der 0815 kann.
     
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