Fliesen Fugenbild - Mängel oder kein Mängel?

Diskutiere Fliesen Fugenbild - Mängel oder kein Mängel? im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo Zusammen, ich habe eine Frage, vielleicht kann mir jemand helfen. Es handelt sich um ein Neubau. Wir haben uns im Flur Fliesen gewünscht...

  1. #1 jns2015, 12.09.2015
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    Hallo Zusammen,

    ich habe eine Frage, vielleicht kann mir jemand helfen. Es handelt sich um ein Neubau. Wir haben uns im Flur Fliesen gewünscht (standardmäßig war Parkett). Wir haben großen (75cm x 75cm) Fliesen ausgewählt.

    Flur (Skizze):

    Flur.jpg


    Wie das gemacht wurde:

    FliesenMaengel.jpg

    Meine Frage ist: stellt das Fugenbild im Flur einen Mängel dar? Mir geht es um den 10cm breit Streifen, der direkt nach der Fuge im Estrich verlegt wurde.

    Soweit ich mich informieren lassen habe, sollen immer so großen wie es möglich ist Fliesen verwendet werden. Ich kann leider keine entsprechende DIN Norme dazu finden.

    Wenn es korrekt ist, könnte mir jemand erklären, warum es musste so abgeschnitten werden, dass direkt nach der Dehnfuge ein 10cm Streifen von den Fliesen verlegt wurde, statt einer ganzen Fliese, die freilich da passen wurde? Und falls es nicht korrekt ist, kann mir jemand mit einer entsprechender DIN Norme helfen könnte, die eventuell gebrochen wurde?

    Vielen Dank im Voraus!
    Viele Grüße,

    Jan
     
  2. #2 KerstinB, 12.09.2015
    KerstinB

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    Ein Vermaßen dieser Skizze:
    [​IMG]

    wäre vielleicht hilfreich. Idealerweise eingezeichnet, wie die Fliesen verlegt wurden.
     
  3. #3 Gast036816, 12.09.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    nach verlegeplan gearbeitet? nein, dann geht es so aus, wie es ist.
     
  4. #4 jns2015, 12.09.2015
    jns2015

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    @KerstinB, rolf a i b: Vielen Dank für die Antwort!

    ich lade noch, wie von KerstinB vorgeschlagen, eine vermasstere Skizze

    [​IMG]

    Es gab auch keinen Verlageplan.
     
  5. #5 Gast036816, 13.09.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    sieht nach resteverwertung aus.
     
  6. #6 KerstinB, 13.09.2015
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    Hmm ... ist natürlich blöd, dass die Verlegung vorher nicht abgestimmt war.

    Aber, was sagt denn der Fliesenleger dazu, dass er die 75 cm vor der Estrich-Trennlinie in 65 und 10 geteilt hat?
     
  7. #7 JResniz, 13.09.2015
    JResniz

    JResniz Gast

    Unklar ob hilfreich - ich finde dass es nicht so sehr auffällt (aber gut, jeder hat da einen anderen Anspruch)
     
  8. #8 jns2015, 13.09.2015
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    Danke für die bisherige Antworten!

    Die Rückmeldung, die der Generalunternehmer von dem Fliesenleger bekommen hat ist:

    Da an dieser Stelle eine Fuge im Estrich ist und diese sich im Bodenbelag als Dehnfuge abbilden muss

    Die Fuge im Estrich geht ja aber nicht zwischen den 10cm und 60cm Teilen von den Fliesen. Der Fliesenleger kommt auch zu dem Abnahmetermin um es zu klären. Mir ist es aber unklar, ob das wirklich ein Mängel ist, der noch behoben warden sollte, oder das wirklich so bleiben dürfte. Ich finde da keine logische und technische Erklärung, warum die 75cm Fliese so geteilt wurde.

    Mir sieht es auch nach Restverwertung aus. Die frage ist - ist es so erlaubt?
     
  9. #9 Gast036816, 13.09.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ob das erlaubt ist - außer einer optischen beeinträchtigung kann ich erst einmal nichts an dem fall erkennen. ich kann es nicht einmal als optischen mangel bezeichnen, aber es sieht besch ....... eiden aus. eine dehnfuge kann ich jedoch auch nicht erkennen.
     
  10. #10 lawrence, 13.09.2015
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    Was wäre denn besser gewesen 75 75 und 25 oder 60 60 55?

    Wer plant den verlegeplan im Zweifel?
     
  11. Julius

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    Hast Du selber verbockt. Wer solche Riesenformate bestellt und auf möglichst fugenarme und ggf. symmetrische Optik Wert legt, muß sich rechtzeitig vorher darum kümmern, daß ein Verlegeplan erstellt wird! Und dies bezahlen.
     
  12. #12 jns2015, 13.09.2015
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    Aus meiner Sicht wäre es viel besser 75 75 und 25 gewesen.

    Wer plant den Verlageplan im Zweifel - weiß ich jetzt nicht, muss bei dem Bauherrn nachfragen. Wir haben davon nicht gedacht, dass in dem Fall (nur Bodenfliesen) der Verlageplan auch abgestimmt werden sollte.
     
  13. #13 lawrence, 13.09.2015
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    Meine Fragen waren an die experten gerichtet...
     
  14. Lebski

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    Verlegeplan zu erstellen ist Sache des GU. Der kann es auf den Fliesenleger schieben, ist aber für den AG egal. Natürlich wäre 75 75 25 Logisch, weil weniger Schnitte.

    In DIN Normen ist dies nicht geregelt, es ergibt sich aus den Fachregeln des Handwerks. Leider sind die nicht immer schriftlich hinterlegt, wie die aRdT auch. Im Zweifel kann der Innungsmeister der HWK helfen.
     
  15. Ludolf

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    wenn ich eine Fliese 75x75 bestelle, würde ich keine anderen Maße ohne zwingenden Grund akzeptieren.
     
  16. #16 Gast036816, 13.09.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    für den verlegeplan hat der bauherr zu sorgen, damit der handwerker weiss, was gewünscht wird.

    ich hätte die fortsetzung des fugenbilds vom hauptflur in den apendix fortgesetzt mit 75 + 75 + 25 cm.

    entscheidend dafür ist jedoch die ausbildung der trennfuge und deren verlauf im estrich.
     
  17. #17 lawrence, 13.09.2015
    lawrence

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    Ok Bauherr hat null Ahnung, wer plant dann gegen entgelt normalerweise?
     
  18. #18 Achim Kaiser, 13.09.2015
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    Grundsätzlich : Ich seh da keinen Mangel.

    Blos weil jemandem die Flieseneinteilung nicht gefällt ist die Ausführung nicht mangelhaft.

    Wenn mangels Festlegung eine andere - hier vielleicht unvorteilhafte - Fugeneinteilung gewählt wurde als *nachträglich* gewünscht sorgt das zwar für reichlich Missstimmung und Ärger ist aber kein Mangel.

    Im Grunde gibts 2 Möglichkeiten :

    1. Akzeptieren wie es ausgeführt wurde
    2. Geld in die Hand nehmen, ändern lassen und diesmal *vorher* die erforderlichen Festlegungen treffen.

    "Hellsehen" und "gewünschtes aber nie komuniziertes Endergebnis" sind nie automatisch Vertragsvestandteil und müssen gesondert in Auftrag gegeben und spezifiziert werden. Erfolgt dies nicht ... nehmen wies dann wird.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  19. Lebski

    Lebski Gast

    Der BH darf zurecht eine Ausführung nach mittlerer Art und Güte verlangen. Ist dies nicht erfolgt, liegt sehr wohl ein Mangel vor, bzw. hat der AN die Pflicht, die Mangelfreiheit und Ausführung nach aRdT zu beweisen.

    Wenn nun zusätzliche (unnötige) Fliesenschnitte erfolgt sind, ist dies genauso wenig wie die Verwertung von Restfliesen eine Ausführung mittlerer Art und Güte, das ist einfach nur :Baumurks

    @rolf: Da ist ein GU tätig. Da hat der BH kein Vertrag mit dem Flisör. Ergo ist es Sache des GU zu Planen, bzw. einen Fugenplan mit dem BH abzustimmen.


    Am einfachsten ist es, den entsprechenden Innungsmeister kommen zu lassen. Die wissen sehr gut, was man von einem Handwerker erwarten darf. Und auch, dass der Handwerker einen Verlegeplan anfordern muss, oder aber Bedenken anmelden muss, wenn keiner zu bekommen ist.
     
  20. kike

    kike

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    Geht es in auf den Bild nicht sichtbaren Räumen (bspw. links) mit Fliesen weiter?

    Sind diese "ca." 65cm+10cm+Zusatzfuge größer oder kleiner 75cm?
     
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