Grenztermin mit überraschendem Grenzverlauf

Diskutiere Grenztermin mit überraschendem Grenzverlauf im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Guten Morgen, resultierend aus dem Kauf unsere Doppelhaushälfte wurde innerhalb eines Grenztermins die neuen Grenzen abgemarkt. Der öffentlich...

  1. #1 Ironmann, 13.09.2015
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    Guten Morgen, resultierend aus dem Kauf unsere Doppelhaushälfte wurde innerhalb eines Grenztermins die neuen Grenzen abgemarkt. Der öffentlich bestellte Vermessunsingenieure machte direkt klar: Die Grenzen wurden jetzt festgelegt, wobei gegen diese Festlegung könnte nur geklagt werden und sei ja bekanntlich teuer!
     
  2. #2 tomtom79, 13.09.2015
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    und jetzt?
     
  3. #3 dimitri, 13.09.2015
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    Klagen, was sonst ;)
     
  4. #4 Ironmann, 13.09.2015
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    Den Anhang 52735 betrachten Den Anhang 52736 betrachten Guten Morgen, resultierend aus dem Kauf unsere Doppelhaushälfte wurde innerhalb eines Grenztermins die neuen Grenzen abgemarkt. Der öffentlich bestellte Vermessunsingenieure machte in der Runde direkt klar: Die Grenzen wurden jetzt festgelegt, wobei gegen diese Festlegung könnte nur geklagt werden und sei ja bekanntlich teuer! Der Bauträger hat 7 Grundstücke zu den Nachbargrundstücken mit L-Steinen abgegrenzt, wobei auf den Fotos der alte Grenzstein und eine Grenzmakierung zu erkennen sind. Die L-Steine wurden an den Grenzstein rangebaut, ebsenso hat der Nachbar seinen Zaun an den Grenzstein rangebaut und hinter meinen L-Steinen ist die Grenzsteinbreite (11,5cm) Luft zwischen beiden Grundstücken. Und jetzt aufeinmal liegt die Grenze exakt an der Kante der L-Steine und der Vermesser hat 8 Meisselzeichen in die L-steine geflext (sicher kostengünstiger als neue Grenzsteine zu setzen) und der alte Grenzstein ist weg.
    Wie kann ich vorgehen d.h., welche Unterlagen muß ich einfordern? Besten Dank im voraus
     
  5. #5 poelwick, 13.09.2015
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    erst mal schauen wie das im Vertrag mit dem Bauträger formuliert ist, weil, blöd ist der sicher auch nicht
     
  6. #6 Ironmann, 13.09.2015
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    Die gesetzten L-Steine sind für mich in Ordnung, nur der Grenzverlauf nicht. Nach meiner Auffasung gehören 5,75 cm hinter den L-Steinen zu meinem Grundstück.
     
  7. #7 dimitri, 13.09.2015
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    Wie hoch ist denn der Gebietsverlust den du dadurch erleidest? Halber qm? Ein ganzer?
     
  8. #8 mastehr, 13.09.2015
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    Dann wünsche ich schon mal viel Spaß bei der Pfege der 5,75 cm hinter den L-Steinen!

    Ich würde das Grundstück noch einmal auf eigene Kosten vermessen lassen. Vielleicht sind es gar nicht 5,75 cm, sondern sogar 5,78 cm oder vielleicht sogar 5,81 cm.

    Auf jeden Fall schon mal zum Anwalt gehen und den ein Schreiben an den Bauträger aufsetzen lassen. Nur noch schriftlich kommunizieren!
     
  9. #9 Skeptiker, 13.09.2015
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    Nach meiner Erfahrung überschreiten die Korrekturkosten bei solchen minimalen Abweichungen regelmäßig den Grundwert - wenn denn überhaupt eine Abweichung zum Vertrag vorliegt. Oft sind bauzeitliche Markierungen auch mit großer Toleranz gesetzt oder werden von Erwerbern fehlinterpretiert und eine reale Abweichung ist dann doch nicht vorhanden.

    Allein die fachlich korrekte Prüfung kostet schon Geld - und das nur um hinterher neue Feinde zu haben. Ich würde den Ball da eher flach halten!


    mit skeptischen Grüßen!
     
  10. #10 Kater432, 13.09.2015
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    und was willst du mit den 5,75cm anstellen hinter den L steinen ? das reicht ja nichtmal für ein hecke. armes deutschland.

    ich habe knapp 10cm von der grenze normale kantsteine setzen lassen. 10cm wegen der betonrückenstütze. die 10cm nutzt jetzt der nachbar für seine hecke. dsfür musste ich nicht unsummen in L steine stecken. die hatten gensu auf der grenze enden könnnen.
     
  11. #11 Ironmann, 13.09.2015
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    Sorry, aber ich kann doch bitte erwarten, dass eine Grundstücksgrenze von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur ordnungsgmäß ermittelt und abgemarkt wird. Auch gerade vor dem Hintergrund, dass ich weiss das die L-steine vor die alten Grenzsteine gesetzt wurden. Ich gehe davon aus, dass der Vermesser kein Bock hatte im 11,5 cm Niemandslandstreifen rumzukrauchen und neue Messzeichen anzubringen. Auch der Nachbar versteht es nicht!
     
  12. #12 Skeptiker, 13.09.2015
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    Woher weißt Du, dass der Vermesser nicht ordnungsgemäß gearbeitet hat?
     
  13. #13 ThomasMD, 13.09.2015
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    Ich habe leider immer noch nicht verstanden, worum es Dir geht.

    Gruß
    Thomas
     
  14. #14 ultra79, 13.09.2015
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    Ist das nicht offensichtlich? Es geht ums Prinzip!!
     
  15. Taipan

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    Mhhh... bist ganz schön agressiv.

    Woher willst Du wissen, dass die alten Steine richtig standen?

    Kleines Beispiel: Des Nachbars Halle steht 40cm auf meinem Grund. Gebaut wurde 1910 genau auf die Linie der Grenzsteine. Dumm nur, die standen seit 1872. Mit der Genauigkeit von 1872. Jetzt kam es zu einer Neuvermessung. Und nun steht seine Bude auf meinem Land. Wir reden nicht nur von 0,1m². Wir reden dabei von einigen Quadratmetern. Muss ich also sofort zu Gericht rennen und verlangen, dass der seine hundert Jahre alte Halle wegreisst, weil die auf meinem Grundstück steht?

    Denk nach!
    Hör auf sinnlos ne Welle zu machen!
    Irgendeiner hat sich irgendwann mal irgendwo vermessen.
    Weniger gehört dir deswegen nicht.
     
  16. Baumal

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    ich verstehs auch nicht.
    steht doch alles in deinen unterlagen drin.
    du hast ein stück haus mit grundstücksgröße xy.. vom
    BT gekauft. fehlt jetzt ein halber quadratmeter, deiner meinung nach,
    dann laß auf deine kosten neu vermessen und verklage ihn, wenns dir
    dann besser geht.
     
  17. Taipan

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    es gibt zwischen euren Grundstücken kein Niemandsland. Es gehört entweder Dir oder dem Nachbarn. WAS WILLST DU EIGENTLICH? Nen richtig sitzenden Stein? Wozu? Die Grenze der Nutzung habt IHR mit den L-Steinen gezogen. Daran ändert auch kein irgendwie gearteter Grenzpunkt irgendwas.
     
  18. Baumal

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    das müßte ein schlanker vermesser sein, der auf 11.5 cm messzeichen setzen kann.
     
  19. #19 Inkognito, 13.09.2015
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Die Aussagkraft von Grenzsteinen ist gering, wie Sie ja festgestellt haben, eben weil manchmal findige Grundstücksbesitzer ihr Eigentum vergrößern wollen, in dem die Steine "ausversehen" etwas bewegt werden. Zudem sind die heutigen Vermessungsmethoden nochmals exakter, ich nehme mal an, das ist, was Sie gerade kneift.
     
  20. Baumal

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    was soll das überhaupt mit "alten" grenzsteinen.
    einem bauträger bleibt doch selbst überlassen
    wie er sein grundstück, in 7 grundstücke aufteilt.
     
Thema: Grenztermin mit überraschendem Grenzverlauf
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