Grenztermin mit überraschendem Grenzverlauf

Diskutiere Grenztermin mit überraschendem Grenzverlauf im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Geht es jetzt eigentlich um 5,75 cm oder um 11,5 cm? Irgendwie werde ich aus den unterschiedlichen Angabe des TE nicht wirklich schlau? Ist denn...

  1. #21 mastehr, 13.09.2015
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    Geht es jetzt eigentlich um 5,75 cm oder um 11,5 cm? Irgendwie werde ich aus den unterschiedlichen Angabe des TE nicht wirklich schlau?

    Ist denn überhaupt schon geklärt, wer die Einfriedigung zwischen beiden Grundstücken erstellen muss? Und wo?
     
  2. #22 Ironmann, 13.09.2015
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    Da ich meinen Bauträger und die sub bereits beim Bauen bewunderen konnte, bin ich einfach überwältig mit welcher Genauigkeit die rumänischen Gartenlandschaftsbauer die L-Steine mm genau auf die Grenze gesetzt haben. Chapeau
     
  3. Baumal

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    auf welche grenze?
    du hast ein stück haus mit grundstücksgröße
    xy... gekauft. fühlst du dich über den tisch gezogen,
    laß neu vermessen, zerr den BT vor den kadi wegen 0.5m²
    (die du meinst, die dir fehlen)
    lohnen wird es sich nicht.
     
  4. #24 Ironmann, 13.09.2015
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    Stimmt, gegenüber dem Bauträger habe ich keinen Anspruch, da ich eine ca. Fläche gekauft habe und wir über max. € 200,- reden. Und die Aufteilung der Grundstücke verläuft für den Bauträger und Vermesser nach dem Prinzip ok halbwegs paßt es und wir hämmern die Messzeichen in die L-Steine, braucht sich keiner bücken und kostet weniger.
     
  5. Baumal

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    also, weshalb die welle?
     
  6. #26 Ironmann, 13.09.2015
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    In einer Ecke des Grundstücks steht eine Gartenhütte die ragt jetzt etwas in das Grundstück des Nachbarn. Und zudem ein superarroganter Auftritt des Vermessers vor Ort.
     
  7. #27 Ironmann, 13.09.2015
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    Und der Vermesser müßte doch die im Kataster festgelegten Grenzen bestätigen oder kann er in Abstimmung mit dem Bauträger neue festlegen?
     
  8. #28 wasweissich, 13.09.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    genau solche grenzkriege habe ich schon einige male als zuschauer miterlebt. einige male sollten wir auch fremdland eingenommen haben ... :D

    schön war bei praktisch allen fällen , dass ausser kosten für den "dasistabermeingrundstück" nichts bei rumgekommen ist . der beste war einer , dem es um vermeintliche 3 bis 7 cm (trapez) auf ~ 10 m ging ,den die nicht existente hätteichgerne fläche etwas über 6000€ gekostet hat .
     
  9. Taipan

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    Wenn dein Bauträger geteilt hat, dann hat er die Grenzen festgelegt. Also hat er das ursprüngliche Grundstück genommen, beplant, bebaut und nun abgemarkt. Deswegen stehen die Häuser und die L-Steine GENAU dort, wo sie hin müssen. Dein Schuppen steht beim Nachbarn, weil DU den und nicht der, der den Masterplan gemacht hat, gesetzt hast. Also ist nicht die Grenze nicht dort, wo sie hin soll, sondern dein Schuppen. Wem du nun in den Hinter trittst, kannste dir nun raussuchen - wer an der Grenze baut MUSS unabhängig vorhandener vllt. stimmender Marken vermessen.
     
  10. Baumal

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    superarrogante auftritte sind nicht verboten.
    (ob der vermesser superarrogant war, oder
    es an deinem auftreten lag, sei dahingestellt....)

    dann trinkst du halt mit deinem nachbar mal
    ein bier in der gartenhütte, und alles ist gut.
     
  11. #31 Ironmann, 13.09.2015
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    Jau...so wirds laufen und jetzt weiss ich auch wie die Rumänen die L-Steine punktgenau abgeworfen haben.
     
  12. BJ67

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    Du hast sicher nicht den Rechtsbehelfsverzicht unterschrieben, oder ? Dann kannst du innerhalb der Frist, die dir der Vermesser beim Termin genannt hat, gegen das Vermessungsergebnis Widerspruch einlegen.

    Dann wird die Richtigkeit der Vermessung nicht mehr vom öffentlich bestellten Vermessungingenieur, sondern von der Landesvermessungsbehörde überprüft. Die schauen sich die Unterlagen des Ing. an und messen bei erheblichen Zweifeln auch noch mal selbst.

    Solltest du im Recht sein, ist es kostenfrei für dich, sollte der Ing. überraschender Weise doch richtig gemessen haben, kostet dich, jedenfalls in Sachsen-Anhalt, das Verfahren mindestens so viel wie die Vermessung, bei uns ab 2.500,-- aufwärts.

    Nach dem ich auf einem Feld zugeschaut habe, wie Vermesser eine Flasche mit Ansage ausgegraben haben, wäre ich nicht überrascht, wenn du die Rechnung bekommst.
     
  13. Julius

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    Anlaß zur Kritik hast doch eigentlich überhaupt nicht Du (denn Du hast exakt bekommen, was Dir vertraglich zusteht), sondern der Nachbar (dessen Grund Du widerrechtlich - wenngleich unabsichtlich - teils überbaut hast)!
     
  14. #34 jodler2014, 13.09.2015
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    Ich kenne Vermesser ,die bei der Feinabsteckung aus Prinzip
    ein paar Zentimeter ( 10 -20 cm ) mehr Abstand zu den abgemarkten " Öbuv-Grenzpunkten "als "Sicherheitsabstand " einhalten .


    OT
    Ich würde die L-Steine als Gemeinschaftseigentum erklären lassen .

    Wie hoch war der Preis für GS und Haus ?
     
  15. oberh

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    Uuuuhhhhaaaaahhhhhh ...!

    Mir graust´s ...

    Unwissenheit ...

    Vermischung verschiedenster Gewerke ...

    Infos, die nichts zur Sache tun ... Stichwort "Feinabsteckung" ...

    ...

    #Schüttelfrost#

    @TE
    Ich weiß gar nicht so recht, wo ich anfangen soll.
    Also ... Du hast von einem BT ein Grundstück und ein Haus erworben.
    Im notariellen Vertrag sollte die Identität der erworbenen Fläche geregelt sein.
    Im optimalen Fall gibt es dort als Anlage einen Lageplan mit geometrischen Festlegungen.
    Sofern existent - sind die bei der Vermessung eingehalten worden?

    Alte Abmarkungen ...
    Das Erste, was ein Vermesser bei einer Zerlegung macht, ist die Identitätsprüfung der alten Grenzen.
    Viel zu oft kommt es vor, dass Grenzzeichen schief gefahren, durch Wurzelwerk verschoben, den Hang herunter gerutscht, vom Nachbar ausgebuddelt und an für ihn "optimalerer" Position neu eingebracht - oder schlichtweg irgendwie abhanden gekommen sind.
    Dabei nutzt der die Zahlennachweise älterer Vermessungen.
    Innerhalb dieser gibt es historisch bedingt verschiedenste Genauigkeiten, die jetzt zusammen mit der Örtlichkeit in Einklang gebracht werden müssen.
    Fehlen Grenzzeichen - oder müssen diese korrigiert werden, dann greift das Prinzip der Nachbarschaft.
    Banales Beispiel: Das zu teilende Grundstück ist 100 lang und soll alle 10 m geteilt werden.
    In einer früheren Vermessung wurde das Gesamtmaß mit 100 m gemessen - heute - mit modernster Technik 90,90 m.
    Wohin also mit den fehlenden 10 cm? Dem Ersten abziehen? Dem Letzten? irgendwem mittendrin?
    Nein - jeder bekommt einen cm abgezogen und jedes Grundstück wird damit nur noch 9,99 m breit.
    Es wird also eine arithmetische Fehlerverteilung gemacht.

    Erst wenn dieses Gerüst steht und durchgreifend verprobt ist, werden die neuen Grenzen in die Örtlichkeit übertragen.

    Ich weiß jetzt nicht, ob bei Euch schon Koordinatenkataster vorgeschrieben ist.
    Es ist die genaueste Form der Koordinatenermittlung.

    Ein Grenzpunkt ist gar kein Punkt - er ist eine Punktwolke.
    Bei jeder neuen/weiteren Messung landet ein Punkt in dieser Wolke.

    Ist eine Koordinate im Koordinatenkataster existent (also im optimalsten Fall), dann darf der maximal entfernteste Punkt 4 cm von ihm abweichen.
    Dies bedeutet bei einer Abmarkung dann aber auch, dass ich die Abmarkung innerhalb dieses Radius setzen kann!
    (Die volle Ausnutzung ist jedoch nicht ratsam, wenn ich nun nämlich vier cm in die eine Richtung "verschiebe" und der nächste Vermesser bekommt durch andere Meßverfahren/-aufbauten weitere cm in entgegengesetzter Richtung dazu ... dann ist die xxx am Dampfen ...)
    Ein junger Kollege wollte hier einmal supergenau sein und hat bei einer Straßenschlussvermessung die Abmarkungen 2 cm vom Rand des Bordsteines entfernt gesetzt. Koordinate abgesetzt - abgemarkt - Koordinate geprüft - Differenz: 0,000 - Fazit: Der Anwohner schrie "Überbau!" und der Straßenbau hat ratz fatz im Bereich des Grundstücks 2 cm Bordstein abgeflext! Unnötiger kostenintensiver Aufwand!

    An dieser Stelle der Hinweis: Meißelzeichen als Abmarkung bieten sich bei L-Steinen eher an als Klebemarken, Eisennägel, -bolzen, Steine.

    Was jetzt bei Dir alles so zum Tragen gekommen ist - das kann Dir nur der arrogante Vermesser mitteilen, denn der hat ja nun mal gemessen.

    Bevor ich nun einen weiteren einschalten würde - oder/und den Klageweg beschreite, würde ich die A...backen zusammenkneifen und den guten Mann um Erklärungen bitten.
    Dabei aber bitte nicht den Frust über das falsch gesetzte Gartenhäuschen an ihm auslassen - denn Du hättest die Grenzen erst überprüfen müssen, als Du es aufgestellt hast.
     
  16. #36 Junibart, 15.09.2015
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    So richtig hab ich die Sachlage auch nach 34 Beiträgen nicht erfasst, aber ich versuche mich mal an einer Deutung.

    Wenn neue Grenzen entstehen, müssen sie ermittelt und durch die Beteiligten anerkannt werden. Die Anerkennung erfolgt im Grenztermin, oder bei nicht anwesenden Beteiligten durch schriftliche Bekanntgabe. Verweigert ein Beteiligter die Unterschrift, kommt die Grenzfeststellung nicht zustande. Erst, nachdem alle Zustimmungen vorliegen, wird die Grenze unanfechtbar. Im Grenztermin wäre, wenn die hier bemängelte Grenze eine neue Grenze ist, letzte Gelegenheit zur Korrektur gewesen.
    Neue Grenzen können innerhalb der Umringsgrenzen des zu teilenden Flurstücks entsprechend den Wünschen des Auftraggebers vermarkt verden, es sei denn, baurechtliche Vorschriften sprechen dagegen.
    Ironman, wer hat denn im Grenztermin die rechtsverbindliche Erklärung abgegeben? Standest Du schon im Grundbuch, oder war das noch der Bauträger? Gab es einen Aufteilungsplan mit verbindlichen Maßangaben als Anlage zum Grundstückskaufvertrag?

    Anders würde es sich verhalten, wenn die bemängelte Grenze eine bereits bestehende Grenze war. Halte ich aber aus den Schilderungen des TE (beide Nachbarn setzen L-Steine ... etc.) für unwahrscheinlich.

    Was den alten Grenzstein angeht, kann es sein, dass eine Verwechslung/falsche Deutung vorliegt. Er muss nichts mit Deiner Grenze zu tun gehabt haben. Er kennzeichnete vielleicht eine abgehende Grenze außerhalb des zu teilenden Grundstücks. Mehr kann man aber, ohne einen Blick in die Flurkarte, die Skizze zur Grenzniederschrift oder die alten Katasterunterlagen nicht sagen.

    Mein Tipp an den Ironman, ähnlich dem von Kollege oberh: Bitte den "arroganten" Vermesser in *freundlichem* Ton, Dir die Sachlage zu erläutern. Lasse Dir eine Kopie der Grenzniederschrift aushändigen. Die sollte alle relevanten Informationen enthalten. Falls Du (noch) nicht Eigentümer bist und die Unterlagen nicht bekommst, versuche es über den Bauträger.

    es grüßt,
    der Junibart
     
  17. #37 Junibart, 15.09.2015
    Junibart

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    Um Gottes Willen, Flaschen gräbt man nicht aus! Boden freilegen, freuen, dass man sie gefunden hat... und ansonsten wie ein rohes Ei behandeln.

    es grüßt
    der Junibart
     
  18. uban

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    den echten Grund wissen wir nicht:

    osteuropäische Gartenarbeiter haben L-Steine auf die Grenze gesetzt (wir wissen ja, 5cm Abweichung, und mehr, durchaus üblich in der Branche und in Osteuropa), der TE hat aber seine Gartenhütte auf den mm genau auf seiner Fläche ausgerichtet.
    Jetzt kommt ein deutscher, und öffentlich d.h. amtlich bestellter Vermesser daher und bestätigt verbindlich halbamtlich die ungenaue provisorische osteuropäische Grenzziehung (L-Steine Kante) als verbindliche Grenze zum Nachbarn.
    Jetzt könnte dieser Nachbar, ggfs mit Hilfe der mächtigen Justiz, dem TE seine Gartenhütte streitig machen weil die ja 3,81cm auf fremden Grund liegt (bzw das Dach ragt auf die Nachbarsfläche).

    So habe ich das verstanden.

    Und sorry für die sarkastische Übertreibung.
     
  19. #39 AlexSinger, 15.09.2015
    AlexSinger

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    tja armes Deutschland.... ALLES MUSS ordnungsgemäß und fachgerecht sein, wo kämen wir sonst da hin?! :mauer spende die Prozesskosten lieber an Kinderhilfe, dann hat dein Astralkörper mehr davon.
     
  20. Julius

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    Wo soll das Problem darin liegen?
    Wie es aussieht, IST ja alles ordnungsgemäß und fachgerecht abgelaufen.
    Zumindest, was die Vermessung angeht!

    Unklar ist lediglich, warum der TE immer noch der Meinung ist, seine laienhafte Ansicht vom Grenzverlauf sei stattdessen maßgeblich.
    Aber was will man erwarten, wenn er noch nicht einmal in der Lage ist, klarzustellen, wie die grundbuchlichen Eigentumsverhältnisse zum betreffenden Zeitpunkt waren...
     
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