Bodenplattte mit Mängeln - Hilfe

Diskutiere Bodenplattte mit Mängeln - Hilfe im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Wir wären sehr froh um Feedbacks und Ratschläge wie wir uns verhalten sollen. Was ist passiert? Wir haben eine Premium-Bodenplatte gekauft....

  1. #1 SabMark, 13.09.2015
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    Wir wären sehr froh um Feedbacks und Ratschläge wie wir uns verhalten sollen.

    Was ist passiert?
    Wir haben eine Premium-Bodenplatte gekauft. Als diese gegossen wurde hat es kurz danach stark geregnet. Die Bodenplatte hat nun sehr starke Unebenheiten (über 3cm). Ausserdem kann man größere Steine Sehen und an manchen Stellen bröckelt alles.

    Wir haben unserem Bodenplattenbauer die Mängel per Mail angezeigt und ihm eine Frist von 10 Tagen zur Beseitigung der Mängel gesetzt. Die Kommunikation gestaltet sich aber schwierig, obwohl er auf unserem Anrufbeantworter die Fehler eingeräumt hat.

    Kommende Woche läuft die Frist ab. Was müssen wir tun, wenn er dann unserer Aufforderung nicht nachgekommen ist? Wir haben dann auch Probleme mit dem Liefertermin unseres Fertighauses und natürlich könnten wir dann erst später ausziehen. Wir haben schon 2/3 bezahlt. Und von Premium kann wohl bei einer geflickten Bodenplatte keine Rede mehr sein.

    Wer hat gute Feedbacks und Ratschläge für uns und unsere Situation?

    Wir sind etwas unter Druck...
     
  2. Yilmaz

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    Hallo,


    wissen Sie was premium bedeutet? Ein Dreck bedeutet das!

    Können Sie paar Fotos einstellen um die Bodenplatte zu beurteilen? Hausbaufirma hat mit Bodenplattenbauer nichts zu tun? Bodenplatte lassen Sie in Eigene Regie erstellen?


    Mfg.
     
  3. #3 JamesTKirk, 13.09.2015
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    JamesTKirk Gast

    Als erstes muss ich mal fragen, was die Premium-Bodenplatte von einer stinknormalen Stahlbeton-Bodenplatte auszeichnend ?
    Wie wurden die Unebenheiten festgestellt ? Gibt es Bilder ?
     
  4. #4 lawrence, 13.09.2015
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    Ein Verkäufer der auf Verkäufer-Bla-Bla reinfällt.
     
  5. #5 SabMark, 13.09.2015
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    Ja, wir waren wohl zu gutgläugig. Ich würde soetwas nie machen.....

    Unser Hausbauer nimmt (Gott sei Dank) die Bodenplatte ab, bevor das Haus kommt. Leider ist die Abnahme gescheitert.
     
  6. Yilmaz

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    Hallo,
    wieso ist die Abnahme gescheitert? Termin Abgesagt, Platte wurde wegen Mängel nicht abgenommen?

    Bitte um Ausführlicheres Infos.
     
  7. #7 SabMark, 13.09.2015
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    Guten Tag

    der Termin zur Abnahme wurde wahrgenommen. Doch aufgrund der Höhendifferenz wurde die Bodenplatte vom Hausbauer nicht abgenommen. Diagnose vom Hausbauer: Aufgrund der Niveaudifferenzen der Bodenplattenoberkante ist Ihrerseits eine vollflächige Ausgleichsschicht aufzubringen.

    Wir haben nun dem Bodenbauer eine Frist von 10 Tagen gesetzt. Bis am Freitag hat er versucht teilflächig etwas hinzubekommen. Aus unserer Sicht klappt dies nicht.

    Nun läuft diese Woche unsere gesetzte Frist ab und wir wissen nicht was wir dann tun können und müssen.....
     
  8. Julius

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    Nachfristsetzung mit Androhung der Ersatzvornahme?

    Na, die Premium-Platte ist (bei bestenfalls gleichen Eigenschaften) einfach etwas teurer...
     
  9. #9 Gast036816, 13.09.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    nachfrist zur mängelbeseitigung musst du ihm gewähren und als einwurfeinschreiben zustellen. per email ist die zustellung fragwürdig, es sei denn, er antwortet darauf.

    bodenplatte und haus sind 2 unterschiedliche aufträge? wenn ja, dann benötigst du ganz dringend eigenen sachverstand.
     
  10. #10 SabMark, 13.09.2015
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    Nochmals für alle.
    Die Bodenplatte und der Auftrag vom Haus sind 2 Aufträge/Firmen. Die Hausbaufirma übernimmt aber die Verantwortung für den Untergrund, wenn dieser von dem entsprechenden Sachverständigen der Hausbaufirma abgenommen wurde. Dies ist bei uns nicht der Fall. Alles wurde schriftlich und mit Bildern vom Sachverständigen der Hausbaufirma dokumentiert. Auch ein Höhenprotokoll wurde erstellt.

    Wir haben nun eine Frist dem Hersteller der Bodenplatte gesetzt. Ja, er hat diese bekommen und auch darauf geantwortet. Die Frist läuft diese Woche ab. Unsere Frage ist nun:
    - müssen wir dem Bodenplatten-Hersteller eine zweite Frist setzen?
    - was können wir vom Bodenplatten-Hersteller ggf. an Entschädigung erwarten?

    Natürlich werden wir zur Zeit kein Geld mehr bezahlen, erst dann wenn alle Mängel behoben sind. Und somit gleich zur letzten Frage. Was können wir dem Bodenplatten-Hersteller für die ganzen Umtriebe in Rechnung stellen?

    Wir sind froh für konstruktive Lösungsideen oder Vorschläge.
     
  11. Julius

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    Kann nicht sein. Wo lag diese im Regal oder auf dem Hof..?
    Zwischen einem Kaufvertrag und einem Werkvertrag gibt es gewisse - aber nicht unbedeutende - Unterschiede!
     
  12. Yilmaz

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    Hallo,

    wie bereits hier erwähnt! Wenn die erste Frist abgelaufen ist zweiten (nach)Frist setzen mit Ersatzvornahme drohen. Erst nach dieser Frist können Sie jemanden für die Ausbesserung beauftragen.

    Bis heute sind Ihnen keine Finanzielle Schäden entstanden > keine Entschädigung.
     
  13. #13 SabMark, 13.09.2015
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    Welchen Zeitrahmen darf man für eine solche Frist wählen? Die Erste Frist hatten wir mit 10 Tagen für gut empfunden. Dürften es jetzt 5 Tage sein? Klar, dass wir hier wohl Werktage rechnen müssen.

    Wer hat eine gute Antwort?
     
  14. Yilmaz

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    Hallo,
    10 Werktage sind Angemessen! Würde weitere Woche als nachfrist setzen.

    Wann ist geplanter stelltermin?
     
  15. #15 SabMark, 13.09.2015
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    Der 23. September ist der Liefertermin. Problem ist nur, dass die Hausbaufirma natürlich vor dem Hausbau die Bodenplatte abnehmen muss. Letzter möglicher Termin wäre am kommenden Mittwoch, 15. September. Dafür sehe ich zur Zeit schwarz....
     
  16. Yilmaz

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    Ja, das wird knapp! Rufen Sie den Bodenplattenbauer morgen an und sagen Sie ihm das es Ihm 10.000 Euro kostet wenn er nicht sofort reagiert.
     
  17. Lebski

    Lebski Gast

    Schadenersatz ist getrennt von den formaljuristischen Terminen zu sehen.

    Ab zum Anwalt! Schnell. Premiumanwalt würde ich vorschlagen. Oder einer für Baurecht. :hammer:
     
  18. #18 wasweissich, 13.09.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    das ist gut .....

    und wenn der noch baurechtpremium ist ..... :bounce:
     
  19. #19 Gast036816, 13.09.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ..... und ein premiummangel festgestellt wurde.
     
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