Nachträgliche Errichtung einer Dachterrasse

Diskutiere Nachträgliche Errichtung einer Dachterrasse im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Mitexperten. Ich steh grad etwas ratlos vor einer Frage: Gegeben ist ein MFH mit Gewerbe, Wohnen nach B-Plan zulässig....

  1. #1 Ralf Dühlmeyer, 15.09.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Hallo liebe Mitexperten. Ich steh grad etwas ratlos vor einer Frage:

    Gegeben ist ein MFH mit Gewerbe, Wohnen nach B-Plan zulässig.
    Auskragendes EG mit Flachdach, darüber eine WEG-Einheit, Nutzungsänderung zu Wohnen soll beantragt werden, reine Formsache.
    Auf dem vorhandenen Flachdach soll eine Dachterrasse entstehen. Standsicherheit ist auch mit Terrassennutzung gesichert.
    Umwehrungen sind ausreichend hoch vorhanden, es würde lediglich auf der Abdichtung ein Nutzbelag verlegt und eine Brüstung eines Fenster entfernt, um den Zugang mit einer Fenstertür herzustellen.
    Grenzabstand locker eingehalten.
    Oberhalb noch eine Wohneinheit.
    Erlaubnis der WEG liegt vor.

    Brauchts dafür eine Baugenehmigung??? :wow

    Unter den Verfahrensfreien Maßnahmen ist das nicht aufgeführt. Die Änderung der Nutzung von Dach zu Dachterrasse wird mit dem Nutzungsänderungsantrag erledigt.
     
  2. Jan81

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    Hey hatte mal auch so eine Frage gestellt ;) weiß du noch was du geschrieben hast. Hol die eine Genehmigung, dann bist du auf der sicheren Seite.
     
  3. Baumal

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    die nutzungsänderung gewerbe zu wohnen ist verfahrensfrei?
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 15.09.2015
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    Nutzungsänderung = Nutzungsänderungsantrag!
     
  5. #5 OLger MD, 15.09.2015
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    NBauO § 61
    Die Dachterrasse zählt doch jetzt mit zum BRI , da die Fläche dem Bereich c bei der Ermittlung der BGF zuzuordnen ist.
    Wie ist das zu bewerten ?
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 15.09.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    61 klingt erstmal gut, gilt aber nur für öffentliche Bauvorhaben, also Kommune, Land etc als Bauherr und Planer.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 15.09.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Nein, hast Du nicht und ich habe geantwortet, Du sollst den Antrag stellen, damit Du schriftlich bekommst, dass die den nicht haben wollen!
     
  8. Baumal

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    NBauo § 62

    "Keiner Baugenehmigung bedarf:
    von baulichen Anlagen, die keine Gebäude sind, in Gewerbegebieten und in Industriegebieten ...

    aber, ist deine dachterrasse eine unbedeutende bauliche anlage,
    oder nicht? darüber lässt sich trefflich steiten.
    in dem fall wohl eine unbedeutende bauliche anlage = keine
    genehmigung erforderlich.

    umwehrung ist vorhanden, und es wird ein bischen bodenbelag
    draufgeklatscht. die nachbarn links und rechts und nach vorne,
    die werden vielleicht stunk machen.
     
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