Zufahrt möglich trotz Verweigerung des Wegerechts ?!!

Diskutiere Zufahrt möglich trotz Verweigerung des Wegerechts ?!! im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen... wir haben immer noch nicht gebaut... Und das Grundstück welches wir kaufen können und wollen hat leider keinen vernünftigen...

  1. #1 Nagelimkopf, 15.09.2015
    Nagelimkopf

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    Hallo zusammen...

    wir haben immer noch nicht gebaut... Und das Grundstück welches wir kaufen können und wollen hat leider keinen vernünftigen
    Anschluss an die öffentliche Strasse.
    Der potenzielle Wegerechtgebende möchte für ca. 4qm seines Grundstückes (ein Bereich der nicht überbaubar ist, da dort alle Kanaldeckel und Leitungen
    für alle Anlieger liegen) einen Betrag von €20000,- haben.
    Nach mittlerweile 3 (in Worten drei) Jahren hat die Verkäuferin des (meines) Grundstückes im Dezember 2014 eingewilligt den Betrag zu zahlen. Der Wegerechtgebende hat einen Notar beauftragt den Vertrag zu erstellen. Seit dem kommt der Beglaubigungstermin nicht zu Stande. Statt dessen hat der nette Nachbar der Verkäuferin angeboten das Grundstück höchst selber
    zu kaufen für ein fünftel des eigentlichen Wertes.
    Ich glaube man kann beruhigt davon ausgehen, dass es sich hier um eine extrem ausgeprägte Form von Gier handelt.
    Ich könnte noch zwei Seiten weiter schreiben und ich habe große Lust Namen zu nennen weil es alles noch viel grauenhafter ist als ich es hier darstellen darf. NUN DENN...

    Es gibt ein eingetragenes Wegerecht eines zweiten Nachbarn.
    Nur ging bis heute jeder davon aus, dass die Maße nicht ausreichen.
    Ich muss noch erwähnen, dass es sich um ein Gewerbegebiet handelt und wir später dort unsere Wohnmobile und Wohnwagen unterbringen müssen.
    Ferner ist dort auch unser Wohnhaus geplant. Bauvoranfragen alle positiv.

    Nun stelle ich hier zwei, nennen wir es mal Pläne, rein und hoffe jemand kann mal was dazu sagen...

    Ist es angesichts der Gegebenheiten und Abstände möglich dort mit einem LKW und / oder einem SUV mit Doppelachser Wohnwagen auf unser Grundstück zu kommen?

    Ich mache das zuerst hier um mal eine Stimmung zu bekommen ob es überhaupt Sinn macht einen Planer damit zu nerven oder ob es eh so nicht gehen wird.
    Ist ein Versuch. Hoffe Ihr könnt auf den Bildchen was sehen...
    Danke im Voraus für Eure Unterstützung.
    Bildschirmfoto 2015-09-15 um 20.53.42.jpg Bildschirmfoto 2015-09-15 um 21.23.49.jpg
     
  2. Baumal

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    ich verstehe nur bahnhof.
     
  3. #3 Nagelimkopf, 15.09.2015
    Nagelimkopf

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    Bildschirmfoto 2015-09-15 um 22.00.06.jpg


    Ah sorry...
    Hoffe so ist es verständlicher...
     
  4. #4 wasweissich, 15.09.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ich hätte jetzt gesagt , ich komme da rein ..... und auch wieder raus :D
     
  5. Baumal

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    ... ahh jetzt verstehe ich.

    bei einem wohnmobil mit ca. 2.80m breite, mit außenspiegel
    wäre das schon abenteuerlich, bei wohnwagengespann, oder lkw
    bei dem eingetragenen wegerecht, vergiss es.
     
  6. Baumal

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    ich auch, aber nur wenn auf dem grundstück kein haus steht....:D
     
  7. #7 Nagelimkopf, 15.09.2015
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    Ach Mist.... Mann das frustet total...

    Danke für die schnelle Antwort :bef1003:
     
  8. #8 Nagelimkopf, 15.09.2015
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    Moment...
    Meinst Du das Haus westlich der imaginären Einfahrt oder unser Wohnhaus irgendwann mal...?
     
  9. #9 Ralf Wortmann, 15.09.2015
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    Rückwärts könnte ich mit durchaus vorstellen, dass ein SUV mit einem Doppelachser-Wohnwagen mit max. 2,50 m Breite und max. (sagen wir) 7 m Länge da reinkommt, wenn der Fahrer zu rangieren gelernt hat.

    Ach ja: Ihr könnt eurem Wohnwagen auch einen elektrischen Mover verpassen, damit sollte es auf jeden Fall klappen, wenn das Teil insgesamt nicht zu lang ist. Wie breit ist er denn, 250-er? 230-er? 220-er?

    Ein Lkw würde wohl auch hinein kommen, rückwärts, allerdings wäre das meiner Einschätzung nach evtl. auf 7,5 Tonner beschränkt.

    Ihr könntet doch die räumlichen Verhältnisse mal auf einer freien Fläche nachstellen, z.B. mit Verkehrshütchen oder sonstigen Hindernissen und es ausprobieren. Ansonsten würde wohl nur eine Computersimulation Klarheit bringen.
     
  10. Baumal

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    ich meinte das wohnhaus irgendwann mal.

    wo ist das denn?
    einparken wird weniger schwieriger sein wie
    wieder auszuparken.
    willst du da eine wendeplatte oder ein wohnhaus haben?

    oder würdest du da mit einem wohnwagengespann öfters
    rückwärts einparken wollen?
     
  11. #11 wasweissich, 15.09.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    mit nem sattelschlepper wirds eher nichts ;)

    aber sonst denke ich sollte da mit den 8m einiges gehen ,
     
  12. #12 Skeptiker, 15.09.2015
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    Den Plan masstäblich machen, entsprechende Schleppkurven hinein legen und schon lässt sich die Frage beantworten. Aber so ganz easy wird's nicht gehen, das Hineinfahren.


    mit skeptischen Grüßen!
     
  13. #13 gunther1948, 15.09.2015
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    hallo
    kann man zum reinfahren abbauen.

    gruss aus de pfalz
     
  14. #14 Nagelimkopf, 15.09.2015
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    Ja alles äusserst unbefriedigend...
    Das Wohnhaus soll in die Nord östliche Ecke des Grundstückes. Also mindestens 20-25 Meter von einer Einfahrt entfernt.
    Geht alles so nicht, da kommen ja auch Kunden und wenn da jemand mit nem 200k Wohnmobil raus oder rein muss sterben alle Beteiligten tausend Tode...

    Aber Danke für's drüber nachdenken...!!!
    Falls jemand eine Idee hat wie man doch noch an das "wichtige" Wegerecht kommt...
    Bin ganz Ohr...
    Und bei Erfolg auch sehr großzügig :bierchen:
     
  15. #15 wasweissich, 15.09.2015
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    wäre mir zu aufwändig , ich klapp die da schonmal an :)
     
  16. #16 Skeptiker, 15.09.2015
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    Zahlen, was gefordert wird.


    mit skeptischen Grüßen!
     
  17. Baumal

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    ich würde abstand nehmen von dem grundstück,
    obwohl ich von mir behaupten möchte, dass ich auto fahren kann.
    dass wäre mir für deine ansprüche, zu viel kurbelei am steuer und
    würde auf dauer nicht gut gehen.

    da würde ich mehr augenmerk auf entspanntes wohnen, im gewerbegebiet
    legen, als auf den gedanken wie komme ich mit dem lkw morgen früh wieder heraus,
    oder halt fürs wegerecht zahlen.
     
  18. Baumal

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    nö, da wäre ich auch nicht begeistert von, ganz und gar nicht als kunde.
    welche andalusischen gassen ich hinterher damit befahren möchte, sei mir selbst überlassen...

    aber wenn du damit geld verdienen möchtest, vergiss es.
    oder zeig mal einen ganzen lageplan vom gelände.
     
  19. #19 Nagelimkopf, 15.09.2015
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    Vielleicht ist das im ersten Post nicht rübergekommen... Aber die Verkäuferin des Grundstückes WILL den geforderten Betrag bezahlen.
    Daraufhin hat der Wegerechtsgebende seinen Notar beauftragt einen entsprechenden Vertrag zu erstellen. Das war im Dezember letzten Jahres. Seit dem kommt durch den netten Herrn kein Termin zu Stande ... Sondern er hat der Verkäuferin Angeboten selber das Grundstück zu kaufen für einen lächerlichen Preis weit weit unter Wert.
    Es geht dieser Figur nur um Geld...

    Leider hat die Verkäuferin selber vor langer Zeit verpasst, für eine Zuwegung zu sorgen, daher kann man nicht einmal auf Notwegerecht klagen.
    Ich hätte schon längst Abstand genommen von diesem grauenhaften Sumpf aber wir wollen sehr gerne genau hier bleiben und leider gibt es seit fast 6 Jahren einfach keine passenden Objekte zu kaufen. Und wenn mal neue Gebiete erschlossen werden, sind die wirklich guten Grundstücke seltsamerweise vor einer Vermarktung schon vergeben...
    Ihr merkt, ich bin ziemlich gefrustet wegen dieser Sache.
    Ich kann es ja fast verstehen... Wir wollen alle Geld verdienen aber so?
    Die 20k sind schon Wucher... Und er würde sie bekommen...
    Ich bekomme grad hektische Flecken....
    Kein Star Anwalt hier der den Herrn zum Mars verklagen kann...
     
  20. #20 tomtom79, 15.09.2015
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    der wird aus trotz euch jeden stein in den weg legen!
     
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