Ausbesserung von Verschmutzungen an Malerarbeiten vor Abnahme

Diskutiere Ausbesserung von Verschmutzungen an Malerarbeiten vor Abnahme im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen! Bei unserem Neubau (Eigenvergabe der Gewerke durch Architekt und Bauleiter, beide jedoch gerade nicht greifbar und die Zeit...

  1. #1 Cantello, 17.09.2015
    Cantello

    Cantello

    Dabei seit:
    24.09.2012
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Lüneburg
    Hallo zusammen!

    Bei unserem Neubau (Eigenvergabe der Gewerke durch Architekt und Bauleiter, beide jedoch gerade nicht greifbar und die Zeit drängt) sind vor mehreren Wochen die Malerarbeiten durchgeführt worden (Spachteln, Malervlies, streichen). In der Zwischenzeit sind diverse andere Gewerke ausgeführt worden (Bodenleger, Fliesenleger hauptsächlich), wobei es zu Verschmutzungen der gestrichenen Flächen kam. Die Abnahme der Malerarbeiten steht nun an, wo zum Einen tatsächliche Mängel des Malers besprochen werden sollen (gerissene Fugen, vergessenes Malervlies, Vlies nur bis 3.5cm OKFF geklebt, daher zu hoch für Fußleisten, nicht ausreichend verklebtes Malervlies, etc.), zum Anderen aber auch die restlichen Ausbesserungsarbeiten.
    Wie ist hier die Haftung, speziell für Sachen, die nicht direkt zuzuordnen sind? Was ist am besten mit Verschmutzungen zu tun, für die ein Verursacher bestimmbar ist? Von der jeweiligen Rechnung den Betrag einbehalten, den der Maler zur Aubesserung verlangt?

    Danke und viele Grüße,
    Helge.
     
  2. #2 Gast036816, 17.09.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    willst du denn ohne architekt oder bauleiter abnehmen?
     
  3. #3 Cantello, 17.09.2015
    Cantello

    Cantello

    Dabei seit:
    24.09.2012
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Lüneburg
    Abnahme ist vielleicht das falsche Wort, es gibt demnächst ein Gespräch mit dem Maler, was noch zu tun ist. Leider ohne Bauleiter und Archi, der eine wohnt zu weit weg, der andere gerade nicht verfügbar.
     
  4. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Da noch nicht abgenommen wurde, sind zwischenzeitliche Beschädigungen und ausbesserungsbedürftige Verschmutzungen Sache des Malers.
    Bekannte Verursacher kann dieser dann im Regreß nehmen.
     
  5. #5 Cantello, 18.09.2015
    Cantello

    Cantello

    Dabei seit:
    24.09.2012
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Lüneburg
    Ich dachte, wenn keine Abnahme gefordert wurde oder nichts anderes vereinbart wurde (Auftrag wurde mündlich erteilt), gilt ein Gewerk nach 12 Tagen ohne Beanstandung als abgenommen, würde das nicht hier auch greifen?

    Ist ja schon etwas unfair, dem Maler alles an Verschmutzungen aufzudrücken, so dass er die Hälfte noch einmal streichen kann...

    Danke aber schon einmal,
    Helge.
     
  6. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Wo steht das?

    Du hast den zweiten Satz von Julius überlesen. Der Maler muss sich mit dem Fliesenleger auseinandersetzen, mit Dir hat das nichts zu tun.
     
  7. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    da müßte der fliesenleger aber ziemlich rumgesaut haben, dass der maler
    die hälfte noch einmal streichen muß. vermutlich wird er den fliesenleger auch nicht in regreß
    nehmen, da er eh noch mal ran muß.
     
  8. #8 Gast036816, 18.09.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    erst, wenn du die abnahme vollzogen hast, dann wird das dein problem.

    aus meiner sicht, wurde jedoch der falsche bauablauf gewählt. es war noch nie gut, wenn der maler fertig ist und ein anderer handwerker noch mit mörtel rumkleckst.
     
Thema: Ausbesserung von Verschmutzungen an Malerarbeiten vor Abnahme
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. gemalerte wand vor abnahme beschmiert

    ,
  2. malerarbeiten nach abnahme beanstandet

    ,
  3. maler abnahme abgenommen un dals gut empfunden

    ,
  4. abnahme vor ausbesserung mängel,
  5. ausbesserung malerarbeiten,
  6. abnahme bauleiter malerarbeiten
Die Seite wird geladen...

Ausbesserung von Verschmutzungen an Malerarbeiten vor Abnahme - Ähnliche Themen

  1. Stört Tapetenkleister Ausbesserung mit Uniflo ?

    Stört Tapetenkleister Ausbesserung mit Uniflo ?: Wertes Forum, stören Tapetenkleisterreste auf GK Ausbesserungen/ Teilverspachtelungen mit Unitot? Habe den Kleister natürlich gut nass abgewischt...
  2. Ausbesserung Putz in ETW BJ 1962

    Ausbesserung Putz in ETW BJ 1962: Hallo zusammen, ich bin neu im Forum. Mit Elektrik, Zu- und Abwasser, Home Automation kenne ich mich sehr gut aus. Mit Putz leider nur sehr...
  3. Putzerneuerung/Ausbesserung - Was ist der richtige Weg? (Laie)

    Putzerneuerung/Ausbesserung - Was ist der richtige Weg? (Laie): Hallo Zusammen, wir renovieren / modernisieren gerade unsere Wohnung vor dem Einzug. Zu Umbaumaßnahmen (Wanddurchbrüche) kommen Themen wie neue...
  4. Ausbesserung von Filz?! Horizontalsperre?

    Ausbesserung von Filz?! Horizontalsperre?: Hallo zusammen, wir haben einen Bungalow von 1967 gekauft und dort einen Kriechkeller mit einer wahrscheinlich historischen Horizontalsperre. (Ich...
  5. Ausbesserung Streifenfundament Nachbarseite

    Ausbesserung Streifenfundament Nachbarseite: Hallo zusammen, unsere Nachbarin hat auf ihrer Seite Boden abgetragen, um diesen später mit "besserer" Erde aufzufüllen. Dabei wurde unser...