Bauvertrag Sittenwidrig

Diskutiere Bauvertrag Sittenwidrig im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ist es jemandem von euch schon einmal passiert, dass ein Bauvertrag sittenwiedrig war und ihr ihn deshalb gekündigt habt oder...

  1. orren

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    Hallo zusammen,

    ist es jemandem von euch schon einmal passiert, dass ein Bauvertrag sittenwiedrig war und ihr ihn deshalb gekündigt habt oder es zumindest hättet tun können? Kann man sich dann einfach einen neuen Bauträger suchen? Was ist mit den KfW Anträgen? Müssen diese dann erneuert werden, bzw. geht das überhaupt?
     
  2. #2 tomtom79, 18.09.2015
    tomtom79

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    Sittenwidrig? aha ich bin mal auf die Definition gespannt
     
  3. #3 wasweissich, 19.09.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    einfach so kündigen und einen neuen vertrag abschliessen kann blutige nase geben .

    ohne korekte juristische vorgehensweise => anwalt hinzuziehen =, kann sowas ein böses erwachen nach sich ziehen . da sind ratschläge aus dem internet von nutzlos bis gefährlich


    tomtom , sowas gibt es .
     
  4. Julius

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    Allerdings schließt man mit einem Bauträger generell keinen Bauvertrag (Werkvertrag), sondern einen Kaufvertrag.

    Daher:
    Wie ist die tatsächliche Konstellation?
    Und was ist der konkrete Hintergrund der Frage?
     
  5. #5 jodler2014, 19.09.2015
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    Vor oder nach der Unterschrift ?
     
  6. Julius

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    Der unter Deinen jodelnden Jagdschein...? :shades
     
  7. #7 SirSydom, 19.09.2015
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    Zufrieden?

    Ein Vertrag, die sittenwidrig ist, muss nicht gekündigt werden, er ist nichtig.

    Bei einem Vertrag über wahrscheinlich mehrere 100.000€ sollte man sich vielleicht aber kompetent juristisch beraten lassen... und nicht auf Tipps ausm Netz hören.
     
  8. R.B.

    R.B.

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    Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Vertrag mit einem BT wider aller guten Sitten ist, geht gegen Null. Diese Verträge sind auf Punkt und Komma ausformuliert und geprüft, natürlich zugunsten des BT, aber kein RA wird so dämlich sein und seinem Mandanten einen Vertrag aufsetzen den man so leicht aushebeln kann. Evtl. hat man eine Chance, dass einzelne Formulierungen einer genaueren Überprüfung nicht standhalten, es gibt schließlich überall so eine Art Grauzone, aber damit ist der Vertrag noch lange nicht sittenwidrig.

    Sollte ein Vertrag in Gänze unwirksam sein, in gegenseitigem Einvernehmen aufgelöst, oder durch ein Gericht für unwirksam erklärt werden, dann hat sich natürlich auch das Thema KfW erledigt, denn die Anträge basieren ja auf dem urspünglich geplanten Haus bzw. dessen energetischen Eigenschaften, und dieses wird dann so ja nicht gebaut. Bei einem BT kommt ja hinzu, dass man auch das Grundstück verliert, und bei einem neuen Grundstück ist nicht sicher, ob man das ursprünglich geplante Traumhaus auch so bauen kann. Das bedeutet also, Reset auf Null. Neben der KfW steht dann natürlich auch die Finanzierung durch die Hausbank auf der Kippe, das ist klar.

    Um detaillierter antworten zu können bräuchte man jetzt mehr Infos zu Deinem "Fall", aber es wäre sowieso besser, wenn Du das mit einem Fachanwalt besprichst. Dieser kann den Vertrag prüfen und Dir genauer sagen, welche Möglichkeiten Du hast und mit welchen Risiken das verbunden ist.
     
  9. orren

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    Vielen Dank für Eure Hinweise. Wir werden uns juristischen Rat einholen. Hintergrund der Frage ist ganz einfach. Im nachhinein (nach der Unterschrift) haben wir einige Bauherren getroffen, welche auch mit diesem Buträger gebaut haben und es sind eklatante Mängel an den Bauten festgestellt worden. Die Beseitigung der Mängel erfolgt gar nicht bis sehr zögerlich. Wir haben von einem Bauingenieur erfahren, dass eben der Bauvertrag wegen einiger Passgen ungültig sein soll, aber er ist eben auch kein Jurist. Aus diesem Grund ist der Wunsch bei uns entstanden den Bauträger zu wechseln. Ist denke ich ein verständiger Hintergrund. Wir wollen schlielich nur einmal bauen.
     
  10. R.B.

    R.B.

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    Das wäre kein Grund Deinen Vertrag mit dem BT zu kündigen, solche Dinge hättest Du vorher in Erfahrung bringen müssen. Bisher kam es ja noch nicht einmal zum ersten Spatenstich, wer weiß, vielleicht baut dieser BT ja gerade bei Euch ein Traumhaus. Wo es keinen Mangel gibt da kann man auch nicht dagegen vorgehen.

    Wegen einzelner Passagen wird sicherlich nicht der komplette Vertrag ungültig. Aber auch hier musst Du Dir selbst an die Nase fassen, denn anscheinend hast Du den Vertrag vor Unterschrift nicht prüfen lassen. Wenn Du jetzt aus dem Vertrag aussteigen möchtest, dann solltest Du dich schon einmal darauf einstellen, dass das richtig teuer wird.

    Nebenbei bemerkt, handelt es sich wirklich um einen Bauträger? Wem gehört das Grundstück?

    Was Du machen kannst, der Vertrag sollte schleunigst durch einen Fachanwalt geprüft werden. Ich gehe aber davon aus, dass Du keine Chance mehr hast diesen Vertrag zu widerrufen oder zu kündigen, einzelne Passagen machen noch nicht den kompletten Vertrag ungültig. Trotzdem solltest Du endlich mal Deine Position kennen, denn ich habe den Eindruck, dass Du keine Ahnung hast was Du da unterschrieben hast.

    Wenn Du Bedenken hinsichtlich der Bauqualität hast, dann solltest Du einen externen Sachverstand einschalten der den Bau begleitet. Das kann natürlich bei einem BT-Vertrag etwas schwierig werden, denn schließlich gehört ihm Grundstück und Haus bis Du alles bezahlt hast. Bis dahin ist er der Hausherr und kann auch festlegen, wer die Baustelle betreten darf und wer nicht. Je nach Vertragsgestaltung hast Du hier also nicht einmal die Möglichkeit während der Bauphase einzugreifen, und bei der Endabnahme sieht man halt nur noch das was oberflächlich sichtbar ist. Aber auch hier gilt, zuerst Vertrag prüfen lassen.

    d.h. ALLE Unterlagen zusammenstellen und ab damit zu einem Fachanwalt. Bitte nicht zu einem Anwalt der das zwischen einem Nachbarschaftsstreit und 2 Ehescheidungen erledigt, dafür ist die Materie zu komplex und es steht zu viel Geld auf dem Spiel.
     
  11. #11 wasweissich, 19.09.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    Einige passagen ....
    Ein bauing .....

    Einfach kündigen .....

    Das kann/wird ohne anwalt eine böse bauchlandug geben.
     
  12. R.B.

    R.B.

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    Vielleicht war es robocos SV der gratis arbeitet. :D
     
  13. #13 tomtom79, 19.09.2015
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    Ich kenne die Definition, aber ich wollte eher wissen was der TE als Sittenwidrig in seinem Vertrag sieht! und er hat es ja damit begründet das er von Baumängel erfahren hat.
     
  14. #14 Bauqualle, 19.09.2015
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    .. das ist ja ein ganz besonderer "PVC" ... :yikes
     
  15. #15 Baufuchs, 19.09.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Baumängel an anderen Baustellen eines BU rechtfertigen wohl nicht, einen Vertrag zu kündigen. (ist wie: Kumpel Franz ist mit seinem VW auf die Nase gefallen, nun will ich meinen geschlossenen Kaufvertrag über einen VW wg. Sittenwidrigkeit kündigen). Merkste was??

    Und wenn ein Bauing. erklärt "Vertrag ist wg. einiger Klauseln sittenwidrig" zeigt das nur, dass der von der Juristerei keine/wenig Ahnung hat.
     
  16. #16 Ralf Wortmann, 19.09.2015
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    Jetzt wird das klarer.

    Wenn nur einzelne Passagen eines Bauvertrags unwirksam sind, liegt das meist in Verstößen gegen die Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen begründet, z.B. in einer Unwirksamkeit nach § 307 BGB wegen unangemessener Benachteiligung des Bauherren.
    Das bedeutet aber, dass nur die betreffenden Vertragsklauseln unwirksam sind (= dann gelten statt dessen die gesetzlichen Bestimmungen) und führt nicht zu einer Nichtigkeit des gesamten Vertrags.

    Dann kann man auch nicht kündigen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist nur möglich, wenn dem Auftraggeber ein Festhalten an dem Vertrag gänzlich unzumutbar ist. Das ist bei dem von dir geschilderten Sachverhalt nicht der Fall.

    Du kannst den Vertrag juristisch prüfen lassen und so erfahren, welche Klauseln konkret unwirksam sind. Das ist für den weiteren Bauablauf und auch für eure Finanzlage natürlich von Bedeutung. Oftmals sind z.B. die Ratenzahlungspläne unwirksam.
     
  17. orren

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    Hallo zusammen,
    ja, R.B., da hast Du verdammt recht. Das wir den Vertrag hätten prüfen lassen und diesbezüglich etwas blauäugig waren ist vollkommen richtig. Da fasse ich mir mich auch gerne an die Nase. Das Grundtsück gehört bereits uns. Fazit: Unterlagen einsacken und zum Anwalt. Frage: Kennt jemand von euch vielleicht einen kompetenten Baubegleiter bzw. Anwalt in Schleswig Holstein (Kaltenkirchen)? Gerne auch per PN.
     
  18. R.B.

    R.B.

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    Moment mal, dann handelt es sich aber nicht um einen Bauträger.
    Das versetzt Dich hinsichtlich Überwachung der Baumaßnahmen automatisch in eine bessere Position.

    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?7445-Wer-baut-mit-wem
     
  19. orren

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    Na das ist dann ja schon einmal etwas positives. Es kann diesbezüglich ja nur aufwärts gehen. Bei uns wäre das dann wohl eine Generalübernehmer.
     
  20. #20 tomtom79, 19.09.2015
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    was steht den zb. im vetrag was dein ingi bemängelt?
     
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