Wenn eine Außenwand nur zu Hälfte gedämmt wird

Diskutiere Wenn eine Außenwand nur zu Hälfte gedämmt wird im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Wenn eine Außenwand nur zu Hälfte gedämmt wird, welche Risiken entstehen, weiß jemand Bescheid? Es wird die Dämmung mit 12 cm dicken...

  1. #1 Fragende1234, 19.09.2015
    Fragende1234

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    Wenn eine Außenwand nur zu Hälfte gedämmt wird, welche Risiken entstehen, weiß jemand Bescheid?
    Es wird die Dämmung mit 12 cm dicken Polystyrolplatten geplant. Das Gebäude hat zwei Eigentümer, der eine will eine Wärmedämmung, der andere nicht. Mir scheint, dass die senkrechte Grenze zwischen den gedämmten und der ungedämmten Flächen eine Risikozone ist.
     
  2. R.B.

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    Sind das 2 Haushälften? (DHH)

    Ich kann jetzt keine Risikozone erkennen, höchstens vielleicht eine optische. ;)
     
  3. #3 Inkognito, 19.09.2015
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    Inkognito Gast

    Das ist nicht ganz unähnlich dem Problem, wenn bei einem ungedämmten Altbau das Dach gedämmt wird. Hier kann man sich auch mal näher damit beschäftigen, inwiefern hier an geometrischen Wärmebrücken wie z.B. den Balkenauflagern es zu erhöhtem Kondensatanfall kommt. Oder hochgedämmten Fenstern im Altbau ohne Laibungsdämmung.

    Je nach Fugenausbildung der Doppelhaushälfte kann das also durchaus ein (kleines) Problem ergeben. Eventuell kann man die Innenwandecke mit einer Innendämmung versehen, genaueres erfahren Sie vom Bauphysiker. Aber in diesem Falle würde ich nicht in Panik verfallen, das lässt sich immer noch machen, wenn ein Problem festgestellt wird.
     
  4. #4 driver55, 19.09.2015
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    Da bin ich eher bei Ralf.

    Optisch vermutlich etwas eigenartig / gewöhnungsbedürftig, ansonsten "wurscht" ...
    Wenns um 2DHH geht, hat das eine Haus mit dem anderen nichts zu tun, ausser die gemeinsame Wand, aber da passiert ja nichts.
     
  5. #5 lastdrop, 19.09.2015
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    Falls es tatsächlich eins wäre, ließe denn die ENEV hälftiges Dämmen zu?
     
  6. Julius

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    Wie das dann aber bei einem WEG-Konstrukt aussieht...?
     
  7. Julius

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    Wie das dann aber bei einem WEG-Konstrukt aussieht...?
     
  8. #8 Fragende1234, 24.09.2015
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    Ja, es gibt zwei Wohneigentümergemeinschaften (WEG) für dieses Gebäude. Die eine will eine Wärmedämmung, die andere nicht. Und was genau meinen Sie mit:
    "Bei Realteilung sicherlich. Wie das dann aber bei einem WEG-Konstrukt aussieht...? "
     
  9. #9 Fragende1234, 24.09.2015
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    Ja, es gibt zwei Wohneigentümergemeinschaften (WEG) für dieses Gebäude. Die eine will eine Wärmedämmung, die andere nicht. Und was genau meinen Sie damit?
     
  10. R.B.

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    Erkläre doch mal, was Du mit 1 Wand meinst. Handelt es sich um DHH oder 2 Wohnungen in einem Haus (auf mehreren Etagen). Im zweiten Fall würde dann die untere Etage gedämmt und die obere nicht? (oder umgekehrt)
     
  11. #11 Fragende1234, 24.09.2015
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    Es gibt zwei Wohneigentümergemeinschaften für das Gebäude in Frage. Die eine will eine Wärmedämmung, die andere nicht. Das Gebäude hat zwei Obergeschosse und zwei Eingangstüren (2 x 6-Parteien Haus). Die Grenze zwischen dem gedämmten und dem ungedämmten Bereich würde natürlich senkrecht verlaufen, und zwar direkt an unserer Wohnung.
     
  12. R.B.

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    d.h. eine komplette WEG entscheidet sich für eine Fassadendämmung?
    Dann sollte das möglich sein, da die andere WEG ja davon getrennt ist.
    d.h. beispielsweise linke Hälfte komplett gedämmt (WEG1) und rechte Hälfte ungedämmt (WEG2)
     
  13. #13 Ralf Wortmann, 24.09.2015
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    Das klingt mir eher nach nur einer Wohnungseigentümergemeinschaft, aber mit zwei Nutzergruppen, da von "dem Gebäude" im Singular die Rede ist.
     
  14. #14 OBommel, 25.09.2015
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    Fragende1234, die Frage ist: Gehören die Doppelhaushälften tatsächlich unterschiedlichen Eigentümern (Realteilung)? Sind es also tatsächlich zwei unabhängige WEGs?
    Oder gehört die DHH einer WEG und die Eigentümer der einen Hälfte wollen etwas anderes als die Eigentümer der anderen Hälfte?
     
  15. #15 Fragende1234, 25.09.2015
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    Die Doppelhaushälften tatsächlich gehören unterschiedlichen Eigentümern. Es sind tatsächlich zwei unabhängige WEGs.
     
  16. #16 Fragende1234, 25.09.2015
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    Die Doppelhaushälften gehören unterschiedlichen Eigentümern. Es sind zwei unabhängige WEGs. Die Haushälften haben unterschiedliche postalische Hausnummern. Bautechnisch sieht es aber wie ein Gebäude aus, es gibt keine Konstruktionstrennung, z. B. beim Dach.
     
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