Wert eines Hauses in einem Überschwemmungsgebiet

Diskutiere Wert eines Hauses in einem Überschwemmungsgebiet im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, gibt es eine Fausformel, welche beschreibt wie stark sich der Wert eines Hauses verringert wenn es in einem Überschwemmungsgebiet...

  1. #1 Murphyslaw, 20.09.2015
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    Hallo,

    gibt es eine Fausformel, welche beschreibt wie stark sich der Wert eines Hauses verringert wenn es in einem Überschwemmungsgebiet liegt?

    An der betreffenden Stelle ist in den letzten Jahrzehnten nichts passiert, aber das Gebiet ist als gesetzliches Überschwemmungsgebiet gekennzeichnet da das Haus bei einem QW100 / HW100 Hochwasser ca. 50 cm unter Wasser läge. Bei dieser Wasserhöhe würde das Wasser das etwas höher liegende Erdgeschoss nur knapp erreichen, der Keller wäre aber vollständig geflutet. Die QW50 /HW50 Werte liegen nicht deutlich niedriger. In der HQ20 Karte ist ein Wasserstand 0-50 cm eingezeichnet. Es gibt keine öffentlichen Hochwasserschutzmaßnahmen. Diese sind von den Eigentümern selbst zu tragen. Die Heizungsanlage ist im Keller untergebracht. Derzeit gibt es noch keine Hochwasserschutzmaßnahmen.

    Viele Grüße
    M.
     
  2. #2 Inkognito, 20.09.2015
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    Inkognito Gast

    Naja, nur eine persönliche Einschätzung was ich dafür ausgeben würde: Ich würde den Wert des Hauses mit Null multiplizieren - da würde ich nicht wohnen wollen.

    Bitte beachten Sie, dass es nicht damit getan ist, das Haus ringsherum wasserdicht zu machen, es ist auch der Nachweis der Auftriebssicherheit zu führen. Und wenn das nicht gelingt, dann hat man je nach Wandbildner hat man nach einer Überschwemmung noch länger was davon, Porenbeton ist hier besonders problematisch. Schwimmende Estriche sind auch nur mit großem Aufwand wieder zu trocknen.
     
  3. Julius

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    Hoffentlich ist es nicht auch noch eine Ölheizung!
    Die gehören ME in überschwemmungsgefährdeten Gebieten generell verboten (incl. Umrüstüpflicht für den Bestand).
     
  4. Baumal

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    kauf oder verkauf?

    meine persönliche meinung:
    ich würde niemals eine immobilie in einer hochwasserschutzzone erwerben.
    wert, deshalb gegen null.
    meine faustformel.
     
  5. #5 ThomasMD, 20.09.2015
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    Was heißt "das EG knapp erreichen"? Sind es nur ein ein paar Zentimeter? Kann man das Haus so ertüchtigen, dass es drinnen trocken bleibt?
    Ich würde es vom Zustand des Hauses und der Qualität seiner Lage abhängig machen.
    Wenn es das Haus wert ist, würde ich den Keller als Opfergeschoss ausbauen. D.h. Heizung, HAK-Elektro und alle anderen wichtigen wasserempfindlichen Komponenten nach oben verlegen und mich über die exklusive Lage freuen.




    Gruß
    Thomas
     
  6. #6 Murphyslaw, 20.09.2015
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    Wir sind Käufer.

    Knapp erreichen bedeutet wenige cm. Aber ich sehe keinen Weg wie man das EG trocken halten könnte wenn der Wasserstand außen über das Niveau des Bodens steigt solange der Keller nicht dicht ist. Das Wasser würde einfach innen durch das Treppenhaus steigen.

    Die Heizung ist eine Gasheizung. Um Öltanks muss man sich also glücklicherweise keine Gedanken machen.
     
  7. #7 Achim Kaiser, 20.09.2015
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    Na dann gibte eine einfache Rechnung pro Hochwasser werden xx.xxx Euro und ne Menge Arbeit fällig.
    Wie oft kannst und willst dir das leisten ?

    Wenn innen schneller pumpst als es von aussen nachläuft kriegst auch den Wasserstand im Haus runter ...
    funktioniert so lange die Pumpen Betriebsenergie kriegen ....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  8. #8 ThomasMD, 20.09.2015
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    Vielleicht sieht ihn ein anderer? Nimm mal einen versierten Bauexperten mit. Denen fällt u.U. etwas ein, an das Du gar nicht denkst.
    Im Übrigen ist es Deine alleinige Entscheidung alle Vor- und Nachteile gegeneinander abzuwägen. Eine Formel zur Wertminderung ist mir nicht bekannt.
    Wir haben bewusst im EG, in welchem 2013 das Wasser 25 cm hoch gestanden hätte, wenn die Stadt keinen Sandsackverbau am Elbufer errichtet hätte, nur Kellerräume und eine Gemeinschaftseinrichtung eingebaut und alle wasserempfindlichen technischen Einbauten mindestens 75 cm hoch gesetzt.
    Wichtig ist auch, ob das Hochwasser, wie in Dresden plötzlich hereinbrechen kann, oder ob es wie hier mehrtägige Vorwarnzeiten gibt.



    Gruß
    Thomas
     
  9. rose24

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    Finger weglassen - wenn das Haus nicht zu schützen ist, ist es keinen Pfifferling wert. Mit Sicherheit ist es auch nicht versicherbar. Wert = 0.
     
  10. #10 ThomasMD, 20.09.2015
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    Was Ihr so alles wisst? Schon mal die Versicherung angefragt?
    Unser Haus war jedenfalls problemlos versicherbar.

    Gruß Thomas
     
  11. Baumal

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    versichern kann man alles mögliche.
    (wie die versicherung im fall aller fälle reagiert,
    steht auf einem anderen blatt papier)

    von einem gebäude in hochwasserschutzzone
    würde ich jedenfalls die finger von lassen.
     
  12. reezer

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    was hilft einem das, wenn nach dem ersten Hochwasser z. B. die Versicherung kündigt, und man dann keine mehr kriegt?
     
  13. #13 Bauneulingin, 20.09.2015
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    Ein weiteres HQ100 wird einen dann ja nicht mehr treffen ;) (ja ich weiss das stimmt nicht)
    Versicherung haben wir auch bekommen in einer Zürs5. Kommt drauf an welche Absprachen es da auf politischer Ebene mit Versicherungen gibt.
    Es ist auf jeden Fall ein Szenario was man genau so annehmen sollte und ob man damit zurecht käme. Bautechnisch kann man manchmal doch etwas tun wie Thomas schrieb alles danach ist persönlicher Geschmack ob es das Haus, Grundstück, Lage einem Wert sind und was bauliche Massnahmen kosten.
    Hier sind nach der Hochstufung und neuer Risikoberechnungen die Preise nur sehr gering gefallen bis gar nicht.
     
  14. #14 ThomasMD, 20.09.2015
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    Man muss halt was tun, um das Risiko zu minimieren.
    Solange wir nicht wissen, welche Qualität das Haus hat und wie attraktiv die Lage ist, ist jede Spekulation müßig.
    Es gibt Lagen, die rechtfertigen ein gewisses Risiko.
    Wir haben hier ein Hotel, das hat nach zwei Hochwassern eine mobile Spundwand gebaut, um weiter versichert zu bleiben.
    Zum dritten Mal : Das muss der Kaufinteressent ganz allein abwägen. Die Entscheidung kann ihm niemand abnehmen.



    Gruß
    Thomas
     
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