Kamera zur Eingangsüberwachung

Diskutiere Kamera zur Eingangsüberwachung im Elektro 2 Forum im Bereich Haustechnik; Ich möchte bei meinem Neubau anstelle einer Haustürsprech-/videoanlage eine Außenkamera zur Eingangsüberwachung installieren. Ich benötige keine...

  1. #1 kernm23, 22.09.2015
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    Ich möchte bei meinem Neubau anstelle einer Haustürsprech-/videoanlage eine Außenkamera zur Eingangsüberwachung installieren.
    Ich benötige keine Sprechanlage; möchte aber bei Bedarf sehen wer vor der Türe steht. Eine ständige Aufzeichung des Außenbereichs benötige ich auch nicht.
    Videotürstationen der bekannten Klingelanlagenhersteller sind mir zu teuer.
    Kamera soll (möglichst unauffällig) in der Eingangsüberdachung angebracht werden (ähnlich wie Deckenspots).
    Über iphone/ipad soll bei Bedarf nachgesehn werden können wer vor der Türe steht.

    Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
    Was gibt es hier zu beachten?
     
  2. Koempy

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    Das was du suchst ist eine Outdoor IP Kamera. Diese benötigen nur einen Stromanschluss. Der Rest kann über Wlan erfolgen.
    Das dürfte sogar relativ günstig zu erstellen sein. Solche Kameras kosten ca. 100 bis 200€. Je nach Qualität.
     
  3. R.B.

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    Es gibt günstige IP-Kameras, wenn die Voraussetzungen dafür vorhanden sind, wäre das vielleicht eine Alternative. Nachteil, bis man das Bild auf seinem I-Pad hat, vergehen einige lange Sekunden. Wenn das IPhone o.ä. dann auch noch schläft und zuerst aufgeweckt werden muss, ist der Gast schon längst wieder verschwunden bis das Bild auf dem "Monitor" erscheint.

    Ob man diese Kamera unbedingt in der Decke unterbringen sollte, das würde ich mir gut überlegen. Ich denke mal Du möchtest auch Gesichter erkennen, und das ist bei einem steilen Winkel von oben nicht oder nur sehr schwer möglich.
     
  4. Boergi

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    Öffentliche Bereiche dürfen nicht gefilmt werden, und auf deinem Grundstück ist auf die Kameraüberwachung hinzuweisen

    Einfache Dome IP Kameras gehen ab 100/150€ los, zzgl. der Kosten für die Strom und oder LAN Versorgung.
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Wobei eine Kamera die nur aktiv ist wenn jemand vor der Tür steht und läutet, wohl kaum unter "Kameraüberwachung" läuft. Sonst müsste an jedem Haus an die Türsprechstation ein entsprechender Hinweis geklebt werden.
     
  6. #6 Bughandle, 22.09.2015
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    Gibt es dafür mal einen Link, der die rechtliche Grundlage dafür liefert?
     
  7. Boergi

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    Gerne:

    http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__6b.html

    Hier die Erläuterungen dazu;
    https://www.datenschutzzentrum.de/video/videpriv.htm#5c

    Ob eine offene Einfahrt unter öffentlich zugänglichen Raum fällt kann ich nicht genaus sagen (meiner Meinung nach ja), aber gerade die Türkamers die ja meistens den Bürgersteig oder die Straße vor dem Haus mit erfassen müssten so eigentlich kenntlich gemacht werden.
     
  8. R.B.

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    Hinweisschilder sind dann nicht erforderlich, wenn die Kamera sofort als solche zu erkennen ist. Beispielsweise im Türbereich wenn nur dieser Bereich erfasst wird und die Kamera direkt neben der Tür hängt und somit sichtbar ist. Interessant wird es wenn die Kamera eine private Fläche abdeckt, die aber öffentlich zugänglich ist. Dann könnte es sein, dass Fahrzeuge und Personen bereits erfasst werden, und erkennbar sind, obwohl sie noch keine Möglichkeit hatten selbst die Kamera zu erkennen.

    Im Eingangsbeitrag war ja von einer "in der Decke" versteckten Kamera die Rede, somit wäre hier wohl eine Hinweispflicht gegeben.
     
  9. #9 karo1170, 22.09.2015
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    Benötigst du eine Türöffnerfunktion über interne Sprechstelle oder Mobilteil? Wenn ja würde ich eine Türsprechanlage mit Bus-Verkabelung und IP-Schnittstelle vorsehen. Türsprechstelle nur als Audioausführung und eine abgesetze Dome-Kamera im Deckenbereich.
     
  10. #10 Bughandle, 22.09.2015
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    Danke an Boergi und R.B.
    Manchmal wünscht man sich, nicht nachgefragt zu haben.
     
  11. #11 Kriminelle, 23.09.2015
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    Du beziehst Dich auf öffentlichen Raum. Dein Grundstück ist kein öffentlicher Raum! Dein Eingang auch nicht. Die Strasse schon.

    Deine Auffahrt ist jetzt aber nicht Dein Eingang vor der Haustür? Was willst Du denn jetzt??
     
  12. R.B.

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    Ersetze "öffentlicher Raum" durch "öffentlich zugänglich" dann wird´s klar. Der Zugang zum Haus der auch von Fremden genutzt wird (genutzt werden muss, beispielsweise Briefträger) wird so behandelt wie der öffentliche Raum. Mein Vorgarten ist hingegen kein öffentlicher Raum, da nicht frei zugänglich. Der Bereich direkt vor der Haustür ist eine Grauzone. Hier wird eine Kamera die nur auf manuellen Eingriff reagiert (Türklingel aktiviert die Kamera, automatisches Abschalten, keine Speicherung der Bilder) so bewertet als wenn man selbst durch das Fenster schauen würde, also quasi eine Art Verlängerung der Augen. Eine Kamera die aufzeichnet, evtl. die Daten auch noch über das Internet zur Verfügung stellt, muss gut sichtbar (für jeden erkennbar) sein, ansonsten ist ein Hinweisschild angebracht.

    Nebenbei bemerkt, auch Kameras innerhalb meines Gebäudes, oder Kameras die nur meinen Privatbereich (Garten o.ä.) überwachen, können problematisch sein, beispielsweise wenn Gäste kommen und diese nicht darüber informiert sind, dass im bzw. um das Haus herum die Personen aufgezeichnet werden.

    Letztendlich geht es darum, dass fremde Personen (dazu zählen auch Freunde, Bekannte, Verwandte) auf die Überwachung hingewiesen werden und somit selbst entscheiden können, ob sie diesen Bereich betreten.
     
  13. #13 Rudolf Rakete, 23.09.2015
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    Definitiv nicht erfasst von § 6b BDSG ist die Videoüberwachung als persönliche oder familiäre Tätigkeit.
    Die Regelung gilt nur für öffentlich zugängliche Räume.
    Nicht öffentlich zugänglich sind private Wohnungen sowie nicht für den öffentlichen Verkehr bestimmte Betriebsräume, also z.B. Werkshallen oder Büros

    zitiert aus: https://www.datenschutzzentrum.de/video/videpriv.htm
     
  14. R.B.

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    Da gibt es ein schönes pdf vom LDI NRW, da solltest Du mal nachlesen.

    In Kurzform, Du darfst auch im Privatbereich Deine Gäste nicht heimlich filmen, ja noch nicht einmal Deine Familienmitglieder. Hier überwiegt das schutzwürdige Interesse des Betroffenen, wobei es auch egal ist ob es sich dabei um Kinder oder Erwachsene handelt. Du brauchst dafür die Zustimmung der Betroffenen, was voraussetzt, dass diese entsprechend informiert sind. Hierzu genügt, dass die Kameras für jeden erkenntlich sind, hilflsweise ein Hinweisschild. Wenn dann Gäste freiwillig zu Dir zu Besuch kommen, akzeptieren sie stillschweigend, dass sie auch in Deinem privaten Bereich gefilmt werden können. Aber auch hier gibt es Ausnahmen, denn trotz Zustimmung darfst Du sie nicht überall in Deinem privaten Bereich filmen (Bsp.: Schlafzimmer, Toilette o.ä.)

    Aus Deinem link:
     
  15. #15 Rudolf Rakete, 23.09.2015
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    Ja und dein Zitat bezieht sich auf heimliches Filmen in intimen Bereichen. Das so etwas nicht zulässig ist versteht sich von selbst und dein PDF sagt auch nichts anderes.
     
  16. R.B.

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    Du hast das "oder" überlesen.

    Es genügen bereits verdeckte Aufnahmen.
    Man könnte jetzt so argumentieren, wo kein Kläger......aber damit wird das heimliche aufzeichnen noch immer nicht rechtmäßig.

    Ich habe das Thema mit der Polizei besprochen, mit meinem RA rauf und runter dekliniert, und habe für mich so entschieden, dass im Betrieb die Kameras für jeden sichtbar sind und ein Schild auf die mögliche Überwachung hinweist. Hier werden sowohl der Außenbereich um´s Gebäude herum als auch zentrale Stellen im Gebäude überwacht. Zuhause sind Kameras nur um das Gebäude herum sichtbar montiert, da ich meine Gäste/Besucher kenne, gehe ich mal davon aus, dass ich nicht darauf hinweisen muss und mich niemand von denen vor den Kadi zerren wird. Rechtlich grenzwertig, aber laut meinem RA genügt hier, dass die Kameras gut sichtbar sind.
    Im Betrieb gehen halt auch Fremde ein und aus, bei denen ich nicht wissen kann, wie sie reagieren, deswegen soll ich auf Nummer sicher gehen.
     
  17. #17 Rudolf Rakete, 23.09.2015
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    Mich würde mal interssieren wie das Fernsehen aus dieser Nummer mit Ihrer oft verwendeten "versteckten Kamera" rauskommt.

    Ach ja die Polizei hat oft in solchen Rechtsfragen die geringste Ahnung.
     
  18. R.B.

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    Die holen sich nachträglich die Genehmigung. Deswegen wird auch nicht alles gezeigt was mal aufgezeichnet wurde, ich möchte nicht wissen, wie oft die Zustimmung verweigert wird. Es gibt aber immer noch genug Leute die ihr Gesicht unbedingt mal im Fernsehen sehen wollen, selbst wenn sie dabei nur vorgeführt werden.

    Das musste ich auch feststellen, deswegen war danach auch mein RA am Zug. Die Polizei hatte mir sogar dazu geraten, eine der Kameras mehr in Richtung Straße auszurichten damit man die Kennzeichen besser erkennen kann wenn ein Auto an der Straße hält und jemand aussteigt und zum Gebäude läuft. Seine Begründung war, dass die Kamera den öffentlichen Raum erfassen darf, so lange der Anteil am Gesamtbild gering ist. Mein RA meinte hingegen, dass das auf sehr wackeligen Beinen stünde, zumindest so lange man Dinge aus dem öffentlichen Raum identifzieren könnte.

    Eine meiner Kameras erfasst auch Teile des öffentlichen Raums, das war nicht anders zu machen, aber sie reagiert nicht darauf UND der öffentliche Raum ist fast 100m entfernt, man kann also keine Details erkennen.
     
  19. #19 Rudolf Rakete, 24.09.2015
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    Ja aber rein nach dem Gesetz ist schon das aufzeichnen strafbar, die Genehmigung oder Bekanntmachung müßte eigentlich vorher geschehen. Das ist rechtlich glaube ich auch sehr wackelig.
     
  20. R.B.

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    Sehe ich auch so, zumal hier bewusst bestimmte Personen gefilmt werden. Handelt es sich dabei um Personen des öffentlichen Lebens dann könnte das etwas anders aussehen, zumindest so lange nicht in deren Privatbereich gefilmt wird, bei Privatpersonen bewegen die sich aber auf sehr dünnem Eis.

    Ein paar Infos dazu, zwar nicht auf dem aktuellen Stand, aber dennoch interessant.

    http://www.rundumpresse.de/catalog/infopage.php/content/bild/mid/cms_10065
     
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