Schallschutz DHH

Diskutiere Schallschutz DHH im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Weitere Frage zu einem "beliebten" Thema: in unserer Leistungsbeschreibung steht: "Wohngeschossse Gebäudetrennwand aus zweischaligem...

  1. #1 Montenegro, 18.03.2006
    Montenegro

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    in unserer Leistungsbeschreibung steht:
    "Wohngeschossse
    Gebäudetrennwand aus zweischaligem Schallschutz-Verfüllziegelmauerwerk mit zwischenliegender Silandämmplatte zur Entkoppelung der Schallübertragung. Schalldämm-Maß nach DIN 4109 = 115 dB"

    Nachdem, was ich hier so gelesen haben, scheinen mir 115 dB ziemlich hoch - ist das überhaupt zu schaffen? Unser Haus ist bereits fertig, vom Nachbarhaus stehen Kellerboden und -außenwände (Baustopp seit 3 Jahren). Die Fugen in den Kellerwänden sind nicht als Schalltrennfugen ausgebildet. Können wir das beim Keller überhaupt schon erwarten? "Wo" wird denn die Schalldämmung gemessen? Reicht es, wenn die Wohngeschosse entsprechend getrennt sind, die Kelleraußenwände und - sohle aber nicht?
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Meine Laienmeinung dazu,

    die 115dB Schalldämmung wären bombastisch. Ich würde dabei vermuten, alter Wehmachtbunker mit mehr als 1m dicken Stahlbetonwand. Oder hat hier jemand die Wirkung der Silandämmplatten überschätzt?

    Damit die Schalldämmung überhaupt funktioniert, möchte ich behaupten, daß die Trennung über die komplette Fläche der Trennwand eingehalten werden muss. Ansonsten könnte doch eine Übertragung über die Bodenplatte stattfinden, zumindest wenn der dortige Estrich für sich nicht auch noch sehr gut entkoppelt ist.

    Und dann müßte man noch unterscheiden zwischen Trittschall und Luftschall. Es macht schon einen (kleinen) Unterschied ob der Nachbar dann Schlagzeug spielt oder einen Nagel in die Wand hämmert. :lock

    Also, einfach 115dB in den Raum stellen reicht nicht. Es müssen schon die Randbedingungen dazu.

    Gruß
    Ralf
     
  3. Laermi

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    Auskennender Laie:

    115 db Schalldämmmaß halte ich bei einer DHH mit gemeinsamen Fundament für nicht schaffbar: Stichwort Schallnebenwege und Flankenübertragung!

    Gruß Lärmi
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 20.03.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Wenn die Leistungsbeschreibung...

    Vertragsbestandteil ist: Die arme S.., die das da reingeschrieben hat.
    115 dB heisst: Bei Ihrem Nachbarn gibt BonJovi ein Livekonzert und Sie hören nicht mehr als Zimmerlautstärke (Theoretisch - weils die Fenster kaputtmachen).
    Machbar ja, bezahlbar nein.
    MfG
     
  5. #5 BTopferin, 20.03.2006
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    Vielleicht hat jemand 57 dB + 57 dB zusammenaddiert (wegen 2 Wände :smoke ) und hat dann halt mit 115 dB abgerundet? :D :lock :D
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 20.03.2006
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    :think Des passt, Amy :respekt
     
  7. #7 BTopferin, 20.03.2006
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    Oder vielleicht anstatt abgerundet, noch ein dB für die Dämmung in der Fuge? ;)



    @Montenegro
    57 dB wäre Mindestwert nach DIN 4109 für ein DHH ... Ist das ein Bauträger-Haus? Wieso eigentlich Baustopp (Nachbarhaus) seit 3 Jahren?

    Grüße
    Amy
     
  8. Mike

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    Aus was besteht denn die Silandämmplatte?

    Naja, wenn es bezüglich Luftschall gemeint ist, dann müsste diese Dämmplatte fast asu Blei bestehen bei 115dB.
    Da würde man einen Pistolenschuss nicht hören :irre Evtl ein Maschinengewehr oder einen Düsenjet. Na wenn die immer auf solche Werte kommen, dann mach ich was falsch :D
     
  9. #9 Montenegro, 20.03.2006
    Zuletzt bearbeitet: 20.03.2006
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    Das wäre ja der Traum!
    Leider ist es zur Zeit ein Alptraum, Baubeginn war 2001, Einzug 2002, Beginn Bau des Nachbarhauses 2002, davon stehen seitdem die Kellerbodenplatte sowie die Außenwände. Lt. unserer "Leistungsbeschreibung" bestehen die Kelleraußenwände aus armiertem WU-Beton, 24 cm stark, mit Fugendichtband an der Bodenplatte.
    TATSÄCHLICH aber sind 3 Wände aus einer dreifach-WU-Wand (leider nicht so GANZ wasserdicht), die - künftige - Kommunwand dagegen aus KS gemauert. (Lt. Bauträger seien mit "Außenwänden" die Außenwände der beiden DHH gemeint, die Kommunwand sei "natürlich" gemauert) :confused:
    Dazu stehen wir ca. 1,20 m tief im Wasser. Führt dazu, dass ich seit fast 4 Jahren regelmäßig den Nachbarkeller auspumpen darf, da sich das Wasser dort nach dem Badewannenprinzip sammelt und dann zu uns rüber schwappt - trotz provisorischer Abdichtung der KS-Wand.
    Die - lt. Leistungsverzeichtnis - superduper gedämmte Schallschutz-Gebäudetrennwand besteht z.Zt. nur aus "unserer" Hälfte, plus provisorisch aufgebrachten 3cm Polystyrol-Schutz.
    OK, damit sollten wir seine - jetzt gestellte - "Abschlußrechnung" in Hinblick auf die noch zu erstellene Schallschutzwand mit den vertraglich zugesicherten Werten ablehnen...

    Viele Grüße
    Montenegro
     
  10. #10 Montenegro, 20.03.2006
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    Ja, das wird mit dem Wetter hier bei uns auch immer so gemacht: 8 Grad in Erlangen und 8 Grad in Forchheim, sind wir schon bei frühlingshaften 16 Grad in Franken :smoke
     
  11. #11 Montenegro, 20.03.2006
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    Das ist halt ein - in vielerlei Hinsicht - "BESONDERES" Bauträger DH :mauer
    Baustopp wg. gravierender Mängel mit dem Keller, s.o.

    Viele Grüße
    Montenegro
     
  12. #12 BTopferin, 20.03.2006
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    Hi Montenegro

    naja, ich befürchte, so ein BT-Haus wird auch kein 57 dB erreichen (angenommen, das Nachbarhaus irgendwann tatsächlich gebaut wird. ;) ). Dein BT hat wahrscheinlich "vor" gehabt, den Mindestwert zu erreichen. Also, 57 dB. Oder hat er tatsächlich "erhöhter Schallschutz" versprochen?

    Das mit 115 dB errinert mich an meinem BT. Er verspricht bzw. behauptet alles möglich, auch Sachen welche es gar nicht gibt oder gar nicht machbar sind. Manchmal sogar schriftlich. :Roll Auch hier in unsere RH-Anlage wurde erhöhter Schallschutz (mündlich) versprochen. Was aber anscheinend gemeint war, "höher als in eine Mietwohnung"... Aber ich denke dein BT hat vielleicht Pech gehabt, wenn so ein "erhöhter Schallschutz" sogar im Vertrag steht... :yikes

    Entweder ist dein BT Saudumm oder er ist einfach ein Betrüger (sprich: er wusste schon im voraus, dass 115dB Schallschutz nicht erreichbar ist, und hat sein "Rechenfehler" mit absicht gemacht. Das wird er aber als "Ausrede" benutzen).

    Ich bin nur Laie. Also, keine Ahnung, ob schon jetzt (bei Baustopp) irgendwas "messbar" wäre.

    Nachbarkeller auspumpen? :fleen Tja, und wieso muß Du das auspumpen? (Antwort ahne ich eigentlich schon...)

    Viel Glück ... :cry
    Grüße
    Amy
     
  13. #13 Montenegro, 20.03.2006
    Zuletzt bearbeitet: 20.03.2006
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  14. Laermi

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    oje

    bei unserem Nachbarn (DHH mit KS-Trennwand und Betonaussenwänden) hat 1 Jahr der Kondenstrocker munter sein Wasser von sich gegeben - nach einem Jahr habe ich es dann gemerkt - nämlich als der Gips unserer Trennwand feucht wurde.
    Wie haben Sie denn die Wand abgedichtet, daß Sie nicht komplett mittlerweile abgesoffen sind?

    Noch was zur Schalldämmung: Woraus besteht denn Ihre Seite der Trennwand?
     
  15. #15 Montenegro, 20.03.2006
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    24cm KS. Dichte weiß ich allerdings nicht.
     
  16. Laermi

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    Im Vertrag ist alles genaus so wie gebaut beschrieben,

    ausserdem stand bei Kaufvertragsabschluß die Bude schon im Rohbau.
    Insofern eigenes Verschulden, hätte aber trotzdem nicht daran gedacht, dass ein kleiner Wasserschaden beim Nachbarn Auswirkungen auf unseren Keller haben kann...
    Naja, vielleicht ist ja auch unsere gesamte Kellerkonstruktion nach aussen hin undicht und das Wasser kam gar nicht von nebenan sondern von aussen :yikes
    KS-Trennwand - Anfangs schrieben Sie doch was von Verfüllmauerwerk!?
     
  17. #17 Montenegro, 21.03.2006
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    Ja, genau. "zweischaliges Schallschutz-Verfüllziegelmauerwerk" steht in der Leistungsbeschreibung (Bestandteil des Kaufvertrages).
    Ich sollte mich wohl mal erkundigen, was das überhaupt ist.... :confused:

    Von der zweiten DHH sind erst Bodenplatte und Kelleraußenwände errichtet. Die Kommunwand auch im Kellerbereich noch nicht, da dort ja intelligenterweise die Fuge zwischen den beiden Bodenplatten liegt - und die darf nicht überbaut werden.

    :respekt vor dem Planer!!! :respekt
     
  18. #18 Montenegro, 21.03.2006
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  19. Laermi

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    achso

    jetzt glaube ich langsam zu verstehen: Der Nachbarkeller läuft gar nicht voll sondern das Wasser kann durch die Trennfuge in der Bodenplatte ablaufen??
    Also Verfüllziegel sind m.E. Porotonziegel (also rot), die bis auf einen Steg in der Mitte hohl sind und wo dann schichtenweise Beton eingefüllt wird.
    Hat also nix mit KS zu tun und sollte eine Rohdichte über 2,0 haben, was KS auch bieten kann.
    Vorsicht: Nur Laienantwort :)
     
  20. #20 Montenegro, 21.03.2006
    Zuletzt bearbeitet: 21.03.2006
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    Doch, wenn´s regnet, läuft der Nachbarkeller voll, da ja nur Bodenplatte und Aussenwände stehen. Deshalb ist pumpen angesagt.
    Zusätzlich drückt auch (Grund)wasser von unten durch die Fuge zwischen den beiden Bodenplatten durch. Diese Fuge befindet sich im Nachbarkeller, da unsere Bodenplatte ca. 15 cm in das Nachbargrundstück hineinragt (also, zwecks Anschaulichkeit, "zu groß" ist). Dazu geht sie (die Fuge) auch unter den Außenwänden des Nachbarkellers durch. Und hier bietet sich damit eine weitere Möglichkeit, wie das (Grund)Wasser - unterhalb der Außenwände bis in unseren Keller "kriechen" kann. Die Außenwände bestehen zwar aus WU-Beton (Dreifachwände, mit gestörtem Verbund zwischen Ortbeton und Fertigteil, da keine Anschlußmischung verwendet wurde. Die Wände müssen durch Raster- Injektionen abgedichtet werden), aber die Boden-Wandanschlüsse sind nicht ordentlich ausgeführt und nicht dicht (müssen ebenfalls verpresst werden).
     
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