Überdachung an Grundstücksgrenze möglich?

Diskutiere Überdachung an Grundstücksgrenze möglich? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, bei uns besteht gerade eine recht interessante Situation, zu der ich gern Meinungen einholen würde. - schmales Grundstück -...

  1. #1 GWeberJ, 24.09.2015
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    Hallo zusammen,

    bei uns besteht gerade eine recht interessante Situation, zu der ich gern Meinungen einholen würde.

    - schmales Grundstück
    - Zufahrt schließt ca. 3 m unterhalb der natürlichen Geländeoberfläche an das Grundstück an (siehe gestrichelte Linie ii Bild 3).
    - Zufahrt liegt auf dem Nachbargrundstück (entsprechende Baulaust ist eingetragen).
    - Es gibt keinen Bebauungsplan und (bisher) keine Nachbarn, wo man etwas als "ortsüblich" ableiten könnte.

    Die momentane Planung sieht so aus, dass man die Karre ca. 4 m in das Grundstück hineinfährt und dann im Keller des Gebäudes parkt. Siehe dazu die Bilder.

    Ökonomischer wäre es aber, die Fahrzeuge direkt an der Grundstücksgrenze zu parken und den dadurch frei werdenden Kellerraum anderweit zu nutzen. Damit man im trockenen Ein- und Aussteigen kann, würde ich diesen Bereich gern überdachen (die Oberkante Dach läge dan ungefähr auf Höhe der jetzigen Geländeoberfläche). Damit würde die Konstruktion wohl zu einer Art Carport, unter dem die Front der Autos noch ca. 1 m unter das Haus ragt.

    Nun ergibt sich die Problematik, dass ein direkt an das Haus anschließendes Dach vermutlich als Teil des Gebäude ansgeseh wird und damit die Abstandsfläche nicht eingehalten wird. Andererseits müsste ich eigentlich (die Notwendigkeit von KFZ-Stellplätzen einmal außen vor gelassen) berechtigt sein, entlang der Grundstücksgrenze die natürliche Geländeoberfläche wiederherzustellen. Sprich: Ich wäre berechtigt, bei der Zufahrt eine 3 bis 5 m hohe Mauer zu setzen und dahinter entsprechend Erde aufzuschütten. Wenn ich nun in dieser Mauer eine Öffnung für die Autos lasse?

    Wie sehen die Bauexperten die Sache?

    Herzlichen Dank!
     

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  2. #2 GWeberJ, 28.09.2015
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    Hm, hat niemand Lust? Oder wirklich niemand eine Ahnung? Letzteres kann ich mir kaum vorstellen.
     
  3. Hansal

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    Ja keine Lust!:mega_lol:
     
  4. #4 tillfisc, 28.09.2015
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    Das ist eine recht komplexe Situation.
    Du hast doch einen Planer, der das prüfen kann.

    Zudem verstehe ich persönlich Deine Fragestellung nicht.
    Eine Skizze wäre hier gut. Willst Du Deine Garage in Bild 1 weiter zum unteren Blattrand hin verschieben?

    Garagen sind ja privilegierte Bauwerke, die innerhalb von Abstandflächen zulässig sind.
    Das ist bekannt?
     
  5. Baumal

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    ja klar, der ist aber im urlaub.
    aber die deckenleuchte im wohnzimmer ist schon
    mal geplant.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 28.09.2015
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    Das ganze Vorhaben ist abdichtungs- und entwässerungstechnisch derart gaga, ........
     
  7. #7 GWeberJ, 28.09.2015
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    Ja, es gibt einen Planer. Der hatte so eine Situation aber noch nie vorliegen.

    Nein, die Garage soll nach rechts verschoben werden. Also in Richtung der Zufahrt des Grundstücks. Hier liegt eben die Besonderheit vor, dass dies keine öffentliche Straße ist. Stattdessen handelt es sich um eine Zufahrt auf dem benachbarten Baugrundstück. Siehe Plan unten (wichtig: Das Haus dort mit der Nr. 4 ist nur beispielhaft eingezeichnet und hat nichts mit der echten Planung zu tun. Diese findet sich oben im ersten Posting).

    Das Grundstück ist lediglich gut 16 m breit. Von der Einfahrt bis zum Haus habe ich nur ca. 4 m. Sprich: Eine eigenständige Garage wäre also zu kurz.

    Aus einer früheren Spielerei sind folgende Ansichten übrig geblieben: http://renate-guenter.scheinbar-real.de/haus/index.php?v=005
    Diese zeigen sinngemäß, was ich gern realisieren würde (in etwas abgespeckter Form).
     

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  8. #8 GWeberJ, 28.09.2015
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    Würdest du diese Meinung auch dann noch vertreten, wenn der Bereich vor dem Haus komplett überdacht wäre und ins (auf meinem Grundstück liegende) benachbarte Grün entwässert?
    Oer wo siehst du das Problem? Die Einfahrt hat in jedem Fall das Gefälle vom Haus weg. Es wird also von dort nichts in den Keller hinein laufen.

    Falls das nicht angekommen ist: Hier wird keine Rampe zu TG-Stellplatzen runter gebaut. Stattdessen liegt die Zufahrt zum Grundstück ganz echt und ungelogen gut 3 m tiefer als Geländeoberkante (des Grundstücks) und diese Straße geht dann auch nochmal mit 8% Gefälle bergab (weg vom Grundstück).
     
  9. #9 tillfisc, 28.09.2015
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    Aus meiner Sicht ist es unerheblich ob sich die Garage unter das Haus schiebt. Es ist eine Garage und die darf bis an die Grenze gebaut werden.
    So zumindest in B-W. Ob das in Thüringen anders geregelt ist weiß ich nicht.

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  10. Baumal

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    dann muß er sich halt damit auseinander setzen, dafür wird er bezahlt.
    ich habe auch öfters situationen, die ich noch nicht vorliegen hatte.
    das ist der job.

    ich würde aber nicht auf die idee kommen, den bauherren selber
    bildchen malen zu lassen und sich per forum schlau machen zu lassen.

    da gibts keinen planer. planer bist du.
     
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