Fundament auf Fundament

Diskutiere Fundament auf Fundament im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Ich bin Laie. Mir fällt auf, dass die Bodenplatte offensichtlich ohne Sauberkeitschicht auf eine Recycling Schotterschicht aufgebracht wurde....

  1. kike

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    Ich bin Laie. Mir fällt auf, dass die Bodenplatte offensichtlich ohne Sauberkeitschicht auf eine Recycling Schotterschicht aufgebracht wurde. Zudem erscheint es bei den Abstandshaltern unwahrscheinlich, dass da die Überdeckung für die Bewehrung ausreicht (Seite, unten). Sieht alles ein wenig so aus, als ob mal irgendwie etwas Stahl da reingeworfen wurde. Gibt sicher noch mehr - vielleicht äussern sich Inkognito & Taipan ja mit ein Paar erklärenden Sätzen.
     
  2. #22 Alexandervan, 29.09.2015
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    Auf den Fotos hier kann man das kaum beurteilen. Hab mir das auf den Hochaufgelösten Fotos angeschaut, da habe ich keine Bedenken mit der Überdeckung. Ja die Sauberkeitsschicht fehlt, der Untergrund ( Betonbruch ) war laut Planer ausreichend und eben.


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  3. #23 saarplaner, 29.09.2015
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    Doch, dass kann man sehr wohl beurteilen.

    Wenn keine vernünftige Sauberkeitsschicht vorhanden ist, ist die Betonüberdeckung zu erhöhen. und das funktioniert mit den, bei dir eingebauten, Abstandshaltern NICHT.

    Wenn das dein Planer so abgenickt hat, müßte man ihm feste ins Genick schlagen...

    :mauer
     
  4. kike

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    Wenn Du das auf den hochaufgelösten Fotos angeschaut und festgestellt hast: Wieviele cm. Überdeckung sind es denn mindestens (zur Seite und zum Betonrecycling)?

    Ein "Planer", der meint, dass auf dem Betonrecyclingzeugs keine Sauberkeitschicht erforderlich wäre - kaum zu glauben...
     
  5. Taipan

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    Ich darf dir sagen, dass du unterseitig mindestens 75 mm Betonüberdeckung brauchst. Ich darf dir sagen, dass die Abstandhalter nicht länger als 350mm sein dürfen. Ich darf dir sagen, dass die Abstandhalter nicht in Reihe liegen dürfen. Ich darf dir sagen, dass der Fundamenterder fehlt.

    Ups. waren sogar vier ohne nachzudenken. Noch fragen?

    Axo: Alles "Gesetzesverstöße". Hier ist nicht nur eine DIN gerissen.
     
  6. mls

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    die künftige sauberkeitsschicht ist 25cm dick.
    oiso wos? ;)
     
  7. Taipan

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    als Sauberkeitsschicht missbraucht, durchaus brauchbar. Als Bodenplatte, wie geplant: Schrott.
     
  8. #28 Alexandervan, 29.09.2015
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    @Taipan :75mm ? so ein Quatsch. Fundamenterder für die Garage, Aha.
    Du bist ein Held, kommst dir besonders toll vor mit deinem "Ich darf" Geschwafel, oder ?





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  9. Taipan

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    Dann zeig mir mal, wo im EC2 und der DIN 18014 Garagenbodenplatten ausgenommen sind.

    Und wenn du der Meinug bist dich über den Gesetzgeber und die vertraglich vereinbarten Anschlussbedingungen zum Bezuge von elektrischer Energie hinwegsetzen zu dürfen, dann tu das.

    Hör jedoch auf anderen Geschwafel vorzuwerfen, wenn du ABSICHTLICH gegen geschlossene Verträge und gegen Gesetze verstößt.

    Wenn du der Meinung bist dich wieder benehmen zu können, darfste wiederkommen.
     
  10. #30 karo1170, 29.09.2015
    karo1170

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    Wenn die Garage keinen eigenen Zaehlerplatz vom EVU erhaelt, ist auch kein Fundamenterder notwendig. Begruendung: Der Anlagenerder fuer das Gesamtobjekt wird ueber die HES errichtet, die untergeordneten Gebaeude werden ueber den Anlagen-PE in den jeweiligen Zuleitungen mit der HES verbunden. Ein oertlicher PA in der Garage kann errichtet werden, es gibt aber keine Forderung dafuer, ein Fall fuer die DIN 0100-7xx (Raeume mit besonderen Gefaehrdungen) liegt hier nicht vor. Zusaetzlicher Potentialausgleich in der Garagenbodenplatte ist ebenfalls nicht erforderlich, keine erkennbare Gefahr einer Potentialverschleppung. Schon gar nicht in einem Gebaeude, das im wesentlichen aus einem Raum besteht.

    Es ist doch noch nicht einmal bekannt, ob und welche Art der Energieversorgung fuer die Garage vorgesehen ist. Beispielsweise waere eine PV-Anlage auf dem Garagendach als Inselanlage (AC oder DC) denkbar. In dem Fall kann man jedwege Anschlussbedingungen des EVU getrost ignorieren, da schlicht und ergreifend kein Anschluss ans oeffentliche Netz vorhanden ist.

    Solche Drohungen mit vermeintlichen Gesetzesverstoessen finde ich nicht besonders gelungen.
     
  11. kike

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    Kannst Du für diese (Ausnahme?)regelung bzgl. untergeordneter Gebäude mal eine Quelle angeben?
     
  12. kike

    kike

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