Kündigung durch GÜ

Diskutiere Kündigung durch GÜ im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, mein GÜ hat mir gekündigt und will innerhalb von 3 Tagen einen Termin für die Abnahme mitgeteilt bekommen. Das Haus wurde vom...

  1. Mibe25

    Mibe25

    Dabei seit:
    25.02.2015
    Beiträge:
    184
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Wissenschaftler
    Ort:
    Stuttgart
    Hallo zusammen,

    mein GÜ hat mir gekündigt und will innerhalb von 3 Tagen einen Termin für die Abnahme mitgeteilt bekommen. Das Haus wurde vom GÜ abgeschlossen, ich habe keinen Schlüssel erhalten.

    Der Gipser des GÜ will nun Anfang der Woche noch Restarbeiten durchführen, möglicher Weise andere Handwerker auch. Ich haben nun Bedenken, dass Mängel, die gerügt wurden, teilweise verdeckt werden. Oder dass Mängel behoben und dann verdeckt werden. Die Abnahme wird dann für mich zum schlechten Pokerspiel: Ist der Mangel nur überdeckt, oder ist der Mangel behoben und überdeckt?

    Die Frage ist: Muss ich nach der Kündigung akzeptieren, dass der GÜ alleiniges Hausrecht ausüben kann, oder kann ich den Zylinder tauschen lassen? Ich würde den Schlüssel dann bei einem Nachbarn hinterlegen.
    Hat der GÜ überhaupt das Recht, nach der Kündigung Restarbeiten auszuführen?
    Kann ich den Handwerkern des GÜ zumuten, dass sie ab jetzt für Restarbeiten Termine mit mir vereinbaren müssen?

    Den Restarbeiten stehe ich skeptisch gegenüber, weil der Putzer im Innenraum auf Betonstürze eine Grundierung für Gips aufgebracht hat. Darauf kam dann eine Gewebespachtelung mit Kalkzement (10cm Überlappung am Materialüberbang), auf die frisch in frisch Gipsputz kam. Der Sockelputz, der jetzt 24 Stunden alt ist (ca. 10°C mittlere Außentemperatur) ist immer noch weich wie warmer Knet.
    Lustig ist auch, dass er die Putzleisten im Bad falschrum angebracht hat: Die Seite, auf der abgezogen wird, hat er zur Wand hin mit Gips montiert. Nach dem Aufbringen des Kalkzementputzes hat er die Putzleisten wieder rausgenommen und (für den nächsten Kunden ? ) mitgenommen.

    Grüße von Oli
     
  2. #2 Inkognito, 26.09.2015
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Gips in Kombination mit frischem zementhaltigen Baustoffen ist im allgemeinen keine gute Idee. Üblicherweise enthält Zement zwar Gips in kleinen Mengen zur Steuerung der Erhärtungsreaktion, das ist aber nichts für den Anwender auf der Baustelle. Hier Bildet sich Ettringit. Durch die Anlagerung von Wasser dehnt sich dieses aus und führt dazu, dass beispielsweise Beton aufgrund der inneren Spannungen aufreißt. Dies wird in den Medien häufig als "Betonkrebs" bezeichnet.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Ettringit


    Wenn hier frisch in frisch Gips- und Zementputz verarbeitet wurde würde ich davon ausgehen, dass das alles wieder runter muss. Ich befürchte, dass sich durch die Ettringitbildung die beiden Putzschichten voneinander trennen und der Gipsputz schlimmstenfalls keinen Halt mehr auf dem Untergrund besitzt.
    Ansonsten sollte man (darf man?) die verwendeten Geräte nicht ohne eine komplette Grundreinigung für beide Baustoffe verwenden.

    Fazit: :Baumurks
     
  3. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Hattest Du denn wirklich einem Verzicht auf Dein Hausrecht wirksam zugestimmt?
    Wie kann man so etwas tun, wenn man bei Sinnen ist...?

    Ansonsten:
    Warte, bis sich die Rechtsfachleute hier melden!
     
  4. Mibe25

    Mibe25

    Dabei seit:
    25.02.2015
    Beiträge:
    184
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Wissenschaftler
    Ort:
    Stuttgart
    Vermutlich nicht wirksam, wenn ich mich einige Passagen aus dem Internet richtig lese.

    AWG-Hormone: Ich zahle ein Vermögen für ein Haus. Bei so viel Geld wird mir mein Vertragspartner, der zu jedem Termin vor der Unterschrift punktlich, freundlich und mit weißer Weste erschienen ist, doch nichts Böses wollen. :mauer :mauer :mauer
    Außerdem erklärt der Vertragspartner auf Nachfrage, was das bedeutet: Eine Vollmacht, damit er Handwerkern gestatten kann, mein Grundstück zu betreten. Ich hab's geglaubt. :mauer

    Das wurde nicht gemacht. Dass Gips auf frischem Zementputz nicht hält, hat mir der Hersteller schon unmissverständlich gesagt. Ich hatte den Hersteller angerufen, nachdem ich die Verarbeitungshinweise auf den Gebinden gelesen hatte.
     
  5. #5 Gast036816, 26.09.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    geh ganz schnell zu einem anwalt für baurecht. der wird sofort ein schreiben an den gü aufsetzen - vor der abnahme und die abnahme wirksam abblasen.

    welche gründe trägt der gü für die kündigung vor?
     
  6. Mibe25

    Mibe25

    Dabei seit:
    25.02.2015
    Beiträge:
    184
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Wissenschaftler
    Ort:
    Stuttgart
    @Rolf: Ich habe der Anwältin, die mich bisher unterstützt hat, bereits eine Mail geschrieben und die Kündigung in Kopie geschickt. Als Gründe werden angeführt: Ich hätte Arbeiten von Handwerkern zurückgebaut (Putzleisten von der Wand gerissen. Habe ich aber nicht gemacht.), ich hätte von Anfang an aktiv in das Baugeschehen eingegriffen und Leistungen direkt mit Handwerkern vereinbart (geschah auf Wunsch und mit Wissen des GÜ), ich würde jegliche Kooperation ablehnen, ich würde es ablehnen, dass die von mir gerügten Mängel von einem Sachverständigen angeschaut werden, ich würde Teilabnahmen ablehnen (das stimmt, denn vertraglich ist eine Abnahme am Bauende vereinbart und ich will nicht für die Unversehrtheit von abgenommenen Gewerken haften müssen), "mein" Sachverständiger sei noch nie vom Bauleiter auf der Baustelle angetroffen worden, von "meinem" Sachverständigen würde ich keine schriftliche Stellungnahme vorlegen, ich würde gegen vertragliche Vereinbarungen verstoßen, das auch in Zukunft machen, und daher sei das Vertrauensverhältnis durch mein Verhalten nachhaltig erschüttert.

    Für eine Kellertüre, die aus Kunstoff statt aus Stahl ist, brauche ich kein schrftliches Gutachten. Für Wasser, das durch's Dach eindringt, brauche ich auch nichts schriftlich. Ob ein Auftritt nun 26 cm ist, oder wie vereinbart 28 cm, darf mir der SV einmal erklären, aber warum muss er dazu etwas schreiben?
     
  7. Mibe25

    Mibe25

    Dabei seit:
    25.02.2015
    Beiträge:
    184
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Wissenschaftler
    Ort:
    Stuttgart
    erklärend:
    Mit "brauche ich kein schriftliches Gutachten" meine ich, dass es mich reicht, wenn der SV mir eindeutig sagt, was Sache ist. Die Schiene des GÜ: "Bauherr, lass ein Gutachten verfassen, damit wir den Handwerker dazu bekommen, den Mangel zu beheben." ist mies. Denn am Ende (jetzt) würde ich auf den Kosten für das Schriftstück auch noch sitzenbleiben.
     
  8. #8 Gast036816, 26.09.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das sind aus meiner sicht keine gründe, die einem gü das recht geben, zu kündigen. wenn du fällige abschlagsrechnungen nicht bezahlst, mahnungen und nachfristen verstreichen lässt, dann ist das eher ein grund, aber dieses pillepalle an gründen? lass schon mal das fässchen für den schadensersatz von deiner anwältin öffnen.

    erklärend: wenn du dem gü einen mangel mitteilst, dann reicht das und er muss den mangel beseitigen oder er weist dir schwarz auf weiss nach,dass der mangel nicht vorhanden ist. der möchte nur, dass du seine arbeit für ihn erledigst, er reicht dann nur die schriftstücke an seine subbis weiter. ist einfach ein fauler säckele.
     
  9. Mibe25

    Mibe25

    Dabei seit:
    25.02.2015
    Beiträge:
    184
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Wissenschaftler
    Ort:
    Stuttgart
    Das "Spiel" mit den Abschlagszahlungen hatte er zuvor schon probiert: Er war weit überbezahlt, Bautenstände noch nicht erreicht, und trotzdem kam die nächste Rechnung. Die Anwältin wollte daraufhin eine Aufstellung von mir und hat dem GÜ erklärt, dass er überbezahlt ist. Eine Mahnung habe ich ein paar Tage später trotzdem erhalten.

    Ja, den Eindruck, dass er nur zwischen Handwerker und Bauherr sitzt, um Kohle abzugreifen, habe ich auch. Ich habe eine Mängelrüge gesehen, die ein Handwerker von GÜ bekommen hat: Das war wortwörtlich mein Schriftstück mit seinem Briefkopf und ein paar Paragraphen.

    Mit Schadenersatz wird es womöglich schwierig, weil der GÜ laut Bilanzen von 2013 und 2014 ein "kleines finanzielles Problem" hat, wenn die Bilanzen richtig interpretiert wurden. Er schreibt in der Kündigung sogar selbst, dass seine Firma finanzielle Probleme hat, weil die Handwerker ihr Geld wollen.
     
  10. #10 Ralf Wortmann, 28.09.2015
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Das klingt alles (zumal einiges wohl unwahr ist) nicht danach, dass der GÜ ein Recht zu Kündigung aus wichtigem Grund hatte. Das soll aber deine Anwältin beurteilen. Mache das nicht per E-Mail, sondern lasse dir schnellstmöglich einen Besprechungstermin dort geben.

    Vorsorglich solltet ihr noch vor dem avisierten Abnahmetermin dem GÜ eine Liste mit allen Mängel und offenen Restleistungen zustellen und euch - ebenfalls vorsorglich - die Geltendmachung einer etwaig vereinbarte Vertragsstrafe vorbehalten.

    Wenn ein wichtiger Grund zur Kündigung fehlt, bedeutet das, dass der Werkvertrag weiterhin besteht und zu erfüllen ist und die Fragen, ob er "nach Kündigung" noch Restarbeiten ausführen darf, sind obsolet.
     
  11. Mibe25

    Mibe25

    Dabei seit:
    25.02.2015
    Beiträge:
    184
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Wissenschaftler
    Ort:
    Stuttgart
    Hallo Ralf,

    herzlichsten Dank für Deine Antwort.
    Du hast vollkommen Recht, dass die Kommunikation nicht per Mail ablaufen kann. Ich habe die Mail nur genutzt, um Kommentare und Fakten zusammenzustellen, so dass sich die Anwältin anhand des Kündigungsschreibens und meiner Kommentare ein erstes Bild machen kann. So kann sie sich auf das Gespräch/Telefonat vermutlich besser vorbereiten. Ich habe keine Ahnung, wie ein Anwalt arbeitet. Ich kann als Mandant nur Informationen liefern. Ich hoffe, dass ich meine Anwältin mit dem Zusammenstellen von Informationen (z.B. Auszüge aus Besprechungsprotokollen mit Datum und Uhrzeit, E-Mails zum konkreten Thema), auf die richtige Art unterstütze.

    Kannst Du bitte etwas zum verschlossenen Haus sagen? Im Bauvertrag steht als §xy: "Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer für die Dauer der Bauzeit Hausrecht."

    Im Moment der Putzer Reste von Grundierung, die laut Gebinde auf keinen Fall in Gewässer gelangen darf, auf meinem Grundstück und vergräbt seinen Bauschutt in meinem Erdhaufen. :eek:
    Wie kann ich mich dagegen wehren, dass ich als Grundstücksbesitzer für den Umweltschaden hafte? Ich bin dem Putzer gegenüber ja nicht weisungsbefugt, da der GÜ dazwischen steht.
     
  12. #12 Baufuchs, 28.09.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Der Putzer verunreinigt Dein Grundstück. Als Grundstücksbesitzer kannst Du ihm das sehr wohl untersagen.
     
  13. #13 Ralf Wortmann, 28.09.2015
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Vorsicht. Hier stehen Kündigungsrecht wegen angeblicher Eingriffe des TE in den Bauablauf im Raum. Da ist besondere Vorsicht geboten, bevor hier einem Sub irgendetwas untersagt wird.
    Da soll die RAin erstmal den Sachverhalt prüfen.

    Äußerungen auch stets nur an den GÜ und niemals direkt an den Sub. Ansonsten alles gut dokumentieren und Zeugen das anschauen lassen.

    Zum verschlossenen Haus schreibe ich noch was.
     
  14. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    hausrecht hat er ja keines. aber sein grundstück darf er doch betreten.
    und wenn er dem putzer untersagt, illegal seinen müll zu entsorgen, stört
    er den bauablauf doch nicht?
     
  15. #15 Ralf Wortmann, 28.09.2015
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    So. Hier ein Urteil zum Hausrecht:

    ----------------------------------------------------------------------------------------
    Die Vertragsklausel, wonach dem Bauunternehmer für die Durchführung des Bauvorhabens vom Bauherrn das Hausrecht übertragen wird, ist unwirksam, soweit der Bauunternehmer das übertragene Hausrecht gegenüber dem Bauherrn(= Grundstückseigentümer) geltend macht.
    (LG Heilbronn, Urteil vom 29. April 1980*– 2 O 701/80*–, juris)
    ------------------------------------------------------------------------------------------

    Ebenso hier im folgenden Link auf Seite 11:

    https://www.bsb-ev.de/fileadmin/use...feindliche_Klauseln_in_Bauvertra__gen_201.pdf
     
  16. Mibe25

    Mibe25

    Dabei seit:
    25.02.2015
    Beiträge:
    184
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Wissenschaftler
    Ort:
    Stuttgart
    @Baumaul: Vom Gefühl her stimme ich Dir 100% zu. Ich denke aber, dass Ralf hier deswegen zur Vorsicht mahnt, weil der GÜ jetzt nur auf einen Fehler von mir wartet und womöglich aus der Summe einiger kleiner Fehler etwas konstruieren kann, das schwierig wieder aus der Welt zu schaffen ist.
     
  17. #17 Ralf Wortmann, 28.09.2015
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Den Putzer darauf ansprechen, ja, aber in dieser Situation nur unter Zeugen, die auf der Seite des TE stehen. Mit einem Zeugen an der Seite kann er auch aufgefordert werden, den vergrabenen Müll zu entfernen.

    Sonst dreht der Putzer den Spieß um und behauptet plötzlich mehr, als tatsächlich gesagt wurde, z.B., dass er "vom Hof" gejagt wurde, oder so.
     
  18. Mibe25

    Mibe25

    Dabei seit:
    25.02.2015
    Beiträge:
    184
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Wissenschaftler
    Ort:
    Stuttgart
    Herzlichen Dank, Ihr zwei!
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 28.09.2015
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Vor allem - alles, was Du dem Putzer vor Zeugen sagst, dem GÜ auch unter Verweis auf die Zeugen schriftlich mitteilen und das möglichst pronto nach dem Gespräch. Ggf vorab per mail und per nachweisbarer Zustellung hinterher.
     
  20. Mibe25

    Mibe25

    Dabei seit:
    25.02.2015
    Beiträge:
    184
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Wissenschaftler
    Ort:
    Stuttgart
    Hi,

    noch eine Nachlieferung von Gründen für die Kündigung: Der GÜ sagt, dass ich die Rate für die "Rohinstallation Elektro, Sanitär und Heizung" nicht bezahlt habe und voraussichtlich auch die kommende AZ für den Estrich nicht bezahlen werde.
    Die AZ für die Rohinstallation habe ich tatsächlich nicht bezahlt, da für die Fußbodenheitung im gesamten Haus nur einer von drei Heizkreisverteilern installiert war und kein einziger Meter Fußbodenheizung. Vor Ablauf der Zahlungsfrist habe ich dem GÜ per Anwalt mitgeteilt, dass die Zahlungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind, da die Rohinstallation für die Heizung fehlt.
    Dazu, dass ich die AZ für den Estrich nicht bezahlt hätte sage ich nur: Die Glaskugel des GÜ ist definitiv kaputt!

    Die Anwältin ist positiv gestimmt, weil ich nun nicht mehr "zahnlos" zusehen muss, wie Mängel gebaut werden, die anschließend nicht behoben werden. Sie meint, dass ich aufgrund der Kündigung des GÜ (falls ich nicht in Zahlungsverzug bin) das Haus nun auf Kosten des GÜ fertigbauen kann. Irgend wie ist das zu schön, um wahr zu sein und widerspricht auch der Äußerung hier im Forum, dass der GÜ eigentlich nicht kündigen kann und das Vertragsverhältis weiter fortbesteht.
    Macht meine Anwältin hier einen Fehler, weil ich für die riesige Kanzlei, in der sie arbeitet, ein winziger Fisch bin?

    Auf der Baustelle ist alles weggeräumt: Gerüst weg, Baumaterial weg, Baustromzähler soll abgebaut werden, Handwerker wurden vom GÜ über Kündigung informiert.
    Ich hoffe, dass ich über die Anwältin an einen Schlüssel komme. Sobald ich den habe soll ein SV eine Liste aller Mängel samt Beseitigungskosten erstellen. Zudem eine Liste aller nötigen Arbeiten zur Fertigstellung des Gebäudes samt Kosten.

    Gibt es hierzu Kommentare oder Hinweise von Eurer Seite? Ich bin für jeden Kommentar dankbar.
     
Thema: Kündigung durch GÜ
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. gü vertrag kündigen

Die Seite wird geladen...

Kündigung durch GÜ - Ähnliche Themen

  1. Ablauf nach VOB-Vertrag Kündigung durch AG da keine Mängelbeseitigung erfolgte

    Ablauf nach VOB-Vertrag Kündigung durch AG da keine Mängelbeseitigung erfolgte: Mich interessiert der Ablauf wenn ein Bauvertrag nach VOB durch AG wegen Mangel der Beschaffenheit und Verstoß gegen die aRdT und keine...
  2. Kündigung aus wichtigem Grund §648 BGB - Wie wird die Zumutbarkeit definiert?

    Kündigung aus wichtigem Grund §648 BGB - Wie wird die Zumutbarkeit definiert?: Hallo zusammen, laut §648 BGB "können die Vertragsparteien aus wichtigem Grund kündigen wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht...
  3. Vorzeitige Kündigung: Nachweis des berechtigten Interesses

    Vorzeitige Kündigung: Nachweis des berechtigten Interesses: Hallo zusammen, ich besitze eine vermietete Immobilie mit zugehörigem Immobilienkredit. Die 10-jährige Zinsbindungsfrist läuft noch etwa drei...
  4. Architekt will den Vertrag kündigen.

    Architekt will den Vertrag kündigen.: Hallo Liebe Leute, ich hab ja schon seit einiger Zeit Probleme mit meinem Architekten. Der wurde für einen Umbau des Daches und Anbau eines...
  5. Kündigung aus wichtigem Grund

    Kündigung aus wichtigem Grund: Hallo zusammen, wir haben morgen zum dritten mal ein klärendes (finales) Gespräch mit unserem GÜ. Es würde zu weit führen, alle Punkte...