Arztpraxis - "komplett barrierefrei": ein Muss?

Diskutiere Arztpraxis - "komplett barrierefrei": ein Muss? im Gewerbe- und Industriebau Forum im Bereich Architektur; Hallo liebe Kollegen, folgende Fragestellung bzw. erstmal die Fakten: - Neubau einer Arztpraxis (Allgemeinmedizin) in einem Bestandsgebäude...

  1. #1 Bauliesl, 28.09.2015
    Bauliesl

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    Hallo liebe Kollegen,
    folgende Fragestellung bzw. erstmal die Fakten:
    - Neubau einer Arztpraxis (Allgemeinmedizin) in einem Bestandsgebäude (vorher Bürofläche)
    - Zugang ist barrierefrei, Aufzug vorhanden (und ausreichend groß), behindertengerechtes WC vorgesehen, ein Behandlungsraum hat eine Tür mit lichter Breite von 95cm, Empfang ist mit Rollstuhl gut erreichbar (alle Wege 1,50m)
    - sämtliche Geräte, die zur Untersuchung notwendig sein könnten (Sono, etc.) können in das Behandlungszimmer gefahren werden (rollbar)

    Das Baurechtsamt argumentiert, dass sämtliche Räume mit Rollstuhl befahrbar sein müssen. Grundlage dafür soll §39 LBO BW sein.

    Hat einer von Euch Erfahrung damit?

    Ich kann das so explizit nämlich nicht herauslesen:

    § 39
    Barrierefreie Anlagen
    .
    (1) Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen, die überwiegend von Menschen mit Behinderung oder alten Menschen genutzt werden, wie
    1. Einrichtungen zur Frühförderung behinderter Kinder, Sonderschulen, Tages- und Begegnungsstätten, Einrichtungen zur Berufsbildung, Werkstätten, Wohnungen und Heime für Menschen mit Behinderung,
    2. Altentagesstätten, Altenbegegnungsstätten, Altenwohnungen, Altenwohnheime, Altenheime und Altenpflegeheime,

    sind so herzustellen, dass sie von diesen Personen zweckentsprechend ohne fremde Hilfe genutzt werden können (barrierefreie Anlagen).


    Im nächsten Passus steht dann, dass es auch Praxen für Heilberufe betrifft. Soweit so gut. Aber: Ich kann aus dem Wort "zweckentsprechend" nicht ableiten, dass sämtliche Räume befahrbar sein müssen.....
    Kann mir einer helfen? Bin ich zu blöd oder steht das da nicht so (und das Amt legt das etwas sehr "eng" aus).
    Danke vorab!
     
  2. #2 Gast23627, 28.09.2015
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Aus eigener Erfahrung in meiner Familie:

    Zahnarztpraxis Neubau. Wir haben vorher gefragt ob die Räumlichkeiten barrierefrei sind. Antwort ja klar, ist doch alles neu.

    Wir haben uns dann in einem Raum fest gefahren, harausgekommen sind wir mit der Feuerwehr, die aber, als sie gehört hat wir sind in einer Neu erbauten Praxis, zuerst abgelehnt hat zu kommen. Die kam dann doch, nach dem wir einen Zeitungsreporter, der uns zuerst auch nicht glauben wollte, herbei geholt haben.

    Und wenn ich dann hier lese, dass Sie offenbar ein Problem mit "barrierefrei" haben Zitat: "(und das Amt legt das etwas sehr "eng" aus)." Zitat Ende, könnte ich wütent werden.

    Der Höhepunkt ist noch die Frage:
    [h=2]"Arztpraxis - "komplett barrierefrei": ein Muss? "[/h]
    Solche "ArchitektInnen" brauchen wir nicht. Planen Sie Hühnerställe oder ähnliches aber bitte keine Praxisräume.
     
  3. #3 OLger MD, 28.09.2015
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    Ich nehme mal an, es geht um die Nebenräume, wie z.B. Mitarbeitertoiletten, Pausenräume, Archiv, Serverraum u.dgl.
    Dem Bauamt geht es wohl um "sämtliche" Räume. Nicht nur Anmeldung, Warteraum, Behandlungsräume und den Zugang plus zweiten Fluchtweg.
    Richtig?
     
  4. #4 Inkognito, 28.09.2015
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Sehe ich ähnlich, mir ist nicht klar, warum die Besenkammer rollstuhlgerecht sein muss, solange die Behandlungsräume barrierefrei zugänglich sind. Aber der Amtsschimmel...

    Herr Schrage, mir zumindest ist nicht klar, was Ihre Einlassungen auch nur im Entferntesten mit der Fragestellung zu tun hat. Und zu Ihren Umgangsformen: Es wäre ja besser wenn Sie sich nicht nur nicht hinter einem Pseudonym verstecken, sondern sich auch so benehmen würden.
     
  5. #5 Gast23627, 28.09.2015
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    @Inkognito

    Es ist Ihre Sache wenn Sie damit fertig werden müssen das Ihnen etwas "nicht klar" ist und gelesenes nicht zu verstehen.

    Um meine "Umgangsformen" machen Sie sich mal keine Sorgen, bleiben Sie lieber beim Thema.
     
  6. #6 the motz, 28.09.2015
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    Irgendwie versteh ich den Sinn dahinter auch nicht, !Alle! Räume barrierefrei auszuführen- was hat einen Patienten z.b der Technikraum zu interessieren?

    Zugegebenermaßen bin ich mit dem Baurechtlichen nicht ganz firm, ich versteh nur den Zusammenhang nicht ganz (inkl. so mancher Reaktion hier....)
     
  7. #7 Baufuchs, 28.09.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das JSch haben Sie gelesen?

    Wenn ja, verstehe ich Ihre Aufregung nicht.
     
  8. #8 wasweissich, 28.09.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    es müssen mit sicherheit nicht alle räume barrierefrei sein .

    viel wichtiger ist , dass die , die es sein sollen es auch wirklich sind . da sehe ich das problem , welches JSch meint . kenne genug behindertentoiletten die mit schränken für putzmittel (real bochum), gigantischen wickelkommoden (real witten) und werweisswlchemgelumpe so vollgestellt sind , dass ein rollstuhlfahrer ohne hilfe aufgeschmissen ist . sehr putzig sind in dem zusammenhang richtig breite türen , die aber so angeschlagen sind , dass ein öffnen im rolli nicht funktioniert , weil der rolli im weg ist und ein ausweichen nicht funktioniert .

    und besonders traurig ist die stadtverwaltung , deren erstklassigbarrierefreies bürgerbüro auf gleicher ebene eine behindertentoilette hat , die aber abgeschlossen(nicht mit euroschlüssel nein , das wäre zu logisch) ist und niemand einen zugriff auf den schlüssel hat.


    und Josef , ich denke du hast über das ziel geschossen , Liesl kann nichts dafür , dass das praxispersonal (der architekt und die bauaufsicht auch )in dem von dir beschriebenen fall versagt hat .und anstatt mit deinen erfahrungen zu helfen, schlägst du um dich ...
     
  9. #9 wasweissich, 28.09.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    nachtrag : architekten , welche eine behindertentoilette auf 35 cm höhe anbrigen lassen , gehören in diesem raum angekettet , um den darauf gestrandeten wieder aufzustehen helfen ....
     
  10. Baumal

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    @liesel

    nach §39.
    wer behaupten denn, dass eine allgemein arztpraxis,
    überwiegend von menschen mit behinderungen oder
    alten menschen genutzt wird.?

    das würde ja bedeuten in (fast) jedem bestandsgebäude
    wäre die nutzungsänderung zu einer arztpraxis unzulässig.

    und da gibt es einige, die haben nicht mal einen fahrstuhl,
    sondern eine holztreppe baujahr 1840.
     
  11. #11 Gast036816, 28.09.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    die hühnerstallattacke gegen Liesel verstehe ich auch nicht. der pumi muss nicht barrierefrei sein.

    wenn schlüssel von abgesperrten behindertentoiletten nicht auffindbar sind, die zuwegung mit möbel und gedöns vollgestellt sind, ist das nicht der fehler des planers oder der planerin.
     
  12. Baumal

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  13. #13 wasweissich, 28.09.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    .
    habe ich auch nicht in den zusammenhang gestellt .:D

    was ich vermute , das in dieser zahnarztpraxis irgendein supertrooperbehandlungsstuhl (die werden ja fest verankert ) ungeschickt in einem eigentlich vernünftig geplanten raum aufgestellt wurde ....
     
  14. #14 karo1170, 28.09.2015
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    Merkblatt 61 der AKBW, Seite A10, fett in der Mitte...

    LINK

    Einschraenkungen und Abweichungen sind dann auf den nachfolgenden Seiten zu finden...
     
  15. Baumal

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    ich kann es schon verstehen, dass JSch aufgrund persönlicher erfahrungen
    angenervt ist. (das mit dem zeitungsreporter und der feuerwehr, kann ich zwar nicht
    nachvollziehen), vor allem wenn man vorher anfragt ob die praxis barrierefrei sei.

    aber so schwer es auch ist, für menschen die mit einer behinderungen leben müssen,
    es wird nie "die" echte barrierefreiheit geben, auch nicht in öffentlichen gebäuden.
     
  16. #16 Skeptiker, 28.09.2015
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    Die "Allgemeine Ausführungsverordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur zur Landesbauordnung (LBOAVO)" gibt dazu nichts her. Meine Erfahrung mit größeren öffentlichen Objekten in anderen Bundesländern ist, dass der eigenständige barrierefreie Zugang in alle öffentlichen Bereiche gefordert wird, nicht in alle Bereiche. Da erscheinen auch mir Rezeption, Wartezimmer, ein Behandlungsraum und 1 WC ausreichend.


    mit skeptischen Grüßen!
     
  17. Baumal

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    es wird immer ausnahmegenehmigungen geben.
    alles andere wäre lächerlich, weil das ministerium
    es auch nicht auf die reihe bekommt (sie bemühen sich zwar
    hier und dort) barrierefreien öffentlichen raum in die tat umzusetzen.

    bahnsteige, straßenübergänge... bahnhöfe, straßenbahnen... usw.
    schon mal in ulm im bahnhof gewesen?
    das ist eine katostrophe als rollifahrer. auch für mütter/väter mit kinderwagen.
     
  18. #18 Bauliesl, 29.09.2015
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    Wer mich als Architektin braucht - oder auch nicht - sollte nicht Ihre Sorge sein. Das war auch nicht das Thema.
    Auch wenn es für manche offensichtlich nicht nahvollziehbar ist: Ja, ich frage mich, warum ein Putzraum, ein Serverraum, die Personalumkleide etc. behindertengerecht bzw. barrierefrei ausgeführt sein müssen. Auch wenn mein Horizont an dieser Stelle vielleicht an der Hühnerstallwand endet, ich verstehe den Sinn tatsächlich nicht und habe deswegen um Erfahrungen aus der Praxis gebeten.
    Ihre Erfahrungen mögen ärgerlich und frustrierend gewesen sein (was durchaus nachvollziehbar ist), haben aber mit meiner ganz persönliche Fragestellung rein gar nichts zu tun. Und in Zukunft bitte ich darum, solche Äußerungen zu unterlassen. Ich weiß, dass auf dem Bau ein rauer Umgangston herrscht, aber das ging auch mir entschieden zu weit. Und das Wort ArchitektInnen in Anführungszeichen zu setzen ist schon eine ganz schöne Unverschämtheit.
     
  19. #19 the motz, 29.09.2015
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    selbst in einem Spital, in dem ja ganze betten durch die gegend geschoben werden gibts genauso manipulationsbereiche, die nicht publikumszugänglich sind.
    warum sich hier versteifen, diese ebenso barrierefrei, bzw behindertengerecht auszuführen, verstehe ich so jetzt auch nicht.
     
  20. #20 Bauliesl, 29.09.2015
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    Der §39 geht ja noch weiter. Unter Absatz 2 werden alle anderen Räume bzw. Gebäude, die davon betroffen sind, aufgeführt. Darunter eben auch Praxen der Heilberufe. Und bei uns ist es tatsächlich so, dass es für sämtliche neu gebauten (also auch neu in einem Bestandsgebäude) barrierefrei ausgeführt werden müssen. So erklärte mir das der Sachbearbeiter. Heißt im Klartext: In einem Altbau geht´s nur dann, wenn ein Aufzug etc. nachgerüstet wird.


    Ich verstehe ja, dass insbesondere Arztpraxen barrierefrei sein müssen, und selbstverständlich sind die Planer in der Verantwortung, das entsprechend umzusetzen. Aber: warum die ganzen Nebenräume etc.....? Das ist der Punkt, wo´s bei mir hakt....
    Bei uns bleibt kein Rollstuhlfahrer "stecken", es gibt eine wirklich nach DIN dimensionierte Toilette, etc. pp...... Aber müssen es wirklich alle Räume sein? Das Argument des BRA zielt auch icht allein auf die Patienten ab - es geht dabei auch um die Frage dass z.B. eine Arzthelferin im Rollstuhl dort arbeiten können muss. Und das scheint die Krux daran zu sein.
    Und bitte jetzt keine Grundsatzdiskussionen über die Benachteiligungen von behinderten Menschen, ich bin mir der Problematik durchaus bewusst und will es mit Sicherheit nicht kleinreden. Mir geht es allein um die baulichen Aspekte.
     
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