Arztpraxis - "komplett barrierefrei": ein Muss?

Diskutiere Arztpraxis - "komplett barrierefrei": ein Muss? im Gewerbe- und Industriebau Forum im Bereich Architektur; Kommt halt drauf an, ob man die Zeit dafür hat. Um Zeit zu gewinnen gibt es ja eben die Brandabschnitte. Bettlägerige Patienten über die Treppe...

  1. rose24

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    Kommt halt drauf an, ob man die Zeit dafür hat. Um Zeit zu gewinnen gibt es ja eben die Brandabschnitte. Bettlägerige Patienten über die Treppe rausbringen geht auch nicht so schnell.
     
  2. Baumal

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    nun sind wir schon bei bettlärigen patienten.

    hast du schon mal einen vollbrand in einem krankenhaus
    in mitteleuropa erlebt? ich noch nie.

    aber das personal sollte geschult sein, für den fall aller fälle.
     
  3. rose24

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    Habe ich noch nicht erlebt. Und oft reicht ja die Verbringung in einen anderen, sicheren Brandabschnitt.
    Ich weiß aber, dass unsere Feuerwehr durchaus Übungen auch in Altenheimen und Krankenhäusern durchführt - das dient dann auch der Schulung des Personals. Und bei einem kleineren Altenheimbrand konnte so schlimmeres verhindert werden, weil alle die Fluchtwege kannten und wussten, was zu tun war.

    Aber jetzt sind wir schon weit weg vom eigentlichen Thema... :offtopic:
     
  4. Baumal

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    um was ging´s nochmal...?:D
     
  5. #185 wasweissich, 30.09.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ja und wo bleibt da die selbstbestimmende barrierefreiheit ?:shades

    ja , aber nicht behindertengerecht , da nicht barrierefrei..
     
  6. #186 OLger MD, 01.10.2015
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    1.) Um behindertengerechte Nebenräume in einer Arztpraxis.
    2. Um die Frage, ob ein behindertengerechtes Behandlungszimmer ausreichend ist, oder ob es alle sein müssen.

    Zum barrierefreien bauen gibt es eine Broschüre des MWI BW
    https://mvi.baden-wuerttemberg.de/de/service/publikation/did/barrierefreies-bauen/
    Hier wird auf Seite 14 sogar die Einschränkung auf die "genutzten Räume verwiesen"

    Auch die Architektenkammer BW hat eine Broschüre (Merkblatt der AKBW) herausgegeben
    http://www.akbw.de/service/barrierefreies-bauen.html

    Hier liest man u.a.:
     
  7. #187 the motz, 01.10.2015
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    Genau dafür gibt es Aufzüge im Krankenhaus, die ZSV-versorgt werden.
    Alle anderen sollten im EG Mut offener Tür stehen bleiben.
     
  8. R.B.

    R.B.

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    Jetzt fehlt nur noch, dass man dem armen Onkel Doc eine ZSV Anlage auf´s Auge drückt. Es könnte ja der theoretische Fall eintreten, dass.....

    Meine Meinung, im Brandfall ist es einem Rollstuhlfahrer, wie jedem anderen Patienten oder Mitarbeiter, völlig egal wie er in Sicherheit kommt, Hauptsache er kommt irgendwie in Sicherheit.
     
  9. #189 the motz, 01.10.2015
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    Sry- es war offtopic, jedoch auf ein spital bezogen...

    Daß ich einer Arztpraxis eine ZSV aufs Auge drücken will, hab ich genau wo geschrieben?
     
  10. R.B.

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    Wollte ich nicht unterstellen, meine Anmerkung war mehr allgemeiner Natur und nicht auf Deinen Beitag bezogen. Sorry falls das falsch rüber kam.
     
  11. #191 Der Bauberater, 01.10.2015
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    ich habe nicht den ganzen Fred bis zum Ende gelesen blubbere aber tropsdem noch etwas dazu.
    Es können wie unser RAlf W schon schrieb über alles Diskussionen geführt werden. Fakt ist, dass es die LBO und die ASR gibt. Das sind eingeführte, rechtskräftige, ... Gesetze und Richtlinien. Der Sachbearbeiter beim BRA hat nur einen schmalen Grat in dem er Ermessen ausüben kann. Demnach müssen der/die Behandlungsraum(e), Zugang, WC ... barrierefrei sein. Die ASR schreibt vor, dass auch "behinderte" Menschen in einem Betrieb arbeiten können müssen.
    Evtl. lässt sich der SB überzeugen, dass die Besenkammer auch ohne einen 150cm großen Wendekreis funzt. Aber die Nummer mit der Feuerwehr oder Ballettschule zieht nicht bei Praxen mit Heilberufen.

    Ich kenne einen Fall im Schwarzwald, da wurde eine Zimmerei "gezwungen" den Büroneubau barrierefrei zu erstellen. Könnt euch vorstellen was da los war! Von Anschuldigungen Behördenwillkür über Rechtsbeugung und Schikane gab es das volle Programm, aber die Auflagen wurden durchgesetzt obwohl das Hauptargument war, dass nie ein gehbehinderter als Zimmermann arbeiten könnte. Nach der Fertigstellung gab es dann nach ein bis zwei Jahren zum Supergau und der Chef viel vom Dach und war Querschnittsgelähmt. Nach seiner Reha konnte er sofort wieder arbeiten gehen, da das Büro ja dafür gebaut war.
    Der hat sich sogar anschließend beim BRA bedankt.

    Denkt mal darauf herum. Das Leben kann hart sein.
     
  12. #192 weisduwas, 01.10.2015
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    Nach Rückfrage bei meiner Regierung
    Rettungswirklichkeit bei einem mehrstöckigen Altenheim
    Außentreppe und Rutsche
    Bettlägerige werden in der Vakuummatratze der Feuerwehr gerutscht
    Beim Rutschen braucht es zum Teil Begleitung also Personal.
    Personal ist knapp und bei den Übungen wollen viele rutschen, meine Frau hat zweifel das dies im Ernstfall auch so ist.
    .
     
  13. Baumal

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    @ Bauberater, natürlich ist das leben hart.

    aber es kann nicht angehen, dass jeder, sei
    es arzt- oder zimmereibetrieb (im bestand) behindertengerecht
    ausgeführt werden muss.

    dann kann nämlich fast jeder existzensgründer sein vorhaben vergessen.
    ausnahmegenehmigung beantragen, je mehr ausnahmegehmigungen umso
    wacher werden sie vielleicht im kopf.
     
  14. Baumal

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    wenn man den faden weiter spinnen würde:

    als schuhmacher oder arzt oder architekt oder schneider,
    dürfte ich kein büro/laden im bestand eröffnen, weil nicht behindertengerecht?
    das wäre ja wohl ein witz.

    ein witz wäre es auch, wenn ich als schneider einen neubau planen
    und finanzieren müsste, weil der bestand nicht behindertengerecht ist.
     
  15. #195 Thomas B, 01.10.2015
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    Nochmals: es geht ja nicht darum, dass man NICHT behindertengerecht bauen will. Es geht NICHT darum Behinderten die notwendige med. Versorgung vorzuenthalten, weil man nicht willens ist bauliche Maßnahmen zu planen, dass diese diese nicht nutzen können ("Hühnerställe"???). Es geht m.E. darum ein dem entsprechend sinnvolles Maß zu finden.

    Und anscheinend ist man seitens des Staates der Auffassung, dass es sinnvoll sei, wenn alle Räume einer Praxis behindertengerecht sind, was aber sicher nicht deren Anteil an der Nutzung der Praxisräume widerspiegelt.

    Von daher ist es m.E. überhaupt nicht nachvollziehbar, dass man alle (=100%) der Räume so zu errichten hat, dass die (ca.) 2% der Bevölkerung diese voll umfänglich nutzen können.

    Wozu diese massive Übererfüllung?

    Warum reicht bei einer Praxis mit zB 3-4 Behandlungsräumen nicht ein Raum, der dafür wirklich gut für Rolli&Co. ausgerüstet ist?

    Warum gibt es keine sinnvolle Quote, wie es zB bei Stellplatzsatzungen gehandhabt wird (Whg. bis 100m2 1 Stpl., über 100 m2 2 Stpl. usw.). Analogie: Bis 5 Behandlungsräume muss einer rolligerecht sein, darüber 2 Raäume (nur so als Beispiel.)

    M.E. schießt die hier dargestellte Regelung massiv über das Ziel, den Bedarf und jedes Maß an Vernunft hinaus!
     
  16. #196 weisduwas, 01.10.2015
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    Ich möchte hier nochmal anknüpfen.
    Da ja die Ressourcen ausgelastet sein müssen kam mir folgendes Szenario un den Kopf
    Alle sind beschäftigt- keiner am Empfang- Elktrorolli kommt rein -Verirrt sich im Personalgang kommt nich wider raus weil zu eng.
    Die Lösung hat meine Frau beschrieben realisiert bei ihrem Altenheim, dort wurden zu Gänge zum Personalbereich so gebaut das kein Rollstuhl durchkommt um dem Personal Rückzugmöglichkeiten zu geben.

    Hier wird ja immer der Rollstuhlfahrer erwähnt, aber unser Gesellschaft alter ja.
    Um so mehr muss man die Behinderungen von alten Menschen beachten.
    Da ist dann nicht bei der Planung die Frage nach dem Rollstuhl sondern der nach dem Rollator .
    Der Realttätsabgleich bei meiner Regierung wo den diese abgestellt werden würden, das Wartezimmer wäre la u.U. zu eng. War die werden auf dem Flur dann abgestellt. Dort steht dann schon das Sonographiegerät weil es der Arbeitshektik geschuldet. Da schwinden selbst die 1,5m im Fall der Fälle.

    Ich weiß ich hab auch den Rolli immer angeführt, weil halt für jemand Nichbehinderten ein schnell vorstellbares Beispiel ist.
    Ich habe aber eine Behinderung die auch mehr Platz braucht,nämlich eine leichte Form von Spastik, bin Fußgänger, könnte durchaus den Beruf des Arzthelfer ausüben, wenn ich gelernt hätte. Ich brauche aber mehr Bewegungsspielraum, sonst sinkt die Leistungsfähigkeit rapide weil sie zur Bewegungskpntrolle verbraucht wird.
     
  17. #197 Bauliesl, 01.10.2015
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    Ich bin exakt Deiner Meinung - und schließe für mich daraus, dass genau das Punkte sind, die wir Planer mit den zuständigen Ämtern diskutieren müssen. Wer sonst, wenn nicht wir...?
     
  18. ziesel

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    Vielleicht, vielleicht auch nicht. Irgendwie scheint sich niemand für den von mir eingebrachten Vorschlag zu interessieren, das im Gesetzestext vorkommende Wörtchen "zweckentsprechend" mal auf die baurechtliche Goldwaage zu legen.
    Eine zweckentsprechende Nutzungsmöglichkeit bedeutet nach meiner Lesart eben genau diesen Vernunftmaßstab. Auch bin ich relativ überzeugt davon, dass in juristischer Betrachtungsart "zweckentsprechend" etwas vollkommen anderes ist als "vollumfänglich".

    Wenn da vom Gesetzgeber auf eine Zweckentsprechung abgezielt wird, dann muss doch zunächst mal der Zweck gesucht werden. Was ist der Zweck einer Praxis für Heilberufe? Und was ist erforderlich, damit diesem Zweck entsprechend genutzt werden kann?
     
  19. #199 weisduwas, 01.10.2015
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    Beinhaltet deine 2% auch den Anstieg der Alterung der Gesellschaft.
    Die gesunden brauchen auch keinen Artzt.
     
  20. R.B.

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    ich befürchte, dass der Begriff "zweckentsprechend" nicht so differenziert betrachtet wird, sondern nur einer groben Zuordnung der Nutzung dient. Der Zweck wäre hier "Arztpraxis", wobei halt alle über einen Kamm geschoren werden. Eine weitere Differenzierung findet nicht statt, diese Grauzone überlässt man wohl dem Ermessensspielraum der Sachbearbeiter. ABER das ist nur eine Vermutung meinerseits. Wäre schön wenn es anders wäre.
     
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