Arztpraxis - "komplett barrierefrei": ein Muss?

Diskutiere Arztpraxis - "komplett barrierefrei": ein Muss? im Gewerbe- und Industriebau Forum im Bereich Architektur; @ liesel ich würde mich beim unverhältnismäßigen aufwand festbeissen. nebenräume behindertengerecht zu planen, wäre ja wohl ein unsinn in tüten....

  1. Baumal

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    @ liesel

    ich würde mich beim unverhältnismäßigen aufwand festbeissen.
    nebenräume behindertengerecht zu planen, wäre ja wohl ein
    unsinn in tüten. wer kommt auf so eine idee?
     
  2. #22 Bauliesl, 29.09.2015
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    Ich weiß, das Merkblatt habe ich natürlich auch schon durchgelesen. Dennoch sagt die LBO über die Räume " dass sie von diesen Personen zweckentsprechend ohne fremde Hilfe genutzt werden können (barrierefreie Anlagen).. Das können sie ja auch - aber halt nicht alle Räume.
    Eine Arzthelferin, die im Rollstuhl sitzt, wird in der Praxis nicht arbeiten können (nicht, weil der Arzt ein Ignorant ist). Patienten müssen gestützt werden, ihnen muss beim An- oder Ausziehen geholfen werden, im Notfall muss ein Patient in die stabile Seitenlage gebracht werden - all das sind Dinge, die ein Mensch vom Rollstuhl aus wahrscheinlich nicht leisten kann. Und die Praxis ist halt so klein, dass es keinen reinen "Schreibtischjob" für eine Helferin gibt.
    Es ist leider traurige Wahrheit, dass Menschen, die im Rollstuhl sitzen, nicht jede Tätigkeit ausüben können. Auch als bauleitender Architekt wird es schwierig - das ist zwar schade, aber das ist halt einfach Fakt. Und das Ganze per Gesetzesauslegung so regeln zu wollen, macht doch keinen Sinn. (... ok, schickt mich wieder in der Hühnerstall... ;) )
     
  3. #23 Bauliesl, 29.09.2015
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    Na ja, das Amt sagt natürlich, ob ne Tür nu 0,885 oder 1,01 ist - das macht ja den Kohl nicht fett. Unverhältnismäßiger Aufwand beginnt bei ca. 30% Mehrkosten (Gesamtkosten), dazu gibt es verschiedene Gerichtsurteile. Es geht z.B. auch darum, dass der Flur in den Personalbereich (reiner Personalbereich) mind. 1,50 lichte Breite haben muss - das haut dann halt die ganze Sache um....
     
  4. #24 Skeptiker, 29.09.2015
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    Pfffft. welche Fläche hat denn die gesamte Arztpraxis?


    mit skeptischen Grüßen!
     
  5. Baumal

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    eine arzthelferin die im rollstuhl sitzt ist kein argument.
    so ätzend es sich auch anhört.

    das würde im umkehrschluß auch bedeuten, dass ich kein
    bürogebäude im bestand mehr planen kann, weil die teeküche,
    der kopierraum.... usw zu klein ist, denn nicht rolligerecht.
     
  6. #26 Bauliesl, 29.09.2015
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    insgesamt ca. 200qm - das hört sich viel an, ich weiß, aber durch Zwänge mit Trh., tragenden Wänden etc. bedeutet das, dass echt nochmal komplett von vorne geplant werden muss.
     
  7. #27 Bauliesl, 29.09.2015
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    Aber ganz genau so ist es. Nach Argumentation des BRA und die berufen sich auf §39 - der gibt genau das alles her.
     
  8. Baumal

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    das kann nicht sein!
    es ist unmöglich jedes bauvorhaben im bestand
    behindertengerecht auszuführen.
     
  9. #29 Bauliesl, 29.09.2015
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    @Baumal
    Ich weiß, das sagt der gesunde Menschenverstand. Das BRA sagt "§39" gilt - feddich aus. Wenn Sie so nicht umbauen können, müssen Sie´s lassen."
     
  10. #30 RobertBau, 29.09.2015
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    Ja der Behördenwahnsinn... man sollte ja mal Fordern, dass Baugerüste behinderten gerecht sein müssen, weil dann könnten Behinderte Maurer, Bauleiter, Dackdecker, Zimmerer usw. auch wieder arbeiten.
    natürlich muss dann auch ein aufzug sein und erst der Baugrund um die Baustelle... und bitte vergesst den Arbeitsbereich am keller nicht, der muss in Zukunft auch behinderten gerecht sein...
    Und um in meiner Branche zu bleiben, natrülich müssen serverräume in Zukunft auch behinderten gerecht sein (sind die meisten, weil wegen Thermik und umbaumöglichkeiten, eh normal 1,5m mind zwischen den serverracks sind., aber die racks sind ja für einen Behinderten total unpraktisch... ab sofort dürfen serverracks nur noch 1,5m hoch sein...
    ich finde es jedenfalls bedenklich, dass der Staat jedem bürger und Firma vorschreibt wie alles zu sein hat, behinderten gerecht, gender unabhängig, Frauenbeauftragter hier, xyz-minderheitenbeauftragter dort,.... aber da sind wir auch selber schuld "oh mein Gott, da ist ein männchen auf der tür vom männer Klo!!! DISKRIMINIERUNG!!! ANWAAAAALLLTTT du mus klaaagen!"

    Das lustige ist aber, dass sich der Staat/Behörden nicht an ihre eigenen regeln hält. jaa die gänge sind zwar 1,5m breit, aber dann stehen da tische, und stühle für wartende, Pflanzenkübel von den ausmaßen eines pools und und und...

    Und von Denken, gesundem Menschenverstand, Verhältnismäßigkeit, praxisorientierung nimmt man ab dem 1. Arbeitstag für Staat sowieso abstand, wenn die Abwesenheit dieser Eigenschaften nicht sogar einstellungsvorraussetzung ist...
     
  11. #31 Thomas Traut, 29.09.2015
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    Aus meiner eigenen bescheidenen Erfahrung mit dem Neubau von 2 Arztpraxen (1 Zahnarzt, 1 innere/Allgemeinmedizin) in Brandenburg kann ich sagen, dass alle Bereiche, die für Patienten bestimmt waren, barrierefrei errichtet werden mussten. Räume, zu denen nur das Personal Zugang hat, nicht.

    Wenn ich es aus dem Anfangsbeitrag richtig herausgelesen habe, ist von mehreren nur 1 Behandlungsraum barrierefrei geplant ist und die Gerätschaften sollen hin und her getragen oder gerollt werden. Wenn das so ist, kann ich die Einwände der Ämter grundsätzlich verstehen. Das wird sich nämlich in der Praxis kaum dauerhaft durchhalten lassen, und schon kann der von Herrn Schrage beschriebene Fall eintreten. (Den Tonfall in seinem Beitrag finde ich auch unterirdisch.)

    Welche Ausnahmen im Bestand möglich wären, sind immer Einzelfallentscheidungen. Evtl. hängt das auch von der medizinischen Ausrichtung ab. Beim Schönheitschirurgen können evtl. andere Prämissen gelten als beim Lungenarzt, wo ein Großteil der Patienten sich nicht mehr ohne Hilfsmittel bewegen kann.
     
  12. #32 ekko123, 29.09.2015
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    Gibt es in dem Ort/ Gegend zufällig eine (relativ) neu gebaute Arztpraxis?

    Einfach mal gaaanz einfach denken und ggf. herausfinden wer der Kollege da war und was er wie/warum gemacht hat.
    Vielleicht hat der Sachbearbeiter irgendwas überinterpretiert?

    (Wenn ich eine enge Auslegung an §39 2) 20. im Bezug auf Garagen/ Stellplätze mache - dann müsste ja jeder Parkplatz ein Behindertenparkplatz sein!)
     
  13. #33 Bauqualle, 29.09.2015
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    .. es ist schon interessant wie unsere Beamte so ticken ... auf der einen Seite werden idiotische und unverhältnismäßige Auflagen erteilt um seine eigene Daseinsberechtigung unter Beweis zu stellen und auf der anderen Seite wird zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen das Bauplanungsrecht von höchster Stelle geändert ... das Makabere an der Sache ist aber , daß man in den Berichten der Flüchtlingen auch einige im Rollstuhl gesehen hat , müssen dann alle Flüchtlingsunterkünfte auch rollstuhlgerecht ausgebaut werden :yikes
     
  14. #34 weisduwas, 29.09.2015
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    Die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum leitet sich nicht vom Baugesetz ab sondern vom Grundgesetz ab
    und von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Gesellschaftlichen Teilhabe.

    Außerdem unterscheidet sich ein Bürogebäude von einer öffentlich zugänglichen Heilberufspraxis.
    Was Baumals Bestandsargumentation betrifft:
    Ich kann ja in meiner Scheune auch nicht einfach eine Autofabrik planen.

    Es ist doch auch Aufgabe von Architekten den unpassenden Bestand dem AG auszureden!
    Sonst könnte sonst sein das Josefs Beispiel, einschließlich Feuerwehreinsatz notwendig ist weil der unzugängliche Raum doch dringend benötigt wurde.
    Für Firmen gilt ja leider immer noch das sie sich für kleines Geld freikaufen können
    Ich hoffe mal die werden in Folge der Inklusion langsam aussterben.

    Einen Rollstuhl kann man u.U. schneller brauchen als einem lieb ist, es kann dann auch sein das man einen Schönheitschirurgen zur Wiederherstellung gebraucht.

    Ich Rate allen Architekten mal das Experiment mit einem Rollstuhl ( möglichst Elektro) mal selber zu machen.
    Ansonsten haben die Ärzte ja auch noch den Hippokratischen Eid abgeleistet.

    Zu meiner Generation gehören im übrigen sie mit den kurzen Armen und oder Beinen.
    und in meiner Jugend befanden sich die Behindertengerechten abgelegen zu Teil versteckt im Wald,
    die damals modernste befand sich am Berg mit Bushaltestelle am Fuß.
    Ich kenne übrigens einige behinderte Informatiker unserer Serverschrank war behindertengercht zugänglich.
     
  15. #35 the motz, 29.09.2015
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    Wie ist das möglich, wenn man davon ausgeht, daß ein 08/15 Standard Schrank (ohne Sockel) schon 180 cm hoch ist?
    Wenn dann auch noch ein Sockel verbaut ist, kanns dann schon mal an die 2m auch werden.
     
  16. #36 weisduwas, 29.09.2015
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    Habe eben erfahren der wird nicht mehr geleistet. ( Danke Rekeck)
     
  17. ziesel

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    Das mag ja sein - doch was ist diese "Teilhabe" überhaupt? Gehört zur Teilhabe, dass ein Behinderter in einer Arztpraxis allein die Türen der Behandlungsräume auf- und zumacht, wohingegen ein nicht-Behinderter selbstverständlich vom Personal die Türe geöffnet bekommt? Ist Teilhabe nur mit baulichen Lösungen denkbar, oder ist "Dienstleistungspersonal" auch eine akzeptable Lösung? Warum muss die gesamte Praxis auf eigenständige Benutzung ausgelegt werden, wenn üblicherweise eine eigenmächtige Nutzung diverser Räume durch die Patienten gar nicht erwünscht und beabsichtigt ist?
    Das mag ja sein, und das bestreitet ja auch niemand. Nur ist es eben so, dass eine Behinderung tatsächlich in dem einen oder anderen Bereich an etwas hindert. Das ist nunmal ein unumgänglicher Fakt, der auch mit großem Willen und viel Geld nicht zu ändern ist.

    In Bezug auf eine Praxis kann man sich da schon fragen: Wem soll denn da die Teilhabe ermöglicht werden?

    Dem Patienten? Auf jeden Fall. Aber muss da ein Behandlungsraum barrierefrei erreichbar sein oder müssen zur Versorgung eines behinderten Menschen drei Behandlungsräume barrierefrei ausgestaltet werden? Meiner persönlichen Meinung nach genügt ein Behandlungsraum. Und wenn sichergestellt ist, dass in diesem einen Raum alle in der Praxis offerierten Behandlungsmöglichkeiten bestehen: Wo soll da das Problem (für den Patienten) sein? Der Zweck, nämlich auch dem Behinderten eine angemessene ärztliche Versorgung zukommen zu lassen wird erfüllt.

    Dem Personal? Vielleicht. Nur insofern, wie die Behinderung die Berufsausbildung nicht verunmöglicht. Das könnte aber im Falle des Praxispersonals zutreffen. Ich könnte mir jedenfalls vorstellen, dass es in der Behandlung gewisse Probleme gibt, wenn der im Rollstuhl sitzende Arzthelfer dem ebenso gehbehinderten im Rollstuhl sitzenden Patienten einen Verband am Fuß anlegen soll... Auch Wiederbelebungsmaßnahmen an am Boden liegenden Patienten erscheinen mir für Praxispersonal im Rollstuhl tendenziell unmöglich. Der Einsatz körperlich behinderter Personen in einer Arztpraxis erscheint mir somit - weniger aus baulichen, denn vielmehr aus arbeitsbezogenen Aspekten heraus - schwer bis unmöglich.

    Dem Arzt? Der muss nicht vor sich selbst geschützt werden. Wenn er seine Praxis so anlegt, dass er sie in dem Fall, dass er eine Behinderung erleidet, nicht mehr betreiben kann, dann hat er sich eben selbst geschadet. So what?
     
  18. #38 Der Bauberater, 29.09.2015
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    siehe hierzu

    Entweder Bestandsschutz oder Neue Regeln.

    Dass eine Besenkammer "rollstuhlgerecht" sein muss, bezweifle ich jetzt einmal. aber da hat man dann vier Wochen Zeit einen Widerspruch zu formulieren! :shades
     
  19. Baumal

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    ich poche immer noch auf unverhältnismäßigen aufwand.
    es kann doch nicht angehen, dass z.b. ein arzt in einer
    popeligen altstadt keine praxis eröffnen darf, weil z.B.
    nummer eins, der aufzug fehlt.

    wo sollen sie denn dann hin die ärzte?
    auf die grüne wiese wie baumärkte?
     
  20. #40 Der Bauberater, 29.09.2015
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