Arztpraxis - "komplett barrierefrei": ein Muss?

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  1. #81 Baufuchs, 30.09.2015
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  2. #82 Bauliesl, 30.09.2015
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    Es handelt sich in meinem Fall auch nur um das Sonographiegerät. Sämtliche anderen Gerätschaften sind in allen Behandlungszimmern vorhanden..... Das ist doch kein mühsames Herbeiholen von Behandlungsgeräten..... Es sind Allgemeinmediziner, die arbeiten am allerwenigsten mit Geräten. Oftmals reicht ein Thermometer, so ein Ohr-Gucker (wie auch immer das Teil heißt), Blutdruckmessgerät, Stethoskop und der fachliche Blick des Arztes. Das ist doch völlig unkompliziert....
     
  3. #83 Vorgartenzwerg, 30.09.2015
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    Behindert zu sein, ist auch eine besondere Mühe. Und zwar ein von exorbitantem Ausmaß...

    Und keine, die man sich aussucht. Wenn man dann noch bedenkt, dass gerade Menschen mit
    Behinderung ggf. einen höheren Bedarf an ärztlicher Betreuung haben, möchte man ob mancher
    Antwort hier echt nur den Kopf schütteln.

    Wobei in der Tat die berechtigte Frage zu stellen ist, ob auch eine "Abstellkammer" beim Arzt Rolli-gerecht
    sein muss. Bezieht man Inklusion "nur" auf die Patienten sicher nicht. Denkt man aber den Schritt weiter
    zu potenziellen Angestellten, die nicht in Praxen arbeiten können, weil der Arbeitsplatz das nicht hergibt,
    sieht's schon wieder anders aus.
     
  4. #84 the motz, 30.09.2015
    the motz

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    Ich versteh die Aufregung der Betroffenen nicht- es geht ja hier (wenn ich mich irren sollte, korrigiert mich bitte) nicht darum, die publikumsräume in einer Arztpraxis Behindertengerecht (Gott - wie ich dieses Wort hasse!) Zu errichten- das ist logisch.

    Es geht doch darum, warum man die zur Praxis gehörigen Manipulationsbereiche (Lager, Technik, EDV, Personalräume, etc...) ebenso behindertengerecht - mit nicht unwesentlichen Aufwand- bauen muss.

    Und ja, wir haben (hatten) auch einen Rolli im Einsatz in der Familie.
    Und Ja, es war mir SCHEISSEGAL, wie groß die teeküche fürs Personal ist, solang im behandlungsraum alles gepasst hat.

    Ich versteh so manche Aufregung hier wirklich nicht.
     
  5. OlliL

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    Müssen dann eigentlich auch alle WCs grundsätzlich behindertengerecht ausgeführt werden, da sich ein Rollifahrer sonst diskriminiert führt, wenn er ein "Behinderten WC" aufsuchen muss? Ich kann das "alle Behandlungsräume" auch nicht nachvollziehen. Wenn "Behandlungsraum 1" ein von allen Patienten genutzter Behandlungsraum ist, aber nur dieser für Rollifahrer geeignet ist, und somit alle Rollifahrer nur in "Behandlungsraum 1" behandelt werden, aber nicht in "Behandlungsraum 2" - warum ist das diskrimierend? Solange er ohne räumliche Behinderung diesen Behandlungsraum erreichen kann.... ist doch super? Das von Baufuchs verlinkte PDF passt nicht so ganz, denn in der Tat würde ich diesem auch folgen. Ein "Rolligerechter Behandlungsraum" zur "Mitnutzung" in einer anderen Arztpraxis, weil die eigene Praxis gar nicht behindertengerecht ist, fände ich in der Tat diskriminierend! Hier geht es jedoch um einen regulären Behandlungsraum in der Praxis.
     
  6. R.B.

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    Es gibt halt anscheinend Stichwörter auf die einige Menschen mit Schnappreaktionen reagieren. Ist wie mit den Krokodilen, die denken dann auch nicht nach sondern schnappen einfach zu.

    Wenn man den Eingangsbeitrag richtig liest dann wird man feststellen, dass es gerade nicht darum ging ob die Praxis barrierefrei gebaut werden soll, sondern die Frage war, ob alle möglichen Räume barrierefrei sein müssen.
    Wenn ich zum Zahnarzt gehe dann darf ich mir das Behandlungszimmer auch nicht aussuchen, sondern ich gehe in das Zimmer in das man mich schickt, und im Heizraum der Praxis oder im Labor habe ich sowieso nichts verloren.

    Aber man kann jedes Thema hoch kochen.
     
  7. #87 Ralf Wortmann, 30.09.2015
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    Alle eure Argumente kann man durchaus anbringen, denn es herrscht ja Meinungsfreiheit, aber mir geht es nur darum, dass ihr versteht, dass es sich hier um ein bereits rechtskräftig erlassenes Gesetz handelt. Wundert euch deshalb nicht, wenn es euch nicht gelingt, das Bauordnungsamt zu einer allzu starken Aufweichung des § 39 BauO BW zu bewegen, denn das Bauordnungsamt versteht sich (zu Recht) auch als Kontrollinstanz und als Hüter der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und muss sich darüber hinaus an die Prinzipien der Gewaltenteilung halten.

    Die Vorschriften zur Barrierefreiheit und alle Normen und Gesetze, die zur Teilhabe Behinderter geschaffen wurden, sind Ausdruck des politischen Willens der gesetzgebenden Organe, die sie erlassen haben. Diese Normen gehören zu den Regeln der Gesellschaft, in der ihr lebt.

    Wer diese Regelung nicht gut findet, dem steht es frei, seinem Unmut darüber bei der nächsten Wahl Ausdruck zu geben, aber passt auf, wen ihr wählt und informiert euch am besten, welche Parteien seinerzeit für den § 39 BauO BW gestimmt haben, und welche nicht (das findet man in den Archiven des Landtags). Ich fürchte, es werden wohl nicht allzu viele politischen Gruppierungen übrig bleiben, die dagegen gestimmt haben, gebe aber zu, dass das nur eine Vermutung ist.

    Wer diese Regelung nicht gut findet, dem steht es auch frei, z.B. seinen Abgeordneten anzuschreiben, oder eine Gruppe zu gründen, die durch Lobbyarbeit versucht, eine ausreichend große Anzahl von Politikern zu einer Änderung des § 39 BauO BW zugunsten von Arztpraxen bewegen. Bis eine solche Änderung stattgefunden hat, sind diejenigen Bauvorhaben, für die der Bauantrag vor der Änderung eingereicht wurde, indes noch nach den bis dato geltenden „alten“ Vorschriften auszuführen.

    Zur Frage, ob Abstellkammern, Laborräume und Teeküchen barrierefrei ausgeführt werden müssen, habe ich meine Meinung bereits im Beitrag #45 geäußert. Meiner Meinung nach ist das wohl nicht der Fall, wohl aber alle anderen Behandlungsräume, etc.
     
  8. #88 OLger MD, 30.09.2015
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    Eine wirklich behindertengerecht geplante, gebaute und ausgestattete Artztpraxis ( und ohne Blumenkübel in den Gängen) kann ja auch als Werbemittel oder als ein Alleinstellungsmerkmal im Einzugsbereich eingesetzt werden. Ziel sollte es allemal sein.

    Hier geht es aber in erster Linie nicht um die Kosten, nicht um das Wollen und auch nicht um das Ausblenden des Themas, sondern um den Konflikt zwischen der sehr engen Auslegung des Amtes, das "Alle Räume" behindertengerecht sein müssen und einem Kompromiss, dass Nebenräume (z.B. Haustechnikraum, Putzmittelraum, Serverraum, u.ä.) auch mal nicht zu 100% behindertengerecht sind.

    Und nein, wir wollen behinderte Arbeitnehmer auch nicht ausschließen oder eine Anstellung in der Praxis unmöglich machen.

    Ich denke, wir sind uns darin einig, dass alle vom Patienten genutzten Räume so gestaltet, gebaut und auch eingerichtet sein müssen, dass auch große E-Rollis ausreichend Verkehrsfläche, Bewegungsfläche und Stellfläche haben und auch noch Platz für Begleiter oder Helfer übrig bleiben muss..

    Eine - ich vermute mal innerstädtische - Arztpraxis hat ja im Vergleich mit einem Neubau am Stadtrand den Vorteil, dass sie gut zu erreichen ist und sich wahrscheinlich auch in der Nähe von Wohngebieten und Haltestellen befindet. Ausgenommen PKW-Parkplätze.

    Jetzt bleibt zu klären, ob die sehr enge Auslegung "ALLE Räume" behindertengerecht, wirklich sinnvoll ist oder ob ggf. eine Einzelentscheidung in Summe allen Beteiligten (auch den Nutzern) mehr hilft.

    Es kann ja durchaus geprüft werden, ob z.B. eine Mitbenutzung einer behindertengerechten Patiententoilette durch einen gehbehinderten Mitarbeiter zulässig ist.

    Zu prüfen wäre sicherlich auch die Auslegung "Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen, die überwiegend von Menschen mit Behinderung oder alten Menschen genutzt werden," auf das Wort 'überwiegend'. Zum Beispiel in Bezug auf die Nebenräume (Haustechnik, Putzmittel, Serverraum, ...) Werden diese Räume überwiegend von Behinderten genutzt?

    Wie auch schon angesprochen wurde, gibt es z.B. körperlichen Mindestvoraussetzungen zur Berufsausübung. Ohne Diskriminierungsgedanken und ohne Bevorteilung Nichtbehinderter gibt es in jedem Berufsbild wichtige Aufgaben, die von Mitarbeitern auszuführen sind, für welche bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Mit welchen Einschränkungen ist die Berufsausübung einer Arzthelferin noch sinnvoll möglich? Und müssen dafür auch alle Nebenräume komplett für E-Rollis ausgelegt werden?

    Wenn es denn wirklich so sein sollte, dass Nebenräume 100% behindertengerecht ausgeführt werden müssen, dann müssen in der Arztpraxis auch alle Regale, Aktenschränke, Medizinschränke usw. rolligerecht niedrig ausgeführt werden. Es darf keine Hängeschränke geben, auch nicht in der Teeküche. Ein IT-Schrank (19" Rack) für Router, UTM, Switch, TK-Anlage, Server, DFÜ-Geräte usw. darf dann auch keine 30 oder 40 HE's haben. In enger Auslegung wäre davon auszugehen, dass auch ein Service-Techniker Rollstuhlfahrer sein kann. Müssen auch alle Fenstergriffe für Rollifahrer erreichbar sein? Was ist mit Geräten, die eine Zweihandbedienung erfordern? Wer von Euch weiß (ohne Google), wie man am PC [Strg]+[Alt]+[Entf] mit einer Hand gleichzeitig drückt, um sich an einem PC mit Passworteingabe anzumelden?

    Auch ich bin dafür, wenn barrierefrei dann richtig. Aber nicht unendlich, sondern in sinnvollen Grenzen.
     
  9. #89 Ralf Wortmann, 30.09.2015
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    Nein, die Prüfung hilft nicht weiter, denn die "Praxen der Heilberufe und der Heilhilfsberufe" sind konkret in Absatz 2 benannt, sodass es auf Absatz 1 nicht mehr ankommt.

    Das Bauordnungsamt darf indes nach Absatz 3 Ausnahmen bewilligen, „soweit die Anforderungen nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand erfüllt werden können“. Dabei ist dieser Mehraufwand nachvollziehbar und so präzise wie möglich zu beziffern, am besten durch eine genaue Aufstellung der Mehrkosten und der Gesamtbaukosten, um die Unverhältnismäßigkeit darzustellen.
     
  10. #90 Baustopp, 30.09.2015
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    Nur mal zum Vergleich. In der BauO NRW §55 wird u.a. von vornherein ganz klar festgestellt, dass nur jene Teile baulicher Anlagen, die dem "allgemeinen Besucherverkehr" dienen, die erhöhten Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen müssen. Und zwar auch im Neubau.

    Des weiteren muss ein (ein!) gekennzeichneter Toilettenraum für Rollstuhlfahrer vorhanden sein.

    Ich persönlich finde diese Regelung sowohl fair als auch praxisnah. Und es wundert mich, dass dies in anderen Bauordnungen so schwammig formuliert ist.

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  11. #91 Anda2012, 30.09.2015
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    Von der Bauleitung zum Formularausfüllen
    Bauliesl: wenn ich recht verstehe, dann gibt es 2 Forderungen:
    a) ALLE Behandlungsräume müssen behindertengerecht ausgestaltet sein
    Plus
    b) zusätzlich auch noch die Mitarbeiterräume und zwar gänzlich!

    Richtig?

    Entwurfsstand aktuell:
    1 Behandlungsraum ist behindertengerecht+ WC + Empfangsbereichl

    Es können in dem einen Raum sämtliche Untersuchungen an einem Rollifahrer vorgenommen werden, allerdings muss für eine Untersuchung aus einem anderen Zimmer ein entsprechendes mobiles Gerät geholt werden.
    Richtig verstanden?
     
  12. #92 Anda2012, 30.09.2015
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    Von der Bauleitung zum Formularausfüllen
    Ralf W.: wenn ich Dich richtig verstehe, fordert der Paragraph, dass bei einer Arztpraxis alles behindertengerecht sein muss, von der Besenkammer bis xy. Ernsthaft?
    Ich tu mich echt schwer mit Gesetzestexten, irgendwie versteh ich die grundsätzlich anders.
     
  13. R.B.

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    Deswegen bist Du auch kein RA geworden. ;)

    Aber mach´ Dir nichts draus, ich habe mich schon lange von dem Gedanken verabschiedet, dass ich die Logik hinter Gesetzestexten verstehen könnte, dabei sollte die Gesetze ja für die Bevölkerung, sprich normale Bürger, gemacht sein.
     
  14. #94 Ralf Wortmann, 30.09.2015
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    Man sollte auch betrachten, wie viele Ärzte in der Praxis tätig sind. Bei 200 m² dürften es wohl mehr als einer sein, richtig?

    Wenn das Bauordnungsamt eine Ausnahmen zulässt und einen einzigen barrierefreien Behandlungsraum zulässt, müsste m.E. als Auflage im Bescheid berücksichtigt werden, dass dies nur so weit gilt, solange keine weiterer Arzt in der Praxis hinzukommt und solange sich der Ausübungsbereich der Praxis (Allgemeinmedizin) nicht ändert.

    Wenn später einmal die Praxis von Fachärzten eines anderen Bereichs übernommen werden sollte (was bauordnungsrechtlich keine Nutzungsänderung darstellt), bei welchen z.B. schwere und teure medizinische Geräte zur Verfügung stehen müssen, sähe das schon anders aus.
     
  15. #95 OLger MD, 30.09.2015
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    Ich bezog mich damit eigentlich auf die Nebenräume. Für alle anderen Räume: Ja. Klar. Keine Frage.
    Ich meinte: Werden die Nebenräume überwiegend von Behinderten genutzt.
    Ist vielleicht eine Auslegung "der baulichen Anlage". Wenn "bauliche Anlage" = Arztpraxis, dann alles was dazugehört.
     
  16. ziesel

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    Sicher! Dennoch bleibt ja ein wenig Interpretationsspielraum...

    Der Punkt der mir im §39 LBO BW ins Auge sticht, ist dabei
    Meinem persönlichen Empfinden nach ist "zweckentsprechend" noch eine Idee milder als bspw. "vollumfänglich". M.E. liegt der Zweck einer Arztpraxis darin, medizinische Versorgung sicherzustellen. Dieser Zweck wird aber erfüllt, wenn je Behandler (Recht auf freie Arztwahl...) ein Sprechzimmer barrierefrei zugänglich ist und in diesem einen Raum das volle Leistungsspektrum des Arztes offeriert werden kann. Ob der Arzt über das zur vollumfänglichen barrierefreien medizinischen Versorgung notwendige Maß hinausgehende weitere Räume im Rahmen einer wirtschaftlichen Optimierung des Praxisablaufs nicht barrierefrei errichtet, könnte ggf. irrelevant sein.
     
  17. #97 Ralf Wortmann, 30.09.2015
    Ralf Wortmann

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    Nein. Ich finde, das muss man einschränkend interpretieren, siehe mein Beitrag #45. Besenkammern etc. dürften wohl nicht darunter fallen. Solche Räume fallen nicht unter den Schutzzweck der Norm.

    So, ich bin jetzt erstmal offline.
     
  18. Baumal

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    wenn ich in fernzügen aufs klo gehen muß (ich fahre viel zug),
    nutze ich immer die behindertentoilette.

    weshalb? die sind immer sauber (ich hinterlasse sie auch sauber), es gibt nunmal nicht
    so viele behinderte.
     
  19. Baumal

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    ich möchte nur zum nachdenken anregen, nicht beleidigen:

    was ist mit dem flugverkehr?
    weshalb gibt es in den flugzeugen keine
    rollitoilette?
     
  20. #100 Vorgartenzwerg, 30.09.2015
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    Aber jetzt stell Dir mal vor, die wären aus der Abwägung Kosten vs. Anteil der Menschen mit Behinderung,
    die Zug fahren, nicht da... ;)
     
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