Arztpraxis - "komplett barrierefrei": ein Muss?

Diskutiere Arztpraxis - "komplett barrierefrei": ein Muss? im Gewerbe- und Industriebau Forum im Bereich Architektur; Aber jetzt stell Dir mal vor, die wären aus der Abwägung Kosten vs. Anteil der Menschen mit Behinderung, die Zug fahren, nicht da... ;)...

  1. R.B.

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    Schlechter Vergleich, besser wäre, ob alle Toiletten in Zügen behindertengerecht sein müssen.
     
  2. R.B.

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    Noch nebenbei bemerkt, das "Verschieben" von medizinischen Geräten von einem Behandlungsraum in den nächsten ist tägliche Praxis. Viele Geräte sind mobil und kein Arzt wird sich ein halbes Dutzend davon anschaffen und in jedes Zimmer stellen, wenn es nur ab und zu mal genutzt wird. Ein Arzt der so wirtschaftet kann seine Praxis schnell wieder schließen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Arzt eine notwendige Behandlung nicht durchführt, nur weil er deswegen ein Gerät aus dem Nachbarzimmer holen müsste.
    In Krankenhäusern ist es ja ähnlich, da sind auch nicht alle Zimmer mit dem kompletten equipment ausgestattet, wozu auch. Wichtig ist, dass jeder Patient die für ihn notwendige Behandlung bekommt. Ob diese nun im lila Zimmer oder im grünen Zimmer erfolgt ist doch nebensächlich.
     
  3. #103 Bauliesl, 30.09.2015
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    Ok, noch kurz eine Anmerkung:
    Die Helferin begleitet den Patienten in das entsprechende Behandlungszimmer. Das tut sie bei gesunden Patienten, einem älteren Menschen wird sie vielleicht ihren Arm reichen, um ihn zu stützen. Und einem Rollstuhlfahrer hilft sie, indem sie ihn in das Zimmer schiebt. Warum ist Beispiel 3 eine "Diskriminierung"...? Versteh ich nicht.....

    Zum Thema barrierefreier Arbeitsplatz:
    Ich habe jetzt mal 69€ in eine LBO in Wort und Bild und mit Kommentierung investiert. Dort steht in der Kommentierung zu §39 Folgendes:
    Ausnahmen gelten für Gebäude, bei deren Träger definitiv keine Personen mit Behinderung beschäftigt werden können (z.B. Feuerwehrmänner, Ballettschule, Bauhof)
    Und genau auf diesen Punkt werde ich argumentativ abzielen. Damit ist nämlich meiner Meinung nach das vom BRA bislang geäußerte Argument, dass in der Praxis eine Helferin im Rollstuhl arbeiten können muss eigentlich ausgehebelt.

    Und wenn man das bei der Ballettschule nicht einfordern kann (bzw. hierfür eine Ausnahme genehmigt), kann man das für eine Arztpraxis genauso wenig. Auch in einer Ballettschule kann man das ja vorsehen für den Fall, dass ein Arbeitsplatz mit reiner Schreibtischtätigkeit geschaffen wird.
    Vielleicht waren die 69Steine gut investiert..... ;-)
     
  4. #104 Bauliesl, 30.09.2015
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    Jep - alles genau richtig verstanden.
     
  5. Baumal

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    ich denke mal so etwas könnte man von einer
    arzthelferin erwarten, auch ohne LBO.
     
  6. #106 Bauliesl, 30.09.2015
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    Ja klar! Aber die Frage ist doch, warum per Gesetz "Fall 3" eine Benachteiligung darstellen würde...?
    Vielleicht kann man das aber auch nicht beurteilen bzw. nachfühlen, wenn man selber nicht in der Situation ist, auf Hilfe angewiesen zu sein.... Auch gut möglich.
     
  7. #107 Ralf Wortmann, 30.09.2015
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    Selbstverständlich kann ein(e) RollstuhlfahrerIn in einer Praxis eines Allgemeinmediziners arbeiten. Und zwar im ureigensten Arbeitsfeld, als Arzt, Ärztin ebenso wie als ArzthelferIn.

    In der Anmeldung (wo natürlich auch medizinische Kenntnisse gefragt sind), aber ebenso auch als Arzthelfer/in im Behandlungsraum. Sogar Blut abnehmen oder Impfungen könnte eine rollstuhlfahrende Person problemlos absolvieren. Da erkundige dich mal bei den Berufsgenossenschaften, was in diesem Bereich alles möglich ist.

    Der Vergleich mit einem Feuerwehrmann hinkt sehr. Pass auf, dass du dich beim BRA mit dieser Argumentation nicht lächerlich machst, oder sogar ein gewisses Reaktanzverhalten herausforderst.
    Wenn argumentiert wird, müssen das auch belastbare und zutreffende Argumente sein, sonst wird es ein Eigentor.
     
  8. Baumal

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    der sachbearbeiter selbst betroffen?
    oder einen sprung in der schüssel?
     
  9. Baumal

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    ralf, du möchtest interessierten mitleselern erzählen, dass ärzte
    welche z.b. kein aufzug haben, keine praxis eröffnen dürfen.?

    das wäre der super-gau.
     
  10. #110 Bauliesl, 30.09.2015
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    Na ja.... Eine Arzthelferin in der Praxis muss Patienten beim An- und Ausziehen helfen, sie muss ältere Patienten stützen, sie muss einem Patienten, der kollabiert erste Hilfe leisten etc. Kann man das vom Rollstuhl aus? Und oft ist eine Helferin allein (da Teilzeitstellen) - man kann also nicht argumentieren "Dann kann das doch die andere übernehmen...".

    Dass ein Feuerwehrmann nicht im Rollstuhl sitzen kann ist klar. Aber auch bei den Hauptfeuerwehren kann es ja Stellen in der Verwaltung, Buchhaltung etc. geben. Ebenso in einer Ballettschule. Sorry, aber ich sehe den Unterschied nicht (zumindest nicht in dem Maß, wie Du).

    Ich weiß, dass Argumente belastbar sein müssen - das sind sie in meinen Augen auch.
     
  11. #111 Bauliesl, 30.09.2015
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    Doch - und das ist offensichtlich auch die Auslegung des BRA in Bezug auf §39 LBO BW.
     
  12. #112 stockstadt, 30.09.2015
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    Hallo,

    warum wehrt sich hier die komplette "Planer-Gilde" gegen eine bestehende Vorschrift (die noch dazu sehr gute praktische und gesellschaftliche Gründe hat)

    Jeder (Halb-)Laie und Halbwissende bekommt hier Baurechte und -gesetze, Verordnungen, DIN´s, etc vorgebetet und wird oft lächerlich für halbblöd oder als Gesetzesübertreter (wie z.B. bei Lüftungskonzepten) dargestellt, weil er solche nicht versteht und es anders machen will.


    Ich will in einer Gesellschaft leben, für die so eine Regelung selbstverständlich ist.

    LG
     
  13. mastehr

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    Nicht alle behindertenfreundlichen Regelungen sind sinnvoll. Bei uns auf dem Werksgelände, das nur mit einem Berechtigungsausweis befahren werden darf, stehen trotz der Parkplatznot permanent zwei Behindertenparkplätze leer. Die berechtigten Kollegen haben ihren persönlichen Parkplatz direkt am Eingang ihres Gebäudes, das ist auch vollkommen in Ordnung. Aber diese beiden Parkplätze nehmen nur sinnlos Parkraum weg. Nur weil es vorgeschrieben ist, eine bestimmte Anzahl von Behindertenparkplätzen vorzuhalten.
     
  14. R.B.

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    Dann kann man nur hoffen, dass sich das nicht irgendwann auf den Bestand auswirkt, denn da wüsste ich eine Menge Praxen die dann umgehend geschlossen werden müssten.
     
  15. #115 Bauliesl, 30.09.2015
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    Meine Herr´n - was ist das denn für eine schwarz-weiß-Argumentiererei...?
    Um es mal überspitzt zu formulieren (ist sicher keine Alltagssituation, kann aber vorkommen):
    Wenn Du soeben beim Praxisbesuch kollabiert bist, und die Helferin spricht Dir vom Rollstuhl aus tröstende Worte zu (weil sie evtl. gerade allein ist) anstatt Dir zu helfen.... So willst Du leben...?
     
  16. #116 Ralf Wortmann, 30.09.2015
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    Nein, da interpretierst du mich falsch, vielleicht auch, weil du etwas überspritzt formuliert auf den Punkt bringen möchtest.

    Es geht hier nur um Baumaßnahmen, die entsprechende Rechtsfolgen auslösen.

    Wenn aber ein Arzt eine Praxis z.B. in schon vorhandenen Räumlichkeiten ausüben will (z.B. als Neumieter einer schon vorhandenen alten Praxis), brauchen diese Räume aus meiner Sicht nicht barrierefrei zu sein.
     
  17. #117 Thomas Traut, 30.09.2015
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    Dieses Argument halte ich nicht für stichhaltig. Wenn der alte Landarzt aufhört, ist ja eine Praxis frei. Und die wird ohne weitere Auflagen weitergenutzt.

    Wie willst Du beurteilen, was da in 30 oder 40 Jahren stehen wird? Ist die Nutzung genehmigt, gilt das bis zu deren Aufgane oder bis das Gebäude abgerissen wird.

    Der Super-Gau wäre, wenn bei einem Neubau (Umnutzung setzte ich mal gleich) keiner da wäre (außer EG barrierefrei erreichbar). Die Alterspyramide ist dabei, die Form einer Pinie anzunehmen, hinzukommen gehandycapte Patienten aus vielen anderen Gründen. Der Bedarf war schon immer da, wird aber noch zunehmen. Ich meine nicht nur Rollstühle, sondern jegliche Gehhilfen.

    Ich nehme mich mal von Deinem Vorwurf aus. Dass die Gesellschaft hier umdenken muss und behinderten Menschen derzeit die Teilhabe am öffentlichen Leben schwer bis unmöglich gemacht wird, ist lange bekannt. Das geht vom Gehweg oder Gehwegüberfahrten aus Katzenkopfpflaster über nicht abgesenkte Bordsteine bis zur Unmöglichkeit, einen Geldautomaten bedienen zu können oder nur Türen zu öffnen.

    Was hier teilweise an Überheblichkeit rübergekommen ist, stellt auch bei mir die Nackenhaare auf.
     
  18. #118 Ralf Wortmann, 30.09.2015
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    Nein, da wirkt sich, soweit ich weiß, nichts auf den Bestand aus.
     
  19. #119 Thomas Traut, 30.09.2015
    Zuletzt bearbeitet: 30.09.2015
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    Ich vermute, für bestehende Praxen gilt Bestandsschutz wie für jede andere Nutzung auch. Wir reden hier aber von einem Neubau, dem die Nutzungsänderung rechtlich gleich gestellt ist.

    Zitat Rald W.:
    sehe gerade, mein Beitrag hat sich mit Ralfs überschnitten
     
  20. #120 weisduwas, 30.09.2015
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    Es geht mir darum dich der Problematik zu sensibilisieren.
    Ich hab nur die von dir gemachten Angaben zur der Praxis
    Auf der einen Seite machst du die Probleme groß- sprich Notfall keiner da
    Wenn man eine solche Stelle als Behinderter aus übt hat meistens auch gelernt wie man die Problemfälle meistert.
    Hilfe selbst wenn es in Form von Patienten ist wird wohl meistens einer vorhanden sein,
    ich denke die Praxis hat auch nen Arzt ....
    Also es ist eine Frage wie man das plant und managt.
    Auf der anderen Seite schließt du aus das 20 Behinderte Rollifahrer oder Rollatorbenutzer die Praxis stürmen dann reicht 1 Behandlungszimmer.
    Vekehswege was ist da bei einem Notfall
    In gutlaufenden Praxen sind die Flure oft voll.
    Man sollte nicht nur den Best Case bei der Planung heranziehen.

    Für die Arbeitplatzanpassung gib es auch Fachleute meistens über den Integrationdienst zu Finden.
    Ergotherapeuten haben das auch im Berufsbild
    Soweit ich mich erinnere sagen die Integrationsdienste das meistens weniger Aufwand notwendig ist als die AG annehmen.

    Bei Ergo- und Physiotherapeuten ist es auf jedenfalls so das es keine kassenärztliche Zulassung bei nicht vorhandenem Barrierefreien Zugang gibt. Die Qualtätsanforderungen der Berufsverbände enthalten das meines Wissen auch.

    Bedenke sie Situation kann sich wie Ralf Wortmann schon beschrieben hat auch ändern, also andere eventuelle größere Geräte.
    Manches lässt sich auch durch planung anders realisieren - Anstatt Besenkammer einen entsprechenden Einbauschrank als Flurwand. Aber keine Ahnung ob das möglich ist oder zulässig ist.

    Meine Sichtweise ist halt die eines von Geburt an Behinderten und ein paar Jahre Rollstuhlbasketball spielenenden.

    Leider ist Bestandsituation behindertgerechte Praxen eher traurig . Mann mache sich mal auf die Suche nach ein Gynäkologin für eine schwere Spastikerin.
    Ansonsten gehts mir wie Stockstadt:
    Ich bin verwundert wie hier die Ausnahmetatbestände zur Umgehung der bestehenden Gesetzeslage gesucht werden, die ander am Beispiel ENEV um die Ohren gehauen bekommen.
    Meine Hoffnung liegt auf der Inklusion und das es Selbstverständlich wird.
     
Thema: Arztpraxis - "komplett barrierefrei": ein Muss?
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