Drainage notwendig oder nicht?

Diskutiere Drainage notwendig oder nicht? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, wir stecken gerade voll in der Hausplanung und befassen uns derzeit mit der Bau/Leistungsbeschreibung. Wir planen einen Neubau...

  1. TomS85

    TomS85

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    Hallo zusammen,

    wir stecken gerade voll in der Hausplanung und befassen uns derzeit mit der Bau/Leistungsbeschreibung. Wir planen einen Neubau (EFH) mit Keller, welcher in WU Beton gegossen wird (24er Wände) mit außenliegender "feuchtigkeitsunempfindlichen Perimeterdämmung". Im Kapitel "Keller" hat der GU folgenden Satz aufgeführt, der mich etwas stutzig macht:
    "Wir bauen den Keller standardmäßig aus wasserundurchlässigem Beton. Der Vorteil liegt im Entfall der Drainage und des für die Drainage notwendigen Sickerschachtes. Weiterhin entfallen Überlaufpumpen, Warnschutz etc."

    Ist dem wirklich so? Ist bei einem WU Keller tatsächlich keine Drainage notwendig, oder sollten wir auf den Einbau einer Drainage rund ums Haus bestehen? Was sagen die Bauexperten hierzu?

    Danke und Gruß,
    Tom
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Warum ein WU-Keller? Was soll das im Detail sein? Nur ein bisschen WU-Beton? Wozu?

    Wenn notwendig, dann eine Weisse Wanne vereinbaren, mit allem drum und dran. Nutze mal die Suche hier im Forum, da findest Du eine Menge Themen dazu. Das Thema WU-Beton, WU-Keller, Weisse Wannen wird hier ständig rauf und runter gebetet. Wenn Probleme mit Wasser zu erwarten sind, dann ist ein bisschen WU-Beton nicht die Lösung, und schon gar nicht ein Grund um auf die Drainage zu verzichten.

    Wer prüft die Leistungsbeschreibung? Hoffentlich nicht nur Du. Wenn Dir das notwendige Fachwissen fehlt dann solltest Du solche kritischen Punkte von einem Fachmann prüfen lassen, und zwar bevor Du irgendetwas unterschreibst was Du später bereuen wirst.
     
  3. #3 Inkognito, 28.09.2015
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    Inkognito Gast

    Ansonsten sind Drainagen auch häufiger mal verboten oder funktionieren überhaupt nicht.
     
  4. Julius

    Julius

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    Richtig.
    Daher - sofern vom Lastfall her geboten -einzig sinnige Lösung:
    Weder WU-Keller noch Drainage.
    Sondern echte Weiße Wanne (gemäß DAfStb-Richtlinie) vereinbaren, selbstverständlich dann ohne Drainage!

    Was sagt das Bodengutachten?
    Liegt es denn überhaupt schon vor?
     
  5. TomS85

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    Das Bodengutachten liegt noch nicht vor, wird aber vom GU mit gemacht laut Leistungsbeschreibung. Unser Bauplatz liegt jedoch auf einer Anhöhe und wir gehen davon aus, dass wir dort keine Grundwasserprobleme haben werden. Trotzdem kann ich als Laie nicht bewerten, ob die Kellerausführung hier ausreichend ist, oder nicht. Den Bauvertrag werden wir auch noch durch einen Bausachverständigen prüfen lassen.
    Laut Baubeschreibung ist nur die Rede von einer Bodenplatte aus 25cm WU-Beton mit kapillarbrechender Schicht darunter, Fugenabdichtungen zwischen Bodenplatte und Wänden sowie den 24er Wänden ebenfalls aus WU Beton gegossen. Also sollte der Begriff "weiße Wanne" definitiv dort auftauchen? Dann würden wir das noch einmal vom GU aufnehmen lassen.
     
  6. #6 Manfred Abt, 29.09.2015
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    jetzt stellt sich eine wichtige Frage: schon unterschrieben?
     
  7. R.B.

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    Dann beginnt der Tanz erst richtig. ;)
     
  8. #8 Manfred Abt, 29.09.2015
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    Also den Formulierungen nach vermute ich, dass es noch nicht unterschrieben ist aber ich hätte das lieber eindeutig geklärt.

    Und ja, soweit vom Baugrund her eine Abdichtung gegen anstehendes Grund- oder Schichtenwasser notwendig ist sollte der Begriff "Weiße Wanne" oder auch "wasserundurchlässiger Keller" im Vertrag auftauchen. Wie R.B. schon schrieb: bitte mal hier im Forum danach suchen. Brauchen wir nicht noch mal vorzubeten.
     
  9. TomS85

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    Nein, wir haben noch nicht unterschrieben. Dann würden wir das anpassen lassen.
     
  10. #10 lawrence, 29.09.2015
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    Das Bodengutachten lässt man vor Vertragsunterzeichnung machen.
     
  11. Jan81

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    Ich würde das Bodengutachten vor der Unterschrift machen und aus dem Vertrag rausnehmen (bekommst dann gutschrift). Du weißt dann einfach was du benötigst und kannst vor der Vertrag "Unterschrift" die Preise festlegen z.B. für Erdaushub und Kellerabdichtung.
    Was bringt dir jetzt irgendwas anzupassen, dass du später vielleicht gar nicht brauchst? Hast du zu viel Geld?

    Wenn du Probleme mit Grundwasser hat, dann wie schon geschrieben muss "Weiße Wanne" oder auch "wasserundurchlässiger Keller" auftauchen.
    WU-Beton reicht nicht.
     
  12. Jan81

    Jan81

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    Oder macht sogar alles schlimmer. Bei uns in der Gegend ist z.B. Drainage verboten und trotzdem haben einige Nachbarn es gemacht. Die Nachbarn haben einfach das Drainagenrohr an die Abwasserleitung angeschlosen :mauer Bei uns ist Überschwemmungsgefahr, wegen der Leine und Innerste! Was passiert wohl wenn das Abwasser einwenig höher steht? Dann kann passieren, dass die Drainage zu Bewässerungsanlage wird.
     
Thema: Drainage notwendig oder nicht?
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